Schulbus
Moin!
Meine Tochter wird täglich gegen 7 Uhr vom Schulbus an einer Linienbushaltestelle abgeholt.
Der sogenannte Bus ist ein "normaler" Van , der allerdings an der Heckklappe mit einem Schild und dem entsprechenden Symbol für Schulbus gekennzeichnet ist.
Wenn der Bulli/Van mit Warnblinkanlage anhält damit meine Tochter einsteigen oder aussteigen kann, wird von den nachfolgenden PKWs grundsätzlich erstmal gehupt und oft "abenteuerlich" versucht zu überholen.
Meiner Meinung nach ist das doch in diesem Fall nicht erlaubt, oder !?
Würde gerne mal eure Einschätzung wissen !
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 14. März 2019 um 10:25:11 Uhr:
Wenn ein Bus mit Warnblinker anhält darf nicht überholt oder vorbei gefahren werden.
Richtig, wenn er anhält, also noch im Fahren ist. Sobald er aber steht, darf mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden.
Steht in der StVO, ließ doch einfach mal nach.
Gruß
Uwe
104 Antworten
Auch da haben die Fahrer durchaus mal Vorgaben, was die Versicherung angeht... Ohne die örtlichen Gegebenheiten näher zu kennen, kann ich allerdings nur raten, sich mit der Situation einfach zu arrangieren.
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 9. Oktober 2023 um 13:49:18 Uhr:
Bei eingeschaltetem Warnblinker darf ohnehin nur im Schritttempo vorbeigefahren werden.
Genau das ist das Problem, man darf nur mit Schritttempo vorbeifahren
aber leider machen die meisten Autofahrer es nicht.Das weiß auch der Busfahrer und das ist vielleicht der Grund, warum er so hält, dass das Vorbeifahren überhaupt nicht möglich.
Es geht ja auch sicherlich um ein Wohngebiet, so dass am Straßenrand auch Fahrzeug parken. Wenn der Bus hält, besteht nun einmal die Gefahr, dass ein Kind zwischen den parkenden Fahrzeugen auf die Straße zum Bus läuft. Wenn die Kinder nicht abgeholt, sondern zurückgebracht werden, besteht die Gefahr, dass ein Kind vor dem Bus auf die Straße läuft.
Auch wenn der Bus in eine Bucht fahren kann, wird vermutlich auch nicht dicke Platz zum Vorbeifahren sein, so dass die Situation auch nicht wesentlich entschärft wird.
Insofern kann ich schon verstehen, der der Busfahrer andere Fahrzeuge erst gar nicht vorbeilässt.
Gruß
Uwe
Warum wird hier ständig von "Schritttempo" geredet?
Weil keiner die Situation kennt und sich alle in ihrer Phantasie etwas ausmalen
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 9. Oktober 2023 um 20:41:33 Uhr:
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 9. Oktober 2023 um 13:49:18 Uhr:
Bei eingeschaltetem Warnblinker darf ohnehin nur im Schritttempo vorbeigefahren werden.
Genau das ist das Problem, man darf nur mit Schritttempo vorbeifahren aber leider machen die meisten Autofahrer es nicht. Das weiß auch der Busfahrer und das ist vielleicht der Grund, warum er so hält, dass das Vorbeifahren überhaupt nicht möglich.Es geht ja auch sicherlich um ein Wohngebiet, so dass am Straßenrand auch Fahrzeug parken. Wenn der Bus hält, besteht nun einmal die Gefahr, dass ein Kind zwischen den parkenden Fahrzeugen auf die Straße zum Bus läuft. Wenn die Kinder nicht abgeholt, sondern zurückgebracht werden, besteht die Gefahr, dass ein Kind vor dem Bus auf die Straße läuft.
Auch wenn der Bus in eine Bucht fahren kann, wird vermutlich auch nicht dicke Platz zum Vorbeifahren sein, so dass die Situation auch nicht wesentlich entschärft wird.
Insofern kann ich schon verstehen, der der Busfahrer andere Fahrzeuge erst gar nicht vorbeilässt.
