Schuldfrage Links abbiegen
Habe das Forum schon durchsucht, aber keinen Fall wie meinen gefunden. Würde mich sehr freuen, wenn mir einer von Euch einen Hinweis geben könnte. Also:
Ich war Innerorts, in einem Dorf, in stockendem Verkehr unterwegs. Absolutes Überholverbot, ich wollte aber gerne wenden.
Ca. 30 Meter vorraus kam eine Kreuzung (Einmündung nach links): Dort war die durchgezogene Linie unterbrochen. "Cool, da fahr ich rein" war meine Idee.
Ich setze also den Blinker, nah an der Straßenmitte war ich ohnehin.
Geschwindigkeit ca. 10 km/h, wie die ganze Kolonne.
Blick in linken Außenspiegel: nix.
Ich biege ab.
Kurz bevor ich in die Straße reinfahre, habe ich plötzlich einen Motorradfahrer in der Seite (Fahrertür) kleben.
Wer ist schuld? Muss ich damit rechnen?
PS: Ich hatte noch einen Zeugen bei mir im Wagen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld, mit nem schulterblick (gerade in so einer situation wie vom TE geschildert) wäre das zu 100% nicht passiert.Ob der motorradfahrer da nun sein darf oder nicht spielt erstmal nur ne nebensächliche rolle, der abbieger trägt hier die hauptverantwortung.
Ich denke die schuldfrage wird 70% dem autofahrer und 30% dem motorrad zugerechnet, auf jeden fall dürfen sich jetzt hier wieder mal die gericht mit der sache rumschlagen 🙄.
Gruss
Maik
Ein Schulterblick ist immer dann erforderlich, wenn ich den Verkehrsablauf neben und hinter mir durch Spiegelblick nicht sicher und komplett erfassen kann und ein Schulterblick eine bessere Sicht und ein erweitertes Sichtfeld ermöglicht, z. B. beim Abbiegen nach rechts.
In diesem Fall hat der Abbiegende sich vorher durch Spiegelblick nach hinten abgesichert. Ein Schulterblick kann beim geschilderten Verkehrsablauf auch nicht zu weiteren Erkenntnissen verhelfen. Irgendwann muß der Abbiegende auch wieder nach vorn schauen, um abbiegen zu können. Wenn gerade in diesem Moment der Kradfahrer beschleunigte und nach links heraus zog, ist ein Zusammenstoß unvermeidbar.
Der PKW-Fahrer hat hier rechtzeitig den Blinker betätigt und sich vorschriftsmäßig rechtzeitig bis zur Fahrbahnmitte eingeordnet, so dass ohne Überfahren der durchgezogenen Mittellinie ein Überholen nicht stattfinden konnte.
Der Krad-Fahrer hat alle für diesen Fall zu beachtenden Verkehrsregeln
übertreten.
Überholen im absoluten Überholverbot.
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie.
Nichtbeachtung des Fahrtrichtungsanzeigers des voraus fahrenden Kfz.
Rechtsfahrgebot.
Verbotenes Lückenspringen.
Überholen einer Fahrzeugkolonne mit zu hoher Geschwindigkeit.
Wer derart leichtsinnig am Straßenverkehr teilnimmt, sollte durch Entzug der Fahrerlaubnis für längere Zeit als Fußgänger zu neuen Erkenntnissen kommen.
135 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Im besten falle geht das ganze 50:50 aus und jeder zahlt seinen schaden, da beide nicht aufgepasst haben,
Gruss
Maik
Das wäre in etwa so als wenn Du bei Grün über die Ampel fährst , ich bei Rot und wir uns auf der Kreuzung treffen. Nun darfst Du Deinen Schaden selbst tragen.
Würde Dir das gefallen ?
Sperrlinie überfahren, Überholverbot missachtet, Blinker ignoriert, dümmer kann man sich nicht anstellen und dann den Schaden auf andere abwälzen weil er vielleicht eine halbe Sekunde zu kurz in den Spiegel geschaut hat und sich auf den Verstand anderer verlassen hat ?
