Schuldfrage Links abbiegen

Habe das Forum schon durchsucht, aber keinen Fall wie meinen gefunden. Würde mich sehr freuen, wenn mir einer von Euch einen Hinweis geben könnte. Also:

Ich war Innerorts, in einem Dorf, in stockendem Verkehr unterwegs. Absolutes Überholverbot, ich wollte aber gerne wenden.

Ca. 30 Meter vorraus kam eine Kreuzung (Einmündung nach links): Dort war die durchgezogene Linie unterbrochen. "Cool, da fahr ich rein" war meine Idee.

Ich setze also den Blinker, nah an der Straßenmitte war ich ohnehin.
Geschwindigkeit ca. 10 km/h, wie die ganze Kolonne.
Blick in linken Außenspiegel: nix.
Ich biege ab.

Kurz bevor ich in die Straße reinfahre, habe ich plötzlich einen Motorradfahrer in der Seite (Fahrertür) kleben.

Wer ist schuld? Muss ich damit rechnen?

PS: Ich hatte noch einen Zeugen bei mir im Wagen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld, mit nem schulterblick (gerade in so einer situation wie vom TE geschildert) wäre das zu 100% nicht passiert.

Ob der motorradfahrer da nun sein darf oder nicht spielt erstmal nur ne nebensächliche rolle, der abbieger trägt hier die hauptverantwortung.

Ich denke die schuldfrage wird 70% dem autofahrer und 30% dem motorrad zugerechnet, auf jeden fall dürfen sich jetzt hier wieder mal die gericht mit der sache rumschlagen 🙄.

Gruss
Maik

Ein Schulterblick ist immer dann erforderlich, wenn ich den Verkehrsablauf neben und hinter mir durch Spiegelblick nicht sicher und komplett erfassen kann und ein Schulterblick eine bessere Sicht und ein erweitertes Sichtfeld ermöglicht, z. B. beim Abbiegen nach rechts.

In diesem Fall hat der Abbiegende sich vorher durch Spiegelblick nach hinten abgesichert. Ein Schulterblick kann beim geschilderten Verkehrsablauf auch nicht zu weiteren Erkenntnissen verhelfen. Irgendwann muß der Abbiegende auch wieder nach vorn schauen, um abbiegen zu können. Wenn gerade in diesem Moment der Kradfahrer beschleunigte und nach links heraus zog, ist ein Zusammenstoß unvermeidbar.

Der PKW-Fahrer hat hier rechtzeitig den Blinker betätigt und sich vorschriftsmäßig rechtzeitig bis zur Fahrbahnmitte eingeordnet, so dass ohne Überfahren der durchgezogenen Mittellinie ein Überholen nicht stattfinden konnte.

Der Krad-Fahrer hat alle für diesen Fall zu beachtenden Verkehrsregeln
übertreten.

Überholen im absoluten Überholverbot.
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie.
Nichtbeachtung des Fahrtrichtungsanzeigers des voraus fahrenden Kfz.
Rechtsfahrgebot.
Verbotenes Lückenspringen.
Überholen einer Fahrzeugkolonne mit zu hoher Geschwindigkeit.

Wer derart leichtsinnig am Straßenverkehr teilnimmt, sollte durch Entzug der Fahrerlaubnis für längere Zeit als Fußgänger zu neuen Erkenntnissen kommen.

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Interessant.
Einerseits ist es ja scheinbar völlig klar, dass der Motorradfahrer fahrlässig ein eindeutig blinkendes Fahrzeug überholt hat und das nicht hätte tun sollen. Dass, das Motorrad im toten Winkel fuhr wird ausgeschlossen wird vollständig ausgeschlossen

Andererseits hat der TE das Motorrad ja gar nicht gesehen als er abgebogen ist.
Woher weiss man das also alles?
Hier wird mal heftigst mit der Glaskugel gespielt...

Wobei das ja scheinbar egal ist, ein Fahrzeug was im überholverbot überholt ist ja scheinbar Vogelfrei.

