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Schuld ?

Themenstarteram 10. Januar 2016 um 22:49

Hallo,

ich bin Busfahrer, bin mit mein Bus von der Haltestellen Kehre links in einer Hauptstraße eingefangen, dabei habe die Vorfahrt missachtet weil ein Auto, der auf der Vorfahrtstrasse fuhr, mir Lichthupe gegeben hat. (50 km erlaubt) so dass ich davon ausgehen konnte, das er mir Vorfahrt gewäht.

Dabei wurde von mir der Enfernung falsch eingeschätzt. Zudem war das Auto viel zu schnell (ca 120 -150 km) und ist in meinen Bus hinten rein gefahren, hat sich gedreht und ist in der Kehre zum stehen gekommen.

Dann ist der Unfallgegner ausgestiegen und ist geflüchtet.

Auto ist Totalschaden, beide Airbag's ausgelöst. Die Suche nach dem Unfallgegner blieb erfolglos.

Jetzt meine Frage, muss ich Konsequenzen fürchten wie zum Beispiel die Geldstrafe oder Gerichtsverfahren ?

Ist meine Schuldfrage automatischer erloschen weil er geflüchtet ist ?

Polizei hat mich schriftlich aufgefordert Stellung zu nehmen, speziell die Frage wer der Unfallgegner war wie viele und ob ich die Person wieder erkennen würde. Das erschien mir das Hauptproblem von der Polizei zu sein.

Eine ankreuzt Frage, ob ich Schuld die eingestehe oder nicht, habe ich freigelassen.

 

Am Bus nur leichte leichte Delle.

Im Bus blieben die Fahrgäste unverletzt.

Danach habe ich mich bei der Unfallbearbeitung in meiner Firma informiert, was Sache ist.

Die sagte mir dass die Versicherung vom Unfallgener des Fahrzeughalter, den Schaden am Bus bezahlt. Damit ist die Sache für mein Arbeitgeber erledigt.

Beste Antwort im Thema
am 12. Januar 2016 um 18:02

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 12. Januar 2016 um 18:29:28 Uhr:

...Hier gab es nur zwei, die nichts Konstruktives beitragen konnten, und daher sich auf den nächstmöglichen Post, den sie inhaltlich noch nicht einmal verstanden, gestützt haben, der dem ersten Anschein nach reisserisch klingt. Auf diesem haben sie über zig Posts herumgehakt, mich als arrogant dargestellt / beleidigt, weil ich nebenbei in diesem, wie auch andere, die Meinung vertreten haben, dass man nun mal bei der Geschwindigkeit nicht mehr so nonchalant aussteigt.......

Gruß

Tja, wer "Austeilt" sollte auch "Einstecken" können. Besonders hier im Versicherungsforum. :D

Du versuchst einerseits fachlich zu helfen aber Du teilst ja auch schon mal gerne aus. Quelle: Deine Posts in so einigen Threads.

Und wenn dann das Echo kommt, dann bist du beleidigt.

Das paßt nicht.

Gruß Frank,

das ist "meine Meinung" und kein Angriff auf irgendwelche MT-Mitglieder. ;)

 

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Deine Darstellung ist für mich etwas widersprüchlich.

Einerseits schreibst du, dass du die Vorfahrt missachtet hast, andererseits aber, dass der Unfallgegner viel zu schnell fuhr.

Vermutlich trifft beide Unfallbeteiligten eine Mitschuld, wobei über Schuld ein Gericht befindet.

Bringen wir da mal in eine Reihenfolge:

Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft (nehme ich jetzt mal an wegen 50 km/h) kommt ein Auto angefahren und betätigt die Lichthupe. Du gehst davon aus, dass es ein Zeichen war, dass Du abbiegen kannst.

Hierzu gibt es diverse Urteile: Da fährt jemand aus einer Seitenstraße auf die Vorfahrtstraße, weil ein ankommendes Fahrezeug den Blinker zum Abbiegen gesetzt hat. In Wirklichkeit fährt er aber geradeaus und es kommt zum Zusammenstoß. Der Vorfahrtsverletzer bekommt dann immer die volle Schuld, wenn der andere nicht gleichzeitig erkennbar die Geschwindigkeit so herabgesetzt hat, dass er abbiegen konnte, also deutlich angzeigt hat "Ich will abbiegen". Der Blinker alleine reicht nicht.

Auf Deinen Fall bezogen, wird Dir die Lichthupe nichts nützen. Vielleicht hat der ja die Lichthupe betätigt, um Dir anzuzeigen "Biege ja nicht ab, ich will vorbeifahren". Also aus diesem Punkt volle Schuld bei Dir.

Jetzt begeht der andere Fahrerflucht. Das hat aber mit Schuld oder Nichtschuld nichts zu tun. Du bist weiterhin der Schuldige, der andere hat aber eine Straftat begangen.

Jetzt kommt aber das Thema 120 oder mehr km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Das könnte nun dazu führen, dass bei Dir keine oder nur eine Teilschuld vorliegt. Damit muss man nicht rechnen.

