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Schuldfrage Unfall

Themenstarteram 7. Juni 2017 um 18:27

Guten Abend zusammen,

meine Freundin hatte vor kurzem einen Autounfall. Sie stand unter Schock und kann sich an den Unfall nicht mehr erinnern. Leider wurde auch Alkohol im Blut festgestellt und sie wurde als Unfallverursacherin benannt, sie sei auf die Gegenfahrbahn gekommen. Da Polizei, Feuerwehr und Co. anwesend waren und sie keinerlei Erinnerung hat, glaubt sie auch, dass es so passiert ist und hat das Thema abgehakt und bleibt auf ihrem schrottreifen Auto sitzen.

Beim durchschauen der Bilder frage ich mich aber ob der Unfallhergang wirklich so stimmt und wollte mal hören, wie ihr das seht?

Fotos hab ich natürlich angehänt.

Für eure Meinung wäre ich sehr dankbar.

Danke & Gruß

Michi

Beste Antwort im Thema

Da ja die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs verletzt wurde, wird deine Freundin aus meiner Sicht eh nicht um einen Anwalt herumkommen, da sich daraus ja auch noch ein Verfahren ergeben wird. Mit dem Anwalt kann sie ja dann auch nochmal besprechen, ob eine mögliche Teilschuld des anderen VT in Betracht kommt und ob das etwas am wirtschaftlichen Ergebnis ändert. Meiner persönlichen Einschätzung nach wird aber bei zweimal Totalschaden jetzt auch nicht das große Glück am Ende stehen.

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am 9. Juni 2017 um 23:55

Mit dem Startthema eigentlich gar nichts mehr .... ist aber bei fast allen Themen hier so.

Wenn man etwas nicht kennt wird das einfach mal als Quark bezeichnet.

Hat eben keinen Sinn das dann noch zu detailliert zu erklären.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 9. Juni 2017 um 23:08:54 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Juni 2017 um 22:48:17 Uhr:

Was ist denn eine kommunale KFZ-Versicherung und wie genau unterscheidet sie sich von einer privaten KFZ-Haftpflicht? Welche anderen Gesetze meinst Du, dass da gelten? (Kopfschüttel)

Die Kommunen haften für Unfälle mit den eigenen Fahrzeugen selbst.

Damit die Kommune nicht bei einem sehr teuren Unfall Pleite ist haben sich die Kommunen gegenseitig abgesichert.

Da gibt es die unterschiedlichsten Formen von Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit bis zu Kommunalen Grossversicherern die nur im Bundesland agieren.

Wenn Du einmal einen Unfall mit einem Polizeifahrzeug hast, dann wirst Du diese Art der Versicherung kennenlernen.

Und so fünktioniert das auch bei privaten Versicherungen die sich gegenseitig über Rückversicherungen absichern. Dazu sind die einzelnen Versicherungen Gesellschafter bei den Rückversicherungen und die Rückversicherung gleicht es aus wenn eine einzelne Versicherung von einem Grossereignis getroffen wird.

Zusätzlich gibt es noch Vereinbarungen zwischen den einzelnen Versicherungen die bei Unfällen zwischen den bei diesen Gesellschaften Versicherten eine Quote festlegen und einen finanziellen Ausgleich schaffen.

Damit wird klar das eine Versicherung eher daran interessiert ist wenn es bei einem Unfall zu einer Teilschuld kommt, da dann beide Versicherungsnehmer den Schadenfreiheitsrabat verlieren.

____________________________________________________________________________________

Stimmt, genauso ist es...nennt sich kommunaler Schadenausgleich...

am 10. Juni 2017 um 4:40

Der kommunale Schadensausgleich hat gerade nichts mit Versicherungen und der Behauptung "Die Versicherungen gleichen die Schäden eh untereinander aus" zu tun.

Hier geht es um zwei private Fahrzeuge 1 und 2 die bei zwei privaten Versicherungen versichert sind. Nehmen wir an, beide hätten eine Teilschuld, dann wird sich der Halter von FZ1 an die Versicherung von 2 wenden müssen, um seinen Schaden beglichen zu bekommen. Die Versicherung prüft die Rechtslage und entscheidet, ob sie zahlt. Beim Halter von FZ2 läuft es genau umgekehrt mit der Versicherung von 1. Jede Versicherung wird nur das zahlen, was sie muss, als wirtschaftlich handelndes Unternehmen.

Es gibt keinerlei Grund, warum die Versicherungen miteinander reden sollten. Es gibt auch keinen Gesamtschaden, der irgendwie aufzuteilen wäre. Und es gibt keinen Schadensausgleich untereinander, solche Bagatellen regeln die Versicherungen schon selbst, das ist deren Geschäft.