Gruß
Uwe
Es ist aber sicher nicht die Aufgabe des Busfahrers, irgendwelche gesetzlichen Regeln durchzusetzen, geschweige denn irgendein von ihm für richtig erachtetes Verhalten.
Zitat:
@nogel schrieb am 9. Oktober 2023 um 20:59:52 Uhr:
Warum wird hier ständig von "Schritttempo" geredet?
Gut, das gilt, wenn der Bus an einer Haltestelle hält. Hier ist keine.
Zitat:
@FranziskaW schrieb am 9. Oktober 2023 um 13:56:38 Uhr:
Zum Warnblinker: M. E. entscheidet nicht der Schulbusfahrer, wann er die WBLA einschaltet, sondern dazu gibt es Vorschriften (bspw. an besonderen, gefährlichen Haltestellen, beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste). Alles Andere wäre eine missbräuchliche Verwendung der WBLA (§ 16 Abs. 2 StVO; nach Anordnung der Straßenverkehrsbehörde).
Neben der von Dir korrekt erwähnten Vorschrift, an entsprechend gekennzeichneten Haltestellen den Warnblinker einzuschalten, - und das nicht allein auf Höhe der HS, sondern bereits bei Annäherung an die HS (ca. 50 Meter innerorts sowie 150 Meter außerorts), existiert auf der anderen Seite
kein Verbot, den Kippschalter der WBLA an anderweitigen HS bei Ein- und Ausstieg zu betätigen. Darin liegt kein Missbrauch der WBLA. Paragraf 16, Absatz 2, StVO gibt das nicht her.
Ich selbst bin kein Freund des inflationären Gebrauchs der WBLA und verwende diese recht selektiv. Jedoch nicht ausschließlich an HS, an denen die Straßenverkehrsbehörde die Nutzung der WBLA angeordnet hat.
Das lese ich anders. Satz 1 regelt das Einschalten der WBLA an Haltestellen, an denen es vorgeschrieben ist. Satz 2 regelt alles andere ("im übrigen..."😉. Und den hier in Rede stehenden Sachverhalt sehe ich da nicht.
(2) 1Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die für den Straßenverkehr nach Landesrecht zuständige Behörde (Straßenverkehrsbehörde) für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. 2Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
Das ist aber auch nicht der wesentliche Punkt.
Es geht um die Frage, ob der Busfahrer außerhalb einer gekennzeichneten Haltestelle, trotz Vorhandenseins einer geeigneten Haltemöglichkeit, über mehrere Minuten so auf der Straße halten (oder gar parken(?)) darf, dass der fließende Verkehr behindert, da komplett blockiert, wird.
Zitat:
@nogel schrieb am 9. Oktober 2023 um 20:59:52 Uhr:
Warum wird hier ständig von "Schritttempo" geredet?
Wie recht ich habe, wieder einer, der nicht weiß, dass man einem stehenden Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren darf. 🙁
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 9. Oktober 2023 um 21:21:32 Uhr:
Es ist aber sicher nicht die Aufgabe des Busfahrers, irgendwelche gesetzlichen Regeln durchzusetzen, geschweige denn irgendein von ihm für richtig erachtetes Verhalten.
Es ist nicht seine Aufgabe, macht er aber trotzdem und nu?
Jedenfalls verstehe ich ich sein Verhalten. Vielleicht hat er das früher ja nicht gemacht und es ist zu einem Unfall gekommen und ein Kind ist angefahren worden. Logisch, dass er dann die Konsequenzen zieht, denn so etwas möchte man nicht ein zweites Mal ansehen müssen.
Gruß
Uwe
Uwe, das mag menschlich nachvollziehbar sein. Aber das ist nicht die Frage. Die Frage von Franziska ist, darf er das?
Lohnt es in Deinen Augen nicht, Autofahrer beispielsweise vor der Gefahr, dass Grundschüler ggf. "kopflos" über die Straße (zum Bus) laufen, zu warnen?
Missbrauch der WBLA wäre es, wenn ich bsp. meinen Schulbus in einer Haltebucht parke und - am Steuer sitzend - meine Lenkzeitpause mit einer Leberkassemmel feiere.
