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Schuldfrage KFZ gegen Radfahrer

Themenstarteram 14. Mai 2015 um 11:23

Guten Tag zusammen,

hoffe das Thema gehört hier rein und nicht, dass ich mich verirrt habe.

Mir ist gestern folgendes passiert:

Ich stand bei uns am Haus mit dem PKW in der Parklücke und muss zum ausparken rückwärts über den Geh und dann ein Radweg. Nach links hin ist die Sicht auf ca. 6 m beschränkt.

Beim ausparken schaue ich mir als erstes den Gehweg an und fahre dann ca. 0,5 bis 1 m damit ich den Radweg und die Straße besser überblicken kann ( Zu dem Zeitpunkt blockiere ich nun mit dem PKW Teile des Gehwegs )

So tut ja auch alles nichts zur Sache. Auf jedenfalls zu dem Zeitpunkt als ich auf dem Gehweg stehe kollidiert ein Radfahrer mit meinem PKW.

Er fuhr auf dem Gehweg (entgegen der Fahrrichtung wenn das wichtig ist ) und nutzte nicht den für ihn vorgesehenen Radweg.

Aufgrund dessen, dass der Schaden nicht groß war verblieben wir zunächst beim Austausch der Kontaktdaten.

Heute habe ich von seinem Vater nun eine SMS bekommen mit der Forderung den Schaden am Rad zu bezahlen.

Meine Google Recherche hat im Prinzip ergeben, dass ich maximal eine kleine Teilschuld bekomme. ( Kann die entsprechenden Quellen nachher noch nachtragen ).

Aber möchte nun mal von euch eine Einschätzung erhalten wie die Schuldfrage gewertet wird.

Habe dem Vater übrigens meine Kenntnisse geschildert und darauf verwiesen, dass bei mir auch ein Schaden entstanden ist und wir die Sache einfach auf sich beruhen lassen sollten...

 

Mit freundlichen Grüßen

Rafael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wernerhgeorg schrieb am 27. Mai 2015 um 16:28:44 Uhr:

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 27. Mai 2015 um 15:31:16 Uhr:

Es vergeht kein Tag auf dem Rad, bei dem ich nicht tot wäre, wenn ich nicht für Autofahrer mitdenke. Der Standardspruch: "Oh, Entschuldigung, ich hab sie gar nicht gesehen." Dann mach deine Augen auf!

Besonders wenn man schnell mit dem Rad fährt, muß man pausenlos aufpassen.

Vielleicht solltest du mal deinen Fahrstil überdenken, wenn du so häufig in Gefahr gerätzt.

Ich kann als Hobbyradler und Hobbybiker Yossarian66 nur zustimmen.

Auf 2 Rädern unterwegs zu sein ist ein gefährliches Pflaster.

Und zu Deinem Tipp, solange man am Leben und unversehrt ist, ist das mehr ein Zeichen das der Fahrstil i.o. und den Umständen angepasst ist. Angepasst an die Dummheit vieler Autofahrer.

Die neueste Attacke gegenüber Radlern ist im Umland von Berlin das fahren mit dem Auto auf Radwegen, sehe ich vermehrt. Über die Motivation dessen bin ich mir noch nicht im klaren.

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So wie ,du es schilderst haftest Du aus der Gefährdungshaftung und weil Du die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren nicht beachtet hast. Aber der Radfahrer hat natürlich auch Schuld, das geht zwischen 50:50 und 70:30 zu Deinen Lasten aus. Heißt aber er zahlt 30% deiner Tür und Du 70 ,% seines Fahrrds. Bö.löd für ihn, wenn er keine Haftpflichtversicherung hat. Du könntest es von Deiner Versicherung regeln lassen.

am 14. Mai 2015 um 14:18

1) Hättest die Polizei rufen sollen

2) gibt man nicht seine Handynummer

und

3) reagiert man nicht auf eine SMS, wenn jemand etwas will, dann normal schriftlich auf dem Postweg.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 14. Mai 2015 um 16:18:24 Uhr:

1) Hättest die Polizei rufen sollen

Was Beiden mit ziemlicher Sicherheit ein kleines Ordnungsgeld eingebracht hätte. Der PKW-fahrer wegen verletzter Sorgfaltspflicht, der Radfahrer wegen Fahrens auf dem Bürgersteig.

Momentan gibts noch immer die Möglichkeit der gütlichen Einigung, dass jeder seinen Schaden trägt. Man kann es aber auch kompliziert machen und das ganze in die Hände der Justiz legen. Verursacht noch mehr Kosten, braucht viel Zeit und Nerven. Und man hat zum Schluss wenigstens zweie, die sich nie wieder in die Augen sehen werden/wollen/können.

am 14. Mai 2015 um 15:20

Immer das Geschrei nach der Polizei. Glaubt ihr wirklich die schreiben einen Unfallbericht bei so einer Bagatelle????