Und wer hier den Schulterblick ablehnt... mit ist ja nicht nötig/macht ja sowieso niemand, dann frag ich mich wieso man sich an das Überholverbot halten soll... ist ja ebenfalls nicht nötig und scheinbar wird's von anderen ja auch missachtet.
Das entschuldigt nichts.

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Möglicherweise ist die Fahrbahn entsprechend breit, dass ein Motorradfahrer rechtmäßigerweise an den langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren kann.

N.T.

Wobei man hier, innerhalb der Fahrspur, das Problem des ausreichenden Seitenabstandes diskutieren könnten.

Ich denke das braucht man nicht zu diskutieren. Wenn man sich einordnet zur Mitte hin und blinkt und langsamer wird ist man kein "langsames Fahrzeug" sondern ein abbiegendes Fahrzeug. Da ist ein überholen, nach meiner Meinung, ein No Go, wer es trotsdem noch auf Höhe eine Einmündung macht handelt stark fahrlässig.

Ich verstehe eh nicht warum er nicht rechts vorbei ist.

Toter Winkel ist auch grob fahrlässig, da hält man sich als Motorradfahrer nicht auf.

Zitat:

Original geschrieben von rigide


WER DARF DENN WEN ÜBERHOLEN?
WER HAT WAS NICHT RICHTIG VERSTANDEN?

... verbietet Kraftfahrzeuge aller Art, mehrspurige Fahrzeuge zu überholen, d. h. Fahrräder und Motorräder können überholt werden!

Möglicherweise ist die Fahrbahn entsprechend breit, dass ein Motorradfahrer (=Kraftfahrzeug) rechtmäßigerweise an den langsam fahrenden (mehrspurigen) Fahrzeugen vorbeifahren kann.

He, he, geht es noch? Bitte "können überholt werden" und "können überholen" nicht verwechseln.

HE HE HE, richtig lesen!

b]Möglicherweise ist die Fahrbahn entsprechend breit, dass ein Motorradfahrer (=Kraftfahrzeug) rechtmäßigerweise an den langsam fahrenden (mehrspurigen) Fahrzeugen vorbeifahren kann.

...bezieht sich in meiner Aussage auf die durchgezogene Linie und nicht auf Z. 276!

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Interessant.
Einerseits ist es ja scheinbar völlig klar, dass der Motorradfahrer fahrlässig ein eindeutig blinkendes Fahrzeug überholt hat und das nicht hätte tun sollen. Dass, das Motorrad im toten Winkel fuhr wird ausgeschlossen wird vollständig ausgeschlossen

Andererseits hat der TE das Motorrad ja gar nicht gesehen als er abgebogen ist.
Woher weiss man das also alles?
Hier wird mal heftigst mit der Glaskugel gespielt...

Wobei das ja scheinbar egal ist, ein Fahrzeug was im überholverbot überholt ist ja scheinbar Vogelfrei.

Und wer hier den Schulterblick ablehnt... mit ist ja nicht nötig/macht ja sowieso niemand, dann frag ich mich wieso man sich an das Überholverbot halten soll... ist ja ebenfalls nicht nötig und scheinbar wird's von anderen ja auch missachtet.
Das entschuldigt nichts.

Wobei man unterscheiden sollte, da der Schulterblick im Gegensatz zum Überholverbot nicht Inhalt einer gesetzlichen Vorschrift ist.

Es wurde davon gesprochen, dass nur wenige in dieser Situation über die Schulter geblickt hätten, da der Motorradfahrer, folgt man den Angaben des TE, hier eigentlich nichts zu suchen gehabt hätte und man dementsprechend nicht unbedingt mit ihm rechnen muss.
Von Entschuldigung hat hier keiner was gesagt, da hat dann deine Glaskugel gesprochen🙂 Es ist hier höchsten vom "normalen" Verhalten des TE die Rede.
Deswegen gehe ich auch davon aus, dass es zivilrechtlich, wie auch immer, geteilt wird, da man dem TE wahrscheinlich hier den fehlenden Schulterblick vorwerfen wird.
Wie hier schon gesagt - Recht haben und Recht kriegen -

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Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von rigide


WER DARF DENN WEN ÜBERHOLEN?
WER HAT WAS NICHT RICHTIG VERSTANDEN?

