Schuldfrage Links abbiegen
Habe das Forum schon durchsucht, aber keinen Fall wie meinen gefunden. Würde mich sehr freuen, wenn mir einer von Euch einen Hinweis geben könnte. Also:
Ich war Innerorts, in einem Dorf, in stockendem Verkehr unterwegs. Absolutes Überholverbot, ich wollte aber gerne wenden.
Ca. 30 Meter vorraus kam eine Kreuzung (Einmündung nach links): Dort war die durchgezogene Linie unterbrochen. "Cool, da fahr ich rein" war meine Idee.
Ich setze also den Blinker, nah an der Straßenmitte war ich ohnehin.
Geschwindigkeit ca. 10 km/h, wie die ganze Kolonne.
Blick in linken Außenspiegel: nix.
Ich biege ab.
Kurz bevor ich in die Straße reinfahre, habe ich plötzlich einen Motorradfahrer in der Seite (Fahrertür) kleben.
Wer ist schuld? Muss ich damit rechnen?
PS: Ich hatte noch einen Zeugen bei mir im Wagen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld, mit nem schulterblick (gerade in so einer situation wie vom TE geschildert) wäre das zu 100% nicht passiert.Ob der motorradfahrer da nun sein darf oder nicht spielt erstmal nur ne nebensächliche rolle, der abbieger trägt hier die hauptverantwortung.
Ich denke die schuldfrage wird 70% dem autofahrer und 30% dem motorrad zugerechnet, auf jeden fall dürfen sich jetzt hier wieder mal die gericht mit der sache rumschlagen 🙄.
Gruss
Maik
Ein Schulterblick ist immer dann erforderlich, wenn ich den Verkehrsablauf neben und hinter mir durch Spiegelblick nicht sicher und komplett erfassen kann und ein Schulterblick eine bessere Sicht und ein erweitertes Sichtfeld ermöglicht, z. B. beim Abbiegen nach rechts.
In diesem Fall hat der Abbiegende sich vorher durch Spiegelblick nach hinten abgesichert. Ein Schulterblick kann beim geschilderten Verkehrsablauf auch nicht zu weiteren Erkenntnissen verhelfen. Irgendwann muß der Abbiegende auch wieder nach vorn schauen, um abbiegen zu können. Wenn gerade in diesem Moment der Kradfahrer beschleunigte und nach links heraus zog, ist ein Zusammenstoß unvermeidbar.
Der PKW-Fahrer hat hier rechtzeitig den Blinker betätigt und sich vorschriftsmäßig rechtzeitig bis zur Fahrbahnmitte eingeordnet, so dass ohne Überfahren der durchgezogenen Mittellinie ein Überholen nicht stattfinden konnte.
Der Krad-Fahrer hat alle für diesen Fall zu beachtenden Verkehrsregeln
übertreten.
Überholen im absoluten Überholverbot.
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie.
Nichtbeachtung des Fahrtrichtungsanzeigers des voraus fahrenden Kfz.
Rechtsfahrgebot.
Verbotenes Lückenspringen.
Überholen einer Fahrzeugkolonne mit zu hoher Geschwindigkeit.
Wer derart leichtsinnig am Straßenverkehr teilnimmt, sollte durch Entzug der Fahrerlaubnis für längere Zeit als Fußgänger zu neuen Erkenntnissen kommen.
135 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Dem ist nichts hinzuzufügen.Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Überholverbotsschild übersehen (kann ja mal passieren).
Innerhalb der Fahrspur neben dem Fahrzeug Gefahren (passt sehr häufig bei einspurigen Strassen)
Blinker hinten links am Fahrzeug Defekt oder erst betätigt als Motoradfahrer schon auf Höhe des PKWs war.Und schon sind die drei schweren Verstöße garnicht mehr soooo schwer.
Und selbst wenn nicht, hat sich der Autofahrer zweimal umzudrehen bevor er abbiegt. Man muss immer mit der Dummheit der Anderen rechnen.
Und wenn der TE den zweiten oder gar beide Schulterblicke vergessen hat, hat er auch ne Teilschuld verdient.