Da werden die Personalien der Unfallbeteiligten reingeschrieben und die Nummer der OWi (für das Knöllchen), wenn überhaupt, bin nicht mehr auf dem neuesten Stand (seit 25 Jahren pensioniert)

LG

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. Mai 2015 um 16:41:08 Uhr:

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 14. Mai 2015 um 16:18:24 Uhr:

1) Hättest die Polizei rufen sollen

Was Beiden mit ziemlicher Sicherheit ein kleines Ordnungsgeld eingebracht hätte. Der PKW-fahrer wegen verletzter Sorgfaltspflicht, der Radfahrer wegen Fahrens auf dem Bürgersteig.

Wo sollte der Radfahrer denn auch hin?

Laut Eingangspost stand der TE doch über Rad- und Gehweg mit seinen Ausparkversuchen.

Und es wird ja auch in Frage gestellt, ob der Radfahrer rechtmäßig den Gehweg nutzte, das tat der TE auch.

Da haben beide nicht aufgepasst und es ist halt passiert. Mindestens 50:50 zu Ungunsten des TE.

Gab es einen Grund warum der Radler gegen das Auto gefahren ist ?

Das macht man ja nicht einfach so aus Langerweile.

Zitat:

Auf jedenfalls zu dem Zeitpunkt als ich auf dem Gehweg stehe kollidiert ein Radfahrer mit meinem PKW.

Vielleicht konnte der Radler nicht mehr schnell genug bremsen und der TE hat den Radler erwischt bei seiner Übung des Ausparkens.

Meistens ist die Situation doch so, Fahrbahn, Radweg, Gehweg.

Und wo stand der TE?

Zitat:

@trouble01 schrieb am 14. Mai 2015 um 17:37:31 Uhr:

 

Meistens ist die Situation doch so, Fahrbahn, Radweg, Gehweg.

Sicherlich ist es so. Aber wenn er hinter/nach dem Gehweg stand, muss er , um auf die Fahrbahn zu kommen, zuerst den Gehweg und dann den Radweg überqueren. Am Gehweg hat er kurz anhalten wollen, da ist ihm der Radfahrer auch schon reingefahren.

Auszug aus dem Eingangspost: Zitat: Ich stand bei uns am Haus mit dem PKW in der Parklücke und muss zum ausparken rückwärts über den Geh und dann ein Radweg. Nach links hin ist die Sicht auf ca. 6 m beschränkt.(Zitatende)

Später schreibt der TE aber auch, dass es nicht ganz klar ist, ob der Radler auf dem Geh- oder Radweg unterwegs war:

Zitat:

@RedZaC123 schrieb am 14. Mai 2015 um 14:24:53 Uhr:

Der Unfallhergang lässt sich rekonstruieren anhand des Schadens am PKW. Er muss ja von links gekommen sein sonst wäre der Schaden auf der anderen Seite. Die einzige Sache die demnach fraglich ist, ist die ob er auf dem Gehweg oder dem Radweg unterwegs war. Aber selbst wenn er den Radweg genutzt haben soll wäre er entgegen der Fahrrichtung gefahren.

Interessant wäre auch zu wissen: gibt es auf der anderen Straßenseite einen Radweg?

am 14. Mai 2015 um 15:57

Ich habe hier eine ähnliche Situation. Wenn ich von meinem Stellplatz fahre, muss ich erst 1,5m blind fahren (rechts 2,5m Wand, links 2,5m Hecke). Die Rückfahrkamera entschärft es *etwas*, aber richtig zu den Seiten sieht man ja nicht. Manche Radfahrer und auch einige Autofahrer sind allerdings so drauf, dass sie richtig Stoff geben, wenn sie mich da rauskommen sehen. Ist selten (Sackgasse), aber Radfahrer könnte man schon abräumen.

Will sagen: Die fahren manchmal wie die Blöden.

am 14. Mai 2015 um 18:04

Ich würde auch erst einmal die Kirche im Dorf lassen.

Auch der Radfahrer geht mit einer Teilschuld wohl aus dem Fall hervor und vermutlich kostet das am Auto weit mehr, als das am Fahrrad.

Man muss der Gegenseite nur klar machen, dass es nur zwei Wege gibt, entweder man lässt es darauf beruhen oder man macht einen offiziellen Fall daraus, was auch die Gegenseite entsprechend Geld kosten wird.