... verbietet Kraftfahrzeuge aller Art, mehrspurige Fahrzeuge zu überholen, d. h. Fahrräder und Motorräder können überholt werden!

Möglicherweise ist die Fahrbahn entsprechend breit, dass ein Motorradfahrer (=Kraftfahrzeug) rechtmäßigerweise an den langsam fahrenden (mehrspurigen) Fahrzeugen vorbeifahren kann.

He, he, geht es noch? Bitte "können überholt werden" und "können überholen" nicht verwechseln.

HE HE HE, richtig lesen!

b]Möglicherweise ist die Fahrbahn entsprechend breit, dass ein Motorradfahrer (=Kraftfahrzeug) rechtmäßigerweise an den langsam fahrenden (mehrspurigen) Fahrzeugen vorbeifahren kann.

...bezieht sich in meiner Aussage auf die durchgezogene Linie und nicht auf Z. 276!

N.T.

Hallo Enterich 2003,

eine dümmere Ausrede ist Dir wohl nicht eingefallen!

Erst beziehst Du dich richtigerweise auf Z. 276 in einer Stellungnahme zu einer Verkehrssituation, in der Z 276 gilt und dann soll mit einem mal der Motorradfahrer ohne Z. 276 überholt haben, bzw. überholen dürfen?
He, he, geht es noch?

Hallo zusammen,

wie kann man in einer solchen Situation (und grundsätzlich) ohne Schulterblick abbiegen? Überholverbot heißt nicht, dass ich nicht überholt werde. Wie bekannt, wird mit Verboten im Straßenverkehr großzügig und nach eigenem Ermessen umgegangen. Beim Abbiegen/Spurwechsel Spiegel im Auge haben, Schulterblick. Ich erlebe es täglich auf der Autobahn, wie ohne Schulterblick die Spur gewechselt wird, geht halt i.d.R. gut.

Das es natürlich auch Unfälle gibt, wo nichts dergleichen hilft, ist auch klar. War das hier auch so? Kann abschließend keiner beurteilen. Aber grundsätzlich immer Spiegel/Schulterblick. Vielleicht wird der eine oder andere durch diese Unfallschilderung und anschließende Diskussion daran erinnert und macht es wieder einma, dann hätten wir alle gewonnen...

Gruß

Lutz

Zitat:

Original geschrieben von rigide



Hallo Enterich 2003,

eine dümmere Ausrede ist Dir wohl nicht eingefallen!

Erst beziehst Du dich richtigerweise auf Z. 276 in einer Stellungnahme zu einer Verkehrssituation, in der Z 276 gilt und dann soll mit einem mal der Motorradfahrer ohne Z. 276 überholt haben, bzw. überholen dürfen?
He, he, geht es noch?

@He He He:

Sorry, aber möglicherweise ist mein Post für Mitglieder, die im Lesen komplexer Sachverhalte etwas ungeübt sind, nicht so leicht verständlich. Daher hier nochmals etwas übersichtlicher:

Dieser Absatz bezieht sich auf Z.276:

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Es gibt kein "Absolutes Überholverbot"!

Z. 276 verbietet Kraftfahrzeuge aller Art, mehrspurige Fahrzeuge zu überholen, d. h. Fahrräder und Motorräder können überholt werden! ........

und dieser auf die durchgezogene Linie.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Es gibt kein "Absolutes Überholverbot"!

......Die durchgezogene Linie hat auch nichts mit Überholverbot zu tun, sie darf nur nicht überfahren werden. Möglicherweise ist die Fahrbahn entsprechend breit, dass ein Motorradfahrer rechtmäßigerweise an den langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren kann.......

