Schuldfrage KFZ gegen Radfahrer
Guten Tag zusammen,
hoffe das Thema gehört hier rein und nicht, dass ich mich verirrt habe.
Mir ist gestern folgendes passiert:
Ich stand bei uns am Haus mit dem PKW in der Parklücke und muss zum ausparken rückwärts über den Geh und dann ein Radweg. Nach links hin ist die Sicht auf ca. 6 m beschränkt.
Beim ausparken schaue ich mir als erstes den Gehweg an und fahre dann ca. 0,5 bis 1 m damit ich den Radweg und die Straße besser überblicken kann ( Zu dem Zeitpunkt blockiere ich nun mit dem PKW Teile des Gehwegs )
So tut ja auch alles nichts zur Sache. Auf jedenfalls zu dem Zeitpunkt als ich auf dem Gehweg stehe kollidiert ein Radfahrer mit meinem PKW.
Er fuhr auf dem Gehweg (entgegen der Fahrrichtung wenn das wichtig ist ) und nutzte nicht den für ihn vorgesehenen Radweg.
Aufgrund dessen, dass der Schaden nicht groß war verblieben wir zunächst beim Austausch der Kontaktdaten.
Heute habe ich von seinem Vater nun eine SMS bekommen mit der Forderung den Schaden am Rad zu bezahlen.
Meine Google Recherche hat im Prinzip ergeben, dass ich maximal eine kleine Teilschuld bekomme. ( Kann die entsprechenden Quellen nachher noch nachtragen ).
Aber möchte nun mal von euch eine Einschätzung erhalten wie die Schuldfrage gewertet wird.
Habe dem Vater übrigens meine Kenntnisse geschildert und darauf verwiesen, dass bei mir auch ein Schaden entstanden ist und wir die Sache einfach auf sich beruhen lassen sollten...
Mit freundlichen Grüßen
Rafael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@wernerhgeorg schrieb am 27. Mai 2015 um 16:28:44 Uhr:
Vielleicht solltest du mal deinen Fahrstil überdenken, wenn du so häufig in Gefahr gerätzt.Zitat:
@Yossarian66 schrieb am 27. Mai 2015 um 15:31:16 Uhr:
Es vergeht kein Tag auf dem Rad, bei dem ich nicht tot wäre, wenn ich nicht für Autofahrer mitdenke. Der Standardspruch: "Oh, Entschuldigung, ich hab sie gar nicht gesehen." Dann mach deine Augen auf!
Besonders wenn man schnell mit dem Rad fährt, muß man pausenlos aufpassen.
Ich kann als Hobbyradler und Hobbybiker Yossarian66 nur zustimmen.
Auf 2 Rädern unterwegs zu sein ist ein gefährliches Pflaster.
Und zu Deinem Tipp, solange man am Leben und unversehrt ist, ist das mehr ein Zeichen das der Fahrstil i.o. und den Umständen angepasst ist. Angepasst an die Dummheit vieler Autofahrer.
Die neueste Attacke gegenüber Radlern ist im Umland von Berlin das fahren mit dem Auto auf Radwegen, sehe ich vermehrt. Über die Motivation dessen bin ich mir noch nicht im klaren.
193 Antworten
Zitat:
@Yossarian66 schrieb am 14. Mai 2015 um 20:36:22 Uhr:
Er darf den Gehweg nicht benutzen, in keinem Fall.
In der Theorie vielleicht, aber wie sieht es denn praktisch aus ? Da werden schon mal Radwege in beiden Richtungen benutzt. Und spätestens, wenn zwei Radfahrer aufeinander zufahren, muss einer ausweichen. Ich glaube zumindest nicht, dass einer absteigt und wartet.
Ich glaube übrigens noch immer nicht dran, dass diese Bagatelle vor Gericht landet.
Kommt auf den Schaden an. Das letzte Rad was ich hatte war teurer als so mancher Gebrauchter den so mancher faehrt. Dazu noch die Klamotten die gelitten haben und ruck zuck bist nur beim Radfahrer bei ca 2-3000 Euro. Dazu kommt der Schaden am Auto und es ist keine Bagatelle mehr.
Da ich den Hergang und die Oertlichkeiten nicht 100% kenne, leg ich mich auch nicht fest ob Teilschuld oder nicht, oder Klage oder nicht. Das Fahrrad kann 50 Euro und das Auto 1000 Euro im Wert haben. Wer weiss
Und dann noch die Frage, darf das Auto da parken, wo es parkte?
Ist das bauplanungsrechtlich zulässig?
Handelte es sich um eine offizielle Zufahrt zu dem Grundstück?
