Schuldfrage Links abbiegen

Habe das Forum schon durchsucht, aber keinen Fall wie meinen gefunden. Würde mich sehr freuen, wenn mir einer von Euch einen Hinweis geben könnte. Also:

Ich war Innerorts, in einem Dorf, in stockendem Verkehr unterwegs. Absolutes Überholverbot, ich wollte aber gerne wenden.

Ca. 30 Meter vorraus kam eine Kreuzung (Einmündung nach links): Dort war die durchgezogene Linie unterbrochen. "Cool, da fahr ich rein" war meine Idee.

Ich setze also den Blinker, nah an der Straßenmitte war ich ohnehin.
Geschwindigkeit ca. 10 km/h, wie die ganze Kolonne.
Blick in linken Außenspiegel: nix.
Ich biege ab.

Kurz bevor ich in die Straße reinfahre, habe ich plötzlich einen Motorradfahrer in der Seite (Fahrertür) kleben.

Wer ist schuld? Muss ich damit rechnen?

PS: Ich hatte noch einen Zeugen bei mir im Wagen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld, mit nem schulterblick (gerade in so einer situation wie vom TE geschildert) wäre das zu 100% nicht passiert.

Ob der motorradfahrer da nun sein darf oder nicht spielt erstmal nur ne nebensächliche rolle, der abbieger trägt hier die hauptverantwortung.

Ich denke die schuldfrage wird 70% dem autofahrer und 30% dem motorrad zugerechnet, auf jeden fall dürfen sich jetzt hier wieder mal die gericht mit der sache rumschlagen 🙄.

Gruss
Maik

Ein Schulterblick ist immer dann erforderlich, wenn ich den Verkehrsablauf neben und hinter mir durch Spiegelblick nicht sicher und komplett erfassen kann und ein Schulterblick eine bessere Sicht und ein erweitertes Sichtfeld ermöglicht, z. B. beim Abbiegen nach rechts.

In diesem Fall hat der Abbiegende sich vorher durch Spiegelblick nach hinten abgesichert. Ein Schulterblick kann beim geschilderten Verkehrsablauf auch nicht zu weiteren Erkenntnissen verhelfen. Irgendwann muß der Abbiegende auch wieder nach vorn schauen, um abbiegen zu können. Wenn gerade in diesem Moment der Kradfahrer beschleunigte und nach links heraus zog, ist ein Zusammenstoß unvermeidbar.

Der PKW-Fahrer hat hier rechtzeitig den Blinker betätigt und sich vorschriftsmäßig rechtzeitig bis zur Fahrbahnmitte eingeordnet, so dass ohne Überfahren der durchgezogenen Mittellinie ein Überholen nicht stattfinden konnte.

Der Krad-Fahrer hat alle für diesen Fall zu beachtenden Verkehrsregeln
übertreten.

Überholen im absoluten Überholverbot.
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie.
Nichtbeachtung des Fahrtrichtungsanzeigers des voraus fahrenden Kfz.
Rechtsfahrgebot.
Verbotenes Lückenspringen.
Überholen einer Fahrzeugkolonne mit zu hoher Geschwindigkeit.

Wer derart leichtsinnig am Straßenverkehr teilnimmt, sollte durch Entzug der Fahrerlaubnis für längere Zeit als Fußgänger zu neuen Erkenntnissen kommen.

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Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld, mit nem schulterblick (gerade in so einer situation wie vom TE geschildert) wäre das zu 100% nicht passiert.

Ob der motorradfahrer da nun sein darf oder nicht spielt erstmal nur ne nebensächliche rolle, der abbieger trägt hier die hauptverantwortung.

Ich denke die schuldfrage wird 70% dem autofahrer und 30% dem motorrad zugerechnet, auf jeden fall dürfen sich jetzt hier wieder mal die gericht mit der sache rumschlagen 🙄.

Gruss
Maik

Ein Schulterblick ist immer dann erforderlich, wenn ich den Verkehrsablauf neben und hinter mir durch Spiegelblick nicht sicher und komplett erfassen kann und ein Schulterblick eine bessere Sicht und ein erweitertes Sichtfeld ermöglicht, z. B. beim Abbiegen nach rechts.

In diesem Fall hat der Abbiegende sich vorher durch Spiegelblick nach hinten abgesichert. Ein Schulterblick kann beim geschilderten Verkehrsablauf auch nicht zu weiteren Erkenntnissen verhelfen. Irgendwann muß der Abbiegende auch wieder nach vorn schauen, um abbiegen zu können. Wenn gerade in diesem Moment der Kradfahrer beschleunigte und nach links heraus zog, ist ein Zusammenstoß unvermeidbar.

