Schuldfrage Unfall
Guten Abend zusammen,
meine Freundin hatte vor kurzem einen Autounfall. Sie stand unter Schock und kann sich an den Unfall nicht mehr erinnern. Leider wurde auch Alkohol im Blut festgestellt und sie wurde als Unfallverursacherin benannt, sie sei auf die Gegenfahrbahn gekommen. Da Polizei, Feuerwehr und Co. anwesend waren und sie keinerlei Erinnerung hat, glaubt sie auch, dass es so passiert ist und hat das Thema abgehakt und bleibt auf ihrem schrottreifen Auto sitzen.
Beim durchschauen der Bilder frage ich mich aber ob der Unfallhergang wirklich so stimmt und wollte mal hören, wie ihr das seht?
Fotos hab ich natürlich angehänt.
Für eure Meinung wäre ich sehr dankbar.
Danke & Gruß
Michi
Beste Antwort im Thema
Da ja die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs verletzt wurde, wird deine Freundin aus meiner Sicht eh nicht um einen Anwalt herumkommen, da sich daraus ja auch noch ein Verfahren ergeben wird. Mit dem Anwalt kann sie ja dann auch nochmal besprechen, ob eine mögliche Teilschuld des anderen VT in Betracht kommt und ob das etwas am wirtschaftlichen Ergebnis ändert. Meiner persönlichen Einschätzung nach wird aber bei zweimal Totalschaden jetzt auch nicht das große Glück am Ende stehen.
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51 Antworten
Die Frage die sich immer stellt, wäre der Unfall zustande gekommen wenn kein Alkoholeinfluss da gewesen wäre. Und da Alkohol bekanntermaßen die Wahrnehmung beeinflusst und die Reaktionsfähigkeit herabsetzt kann man bei einem solchen Unfall davon ausgehen, das der Alkohol einen maßgeblichen Einfluss am Zustandekommen des Unfalls hatte.
Und wenn dann wie vermutet der BAW über dem Erlaubten liegt ist die Schuldfrage in der Regel gegessen. Einzig die alkoholisierte Fahrerin könnte den Nachweis erbringen, dass der Unfall genau so auch ohne Alkohol passiert wäre. Halte ich aber bei dieser Situation für absolut unrealistisch.
Gutachten sehen da in der Regel so aus: weniger Alkohol = bessere Wahrnehmung = bessere Reaktion = kein Unfall
Kosten so neben dem Wert des eigenen Fahrzeuges: 5000,- Euro Regress der Versicherung, 45-60 Tagessätze Geldstrafe + Anwaltskosten im Strafprozess wegen Körperverletzung, Rechtsschutz im Regelfall wegen Alkohol ohne Leistung
Gruß Frank
Zitat:
@Whuteva schrieb am 7. Juni 2017 um 21:52:12 Uhr:
...
Mir ist anhand der Bilder nur in den Sinn gekommen, dass der Unfallgegner evtl. beim überholen der parkenden Fahrzeuge noch beim Wiedereinscheren war, als meine Freundin ihn hinten erwischt hat...
...
Scheint so, aber wenn der Gegenverkehr noch in der Engstelle ist, darf man dort nicht hineinfahren. Offenbar war er auch schon fast durch.
Anhand der Schleifspur (vom blockierten Rad des BMW) müsste man den Treffpunkt eigentlich gut erkennen können bzw. eben noch 5 bis 10 m draufaddieren, da das Rad nicht sofort blockiert haben dürfte.
Es scheint viel mehr so, als ob man die Engstelle auch mit Gegenverkehr befahren könnte, aber dann muss man eben ganz rechts fahren.
Ob der Gegner auch nicht ganz die rücksichtsvolle Linie gefahren ist oder wie schnell er war, wird sich wohl nicht mehr feststellen lassen. Alkohol ist eben eine dumme Geschichte, draus lernen für die Zukunft...
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 8. Juni 2017 um 13:10:46 Uhr:
Das Versicherungen die Schäden untereinander ausgleichen ist also Quark ?
Natürlich ist das Quark. Warum sollten die überhaupt miteinander sprechen? Jede Versicherung reguliert die Ansprüche, die an sie gestellt werden.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juni 2017 um 09:05:23 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 8. Juni 2017 um 13:10:46 Uhr:
Das Versicherungen die Schäden untereinander ausgleichen ist also Quark ?
Natürlich ist das Quark. Warum sollten die überhaupt miteinander sprechen? Jede Versicherung reguliert die Ansprüche, die an sie gestellt werden.
Zufällig bin ich bei einer Versicherung angestellt.
Bei den Kommunalen Versicherungen ist das sogar gesetzlich geregelt, bei privaten Versicherungen gibt es interne Verträge und Rückversicherungen.
Aber glaub einfach weiter den Blödsinn den Du da schreibst. Nur versuch nicht noch anderen diesen Blödsinn zu verkaufen.
Das ist sicherlich kein herausragendes Qualitätssiegel.
Was ist denn eine kommunale KFZ-Versicherung und wie genau unterscheidet sie sich von einer privaten KFZ-Haftpflicht? Welche anderen Gesetze meinst Du, dass da gelten? (Kopfschüttel)
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juni 2017 um 22:48:17 Uhr:
Was ist denn eine kommunale KFZ-Versicherung und wie genau unterscheidet sie sich von einer privaten KFZ-Haftpflicht? Welche anderen Gesetze meinst Du, dass da gelten? (Kopfschüttel)
Die Kommunen haften für Unfälle mit den eigenen Fahrzeugen selbst.