Denn eigentlich hat der Wagen auf dem Gehweg auch nichts verloren.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 15. Mai 2015 um 05:07:24 Uhr:
Und dann noch die Frage, darf das Auto da parken, wo es parkte?Ist das bauplanungsrechtlich zulässig?
Handelte es sich um eine offizielle Zufahrt zu dem Grundstück?
Denn eigentlich hat der Wagen auf dem Gehweg auch nichts verloren.
Der Beschreibung nach handelt es sich um vollkommen normale Parkplätze vor einem Wohnhaus. Zum Rausfahren muss aber eben der Fuss- und Radweg überquert werden.
Fussgänger sind im allgemeinen relativ langsam unterwegs, da sind die 6m Sichtbarkeit kein Prob. Fährt aber ein Radler verbotenerweise auf dem Gehweg, ist der in nullkommanichts vor dir. Der sollte eigentlich auf dem dahinterliegenden Radweg fahren, den der Autofahrer erst später einsehen kann.
Man könnte ja nun argumentieren, dass man sich bei unklaren Verkehrsverhältnissen einweisen lassen kann. Ist natürlich möglich , aber ziemlich praxisfremd. Meist fährt man ja alleine los.
Und da sich der Autofahrer und der Radler eigentlich schon geeeinigt hatten, dass man die Sache auf sich beruhen lässt, ist offenbar nicht viel passiert. Vermutlich nur Lackkratzer, am Auto vielleicht ne kleine Delle. Dass sich nun der Vater von dem Radler reinhängt,kann man Pech nennen, aber da er der Eigentümer des Rades ist, war es wohl zu erwarten. Und da er aber bei dem Unfall nicht dabei war, ist er hier auf die Ausführungen seines Sohnes angewiesen. Der wird es so erzählt haben, dass er in einem möglichst guten Licht dasteht. Daher sollten sich alle drei nochmal zusammensetzen. Meist sollten Unstimmigkeiten schnell geklärt sein.
Erst, wenn einer von den Dreien auf seinem Standpunkt beharrt, kann man immer noch anwaltlichen Rat einholen.
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Für mich ergibt sich auch die Frage, ob der Rad-/Gehweg irgendwie beschildert ist, z.B. als gemeinsamer Rad-/Gehweg und eventl. in beiden Richtungen. Die Geschwindigkeit für Radfahrer ist m.E. nirgendwo explizit anders geregelt, als für den anderen Verkehr. Wenn Du vor Gericht landest, kommt es immer darauf an, vor welchem Richter Du landest, die Rechtsprechung ist da höchst uneinheitlich. Besser man einigt sich außergerichtlich.
Zitat:
@Yossarian66 schrieb am 14. Mai 2015 um 20:36:22 Uhr:
Er darf den Gehweg nicht benutzen, in keinem Fall.
Das kommt darauf an; wir hier haben viele Gehwege mit dem Zusatzschild darunter, "Radfahrer frei" und freilich darf dann auch der Radfahrer auf dem Gehweg fahren. Im Detail ist also Kenntnis der exakten Situation vor Ort nötig. Insbesondere ist halt wichtig, ob es in Echt nur einen Gehweg hat ohne Zusatz "Radfahrer frei" oder eine der beiden Kombinationen aus Geh- und Radweg.
So ganz ist auch der Pkw-Fahrer nicht aus dem Schneider, denn wenn er nicht überblicken kann, wohin er fährt, muß er sich mittels Einweiser einweisen lassen.
Vor Jahren gab es mal ein Urteil eines Bundesgerichtes, daß auch dann dem Pkw-Fahrer die Schuld gibt, wenn er mit einem Radfahrer kollidiert, der verbotenerweise entgegen der zulässigen Richtung fährt.
Was hätte der TE denn gemacht, wenn's ein Kind gewesen wäre, das auf dem Gehweg fahren muß? Auch angefahren, weil nicht gesehen? Das Argument des TE, der Radfahrer wäre verbotenerweise auf dem Gehweg gefahren, kann hier nicht ziehen.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 15. Mai 2015 um 10:00:12 Uhr:
Es war nicht nur das. Der Radfahrer kaum auch entgegen der Fahrtrichtung. Also eigentlich von da, von wo man keinen Radfahrer erwartet.Zitat:
@Yossarian66 schrieb am 14. Mai 2015 um 20:36:22 Uhr:
Das Argument des TE, der Radfahrer wäre verbotenerweise auf dem Gehweg gefahren, kann hier nicht ziehen.
Unterm Strich haben beide Fehler gemacht und sehen das offenbar auch ein.
Nur der Vater als eigentlich unbeteiligt Geschädigter möchte seinen Schaden verständlicherweise nicht alleine tragen. Hier müsste sich dieser aber an seinen Sohn halten.