Doch das ist zulässig. Man muss immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen und muss Unfälle verhindern und sich entsprechend auch beim Linksabbiegen vergewissen, dass dies ohne Unfall möglich ist. Aber du hast dich ja letztens schon im Ausparkthread mit deinem Vertrauensgrundsatz pro Unfall und gegen Unfallvermeidung ausgesprochen.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Doch das ist zulässig. Man muss immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen und muss Unfälle verhindern und sich entsprechend auch beim Linksabbiegen vergewissen, dass dies ohne Unfall möglich ist. Aber du hast dich ja letztens schon im Ausparkthread mit deinem Vertrauensgrundsatz pro Unfall und gegen Unfallvermeidung ausgesprochen.
Auch der Vertrauensgrundsatz hat Grenzen, wie schon vom Gesetz festgelegt, ansonsten würde der Verkehr zum Stillstand erliegen.
Das ich mich gegen Unfallvermeidung ausgesprochen habe ist eine Unterstellung die Du sicherlich gerne wieder gerade rückst.
Äpfel mit Birnen zu vergleichen war nie zulässig, es sei denn man legt sich alles wie man es gerne hätte.
Es ist nunmal vergleichbar mit dem letzten Fall, wo du meintest man müsse darauf vertrauen, dass sich alle punktkonform an alle Regeln halten, man also nicht schauen braucht. In beiden Fällen hats geknallt und in beiden Fällen wird der Nichtgucker mindestens eine Teilschuld bekommen, egal ob die anderen zu schnell oder im Überholverbot unterwegs waren.
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Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
wo du meintest man müsse darauf vertrauen, dass sich alle punktkonform an alle Regeln halten, man also nicht schauen braucht.
Schau mal und versuche zu verstehen !
Zitat:
Blick in linken Außenspiegel: nix.
Was Du mir immer für Dinge unterstellst !
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Schau mal und versuche zu verstehen !Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
wo du meintest man müsse darauf vertrauen, dass sich alle punktkonform an alle Regeln halten, man also nicht schauen braucht.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Was Du mir immer für Dinge unterstellst !Zitat:
Blick in linken Außenspiegel: nix.
Blick in den Außenspiegel allein reicht nunmal nicht. Du als Motorradfahrer solltest es wohl wissen, wie schnell man im toten Winkel übersehen werden kann.
"Ich hab doch in den Spiegel geschaut" ist übrigens eine beliebte Schutzbehauptung, wenn mal wieder ein Motorradfahrer abgeräumt wird.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
"Ich hab doch in den Spiegel geschaut" ist übrigens eine beliebte Schutzbehauptung, wenn mal wieder ein Motorradfahrer abgeräumt wird.
Ein Motorradfahrer mit Verstand würde nie an solchen Punkten überholen. (3 schwere Regelverstöße auf einmal)
Da hört selbst bei mir das Vertrauen auf.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Schau mal und versuche zu verstehen !
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Blick in den Außenspiegel allein reicht nunmal nicht. Du als Motorradfahrer solltest es wohl wissen, wie schnell man im toten Winkel übersehen werden kann.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Was Du mir immer für Dinge unterstellst !
An Stellen wo nur der geringste Grund für den Autofahrer besteht die Spur zu wechseln oder abzubiegen oder zu überholen, würde ich nicht überholen. Wenn man sich als Motorradfahrer an die STVO hält ist überholen auch selten notwendig.
Im Kopf spielen sich automatisch alle Handlungsmöglichkeiten der anderen VTs ab.
Ich muss mal was gestehen, hier sind wir ja unter uns:
Beim Linksabbiegen an einer Ampel schaue ich nie in den Rückspiegel, Schulterblick findet auch nicht statt.
Ich käme nicht mal auf die Idee, dass mich als Linksabbieger jemand überholen könnte.
Und jetzt steinigt mich, ich habs verdient....
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ein Motorradfahrer mit Verstand würde nie an solchen Punkten überholen. (3 schwere Regelverstöße auf einmal)
Überholverbotsschild übersehen (kann ja mal passieren).