Wenn Rigero das schreibt kannst du ihm das ruhig glauben. Der macht das beruflich.
Zitat:
@Rigero schrieb am 9. Oktober 2023 um 22:03:19 Uhr:
@Stadtstreicher1Lohnt es in Deinen Augen nicht, Autofahrer beispielsweise vor der Gefahr, dass Grundschüler "kopflos" über die Straße (zum Bus) laufen, zu warnen?
Missbrauch der WBLA wäre es, wenn ich bsp. meinen Schulbus in einer Haltebucht parke und - am Steuer sitzend - meine Lenkzeitpause mit einer Leberkassemmel feiere.
Was ich "lohnend" finde, ist nicht relevant.
Hätte der Gesetzgeber diesen Sachverhalt erfassen wollen, hätte er es m.E. explizit getan. Schließlich war ihm das Thema Busse so wichtig, dass es separat geregelt wurde. Warum also nicht genau das? Das wäre ein kleiner Halbsatz gewesen.
Vielleicht ist diese Interpretation falsch, das schließe ich überhaupt nicht aus.
Aber das Warnblinken ist hier nicht wirklich das Thema.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 9. Oktober 2023 um 22:03:29 Uhr:
Wenn Rigero das schreibt kannst du ihm das ruhig glauben. Der macht das beruflich.
Jeder, der einen Beruf ausübt, macht in diesem alles richtig? Echt jetzt?
Der Fahrer, um den es hier geht, macht das vermutlich auch beruflich ...
@Rigero , das ist nicht persönlich gemeint. Ich schätze Deine Expertise durchaus
Sorry, aber für diese Gesetzesjunkies, die gerade hier im Forum sehr stark vertreten sind, habe ich wenig Verständnis.
Wichtig ist, dass man seinen gesunden Menschenverstand nutzt. Die StVO ist dazu sogar ein guter Leitfaden. Man muss nur den Sinn der einzelnen Paragrafen begreifen und dann wendet man sie auch in Situationen an, die eben nicht explizit in der StVO aufgeführt sind. Man hat den Sinn dieses Gesetzes verstanden und handelt danach.
Mir ist es mal passiert, dass in Gegenrichtung ein Bus gehalten hat, um Passagiere aus- und einsteigen zu lassen. Den Warnblinker hatte er nicht eingeschaltet. Trotzdem habe ich abgebremst und bin am Ende des Busses nur mit Schrittgeschwindigkeit oder gar weniger vorbei gefahren und das war gut so, weil hinter dem Bus eine Frau auf die Straße gelaufen ist. Es ist doch vollkommen egal, ob nun Warnblinker an oder nicht, so oder so können Passanten vor oder hinter einem Bus auf die Straße treten. Also geht es mir am Gesäß vorbei, ob der Bus den Warnblinker an hat oder nicht, ich fahre langsam dran vorbei und je nach Situation gar mit Schrittgeschwindigkeit oder gar langsamer.
Ein anderes Beispiel. Wir haben hier eine Ampel und vor der Ampel eine sehr kurze Abfahrt zur Autobahn. Nun, links neben der Geradeausspur ist ein staffierter Bereich. Es hat sich hier eingebürgert, bei roter Ampel sich auf diesen zu stellen, damit die Rechtsabbieger vorbeifahren können. Das ist nicht erlaubt, aber ich finde es gut, wenn man das nicht so eng sieht, sondern etwas weiterdenkt.
Ich empfehle in diesem Zusammenhang sich auch mal mit Kohlbergs Theorie der Moralentwicklung zu beschäftigen. Dort ist eine Stufe die Gesetzes- bzw. Regelhörigkeit, nach der die eigene Moral komprolisslos ausgerichtet wird. Die nächst höhere Entwicklungsstufe orientiert sich nur an Gesetze und Regeln und lässt es aber zu, diese zu übertreten, wenn die eigene Moral entgegensteht.
So sehe ich das auch, ich orientiere mich an die StVO, aber es gibt Situationen, da pfeife ich drauf, sondern handele aber sinngemäß.
Gruß
Uwe