Selbst wenn die Versicherungen zum gleichen Konzern gehören würden, dann macht die eine halt ein bisschen mehr Gewinn, die Andere etwas weniger. Schon kartellrechtlich dürften die gar nicht miteinander reden, die große Weltverschwörung der Versicherungen findet nicht statt. Und wegen den paar Kröten bemüht man keinen Ausgleich.

am 10. Juni 2017 um 6:58

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Juni 2017 um 08:05:17 Uhr:

Jede Versicherung wird nur das zahlen, was sie muss, als wirtschaftlich handelndes Unternehmen.

Es gibt keinerlei Grund, warum die Versicherungen miteinander reden sollten. Es gibt auch keinen Gesamtschaden, der irgendwie aufzuteilen wäre. Und es gibt keinen Schadensausgleich untereinander, solche Bagatellen regeln die Versicherungen schon selbst, das ist deren Geschäft.

Selbst wenn die Versicherungen zum gleichen Konzern gehören würden, dann macht die eine halt ein bisschen mehr Gewinn, die Andere etwas weniger. Schon kartellrechtlich dürften die gar nicht miteinander reden, die große Weltverschwörung der Versicherungen findet nicht statt. Und wegen den paar Kröten bemüht man keinen Ausgleich.

Was für ein Quark - besonders das mit dem Kartellrecht. Und das Du keinen Grund siehst ist Deine Begründung dafür das es nicht so ist.......

Dann dürfte es den Ausgleich zwischen den einzelnen Krankenkassen ja auch nicht geben - und das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.

am 10. Juni 2017 um 9:39

Laut Vertrag ist die eigene Versicherung doch verpflichtet unbegründete Forderungen abzuwehren? Oder nicht?

Also. Alles vertraglich geregelt, gesetzeskonform im Sinne des Verbrauchers.

Wie das dann tatsächlich läuft, möchte ich gar nicht wissen. Ist eben eine gesetzliche Pflichtversicherung, die einen absichert (50 € mehr Beitrag im Jahr nach einer Leistung sind nunmal keine Existenzgefährdung) und wenn man nicht vor Gericht gehen will, werden die das schon unter sich regeln.

Da braucht man doch gar nicht lange diskutieren. Sieht man doch schon bei Unfällen auf Parkplätzen. Entweder beide haben nicht richtig geguckt... oder einer fuhr rückwärts... aber dann hätte der andere doch... trotzdem...

Hier geht´s um einen Unfall unter Alkoholeinfluss - ich denke das wird sich regeln lassen ohne dass beide hochgestuft werden. Eine Grundsatzdiskussion passt vielleicht besser ins Versicherungsforum?

https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Zitat:

@Whuteva schrieb am 7. Juni 2017 um 21:52:12 Uhr:

Danke für eure Antworten. Der BAK Wert ist leider noch nicht da aber es wird wohl mehr sein als erlaubt.

Es gab auch keine Zeugen, nur den Unfallgegner. Meine Freundin ist erst wieder zu sich gekommen als RTW und Polizei schon da waren.. Mir ist anhand der Bilder nur in den Sinn gekommen, dass der Unfallgegner evtl. beim überholen der parkenden Fahrzeuge noch beim Wiedereinscheren war, als meine Freundin ihn hinten erwischt hat - anstatt, wie es offiziell heißt, dass sie vorher auf die Gegenfahrbahn kam.

Ich würde jetzt auch vermuten, das der Golf an den Parkenden Autos vorbei gefahren ist u. sich aufgrund der Fahrbahnbreite eher auf der Fahrspur deiner Freundin befand!

Allerdings, ist die Strasse dort so übersichtlich, das deine Freundin den Golf rechtzeitig hätte sehen müssen .. u. durch leichtes bremsen den Unfall hätte verhindern können!

Die Beschädigungen an BMW/ Golf sind jetzt nicht so heftig, das sich die längere(?) "Bewusslosigkeit" deiner Freundin damit erklären lassen würde! Da könnte dann schon eher der Alkohol verantwortlich sein!

Und wenn der BAK tatsächlich deutlich höher sein sollte, dann wird man vermutlich auch damit argumentieren, das ein nicht alkoholisierter Fahrer die Situation problemlos richtig eingeschätzt hätte u. den Unfall durch leichtes bremsen hätte verhindern können (die FHz. sind doch aus Fahrtrichtung des Golfes betrachtet erst hinter den parkenden FHz. kollidiert?)!

Einen Anwalt braucht deine Freundin sowieso aber ich glaube nicht das dem Golf eine größer Teilschuld zuzuweisen ist.

MfG Gü+nter

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