Verständlicher?

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von rigide



Hallo Enterich 2003,

eine dümmere Ausrede ist Dir wohl nicht eingefallen!

Erst beziehst Du dich richtigerweise auf Z. 276 in einer Stellungnahme zu einer Verkehrssituation, in der Z 276 gilt und dann soll mit einem mal der Motorradfahrer ohne Z. 276 überholt haben, bzw. überholen dürfen?
He, he, geht es noch?

@He He He:
Sorry, aber möglicherweise ist mein Post für Mitglieder, die im Lesen komplexer Sachverhalte etwas ungeübt sind, nicht so leicht verständlich. Daher hier nochmals etwas übersichtlicher:

Dieser Absatz bezieht sich auf Z.276:

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Es gibt kein "Absolutes Überholverbot"!

Z. 276 verbietet Kraftfahrzeuge aller Art, mehrspurige Fahrzeuge zu überholen, d. h. Fahrräder und Motorräder können überholt werden! ........

und dieser auf die durchgezogene Linie.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Es gibt kein "Absolutes Überholverbot"!

......Die durchgezogene Linie hat auch nichts mit Überholverbot zu tun, sie darf nur nicht überfahren werden. Möglicherweise ist die Fahrbahn entsprechend breit, dass ein Motorradfahrer rechtmäßigerweise an den langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren kann.......

Verständlicher?

N.T.

Herrlich wieder persönlich angeriffen. Oft ein Instrument, was gerne bei einem Mangel an Argumenten benutzt wird.

Wo ist der TE ?

Hast Du den Eröffnungsbeitrag des TE gut gelesen ?

Zitat:

Ich biege ab.

 

Kurz bevor ich in die Straße reinfahre, habe ich plötzlich einen Motorradfahrer in der Seite (Fahrertür) kleben.

..passt das zu ...

Zitat:

Möglicherweise ist die Fahrbahn entsprechend breit, dass ein Motorradfahrer rechtmäßigerweise an den langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren kann

?

Zumal ich schon versucht habe zu erklären, das ein sich mittig eingeordnetest Fahrzeug, welches blinkt nicht als "langsam fahrendes Fahrzeug" betrachtet werden kann, zumal es sich in einer Kolonne befindet , dort ist überholen eh untersagt, wenn das Wiedereinordenen nicht gesichert ist.

Zitat:

Original geschrieben von lutz_125i


Hallo zusammen,

wie kann man in einer solchen Situation (und grundsätzlich) ohne Schulterblick abbiegen? Überholverbot heißt nicht, dass ich nicht überholt werde. Wie bekannt, wird mit Verboten im Straßenverkehr großzügig und nach eigenem Ermessen umgegangen. Beim Abbiegen/Spurwechsel Spiegel im Auge haben, Schulterblick. Ich erlebe es täglich auf der Autobahn, wie ohne Schulterblick die Spur gewechselt wird, geht halt i.d.R. gut.

Das es natürlich auch Unfälle gibt, wo nichts dergleichen hilft, ist auch klar. War das hier auch so? Kann abschließend keiner beurteilen. Aber grundsätzlich immer Spiegel/Schulterblick. Vielleicht wird der eine oder andere durch diese Unfallschilderung und anschließende Diskussion daran erinnert und macht es wieder einma, dann hätten wir alle gewonnen...

Gruß

Lutz

Hallo Lutz, man kann das überholen auf der AB, dort ist das überholen erlaubt nicht mit den überholen im Überholverbot vergleichen.

Fährst Du auch an jede Kreuzung, wo Du Grün hast, langsam ran, weil es ja sein könnte das jemand das Rot missachtet ?

Fährst Du in jeder Kurve langsam, weil Dir ja in der Kurve jemand trotz Überholverbot entgegen kommen könnte ?

Fährst Du auf der Landstraße an jede Einmündung ganz langsam heran, wenn Du siehst das sich dieser auf der Nebenstraße jemand nähert ? Er könnte Deine Vorfahrt missachten. Ok mit dem Motorrad mache ich das, bin auf alles gefasst, auf dem Bike wird man gerne übersehen.

