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Schuldfrage KFZ gegen Radfahrer

Themenstarteram 14. Mai 2015 um 11:23

Guten Tag zusammen,

hoffe das Thema gehört hier rein und nicht, dass ich mich verirrt habe.

Mir ist gestern folgendes passiert:

Ich stand bei uns am Haus mit dem PKW in der Parklücke und muss zum ausparken rückwärts über den Geh und dann ein Radweg. Nach links hin ist die Sicht auf ca. 6 m beschränkt.

Beim ausparken schaue ich mir als erstes den Gehweg an und fahre dann ca. 0,5 bis 1 m damit ich den Radweg und die Straße besser überblicken kann ( Zu dem Zeitpunkt blockiere ich nun mit dem PKW Teile des Gehwegs )

So tut ja auch alles nichts zur Sache. Auf jedenfalls zu dem Zeitpunkt als ich auf dem Gehweg stehe kollidiert ein Radfahrer mit meinem PKW.

Er fuhr auf dem Gehweg (entgegen der Fahrrichtung wenn das wichtig ist ) und nutzte nicht den für ihn vorgesehenen Radweg.

Aufgrund dessen, dass der Schaden nicht groß war verblieben wir zunächst beim Austausch der Kontaktdaten.

Heute habe ich von seinem Vater nun eine SMS bekommen mit der Forderung den Schaden am Rad zu bezahlen.

Meine Google Recherche hat im Prinzip ergeben, dass ich maximal eine kleine Teilschuld bekomme. ( Kann die entsprechenden Quellen nachher noch nachtragen ).

Aber möchte nun mal von euch eine Einschätzung erhalten wie die Schuldfrage gewertet wird.

Habe dem Vater übrigens meine Kenntnisse geschildert und darauf verwiesen, dass bei mir auch ein Schaden entstanden ist und wir die Sache einfach auf sich beruhen lassen sollten...

 

Mit freundlichen Grüßen

Rafael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wernerhgeorg schrieb am 27. Mai 2015 um 16:28:44 Uhr:

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 27. Mai 2015 um 15:31:16 Uhr:

Es vergeht kein Tag auf dem Rad, bei dem ich nicht tot wäre, wenn ich nicht für Autofahrer mitdenke. Der Standardspruch: "Oh, Entschuldigung, ich hab sie gar nicht gesehen." Dann mach deine Augen auf!

Besonders wenn man schnell mit dem Rad fährt, muß man pausenlos aufpassen.

Vielleicht solltest du mal deinen Fahrstil überdenken, wenn du so häufig in Gefahr gerätzt.

Ich kann als Hobbyradler und Hobbybiker Yossarian66 nur zustimmen.

Auf 2 Rädern unterwegs zu sein ist ein gefährliches Pflaster.

Und zu Deinem Tipp, solange man am Leben und unversehrt ist, ist das mehr ein Zeichen das der Fahrstil i.o. und den Umständen angepasst ist. Angepasst an die Dummheit vieler Autofahrer.

Die neueste Attacke gegenüber Radlern ist im Umland von Berlin das fahren mit dem Auto auf Radwegen, sehe ich vermehrt. Über die Motivation dessen bin ich mir noch nicht im klaren.

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Zitat:

@wernerhgeorg schrieb am 27. Mai 2015 um 14:24:47 Uhr:

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 26. Mai 2015 um 16:35:15 Uhr:

Manche Gesetze und Regelungen (Betriebsgefahr) kann man wohl nur verstehen, wenn man bei der Geburt zu lange im Geburtskanal steckte.

Die Betriebsgefahr für Autos ist einer der größten Skandale in unserem Land. Rein aus Vorurteilen werden Autofahrer sogar bei unverschuldeten Unfällen zum Schuldigen und müssen zahlen. Analog sollte es eine Betriebsgefahr für Radfahrer geben, weil die sich nämlich auch nie an die regeln halten. Bei einem Unfall müsste ein Radfahrer dann 50 Prozent der Strafe zahlen.