Der PKW-Fahrer hat hier rechtzeitig den Blinker betätigt und sich vorschriftsmäßig rechtzeitig bis zur Fahrbahnmitte eingeordnet, so dass ohne Überfahren der durchgezogenen Mittellinie ein Überholen nicht stattfinden konnte.

Der Krad-Fahrer hat alle für diesen Fall zu beachtenden Verkehrsregeln
übertreten.

Überholen im absoluten Überholverbot.
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie.
Nichtbeachtung des Fahrtrichtungsanzeigers des voraus fahrenden Kfz.
Rechtsfahrgebot.
Verbotenes Lückenspringen.
Überholen einer Fahrzeugkolonne mit zu hoher Geschwindigkeit.

Wer derart leichtsinnig am Straßenverkehr teilnimmt, sollte durch Entzug der Fahrerlaubnis für längere Zeit als Fußgänger zu neuen Erkenntnissen kommen.

Naja, mal schauen, wie der Richter das sieht...

Hundert Prozent Haftung des Motorradfahrers wird es nur geben, wenn der Unfall für den PKW-Fahrer ein unabwendbares Ereignis war, wenn er den Unfall also unter keinen Umständen hätte vermeiden können. Ansonsten greift immer noch die Betriebsgefahr jedes unfallbeteiligten Fahrzeuges, die für sich allein schon zu einer Mithaftung führt. Die Betriebsgefahr tritt nur dann zurück, wenn das besagte unwabwendbare Ereignis vorlag.

Egal wie die Rechtssprechung ist.
Wenn jemand ein Fahrzeug links überholt; welches sich links eingeordnet hat und auch links blinkt, und dabei einen Unfall verursacht, sollte er dazu verdonnert werden seine eigenen Versicherungen zu bemühen die Schäden zu begleichen. Für mich ist das grobe Missachtung der Regeln durch den Motorradfahrer, ich persönlich würde nicht im Vollrausch auf solch dumme Idee kommen.
Und gerade mit dem Motorrad ist defensives Fahren überlebenswichtig.

Der Eine macht alles richtig,

der Andere macht falsch, was man nur falsch machen kann.

Und dann sollen sie sich den Schaden teilen, wegen der "Betriebsgefahr" ???

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Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch



Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld
Bei absolutem Überholverbot sehe ich das aber nicht so, sonst könnte man die Straßenverkehrsordnung ja gleich ad acta legen... Oder gelten für Motorradfahrer neuerdings andere Gesetze?

nein. aber es gibt gewisse "blöde" geschichten. du willst links abbiegen, der gegenverkehr blinkt auch links. du freust dich das der eh anhalten muss und fährst los. und der "linksabbieger" hat aber nur den blinker vergessen. DU bist schuld. da gibts genügend urteile drüber. nur weil ein anderer was "falsch" macht darfst du auch nix "falsch" machen.

Zitat:

Original geschrieben von rigide



Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Der nachfolgende verkehr muß nun mal beim abbiegen beobachtet werden, wer das nicht macht und es kommt zum unfall trägt auf jeden fall ne teil schuld, mit nem schulterblick (gerade in so einer situation wie vom TE geschildert) wäre das zu 100% nicht passiert.

Ob der motorradfahrer da nun sein darf oder nicht spielt erstmal nur ne nebensächliche rolle, der abbieger trägt hier die hauptverantwortung.

Ich denke die schuldfrage wird 70% dem autofahrer und 30% dem motorrad zugerechnet, auf jeden fall dürfen sich jetzt hier wieder mal die gericht mit der sache rumschlagen 🙄.

Gruss
Maik

Ein Schulterblick ist immer dann erforderlich, wenn ich den Verkehrsablauf neben und hinter mir durch Spiegelblick nicht sicher und komplett erfassen kann und ein Schulterblick eine bessere Sicht und ein erweitertes Sichtfeld ermöglicht, z. B. beim Abbiegen nach rechts.
[sonstiges bla bla gelöscht]

"z.b beim Abbiegen nach rechts" UND LINKS. Du musst den Schulterblick immer machen. Und jetzt ab nochmal in die Fahrschule mit dir und nachsitzen.