Mal angenommen, es käme zum Prozess und der Schaden wird 50-50 oder meinetwegen 60-40 aufgeteilt. Selbst 70-30 wären sicherlich denkbar. Wer hätte nun gewonnen ?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 15. Mai 2015 um 10:56:56 Uhr:
Es war nicht nur das. Der Radfahrer kaum auch entgegen der Fahrtrichtung. Also eigentlich von da, von wo man keinen Radfahrer erwartet.Mal angenommen, es käme zum Prozess und der Schaden wird 50-50 oder meinetwegen 60-40 aufgeteilt. Selbst 70-30 wären sicherlich denkbar. Wer hätte nun gewonnen ?
Kommt wiederum auf die Beschilderung an... auf der anderen Straßenseite gibt es laut TE keinen Radweg, also ist es theoretisch Möglich, dass man mit Radlern aus beiden Richtungen rechnen muss...
(trotzdem hat der Radler natürlich nichts auf dem Gehweg zu suchen)
Die Anwälte gewinnen! Immer 😁
Zitat:
@marcu90 schrieb am 15. Mai 2015 um 13:32:48 Uhr:
Die Anwälte gewinnen! Immer 😁
Das stimmt allerdings. Er bekommt sein Geld auch, wenn er verliert.
Wenn man das hier so liest dürfte den meisten der Unterschied zwischen Schuld und Haftung nicht bekannt sein. 😉
Wenn man sich selber schon nicht sicher ist wer jetzt wie viel Schuld/Haftung hat, wie will man dann ohne Anwalt die Geschichte sauber regeln?
Nur um nochmal ein paar Dinge zu beantworten die hier angesprochen worden bzw. gefragt worden sind:
Der Gehweg ist ein Gehweg ohne, dass ein Schild vorhanden wäre, der Radfahrern die Nutzung gestattet.
Der Radweg ist im Prinzip eine EXTRA gekennzeichnete Spur AUF der Straße.
Nach meiner Recherche ist es so, dass Kinder bis 10 Gehwege nutzen MÜSSEN und bis 12 DÜRFEN. Allerdings mit der Einschränkung Schrittgeschwindigkeit zu fahren ansonsten kommt es beim Zusammenstoß zumindest zur Teilschuld.
Der Sachschaden beim Radfahrer liegt nach seiner Aussage bei ca. 50€.
Mein Schaden am PKW beträgt ca. 60€ für die Rückleuchte + Lackierarbeiten an der Heckschürze.
Zitat:
@RedZaC123 schrieb am 15. Mai 2015 um 22:36:14 Uhr:
Mein Schaden am PKW beträgt ca. 60€ für die Rückleuchte + Lackierarbeiten an der Heckschürze.
Äh, nie im Leben. 🙄
Und zu Kindern auf dem Fußweg:
"Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen." Von zwingend Schrittgeschwindigkeit steht da nichts. Als Recherche sollte man vielleicht als erstes die offizielle Quelle nehmen, die aktuelle StVO 😉
Und mal gegooget wo der Unterschied zwischen Schuld und Haftung ist? Stichwort auch Gefährdungshaftung im Falle eines Unfalls PKW-Radfahrer? Dass ein Autofahrer u.U. auch haften muss obwohl er keine Schuld hat?
Bei Unfällen mit Radfahrern bist du immer der Arsch, weil die nämlich keine Haftpflicht haben.
Wer zahlt dann den Schaden? Richtig, der, der eine hat, nämlich der Autofahrer (bzw. dessen Versicherung).
Das Schlagwort lautet hier Betriebsgefahr, da haben schon Radfahrer die an der Ampel in ein stehendes Auto gefahren sind, ihren Schaden bezahlt bekommen (obwohl zu 100% der Radfahrer schuld war).
Ohne RSV wird's hier brenzlig, wenn vorhanden würde ich zum Anwalt gehen und versuchen auf "nichtbenutzung des Radweges und gegen die Fahrtrichtung" (Richtung "Grob Fahrlässig"😉 was zu erreichen.
Gruß Metalhead
Schlimm ist vor allem, dass sich Radfahrer gar nicht mehr an die Regel halten müssen, weil sie eh nie strafe zahlen. Ich sehe es täglich, dass Radfahrer bei rot über die Ampel fahren und mit anderen Autos kollidieren. Die Rechnung und die Strafe bekommen jedes Mal die Autofahrer, denn Radfahrer haben keine Versicherung.
Zitat:
@wernerhgeorg schrieb am 25. Mai 2015 um 12:56:22 Uhr:
.... Ich sehe es täglich, dass Radfahrer bei rot über die Ampel fahren und .......
Ich gehe mit Dir eine Wette ein das täglich mehr Autos als Radfahrer bei Rot über die Ampel fahren.