Das sehe ich genau so, gut das ich wenigstens nicht alleine mit meiner meinung da stehe.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Überholverbotsschild übersehen (kann ja mal passieren).Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ein Motorradfahrer mit Verstand würde nie an solchen Punkten überholen. (3 schwere Regelverstöße auf einmal)
Innerhalb der Fahrspur neben dem Fahrzeug Gefahren (passt sehr häufig bei einspurigen Strassen)
Blinker hinten links am Fahrzeug Defekt oder erst betätigt als Motoradfahrer schon auf Höhe des PKWs war.Und schon sind die drei schweren Verstöße garnicht mehr soooo schwer.
Und selbst wenn nicht, hat sich der Autofahrer zweimal umzudrehen bevor er abbiegt. Man muss immer mit der Dummheit der Anderen rechnen.
Und wenn der TE den zweiten oder gar beide Schulterblicke vergessen hat, hat er auch ne Teilschuld verdient.
Hast Du deinen Führerschein bei fruchtzwerg gemacht?
Es gibt kein "Absolutes Überholverbot"!
Z. 276 verbietet Kraftfahrzeuge aller Art, mehrspurige Fahrzeuge zu überholen, d. h. Fahrräder und Motorräder können überholt werden! Die durchgezogene Linie hat auch nichts mit Überholverbot zu tun, sie darf nur nicht überfahren werden. Möglicherweise ist die Fahrbahn entsprechend breit, dass ein Motorradfahrer rechtmäßigerweise an den langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren kann.
Mir stellt sich die Frage ob wirklich Z. 276 i. V. mit der durchgezogenen Linie vorhanden waren oder ob der TE die "durchgezogene Linie" fälschlicherweise als "Absolutes Überholverbot" interpretierte.
Aus seinem Eröffnungspost
Zitat:
Original geschrieben von maestroiii
Ich war .. in einem Dorf ....unterwegs. Absolutes Überholverbot, ich wollte aber gerne wenden.
Ca. 30 Meter vorraus kam eine Kreuzung (Einmündung nach links): Dort war die durchgezogene Linie unterbrochen. ....
kann man das fast so ableiten.
Vielleicht äußert sich der Ersteller nochmals, denn diese Tatsachen sind entscheident.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Es gibt kein "Absolutes Überholverbot"!
Überholverbote: absolute und relative Verbote
Überholen ist manchmal eine Notwendigkeit, um im Straßenverkehr zügiger von A nach B gelangen zu können, aber nicht immer ist Überholen auch gestattet. Man unterscheidet bei den Überholverboten die absoluten Verbote von den relativen, wobei die Verkehrssituation eine wesentliche Rolle spielt. Daher ist es Pflicht, vor dem Überholmanöver, so es aktuell gestattet wäre, die Verkehrssituation zu hinterfragen. Sie kann dergestalt sein, dass es nicht möglich ist, risikolos zu überholen und dann ist es auch verboten.
Absolut verboten ist demnach das Überholen,
•wenn die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Selbst wenn sie nur behindert werden, ist das Überholmanöver zu unterlassen.
•wenn man selbst nicht viel schneller fährt als das Fahrzeug vor sich, denn der Geschwindigkeitsunterschied ist dann zu gering und das Überholmanöver würde sehr lange dauern. Die Wahrscheinlichkeit, dass in der Zwischenzeit ein Gegenverkehr erscheint, ist sehr hoch.
•wenn man nicht weiß, ob man sich nach dem Überholmanöver wieder einordnen kann. Es nützt der Überholvorgang nichts, wenn soviel Verkehr unterwegs ist, dass man keine Lücke findet, um in seine Fahrspur zurückkehren zu können. Die Aktion ist für sich selbst und für den Gegenverkehr zu riskant.
•wenn man sich einem Schutzweg (Zebrastreifen) oder einer Radfahrerüberfahrt nähert.
•wenn man sich auf Eisenbahnkreuzungen befindet.
Relativ verboten ist das Überholen,
•wenn man nicht genug Sicht hat, um risikolos überholen zu können. Ausnahme ist hier eine mehrspurige Fahrbahn, wodurch man den Gegenverkehr nicht behindern würde.
•wenn man mehrspurige Fahrzeuge auf ungeregelten Kreuzungen überholen möchte, es sei denn, es ist eine Vorrangstraße ist, die durchfahren wird.
•von mehrspurigen Fahrzeugen, die selbst gerade überholen, es sei denn, es stehen drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung zur Verfügung, beispielsweise auf der Autobahn.
•von mehrspurigen Fahrzeugen auf Strecken mit Überholverbot, es sei denn, man darf rechts überholen - zum Beispiel bei einer Abbiegespur, auf der man schneller vorankommt.
