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Schuld ?

Themenstarteram 10. Januar 2016 um 22:49

Hallo,

ich bin Busfahrer, bin mit mein Bus von der Haltestellen Kehre links in einer Hauptstraße eingefangen, dabei habe die Vorfahrt missachtet weil ein Auto, der auf der Vorfahrtstrasse fuhr, mir Lichthupe gegeben hat. (50 km erlaubt) so dass ich davon ausgehen konnte, das er mir Vorfahrt gewäht.

Dabei wurde von mir der Enfernung falsch eingeschätzt. Zudem war das Auto viel zu schnell (ca 120 -150 km) und ist in meinen Bus hinten rein gefahren, hat sich gedreht und ist in der Kehre zum stehen gekommen.

Dann ist der Unfallgegner ausgestiegen und ist geflüchtet.

Auto ist Totalschaden, beide Airbag's ausgelöst. Die Suche nach dem Unfallgegner blieb erfolglos.

Jetzt meine Frage, muss ich Konsequenzen fürchten wie zum Beispiel die Geldstrafe oder Gerichtsverfahren ?

Ist meine Schuldfrage automatischer erloschen weil er geflüchtet ist ?

Polizei hat mich schriftlich aufgefordert Stellung zu nehmen, speziell die Frage wer der Unfallgegner war wie viele und ob ich die Person wieder erkennen würde. Das erschien mir das Hauptproblem von der Polizei zu sein.

Eine ankreuzt Frage, ob ich Schuld die eingestehe oder nicht, habe ich freigelassen.

 

Am Bus nur leichte leichte Delle.

Im Bus blieben die Fahrgäste unverletzt.

Danach habe ich mich bei der Unfallbearbeitung in meiner Firma informiert, was Sache ist.

Die sagte mir dass die Versicherung vom Unfallgener des Fahrzeughalter, den Schaden am Bus bezahlt. Damit ist die Sache für mein Arbeitgeber erledigt.

Beste Antwort im Thema
am 12. Januar 2016 um 18:02

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 12. Januar 2016 um 18:29:28 Uhr:

...Hier gab es nur zwei, die nichts Konstruktives beitragen konnten, und daher sich auf den nächstmöglichen Post, den sie inhaltlich noch nicht einmal verstanden, gestützt haben, der dem ersten Anschein nach reisserisch klingt. Auf diesem haben sie über zig Posts herumgehakt, mich als arrogant dargestellt / beleidigt, weil ich nebenbei in diesem, wie auch andere, die Meinung vertreten haben, dass man nun mal bei der Geschwindigkeit nicht mehr so nonchalant aussteigt.......

Gruß

Tja, wer "Austeilt" sollte auch "Einstecken" können. Besonders hier im Versicherungsforum. :D

Du versuchst einerseits fachlich zu helfen aber Du teilst ja auch schon mal gerne aus. Quelle: Deine Posts in so einigen Threads.

Und wenn dann das Echo kommt, dann bist du beleidigt.

Das paßt nicht.

Gruß Frank,

das ist "meine Meinung" und kein Angriff auf irgendwelche MT-Mitglieder. ;)

 

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Hallo,

das sehe ich auch so. Vorfahrt missachtet und einen Verkehrsunfall verursacht. Da aber der Gegner Dank seiner Flucht eine Straftat beging, war dies für die Polizei wichtiger als die Missachtung der Vorfahrt, zumal durch die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung keine andere Möglichkeit bestand, den Unfall zu verhindern.

Das Tempo wurde durch den TE wohl etwas zu hoch angesetzt, aber es schien definitiv nicht angemessen/deutlich überhöht und führte so zu einem Unfall. Daher würde ich mich eher zurücklehnen, soll die gegnersiche Versicherung mangels Zeugen/Fahrer doch erst mal das Gegenteil behaupten (Unfall wäre vermeidbar gewesen, wenn unser TE die Vorfahrt beachtet hätte). Das können die nicht! Klar, wer auf eine vorfahrtsberechtigte Strasse einbiegt, soll sich so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt, erst recht Busfahrer, die auch die Verantwortung für die Fahrgäste tragen müssen. Aber durch den Raser war der Unfall trotz größter Sorgfalt eben UNVERMEIDLICH.

Also wird dem Berufskraftfahrer MEHR Vertrauen seitens der Behörden geschenkt als einem Straftäter.

An den TE: Gab es bislang irgendwelche Post vom Gericht/Verwaltung/Behörde?