Zitat:

Original geschrieben von rigide


Überholen im absoluten Überholverbot.
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie.
Nichtbeachtung des Fahrtrichtungsanzeigers des voraus fahrenden Kfz.
Rechtsfahrgebot.
Verbotenes Lückenspringen.
Überholen einer Fahrzeugkolonne mit zu hoher Geschwindigkeit.

Na was du so alles weißt. Du warst bestimmt dabei. Oder möchtest du mal Autor von Räuberpistolen werden wenn du groß bist?

Im übrigen: schon mal was vom Toten Winkel gehört? Ein Blick in den Spiegel reicht beim Abbiegen eben nicht.

@ fruchtzwerg und
@ Speed Piet

da ich schon groß bin und in der Fahrschule im Gegensatz zu Euch Beiden aufgepasst habe, weiß ich und habe auch nichts anderes geschrieben, dass auch beim Abbiegen nach links ein Schulterblick erforderlich ist.

Einen toten Winkel nach hinten links gibt es, wenn überhaupt, nur in begrenztem Maße direkt neben meinem Fahrzeug, jedoch nie hinter meinem Fahrzeug im Spiegelerfassungsfeld, bezogen auf die Fahrbahn.

Der Schulterblick nach links ist zur Erfassung von Radfahrern und Fußgängern, die sich neben der Fahrbahn und sich NICHT im Spiegelerfassungsfeld befinden, erforderlich, bzw. bei Fahrspurwechsel bei mehrspurigen Straßen.

Normalerweise blicke ich vor und beim Abbiegen nach links bereits in diese Richtung, so dass Abbiegen und Schulterblick ein miteinander verbundener Vorgang ist und sich deshalb automatisch ergibt.

Bitte demnächst den Text genau lesen und versuchen, zu verstehen!
Eure Fragen dazu beantworte ich gerne.

Nein tut mir leid, aber da liegst du leider falsch. Einfach mal die zuvor genannten Gerichtsurteile lesen: "In den Fällen in denen sowohl der Linksüberholer wie auch der Überholte gegen eine eigene Verkehrspflicht verstoßen, wird die Haftung nach Maßgabe des jeweiligen Verschulden verteilt. Zum Beispiel urteilte das Oberlandesgericht Hamm, dass die Haftung dann jeweils mit der Hälfte zu tragen ist, wenn der überholte Linksabbieger unter Verletzung der zweiten Rückschaupflicht abbiegt und der Überholende wiederum zu spät abbremst (OLG Hamm, VersR 1987, 1225)." Du hast hier sogar kostenlos Unterricht von einem Fahrlehrer bekommen: http://www.motor-talk.de/.../...frage-links-abbiegen-t4322863.html?...
Also bitte hör endlich auf deine Unwahrheit zu verbreiten. Durch ständiges wiederholen wird dies nicht richtiger und der TE wird auf jeden Fall eine Mitschuld bekommen, da er gegen die Rückschaupflicht verstossen hat.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Nein tut mir leid, aber da liegst du leider falsch. Einfach mal die zuvor genannten Gerichtsurteile lesen: "In den Fällen in denen sowohl der Linksüberholer wie auch der Überholte gegen eine eigene Verkehrspflicht verstoßen, wird die Haftung nach Maßgabe des jeweiligen Verschulden verteilt. Zum Beispiel urteilte das Oberlandesgericht Hamm, dass die Haftung dann jeweils mit der Hälfte zu tragen ist, wenn der überholte Linksabbieger unter Verletzung der zweiten Rückschaupflicht abbiegt und der Überholende wiederum zu spät abbremst (OLG Hamm, VersR 1987, 1225)." Du hast hier sogar kostenlos Unterricht von einem Fahrlehrer bekommen: http://www.motor-talk.de/.../...frage-links-abbiegen-t4322863.html?...
Also bitte hör endlich auf deine Unwahrheit zu verbreiten. Durch ständiges wiederholen wird dies nicht richtiger und der TE wird auf jeden Fall eine Mitschuld bekommen, da er gegen die Rückschaupflicht verstossen hat.

und wer gibt dir die kompetenz, ein einmal gefälltes urteil über alle anderen artgleiche "fälle" zu verteilen ?  wann wem welche schuld zuzuweisen ist, entscheidet immer noch der entsprechende richter und nicht wikipedia...

beschäftige dich erstmal mit der deutschen gerichtsbarkeit, insbesondere mit der anwendbarkeit von gefällten olg-urteilen und der realität der rechtssprechung in darauffolgenden prozessen.

der hier vorliegende fall ist ein typischer fall von 1 1/2 delikten, den man nur reell u. abschliessend bewerten kann, wenn man aussagekräftige fakten aller beteiligten vorliegen hat.

vorher nicht...und vor allem nicht von 1/2-, 1/4- oder 0-juristen...