•von mehrspurigen Fahrzeugen ab 80 Meter vor einer Eisenbahnkreuzung. Ausnahme ist hier das Überholen von Kutschen und ähnlich langsamen Fahrzeugen, weil das Überholen und der sichere Anhalteweg möglich sind.
Der Unterschied zwischen absoluter und relativer Überholverbote ist jener, dass das absolute immer gilt, beim relativen Ausnahmeregelungen gelten. Wie immer muss die Verkehrssituation genau geprüft werden. Zu beachten ist auch, dass im Kreisverkehr nur einspurige Fahrzeuge überholt werden dürfen. Kolonnen dürfen überholt werden, wenn man sich danach wieder richtig einordnen kann.
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Ein uneigentliches Überholverbot kann auch durch eine nicht unterbrochene Leitlinie begründet werden (an sich Berührungs- und Überfahrverbot). Dann muß das Überholen schon dann unterbleiben, wenn es nicht vor Beginn der nicht unterbrochenen Mittellinie beendet werden kann.
Ihr habt doch echt Langeweile... 😁
Also eine 50:50 Quote sehe ich nicht, sondern eher 70/30 oder 2/3 zu 1/3 zulasten des Motorradfahrers.
Und die Quote ergibt sich, wie gesagt, nicht aus der "Schuldfrage", sondern aus der verbleibenden Betriebsgefahr des abbiegewilligen Fahrzeugs. Nur wenn dessen Fahrer nachweisen (!!!) kann, daß das Ereignis für ihn UNVERMEIDLICH war, dann tritt die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zurück und der Motorradfahrer haftet zu 100%.
Und ansonsten darf ich noch mal auf die lustige Literatur zu solchen Haftungsquoten verweisen, da steht erhellendes...
Zum Beispiel:
Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen
12., München 2012 (Verlag C.H. Beck)
oder
Eggert in: Ludovisy u.a. (Hrsg.), Praxis des Straßenverkehrsrechts, Teil 4 B III "Haftungsquoten in Einzelfällen", 5., Münster 2011 (ZAP Verlag)
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Überholverbote: absolute und relative VerboteZitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Es gibt kein "Absolutes Überholverbot"!Absolut verboten ist demnach das Überholen.....
[url=http://www.wissenswertes.at/index.php?id=verkehr-ueberholverbot]Quelle[/url]
....hallo,
du König der "Copy & Paste" Tasten.
Ich bin davon ausgegangen, dass die Geschichte in D stattgefunden hat und nicht in Österreich.
N.T.
Gibt es einen Unterschied zwischen österreichischen Überholverbot und deutschem Überholverbot??????
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
....hallo, du König der "Copy & Paste" Tasten.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Überholverbote: absolute und relative Verbote
Absolut verboten ist demnach das Überholen.....
[url=http://www.wissenswertes.at/index.php?id=verkehr-ueberholverbot]Quelle[/url]
Ich bin davon ausgegangen, dass die Geschichte in D stattgefunden hat und nicht in Österreich.
N.T.
Ups, ja, Du hast Recht.
Quellen muss man hier aber angeben, sie werden verlangt, Meinungen zählen nicht, das ich auf eine at. Seite gelangt bin ist mir echt entgangen. Entschuldigung.
Ändert aber nichts an meinem Standpunkt, und auch nicht viel an der rechtlichen Lage in D.
Es darf nicht sein, das wenn man alles richtig macht, sich einordnet, ordentlich blinkt, in den Spiegel schaut, vielleicht eine Sekunde zu kurz, man zur Verantwortung gezogen wird, wenn jemand der alles falsch macht,Blinker ignoriert, das Überholverbot ignoriert, eine Sperrlinie ignoriert, eine Einmündung ignoriert, einen Unfall baut.
Das hebelt den bestehenden Vertrauensgrundsatz aus, und ohne Vertrauensgrundsatz würde der Verkehr zum erliegen kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Es gibt kein "Absolutes Überholverbot"!