Innerhalb der Fahrspur neben dem Fahrzeug Gefahren (passt sehr häufig bei einspurigen Strassen)
Blinker hinten links am Fahrzeug Defekt oder erst betätigt als Motoradfahrer schon auf Höhe des PKWs war.
Und schon sind die drei schweren Verstöße garnicht mehr soooo schwer.
Und selbst wenn nicht, hat sich der Autofahrer zweimal umzudrehen bevor er abbiegt. Man muss immer mit der Dummheit der Anderen rechnen.
Und wenn der TE den zweiten oder gar beide Schulterblicke vergessen hat, hat er auch ne Teilschuld verdient.
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Überholverbotsschild übersehen (kann ja mal passieren).Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ein Motorradfahrer mit Verstand würde nie an solchen Punkten überholen. (3 schwere Regelverstöße auf einmal)
Innerhalb der Fahrspur neben dem Fahrzeug Gefahren (passt sehr häufig bei einspurigen Strassen)
Blinker hinten links am Fahrzeug Defekt oder erst betätigt als Motoradfahrer schon auf Höhe des PKWs war.Und schon sind die drei schweren Verstöße garnicht mehr soooo schwer.
Und selbst wenn nicht, hat sich der Autofahrer zweimal umzudrehen bevor er abbiegt. Man muss immer mit der Dummheit der Anderen rechnen.
Und wenn der TE den zweiten oder gar beide Schulterblicke vergessen hat, hat er auch ne Teilschuld verdient.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Überholverbotsschild übersehen (kann ja mal passieren).Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ein Motorradfahrer mit Verstand würde nie an solchen Punkten überholen. (3 schwere Regelverstöße auf einmal)
Innerhalb der Fahrspur neben dem Fahrzeug Gefahren (passt sehr häufig bei einspurigen Strassen)
Blinker hinten links am Fahrzeug Defekt oder erst betätigt als Motoradfahrer schon auf Höhe des PKWs war.Und schon sind die drei schweren Verstöße garnicht mehr soooo schwer.
Und selbst wenn nicht, hat sich der Autofahrer zweimal umzudrehen bevor er abbiegt. Man muss immer mit der Dummheit der Anderen rechnen.
Und wenn der TE den zweiten oder gar beide Schulterblicke vergessen hat, hat er auch ne Teilschuld verdient.
Was Du da aufzählst ist schon ziemlich zusammengebastel, fast so wie Weihnachten, Ostern und Sommeranfang auf einem Tag.
Abzweig/Einmündung übersehen hast Du noch vergessen !
Zitat:
Innerhalb der Fahrspur neben dem Fahrzeug Gefahren (passt sehr häufig bei einspurigen Strassen)
..geht ja schon mal garnicht.
Zitat:
Original geschrieben von warnkb
Ich muss mal was gestehen, hier sind wir ja unter uns:Beim Linksabbiegen an einer Ampel schaue ich nie in den Rückspiegel, Schulterblick findet auch nicht statt.
Ich käme nicht mal auf die Idee, dass mich als Linksabbieger jemand überholen könnte.
Und jetzt steinigt mich, ich habs verdient....
patsche, patsch, links und rechts !
Zitat:
Original geschrieben von warnkb
Der Eine macht alles richtig,der Andere macht falsch, was man nur falsch machen kann.
Und dann sollen sie sich den Schaden teilen, wegen der "Betriebsgefahr" ???
Tja, Jungs, tut mir leid, das ist nun mal die Rechtslage. Ich finde das auch recht oft bescheuert. Jetzt kommt es eben auf den Geschädigten und seinen Anwalt an, bei Gericht "richtig vorzutragen" - so, daß der Unfall für ihn ein unabwendbares Ereignis ist.
Wenn ihr euch mal echt aufregen wollt über solche lustigen Fälle, dann leiht euch in der Bibliothek folgendes Buch:
Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen
12., München 2012 (Verlag C.H. Beck)
Ihr braucht nicht die neueste Auflage... 😉