Themenstarteram 13. Januar 2016 um 1:04

Zitat:

@fiat-105-jtd schrieb am 12. Januar 2016 um 23:01:31 Uhr:

 

An den TE: Gab es bislang irgendwelche Post vom Gericht/Verwaltung/Behörde?

Schriftliche Zeugenaussagen von der Polizei, die Schuld Frage habe ich offen gelassen.

 

Ich habe schon ein bisschen gegoogelt und habe rausgefunden dass eine Vorfahrt Missachtung 100 € kostet und ein Punkt, naja muss ich wohl den sauren Apfel beißen und habe sonst keine Punkte.

Wenn es euch interessiert berichte ich gerne weiter, wenn sich was neues ergibt.

Also nur Auskünfte von Ihnen, sonst nichts?

Ich frage mich, wie die Vorfahrtsverletzung aussehen soll? Anscheinend ist der PKW mit höherer Geschwindigkeit relativ spitz auf den Bus gefahren. Bei einer geringen Geschwindigkeit geht da sicher kein Airbag auf ... inwieweit will man dem Busfahrer jetzt einen Vorfahrtsfehler anhängen? Weil er mit einem langem Fahrzeug jemanden mit deutlich überhöhter Gerschwindigkeit die Vorfahrt genommen hat?

Wenn der auf Höhe Fahrersitz eingesclagen wäre, würde ich das ja verstehen. Hier nicht, bremst stark und rauscht dann immer noch weit hinten rein ... wichtig ist, das die Zeugenaussagen festgehalten werden! Damit bist du so gut wie raus aus der Sache.

am 13. Januar 2016 um 10:30

Ein Airback kann auch bei 20 Km/h schon aufgehen.

Außerdem bleibt Vorfahrtverletzung eine Vorfahrtverletztung.

Auch wenn der andere überhöhte Geschwindigkeit hatte, welche auch erst mal zu beweisen wäre.

Klick

Fährt ein Fahrzeug auf ein "festes" Hinderniss (welches nicht deformiert werden kann), so müsste es ebenfalls ca. 24 km/h schnell sein, damit ein Airbag ausgelöst wird.

Ist das Hinderniss hingegen deformierbar (z.B. geparktes Auto) so muss der Tacho schon mindestens 50 Km/h anzeigen um die Airbags zum Auslösen zu bringen.

So ist es auch zu erklären, das oftmals selbst bei stark beschädigten Fahrzeugen die Airbags unausgelöst bleiben.

Und ein Bus kann defomiert werden!

am 13. Januar 2016 um 10:46

Ich bin einmal gespannt was der Autofahrer aussagen wird.

Gruß Frank,

wenn sie ihn überhaupt ermitteln. ;)

Tja, wenn man wüsste wie ein Airbag funktioniert. Es wird eine bestimmte Verzögerung gemessen, aber der dieser zündet. Bei dem spitzen Winkel auf den Bus reichen 20 km/h bei weitem nicht, da ist der Verzögerung viel zu klein, weil das Auto abgleitet und kaum Geschwindigkeit verliert.

Die Geschwindigkeit lässt sich anhand des Schadensbildes leicht ermitteln ... das Auto steht weit vom Unfallgegner entfernt im Straßengraben. Auf jedenfall war es nicht langsam unterwegs.

Ein Vorfahrtsfehler ist es nur dann, wenn er ihm die Vorfahrt nimmt. Ist die Lücke für 50-60 km/h mehr als groß genug, der andere fährt aber 100 km/h ist er dran. Und nach dem Schadensort am Bus war die Lücke ziemlich groß ... ausreichend für 50 km/h. Hätte der andere nicht einen Bus getroffen sondern einen Fußgänger überfahren wäre das für einige hier auch viel leicht verständlicher. Gröbste Missachtungen anderer kann man aber nicht einfach mit "er hatte Vorfahrt" etc. ausbügeln.

Themenstarteram 21. Januar 2016 um 21:25

Unfall war am 7 Dez.

Das Ist jetzt 8 Wochen her.

Ich habe bis jetzt kein Busgeld oder sonstige Strafe erhalten.

Ist das Normal ?

Zitat:

@Bigmogly schrieb am 21. Januar 2016 um 22:25:04 Uhr:

Unfall war am 7 Dez.

Das Ist jetzt 8 Wochen her.

Ich habe bis jetzt kein Busgeld oder sonstige Strafe erhalten.

Ist das Normal ?

Ja, bei Ordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate.

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