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Schuldfrage Unfall: rückwärts gefahren auf Auto das aus Einfahrt kam

Hallo,

Ich hatte heute einen Unfall, bei dem ich mir nicht sicher bin, wer schuld ist bzw. ob ggf. Beide Fahrer eine Teilschuld trifft.
Zuerst mal bin ich natürlich froh, dass niemand verletzt wurde.
Zum Unfallhergang:
Ich befand mich auf der Linksabbiegerspur einer mehrspurigen Hauptstraße.
Als ich feststellte, dass ich dort nicht drehen kann wollte ich mich hinter den Fahrzeugen der Geradeaus-Spur einreihen.
Also sah ich mich um in allen Rückspiegeln - alles frei - Schulterblick durch die Heckscheibe und langsam ein Stück
zurückgesetzt - Peng! Eine Dame war aus einer Einfahrten von der rechten Fahrbahnseite gefahren als ich rückwärts fuhr und stand jetzt schräg hinter mir - also wirklich noch quer auf der Geradeaus-Spur. Ihr Fahrzeug konnte durch meine Heckscheibe nicht sehen.
Die herbeigerufenen Polizisten ließen jetzt nicht wirklich Zweifel daran, dass ich meine Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren vernachlässigt hätte und Alleinschuldiger sei. Ich bin mir da aber nicht so sicher und habe im Netz ein Urteil gefunden, wonach die Schuld 70:30 AusEinfahrtKommender:Rückwärtsfahrender gewertet wurde.
Primär geht es mir jetzt nicht um den Schaden selbst, den trägt zur Not die Haftpflicht.
Aber wenn ich nur Teilschuld habe, kann ich den Schaden ggf. sogar rauskaufen und steige nicht in der Versicherung.
Ausserdem haben die netten Polizisten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen mich aufgenommen wegen
dem Rückwärtsfahren, was mich laut deren Aussage 100€ und 1 Punkt kostet.

Wer ist jetzt schuld?

Beste Antwort im Thema

Ich habe gelernt, dass wenn man sich falsch eingeordnet hat, man gefälligst auf der Spur zu bleiben hat und der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgt.
Rückwärts fahren wurde als Option nie genannt.
Die Polizei scheint das ähnlich zu sehen, wie sich in der Ordnungswidrigkeitsanzeige samt 100€ Strafe und Punkt zeigt.

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Da wir nicht wissen, sich die Unfallgegnerin erst auf die Straße einfuhr, ob sie einen Fahrspurwechsel machte und ob die Vorgänge schon jeweils abgeschlossen waren, gehe ich mal davon aus, dass sie (wie bescheuert auch immer) auf der Straße stand und der TE in Bewegung war. Daraus ergibt sich für mich:
Sorgfaltspflicht verletzt, Unfall verursacht,...
Für alles weitere fehlen genauere Angaben.

Dass man trotz Rundumblick ein anderes Fahrzeug übersieht, wundert mich bei den Schießscharten der heutigen Autos nicht...

@günter
Kannst du das noch mal auf Deutsch schreiben? Ich versteh da nämlich gar nichts!

Ich sehe das ähnlich wie MK4x, wenn man sich schon in eine Spur eingeordnet hat, dann fährt man nicht mehr rückwärts!

Zitat:

@augenauf schrieb am 22. Februar 2015 um 12:28:11 Uhr:


@günter
Kannst du das noch mal auf Deutsch schreiben? Ich versteh da nämlich gar nichts!

Ich sehe das ähnlich wie MK4x, wenn man sich schon in eine Spur eingeordnet hat, dann fährt man nicht mehr rückwärts!

Das sieht günter wohl genauso, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Ich auch, falls es jemanden interessiert.

Die Schuld stellt die Polizei, wie schon gesagt, nicht fest. Eine OWI festlegen, fällt hingegen schon in deren Aufgabenbereich.

Wenn die Unfallgegnerin wirklich stand und der TE gefahren ist, wird es allerdings schwer werden, etwas anderes daraus zu basteln. Was wäre denn gewesen, wenn die Dame auf einer Vespa statt in einem PKW unterwegs gewesen wäre?

Ein ganzes Auto schräg hinter sich beim rückwärts Fahren zu übersehen - für mich irgendwie nur schwer vorstellbar.

Die OWI halte ich in diesem Falle für durchaus gerechtfertigt.

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Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 22. Februar 2015 um 15:01:25 Uhr:



Die OWI halte ich in diesem Falle für durchaus gerechtfertigt.

Weil diese auch einwandfrei stattgefunden hat. An einer Kreuzung setzt man nicht zurück, um eine andere Spur zu wählen. Entweder ordnet man sich vorher ein oder aber fährt dann halt mal in die falsche Richtung.

Das Rückwärtsfahren ist nicht verboten, warum also sollte man nicht zurücksetzen dürfen?