Für die Betriebsgefahr zahlt man keine Strafe, sondern man muss sich am Schaden beteiligen.

In Deutschland darf man erst ein PKW führen, wenn man einen Führerschein gemacht hat. Radfahren darf jeder...

Ich werde mit diesen Regelungen einfach nicht warm.

Erst wenn ihr im Jahr ein paar tausend km mit dem Rad fahrt, kennt ihr beide Seiten. Wer nur Auto fährt hat überhaupt keine Ahnung davon wie gefährdet man mit dem Rad ist. Ihr Airbag-Knautschzonen-ESP-Gurt-Weichgespülten!

Es vergeht kein Tag auf dem Rad, bei dem ich nicht tot wäre, wenn ich nicht für Autofahrer mitdenke. Der Standardspruch: "Oh, Entschuldigung, ich hab sie gar nicht gesehen." Dann mach deine Augen auf!

Besonders wenn man schnell mit dem Rad fährt, muß man pausenlos aufpassen.

Und wer das kennt, reagiert als Autofahrer ganz anders auf Radfahrer und kann verschiedenes an deren Verhalten nachvollziehen.

Davon spricht doch niemand...

am 27. Mai 2015 um 14:28

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 27. Mai 2015 um 15:31:16 Uhr:

Es vergeht kein Tag auf dem Rad, bei dem ich nicht tot wäre, wenn ich nicht für Autofahrer mitdenke. Der Standardspruch: "Oh, Entschuldigung, ich hab sie gar nicht gesehen." Dann mach deine Augen auf!

Besonders wenn man schnell mit dem Rad fährt, muß man pausenlos aufpassen.

Vielleicht solltest du mal deinen Fahrstil überdenken, wenn du so häufig in Gefahr gerätzt.

Zitat:

@wernerhgeorg schrieb am 27. Mai 2015 um 16:28:44 Uhr:

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 27. Mai 2015 um 15:31:16 Uhr:

Es vergeht kein Tag auf dem Rad, bei dem ich nicht tot wäre, wenn ich nicht für Autofahrer mitdenke. Der Standardspruch: "Oh, Entschuldigung, ich hab sie gar nicht gesehen." Dann mach deine Augen auf!

Besonders wenn man schnell mit dem Rad fährt, muß man pausenlos aufpassen.

Vielleicht solltest du mal deinen Fahrstil überdenken, wenn du so häufig in Gefahr gerätzt.

Ich kann als Hobbyradler und Hobbybiker Yossarian66 nur zustimmen.

Auf 2 Rädern unterwegs zu sein ist ein gefährliches Pflaster.

Und zu Deinem Tipp, solange man am Leben und unversehrt ist, ist das mehr ein Zeichen das der Fahrstil i.o. und den Umständen angepasst ist. Angepasst an die Dummheit vieler Autofahrer.

Die neueste Attacke gegenüber Radlern ist im Umland von Berlin das fahren mit dem Auto auf Radwegen, sehe ich vermehrt. Über die Motivation dessen bin ich mir noch nicht im klaren.

Da man voraussetzt, dass die meisten Verkehrsteilnehmer überleben wollen, wäre es doch sinnvoll, wenn man der Gefährdertere ist, dass man sich erst recht vorsieht. Das Gegenteil ist der Fall: gerade Fußgänger und Radfahrer verstoßen am häufigsten gegen die Verkehrsregeln. Wahrscheinlich ist neben der Ignoranz und Unkenntnis auch die Anonymität eine Hauptursache. Und ja: Ich fahre sowohl Auto, als auch Motorrad und Fahrrad und gehe zu Fuß.

am 27. Mai 2015 um 15:50

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 27. Mai 2015 um 16:48:26 Uhr:

Wahrscheinlich ist neben der Ignoranz und Unkenntnis auch die Anonymität eine Hauptursache.

Und das bei einem Unfall der Autofahrer trotzdem die Strafe zahlen muss.

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 27. Mai 2015 um 14:48:20 Uhr:

In Deutschland darf man erst ein PKW führen, wenn man einen Führerschein gemacht hat. Radfahren darf jeder...