Wenn das vor Gericht geht, wird dieses ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, um anhand der Unfallspuren und Beschädigungen feststellen zu lassen, mit welcher Geschwindigkeit der Unfallgegner gefahren ist. So ein Gutachten sagt dann immer "mindestens bis höchstens". Bei einer nachgewiesenen Überschreitung von mehr als 30% kommt es schon zu einer 1/3 zu 2/3-Haftung des Schnellfahrers. Das Gericht wird aber im Regelfall von "mindestens" ausgehen. Dazu gibt es diverse OLG-Urteile, z. b. Klick

Wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung weit über das hinausging (was zu beweisen wäre), kann es auch eine Vollschuld des Unfallgegners sein.

am 10. Januar 2016 um 23:28

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. Januar 2016 um 00:18:16 Uhr:

Hierzu gibt es diverse Urteile: Da fährt jemand aus einer Seitenstraße auf die Vorfahrtstraße, weil ein ankommendes Fahrezeug den Blinker zum Abbiegen gesetzt hat. In Wirklichkeit fährt er aber geradeaus und es kommt zum Zusammenstoß. Der Vorfahrtsverletzer bekommt dann immer die volle Schuld, wenn der andere nicht gleichzeitig erkennbar die Geschwindigkeit so herabgesetzt hat, dass er abbiegen konnte, also deutlich angzeigt hat "Ich will abbiegen". Der Blinker alleine reicht nicht.

Halte ich für ein Gerücht!

Themenstarteram 10. Januar 2016 um 23:32

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. Januar 2016 um 00:18:16 Uhr:

 

Wenn das vor Gericht geht, wird dieses ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, um anhand der Unfallspuren und Beschädigungen feststellen zu lassen, mit welcher Geschwindigkeit der Unfallgegner gefahren ist. So ein Gutachten sagt dann immer "mindestens bis höchstens". Bei einer nachgewiesenen Überschreitung von mehr als 30% kommt es schon zu einer 1/3 zu 2/3-Haftung des Schnellfahrers. Das Gericht wird aber im Regelfall von "mindestens" ausgehen. Dazu gibt es diverse OLG-Urteile, z. b. Klick

Wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung weit über das hinausging (was zu beweisen wäre), kann es auch eine Vollschuld des Unfallgegners sein.

Es würden keine Unfallspuren aufgeführt, es wurden keine Fotos gemacht und keine Skizzen angefertigt.

Es wurde nur Nach dem Flüchtigen Unfallgegner gesucht.

Themenstarteram 10. Januar 2016 um 23:35

Die versicherungstechnische Fragen Sind anscheinend schon geklärt.

Was kommt auf mich zu ?

Kommt es auf jeden Fall vor Gericht ?

Was werde ich als Strafe bekommen?

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 11. Januar 2016 um 00:28:13 Uhr:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. Januar 2016 um 00:18:16 Uhr:

Hierzu gibt es diverse Urteile: Da fährt jemand aus einer Seitenstraße auf die Vorfahrtstraße, weil ein ankommendes Fahrezeug den Blinker zum Abbiegen gesetzt hat. In Wirklichkeit fährt er aber geradeaus und es kommt zum Zusammenstoß. Der Vorfahrtsverletzer bekommt dann immer die volle Schuld, wenn der andere nicht gleichzeitig erkennbar die Geschwindigkeit so herabgesetzt hat, dass er abbiegen konnte, also deutlich angzeigt hat "Ich will abbiegen". Der Blinker alleine reicht nicht.

Halte ich für ein Gerücht!

Sorry, natürlich nur die Hauptschuld. Klick

Aus welchem Material haben die den Bus gezimmert? Da kommt ein Auto mit 120-150 angeflogen und der Bus hat am Schluss eine leichte Beule.

Themenstarteram 11. Januar 2016 um 4:16

Hier ein paar Bilder !

am 11. Januar 2016 um 4:39

Hat Deine Firma für solche Fälle keinen Experten / Anwalt an der Hand...?

am 11. Januar 2016 um 6:01

Zitat:

@Bigmogly schrieb am 10. Januar 2016 um 23:49:14 Uhr:

 

Zudem war das Auto viel zu schnell (ca 120 -150 km) und ist in meinen Bus hinten rein gefahren, hat sich gedreht und ist in der Kehre zum stehen gekommen.

Dann ist der Unfallgegner ausgestiegen und ist geflüchtet.

Jetzt meine Frage, muss ich Konsequenzen fürchten wie zum Beispiel die Geldstrafe oder Gerichtsverfahren ?

Ist meine Schuldfrage automatischer erloschen weil er geflüchtet ist ?

Ja ne ist klar. Mit 120 in ein nahezu stehenden Bus gefahren und er/sie steigt aus als sei nichts geschehen... Streich mal die 1 davor weg, dann könnte das hinkommen.

Die Unfallflucht hat nichts mit der Schuldfrage zu tun.

Sage so aus, wie es geschehen ist. Der erste Anschein spricht gegen Dich. Es spricht aber auch nichts dagegen Deinen Ausführungen zu glauben, dass er Dir ein Signal gegeben hat, dass Du fahren sollst, da der Unfallgegner ja flüchtig ist, was nicht gerade redlich ist.

Nein.

am 11. Januar 2016 um 7:10

Zunächst einmal halte ich die 120-150 km für sehr übertrieben.

Deine Bußgeld wird 35 € betragen ( Anfahren mit Sachbeschädigung) eine fahrlässige Körperverletzung des Unfallgegners konnte wohl nicht festgestellt werden weil er abgehauen ist, dein Glück.

Hier mal der Bußgeld-Regelsatz

http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/bkat/bussgeldkatalog_47.htm

Ist schon interessant, dass es keine zweite Seite brauchte bis einer auftaucht der den TE erstmal pauschal als Lügner hinstellt.

Klasse Forum :(

am 11. Januar 2016 um 7:28

Wo wird der als Lügner bezeichnet?

Siehe drei Posts weiter oben.

"Ja ne ist klar" usw.

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