Zitat:

@Günter schrieb am 22. Februar 2015 um 12:08:38 Uhr:


@ mischkolino, den unfall beobachtet oder woher kommt das wissen das die doppelte sperrlinie überfahren wurde, übrigens kann der unfall nicht stattgefunden haben da blöde kühe meines wissens im winter im stall stehen und im sommer auf der weide und auch keine fahrerlaubnis haben,
gruß

Ja Günter, und ich stehe wohl daneben.🙄

Zugegeben, die Sperrlinie ist nur imaginär in meiner Vorstellung, weil nach meinen Beobachtungen Linksabbiegerspuren mit Pfeilmarkierungen immer mit einer einfachen, doppelten oder breiten Sperrlinie zur Gegenrichtung abgegrenzt sind. Letztere dürfen keinesfalls, erstere nur wenn Grundstücke nicht anders erreichbar sind überfahren werden. Der TE könnte vielleicht mal über die Örtlichkeit aufklären. An der Schuldfrage düfte das aber letztendlich auch nichts ändern. Grüße... Mischko

Nachtrag: Sorry, ich habe nicht richtig gelesen! Die edle Dame (😉) kam ja nicht von links sondern von rechts!!! Also ist die Mittel-Sperrlinie sowieso uninteressant. Ich bereue 🙄

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. Februar 2015 um 17:36:20 Uhr:


Das Rückwärtsfahren ist nicht verboten, warum also sollte man nicht zurücksetzen dürfen?

Das habe ich mich auch schon gefragt. Wenn man sich noch nicht zwischen den Sperrlinien befindet, kann man seinen Fehler noch korrigieren. Der TE hatte einfach nur Pech.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 22. Februar 2015 um 15:01:25 Uhr:


[...] Was wäre denn gewesen, wenn die Dame auf einer Vespa statt in einem PKW unterwegs gewesen wäre? [...]

Leider sind sich viele Rollerfahrer nicht darüber im klaren, daß sie im Rückspiegel nicht gesehen werden, wenn sie sich dicht hinter das linke oder rechte Rücklicht/C-/D-Säule stellen. War schon mal live dabei, als ein Rollerfahrer rückwärts von einem PKW in den Straßengraben geschoben wurde.

Zitat:

@TheMenace79 schrieb am 21. Februar 2015 um 20:34:37 Uhr:


Hallo,
Also sah ich mich um in allen Rückspiegeln - alles frei - Schulterblick durch die Heckscheibe und langsam ein Stück
zurückgesetzt - Peng! Eine Dame war aus einer Einfahrten von der rechten Fahrbahnseite gefahren als ich rückwärts fuhr und stand jetzt schräg hinter mir - also wirklich noch quer auf der Geradeaus-Spur.

Normalerweiße sollte es bei der Situation keine Frage geben wer Schuld hat !

Die Dame hat sich aus einer Einfahrt/Ausfahrt in den vorrangigen Verkehr eingeordnet und hat die rückwärtsfahrende TE nicht beachtet.

Und der Rückwärts fahrende hat jegliche Gefährdung anderer auszuschließen, was er ganz offensichtlich auch nicht getan hat.
Von daher hat er auf jeden Fall eine Teilschuld.
Ob er die volle Schuld hat, kommt auf Details an, immerhin ist die Dame ja von ganz rechts auf die Linksabbiegespur gefahren, von daher ist es zumindest fraglich ob sie noch dabei war die Einfahrt zu verlassen, oder ob es schon ein normaler Spurwechsel war.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 22. Februar 2015 um 18:42:09 Uhr:



Ob er die volle Schuld hat, kommt auf Details an, immerhin ist die Dame ja von ganz rechts auf die Linksabbiegespur gefahren,

Es wäre ebenso gut möglich, dass die Dame korrekt auf die Geradeaus-Spur fahren , der TE aber von der linken Abbiegespur auf die Geradeaus-Spur wollte. Dazu muss er aber einlenken. Die Dame muss aber an der mehrspurigen Kreuzung nicht damit rechnen, dass ihr einer auf ihrer Spur entgegenkommt.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 22. Februar 2015 um 17:52:43 Uhr:



Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 22. Februar 2015 um 15:01:25 Uhr:


[...] Was wäre denn gewesen, wenn die Dame auf einer Vespa statt in einem PKW unterwegs gewesen wäre? [...]
Leider sind sich viele Rollerfahrer nicht darüber im klaren, daß sie im Rückspiegel nicht gesehen werden, wenn sie sich dicht hinter das linke oder rechte Rücklicht/C-/D-Säule stellen. ...

Woher sollen sie das auch wissen, wenn sie nur, wie viele jugendliche Fahranfänger, einen Zweirad-Führerschein besitzen?

Mfg

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. Februar 2015 um 17:36:20 Uhr:


Das Rückwärtsfahren ist nicht verboten, warum also sollte man nicht zurücksetzen dürfen?

Nein, das ist nicht verboten, aber beim Rückwärtsfahren gilt eine besondere Sorgfaltspflicht.

Wenn das schief geht, ist man immer mit dran.

Und hier wirkt es nicht so, als wenn der TE ein vollkommen unschuldiger Rückwärtsfahrer war. Daraus ergibt sich eine Hauptschuld.

P.S.:
An die, die glauben eine Vorfahrtsstraße ist auch rückwärts vorfahrsberechtigt, die irren gewaltig. Vorfahrt gibt es nur in eine Richtung.

P.P.S.:
Ich vermute die gleichen Leite verfluchen Radfahrer in der falschen Richtung (in dem Fall sogar zu Recht)

Du irrst. Vorfahrt gilt auch beim Rückwärts fahren. Beispielsweise bei einer Rechts-vor-Links-Kreuzung: Wenn da einer von rechts kommt und rückwärts fährt, hat er trotzdem Vorfahrt.

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