Das sollte man freundlich, aber bestimmt tun. Meist löst das dann die Situation.

am 14. Mai 2015 um 18:17

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. Mai 2015 um 15:00:07 Uhr:

Zitat:

@mattalf schrieb am 14. Mai 2015 um 14:44:55 Uhr:

Warum komunizierst du mit dem Vater eines 18 Jaehrigen? Der waere fuer mich kein Ansprechpartner.

Willst es gleich ekalieren lassen ? Es gehört zum guten Ton, auf Fragen auch zu antworten, wenn man schon angesprochen wird. Und das hat der TE auch getan. Bisher alles richtig gemacht, würd ich meinen. Sollte der Vater auf seinem Standpunkt beharren, muss er seinen Sohn überzeugen, Anzeige zu erstatten. Da der Sohn aber vermutlich weiss, was er falsch gemacht hat, wird der den Teufel tun.

Sondern eher seinen Vater aufklären. Der sich dann sicherlich wieder beruhigen wird.

Ganz einfach. Wenn ich der Meinung bin das es auf eine Teilschuld rauslaufen muss, dann werde ich nicht einer 3. unbeteiligten Person den Unfallhergang auch noch schriftlich via SMS mitteilen. Damit kann die Gegenseite sich in Ruhe vorbereiten und hat auch noch schriftlich einen eventuellen Beweis in der Hand.

Zitat:

@mattalf schrieb am 14. Mai 2015 um 20:17:26 Uhr:

 

Ganz einfach. Wenn ich der Meinung bin das es auf eine Teilschuld rauslaufen muss, dann werde ich nicht einer 3. unbeteiligten Person den Unfallhergang auch noch schriftlich via SMS mitteilen.

Du bzw. wir wissen ja gar nicht, was da geschrieben wurde. Wenn ich mich zu einem Meinungsaustausch treffen möchte, muss ich nicht den ganzen Unfallhergang rübersenden. Zumal das auf einem Handy ziemlich mühsam ist.

 

Themenstarteram 14. Mai 2015 um 18:28

Zitat:

@marcu90 schrieb am 14. Mai 2015 um 17:50:50 Uhr:

Später schreibt der TE aber auch, dass es nicht ganz klar ist, ob der Radler auf dem Geh- oder Radweg unterwegs war:

Zitat:

@marcu90 schrieb am 14. Mai 2015 um 17:50:50 Uhr:

Zitat:

@RedZaC123 schrieb am 14. Mai 2015 um 14:24:53 Uhr:

Der Unfallhergang lässt sich rekonstruieren anhand des Schadens am PKW. Er muss ja von links gekommen sein sonst wäre der Schaden auf der anderen Seite. Die einzige Sache die demnach fraglich ist, ist die ob er auf dem Gehweg oder dem Radweg unterwegs war. Aber selbst wenn er den Radweg genutzt haben soll wäre er entgegen der Fahrrichtung gefahren.

Interessant wäre auch zu wissen: gibt es auf der anderen Straßenseite einen Radweg?

Bzg. Dieses Posts: Es war definitiv so, dass der Radfahrer den Gehweg genutzt hat, es ging mir hypothetisch nur darum, falls er zur Aussage geben würde den Radweg genutzt zu haben.

Meiner Recherche nach ist es so, dass ein Radfahrer ( über 12 Jahre wenn ich das richtig im Kopf habe ) definitiv nichts auf dem Gehweg zu suchen hat sondern falls nicht vorhanden die Straße nutzen muss oder eben schieben...

Und ja der Radfahrer war Recht zügig unterwegs ( nach seiner Aussage 20-30 km/h und das auf dem Gehweg. ) es waren auch noch zum Zeitpunkt des Aufpralls mehr als ein halber meter Gehweg frei. daher vermute ich auch, dass er einfach abgelenkt war, sonst hätte er ggf. sogar noch ausweichen können. )

 

Gibt es irgendwelche Gründe warum ein Radfahrer den Gehweg nutzen darf? Ich meine ich habe nie was davon gehört, dass ein Radfahrer deswegen ärger bekam aber Rechtlich gesehen ist er Verpflichtet dazu Radweg oder wenn nicht vorhanden Straße zu nutzen.

Und zu der Frage ob es auf der anderen Fahrbahn ein Radweg gibt: Nein gibt es nicht. Sollte aber doch kein Unterschied machen, dass die vorhandene Fahrbahn nur für eine Verkehrsrichtung zu nutzen ist ( Vor allem da der Weg nur ein Radfahrer breit ist.

mfg

Er darf den Gehweg nicht benutzen, in keinem Fall.

Im vorliegenden Fall ist bei einem Rechtsstreit entscheidend, wer was beweisen kann. Gibts Zeugen?

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