Z. 276 verbietet Kraftfahrzeuge aller Art, mehrspurige Fahrzeuge zu überholen, d. h. Fahrräder und Motorräder können überholt werden! Die durchgezogene Linie hat auch nichts mit Überholverbot zu tun, sie darf nur nicht überfahren werden. Möglicherweise ist die Fahrbahn entsprechend breit, dass ein Motorradfahrer rechtmäßigerweise an den langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren kann.Mir stellt sich die Frage ob wirklich Z. 276 i. V. mit der durchgezogenen Linie vorhanden waren oder ob der TE die "durchgezogene Linie" fälschlicherweise als "Absolutes Überholverbot" interpretierte.
Aus seinem Eröffnungspost
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
kann man das fast so ableiten.Zitat:
Original geschrieben von maestroiii
Ich war .. in einem Dorf ....unterwegs. Absolutes Überholverbot, ich wollte aber gerne wenden.
Ca. 30 Meter vorraus kam eine Kreuzung (Einmündung nach links): Dort war die durchgezogene Linie unterbrochen. ....Vielleicht äußert sich der Ersteller nochmals, denn diese Tatsachen sind entscheident.
N.T.
WER DARF DENN WEN ÜBERHOLEN?
WER HAT WAS NICHT RICHTIG VERSTANDEN?
... verbietet Kraftfahrzeuge aller Art, mehrspurige Fahrzeuge zu überholen, d. h. Fahrräder und Motorräder können überholt werden!
Möglicherweise ist die Fahrbahn entsprechend breit, dass ein Motorradfahrer (=Kraftfahrzeug) rechtmäßigerweise an den langsam fahrenden (mehrspurigen) Fahrzeugen vorbeifahren kann.
He, he, geht es noch? Bitte "können überholt werden" und "können überholen" nicht verwechseln.
Wir werden sowieso nie erfahren wie es ausgeht :-/
Gab es überhaupt mal einen Thread, wo jemand hinterher schrieb wie es ausging?
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Möglicherweise ist die Fahrbahn entsprechend breit, dass ein Motorradfahrer rechtmäßigerweise an den langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren kann.N.T.
Wobei man hier, innerhalb der Fahrspur, das Problem des ausreichenden Seitenabstandes diskutieren könnten.
Evtl. könnte man auch von einer unklaren Verkehrslage sprechen ( Einmündung links, will einer abbiegen? ), wo das überholen auch verboten ist.
Ganz ohne Schuld wird wohl hier keiner rauskommen, zumindest zivilrechtlich, wobei ich eigentlich auf der Seite des Abbiegenden bin.
Hand auf´s Herz, wer macht in dieser Situation noch den hier angesprochenen Schulterblick. Einer hat sich ja schon geoutet. Ich bin der zweite und wäre auch abgebogen.
Puh, ich dachte schon ich wäre ganz allein in meiner Sünderecke.
Ich kann nur mal aus Erfahrung bei einem ähnlichen Fall erzählen:
Ich war vor ca. 15 Jahren Beifahrer bei meinem Bruder... Landstraße, Ortsausfahrt, bergauf mit 2 uneinsichtigen Kurven, getrennt durch eine Kuppe, auf der wir links abbiegen wollten. Vor uns 2 Fahrzeuge und ganz vorne ein Traktor. Der Verkehr staut sich dementsprechend... hinter uns einige weitere Fahrzeuge. An dieser Stelle überholt niemand, weil der Gegenverkehr durch auffahrende Fahrzeuge an der Abzweigung und der normale Gegenverkehr wegen Kuppe und Kurven nicht berechenbar ist. Keiner? Doch, ein Motorradfahrer! 😰
Er hat versucht nach links auszuweichen und ist uns vorne in den Kotflügel gerauscht, als wir mit der Schnauze schon die Hauptstraße verlassen hatten und hat einen Abflug über die Motorhaube gemacht. Obwohl er einen beachtlichen Flug hingelegt hat und erst einige Meter weiter im Acker gelandet ist, blieb er glücklicherweise beinahe unverletzt!
Ende von der Geschichte: Die Versicherung des Motorradfahrers hat den Schaden bei meinem Bruder zu 100% übernommen!
Allerdings kam es nicht zu einer Gerichtverhandlung. Recht haben und recht bekommen sind halt immer 2 Paar Stiefel! 😉
Schulterblick und Spiegel helfen an der Stelle übrigens nicht, wenn jemand vor einer Kuppe, bergauf, in einer Rechtskurve zum Überholen ansetzt! Deshalb ist es mir bis heute ein Rätsel, wie der Motorradfahrer überhaupt auf die Idee kam dort zu überholen!