Damit die Kommune nicht bei einem sehr teuren Unfall Pleite ist haben sich die Kommunen gegenseitig abgesichert.
Da gibt es die unterschiedlichsten Formen von Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit bis zu Kommunalen Grossversicherern die nur im Bundesland agieren.
Wenn Du einmal einen Unfall mit einem Polizeifahrzeug hast, dann wirst Du diese Art der Versicherung kennenlernen.
Und so fünktioniert das auch bei privaten Versicherungen die sich gegenseitig über Rückversicherungen absichern. Dazu sind die einzelnen Versicherungen Gesellschafter bei den Rückversicherungen und die Rückversicherung gleicht es aus wenn eine einzelne Versicherung von einem Grossereignis getroffen wird.
Zusätzlich gibt es noch Vereinbarungen zwischen den einzelnen Versicherungen die bei Unfällen zwischen den bei diesen Gesellschaften Versicherten eine Quote festlegen und einen finanziellen Ausgleich schaffen.
Damit wird klar das eine Versicherung eher daran interessiert ist wenn es bei einem Unfall zu einer Teilschuld kommt, da dann beide Versicherungsnehmer den Schadenfreiheitsrabat verlieren.
Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern unterliegen überhaupt nicht dem Pflichtversicherungsgesetz, ebenso der Bund und die Länder. Dass die dann igendwelche vertraglichen Regelungen haben, spielt doch hier keine Rolle. Ebenso sind Rückversicherungen bei Großschäden etwas anderes. Du hattest doch behauptet, dass auch beim Bagatellunfall die Versicherungen immer die Schäden untereinander ausgleichen. Und das bleibt "Quark".
Zitat:
@Florian333 schrieb am 9. Juni 2017 um 23:15:45 Uhr:
Du hattest doch behauptet, dass auch beim Bagatellunfall die Versicherungen immer die Schäden untereinander ausgleichen. Und das bleibt "Quark".
und genau dazu hatte ich etwas geschrieben .... einfach mal lesen, statt zu behaupten etwas was man nicht kennt wäre Quark.
Was genau wolltest du denn mit dem Satz "Die Versicherungen gleichen die Schäden eh untereinander aus" ausdrücken?
Versicherungen sind wirtschaftlich arbeitende Unternehmen. Und ja, es mag die eine oder andere geben, die Verträge untereinander haben um Ausgleiche zu schaffen. Aber wie viele Sachversicherer haben wir in Deutschland?
Weit über 100, die genaue Zahl habe ioch jetzt keine Lust rauszusuchen. Und die sollen alle per Vertrag miteinander verbunden sein?
Rückversicherer für Versicherungen gibt es, da hast du recht, Die bekannteste in Deutschland ist die Münchner Rück. Nur versichern die anderes als den Bagatellfall. Anders z.B. Hagelschäden, das könnte man Rückversichern weil das wirklich existenzbefrohend für eine Versicherung sein kann
Aber der beste von dir Jojo1956 ist der mit dem Polizeifahrzeug. Das ist Komunal. Echt cool.
Glaubst du was du da schreibst?
Gruß Frank
Zitat (PflVG)
§ 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, ... eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden ... abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.
Zitat
(1) § 1 gilt nicht für
1. die Bundesrepublik Deutschland,
2. die Länder,
3. die Gemeinden mit mehr als einhunderttausend Einwohnern,
4. die Gemeindeverbände sowie Zweckverbände, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören,
...
(2) Die nach Absatz 1 Nrn. 1 bis 5 von der Versicherungspflicht befreiten Fahrzeughalter haben, sofern nicht auf Grund einer von ihnen abgeschlossenen und den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden Versicherung Haftpflichtversicherungsschutz gewährt wird, bei Schäden der in § 1 bezeichneten Art für den Fahrer und die übrigen Personen, die durch eine auf Grund dieses Gesetzes abgeschlossene Haftpflichtversicherung Deckung erhalten würden, in gleicher Weise und in gleichem Umfang einzutreten wie ein Versicherer bei Bestehen einer solchen Haftpflichtversicherung. Die Verpflichtung beschränkt sich auf den Betrag der festgesetzten Mindestversicherungssummen.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 9. Juni 2017 um 23:25:26 Uhr:
Was genau wolltest du denn mit dem Satz "Die Versicherungen gleichen die Schäden eh untereinander aus" ausdrücken?
hatte ich doch oben geschrieben :
Zusätzlich gibt es noch Vereinbarungen zwischen den einzelnen Versicherungen die bei Unfällen zwischen den bei diesen Gesellschaften Versicherten eine Quote festlegen und einen finanziellen Ausgleich schaffen.
Viele Versicherungen gehören zum gleichen Konzern oder sind Tochtergesellschaften von anderen Versicherern.
Z.B. Cosmos Direkt und Generali. Die werden sich den Gesamtschaden bei einem Unfall dann wahrscheinlich teilen.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 9. Juni 2017 um 23:39:21 Uhr:
Aber der beste von dir Jojo1956 ist der mit dem Polizeifahrzeug. Das ist Komunal. Echt cool.
Glaubst du was du da schreibst?
Gruß Frank
Ja Frank - ich hatte schon einen Auffahrunfall bei dem mir ein Zivilfahrzeug der Polizei draufgefahren ist.
Schon 20 Jahre her in Düsseldorf und da hatte ich mit der Stadt zu tun die als Kommune den Schaden bezahlt hat.
Der Quark scheint sogar schon sauer zu sein. Was hat das Thema hier denn bitte überhaupt mit dem KSA und den Eigenversicherern zu tun? grrrrrh ... einfach nur gruselig. BTT please