Es gibt einen Vertrauensgrundsatz, ohne diesen würde der Verkehr still stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


...
Es gibt einen Vertrauensgrundsatz, ohne diesen würde der Verkehr still stehen.

Diese Bemerkung verdient nicht nur einen grünen Daumen sondern nochmals gesonderte Hervorhebung 🙂 !

Und deshalb ist es so fatal, wenn Rechtsanwälte und Richter daran mit dem ewigen "Teilschuld" herumfummeln 😠.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


...
Es gibt einen Vertrauensgrundsatz, ohne diesen würde der Verkehr still stehen.
Diese Bemerkung verdient nicht nur einen grünen Daumen sondern nochmals gesonderte Hervorhebung 🙂 !

Und deshalb ist es so fatal, wenn Rechtsanwälte und Richter daran mit dem ewigen "Teilschuld" herumfummeln 😠.

Ich finde es eher fatal, wenn Leute am Rechtsstaat zweifeln. Wir leben zwar in einer Bananenrepublik aber die Gerichte sind zum Glück noch recht selbstbestimmt.

Das hat nichts mit Zweifeln am Rechtsstaat sondern damit zu tun, daß heutzutage niemand mehr Verantwortung für sein Tun und Lassen übernehmen will. Konkret: Im absoluten Überholverbot überholt = Schuld haben.

Und nicht jein, vielleicht, man könnte auch, man müsste auch, andererseits, u.s.w. ....

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


Diese Bemerkung verdient nicht nur einen grünen Daumen sondern nochmals gesonderte Hervorhebung 🙂 !

Und deshalb ist es so fatal, wenn Rechtsanwälte und Richter daran mit dem ewigen "Teilschuld" herumfummeln 😠.

Ich finde es eher fatal, wenn Leute am Rechtsstaat zweifeln. Wir leben zwar in einer Bananenrepublik aber die Gerichte sind zum Glück noch recht selbstbestimmt.

Ich würde mir an Deiner Stelle nicht die Aufhebung des Vertrauensgrundsatzes wünschen. Auch Du hast vielleicht nochmal einen Schaden in irgend einer Form.

"Ja tut mir leid junger Mann, sie wissen doch das in dieser Straße schon einmal ein Auto gestohlen wurde. Sie haben Ihres dennoch hier unbewacht abgestellt. Bitte kommen sie selbst für den Verlust auf."

Das wäre die Konsequenz aus Deiner Einstellung.

Sorry aber ich bin so erzogen das ich zu meinen Fehlern stehe. Würde ich im Überholverbot überholen und es würde zu einem Unfall kommen würde ich nicht versuchen die Schuld auf andere abzuwälzen.

Aber die Rechtsanwälte Gerichte und Versicherungen wollen ja auch leben deshalb würde dieses Katz und Maus Spiel eingeführt.

Ah, ich bin doch nicht allein auf dieser Welt.

Übrigens hätte ein Schulterblick dem TE in der beschriebenen Abbiegesituation lediglich die Erkenntnis gebracht, dass in 0,5 Sekunden ein Motorrad in seine Fahrzeugseite einschlägt...

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


Das hat nichts mit Zweifeln am Rechtsstaat sondern damit zu tun, daß heutzutage niemand mehr Verantwortung für sein Tun und Lassen übernehmen will. Konkret: Im absoluten Überholverbot überholt = Schuld haben.

Und nicht jein, vielleicht, man könnte auch, man müsste auch, andererseits, u.s.w. ....

So, genau so und nicht anders.

Volle Zustimmung.

Das ganze Blahblah mit Teilschuld / Vermeidbarkeit / Unabwendbarkeit das ist, zumindest in dieser Situation, alles quatsch. Wer sich nicht an die Regeln hält hat für den entstandenen Schaden auf zu kommen. Fertig.

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