Zitat:

Original geschrieben von eugain



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Nein tut mir leid, aber da liegst du leider falsch. Einfach mal die zuvor genannten Gerichtsurteile lesen: "In den Fällen in denen sowohl der Linksüberholer wie auch der Überholte gegen eine eigene Verkehrspflicht verstoßen, wird die Haftung nach Maßgabe des jeweiligen Verschulden verteilt. Zum Beispiel urteilte das Oberlandesgericht Hamm, dass die Haftung dann jeweils mit der Hälfte zu tragen ist, wenn der überholte Linksabbieger unter Verletzung der zweiten Rückschaupflicht abbiegt und der Überholende wiederum zu spät abbremst (OLG Hamm, VersR 1987, 1225)." Du hast hier sogar kostenlos Unterricht von einem Fahrlehrer bekommen: http://www.motor-talk.de/.../...frage-links-abbiegen-t4322863.html?...
Also bitte hör endlich auf deine Unwahrheit zu verbreiten. Durch ständiges wiederholen wird dies nicht richtiger und der TE wird auf jeden Fall eine Mitschuld bekommen, da er gegen die Rückschaupflicht verstossen hat.
und wer gibt dir die kompetenz, ein einmal gefälltes urteil über alle anderen artgleiche "fälle" zu verteilen ?  wann wem welche schuld zuzuweisen ist, entscheidet immer noch der entsprechende richter und nicht wikipedia...

und selbstverständlich auch nicht fruchtzwerg!

Hackt doch mal nicht auf dem motorradfahrer rum, das der mist gebaut hat ist klar aber auch der TE hat mist gebaut weil er den rückwertigen verkehr ungenügend beim abbiegen beobachtet hat und es zum unfall gekommen ist punkt schluß aus.

Was der richter sagt werden wir ja sehen wenn der TE es dann irgendwann mal postet, nur das wird erstmal dauern.

Im besten falle geht das ganze 50:50 aus und jeder zahlt seinen schaden, da beide nicht aufgepasst haben, aber das denke ich fast nicht da man als linksabbieger immer entsprechende vorsichtsmaßnahmen beim abbiegen treffen muß, was hier halt nicht der fall war.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Hackt doch mal nicht auf dem motorradfahrer rum, das der mist gebaut hat ist klar aber auch der TE hat mist gebaut weil er den rückwertigen verkehr ungenügend beim abbiegen beobachtet hat und es zum unfall gekommen ist punkt schluß aus.

Überholverbot

und

durchgezogene Linie - von welchem

rückwärtigen

Verkehr redest Du?! Es gibt keinen, außer irgendjemand missachtet Regeln und Gesetze.

Zitat:

Original geschrieben von Questor



Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Hackt doch mal nicht auf dem motorradfahrer rum, das der mist gebaut hat ist klar aber auch der TE hat mist gebaut weil er den rückwertigen verkehr ungenügend beim abbiegen beobachtet hat und es zum unfall gekommen ist punkt schluß aus.
Überholverbot und durchgezogene Linie - von welchem rückwärtigen
Verkehr redest Du?! Es gibt keinen, außer irgendjemand missachtet Regeln und Gesetze.

Wenn jemand gegen das Rechtsfahrgebot verstösst (Gesetz missachtet), darf ich auch nicht einfach rechts überholen. Also darf hier der Linksabbieger auch nicht auf die zweite Rückschaupflicht in Form eines Schulterblicks verzichten. Ob dir das schmeckt oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von Questor


Überholverbot und durchgezogene Linie - von welchem rückwärtigen
Verkehr redest Du?! Es gibt keinen, außer irgendjemand missachtet Regeln und Gesetze.

Wenn jemand gegen das Rechtsfahrgebot verstösst (Gesetz missachtet), darf ich auch nicht einfach rechts überholen. Also darf hier der Linksabbieger auch nicht auf die zweite Rückschaupflicht in Form eines Schulterblicks verzichten. Ob dir das schmeckt oder nicht.

Du vergleichst leider A mit B und B mit A und nicht A mit A und B mit B, also über Kreuz.

Das ist nicht plausibel und nicht zulässig.

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