Ich werde mit diesen Regelungen einfach nicht warm.

Bei Dir bekommt Kleinkariertheit eine völlig neue Dimension.

 

Wie das wohl kommt?

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 26. Mai 2015 um 16:35:15 Uhr:

Manche Gesetze und Regelungen (Betriebsgefahr) kann man wohl nur verstehen, wenn man bei der Geburt zu lange im Geburtskanal steckte.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Mai 2015 um 16:40:03 Uhr:

schön erklärt bei Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 26. Mai 2015 um 16:42:34 Uhr:

Ich hab das schon verstanden aber danke. :)

LOL

 

Man muss es nur verstehen wollen. ;)

Immerhin wissen wir jetzt, dass Du (Zitat) "zu lange im Geburtskanal stecktest".

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 27. Mai 2015 um 19:14:58 Uhr:

Man muss es nur verstehen wollen. ;)

http://www.duden.de/rechtschreibung/verstehen

Bedeutungen:

Punkt 2a und 5d.

Ergänzung: Punkt 5b trifft auch zu.

am 27. Mai 2015 um 17:20

Hi

das Beweinen der Gefährdungshaftung für KFZ hat doch mit dem Fall nix zu tun. Pauschal zu behaupten, die Radler hielten sich nicht an die Gesetze, hilft auch nicht. KFZler tun das meist auch nicht, oder wer bleibt bei Gelb vor der Ampel stehen, parkt nicht mit 2 Rädern auf dem Gehweg oder Radweg und vor allem, wer schaut beim Rechtsabbiegen über die Schulter, ob kein Radler auf dem Radweg kommt, der Vorrang hat?

 

Der TE wollte mit seiner Kiste rückwärts sowohl Gehweg als auch Radweg kreuzen, obwohl er beides nur schlecht einsehen kann.

Die StVO sagt aus, dass sowohl jemand, der rückwärts fährt , als auch jemand, der über den Bordstein auf die Fahrbahn einfahren will, das so zu tun hat, dass eine Gefährdung oder Behinderung dritter ausgeschlossen ist. Notfalls muss man sich einweisen lassen. Steht genau so drin.

Also trägt der TE die Hauptschuld am Unfall.

Der Ralder bekommt vor Gericht wahrscheinlich eine Teilschuld von ca. 20 % wegen Fahrens auf dem Bürgersteig, wo er nicht hingehört. Eventuell auch 30%, wenn er so blöd ist, zuzugeben, wie schnell er dort fuhr.

Aber anstatt dem Radler hätte dort auch ein Inliner oder ein 10-Jähriger auf dem Rad kommen können, die wären wohl auch in das Fahrzeug geknallt. Daher Hauptschuld beim TE.

Abhilfe schaffen kann rückwärts einparken. Bei der Einparksituation hat man alle Wege ausreichend im Auge, beim Ausparken kann man vorwärts raus und sieht auch besser. Rückwärts einparken kann man lernen, falls man es nicht beherrscht.

 

Ich würde auch erst versuchen, alle Parteien an einen Tisch zu bekommen und die Sache gütlich einigen. Notfalls auch den Fuffi zahlen, das schafft Frieden und erspart größere Ausgaben im Streitfall vor Gericht.

Beweint doch niemand oder? Man versteht es einfach nicht. :p

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 27. Mai 2015 um 16:48:26 Uhr:

Da man voraussetzt, dass die meisten Verkehrsteilnehmer überleben wollen, wäre es doch sinnvoll, wenn man der Gefährdertere ist, dass man sich erst recht vorsieht. Das Gegenteil ist der Fall: gerade Fußgänger und Radfahrer verstoßen am häufigsten gegen die Verkehrsregeln.

Das müsstest Du erstmal belegen.

Ich sehe das ganz anders.

Alkohol ! Hast Du ne Ahnung wer Dir jeden Morgen mit Restalkohol entgegen kommt.

Ich wills gar nicht wissen.

So könnte man die STVO auseinander pflücken.

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