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Schulbus

Themenstarteram 14. März 2019 um 8:58

Moin!

Meine Tochter wird täglich gegen 7 Uhr vom Schulbus an einer Linienbushaltestelle abgeholt.

Der sogenannte Bus ist ein "normaler" Van , der allerdings an der Heckklappe mit einem Schild und dem entsprechenden Symbol für Schulbus gekennzeichnet ist.

Wenn der Bulli/Van mit Warnblinkanlage anhält damit meine Tochter einsteigen oder aussteigen kann, wird von den nachfolgenden PKWs grundsätzlich erstmal gehupt und oft "abenteuerlich" versucht zu überholen.

Meiner Meinung nach ist das doch in diesem Fall nicht erlaubt, oder !?

Würde gerne mal eure Einschätzung wissen !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 14. März 2019 um 10:25:11 Uhr:

Wenn ein Bus mit Warnblinker anhält darf nicht überholt oder vorbei gefahren werden.

Richtig, wenn er anhält, also noch im Fahren ist. Sobald er aber steht, darf mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden.

Steht in der StVO, ließ doch einfach mal nach.

 

Gruß

Uwe

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Zitat:

@9891 schrieb am 10. Oktober 2023 um 13:29:45 Uhr:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 10. Okt. 2023 um 07:7:25 Uhr:

Nein, es geht hier um einen Busfahrer, der vermutlich vorausschauend denkt und eben damit rechnet, dass Kinder unberechenbar sind und viele Autofahrer zu blöde, um vorsichtig an einem Bus vorbeizufahren. Also handelt der Busfahrer entsprechend. Vielleicht hat der Busfahrer gar mal so einen Unfall miterlebt.

Wir wissen das alles nicht und haben somit keine Information, um über den Busfahrer zu urteilen.

Das meiste davon denkst DU dir aus.

Nein, ich habe nur eine mögliche Version aufgezeigt. Wenn man über den Busfahrer urteilen möchte, muss man für die für ihn günstige mögliche Version ausgehen, weil man ihn nicht in den Kopf schauen kann, um die tatsächliche Version zu erfahren. Leider ist es hier im Forum üblich Vorverurteilungen vorzunehmen, basierend auf irgendwelche Annahmen, die im eigenen Kopf entstanden sind.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Astradruide schrieb am 10. Oktober 2023 um 17:30:27 Uhr:

Das im "Aufwärmposting" beschriebene Szenario adressiert eher an einem Fehlverhalten der Eltern - es sei denn der Bus kam mal aussergewöhnlich früh - dann hääter der Van aber auch woanders halten sollen.

Da hast du eventuell nicht ganz unrecht.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 10. Oktober 2023 um 20:21:40 Uhr:

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 10. Oktober 2023 um 14:02:08 Uhr:

Es geht doch nicht darum, "über einen Busfahrer zu urteilen", sondern um die sachliche Beantwortung einer Frage.

Beides hängt doch zusammen. Wenn der Busfahrer sich nicht korrekt verhält, ist die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer wie Franziska nicht gerechtfertigt (Franziskas frage), wenn sich der Busfahrer aber korrekt verhält, ist die Behinderung hinzunehmen und gerechtfertigt.

Ich verstehe aber Franziskas Ärger. Ihr Problem ist, dass es einmal passiert ist, sondern wohl regelmäßig wohl auftritt. Dagegen unternehmen kann sie aber vermutlich nichts. Das sind so Dinge, mit denen man leben muss.

 

Gruß

Uwe

Aufgrund welcher Vorschrift, die dem Fahrer erlaubt, den Verkehr lahm zu legen, muss man damit leben?

 

Zur Erinnerung: Genau das war die Frage ...

Nehmen wir mal unsere Tomi mit seinem Abschleppwagen. Wenn unser Tomi nun ein defektes Fahrzeug in der selben Straße auflädt, um die es hier geht, welche Vorschrift erlaubt es ihm, das zu tun, denn er behindert ebenso die Fahrzeug hinter ihm?

Nun, andersrum muss also die Frage lauten, welche Vorschrift verbietet es dem Busfahrer dort kurz (unter 3 Minuten) zu halten?

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 10. Okt. 2023 um 06:50:24 Uhr:

was macht ihr hinter einem Müllwagen, der durch eine enge Straße fährt und an jeder Haustür anhält? Was macht ihr hinter einem Rettungswagen, der da rumsteht und ihr 10 Minuten warten müsst?

Lass doch die unsinnigen Beispiele wie abschleppen. Das ist höhere Gewalt bzw. Ordnung des Straßenverkehrs und dient des reibungslosen weitern Ablaufs des Verkehrs.

 

Und im übrigen haben deine oben aufgeführten Fahrzeuge Sonderrechte, Die dürfen das!

(Quelle: §35 StVO)

 

Nur weil der Fahrer da einen Auftrag hat, darf er nicht den Straßenverkehr "lahmlegen".

 

Mit anderen Worten behindert der PKW Fahrer den Verkehr.

Das ist dann eine Owi.

Verstoß gegen §12 StVO.

Unzulassiges parken.

ich bin kein Jurist, aber bescheuert parken ist mit Sicherheit keine höhere Gewalt.

Naja ich meine liegengebliebene Fahrzeuge.

Ja, aber auch falsch parkende Fahrzeuge müssen abgeschleppt werden.

Auch das Sonderrecht, sofern auf öffentlichen Straßen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 10. Okt. 2023 um 21:5:21 Uhr:

......

Nun, andersrum muss also die Frage lauten, welche Vorschrift verbietet es dem Busfahrer dort kurz (unter 3 Minuten) zu halten?

......

Wie kommst Du auf die drei Minuten?

 

Ein Schulbusfahrer hat keine Sonderrechte, deshalb darf er weder verkehrsbehindernd parken, noch halten, auch nicht unter drei Minuten.

 

Dass man das bei entsprechender Verkehrslage dann trotzdem kurz macht, steht auf einem anderen Blatt.

@MZ-ES-Freak

Kannst du Beiträge bitte auch durchlesen, bevor du antwortest:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 10. Oktober 2023 um 21:05:21 Uhr:

Wenn unser Tomi nun ein defektes Fahrzeug in der selben Straße auflädt,…

Ich habe das extra so geschrieben, damit dann nicht einer mit falsch geparkten Fahrzeugen ankommt.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 10. Oktober 2023 um 22:05:38 Uhr:

Wie kommst Du auf die drei Minuten?

Ich kann lesen:

Zitat:

@FranziskaW schrieb am 9. Oktober 2023 um 13:29:18 Uhr:

Vorstehendes Prozedere dauert aber in keinem Fall 3 Minuten oder mehr.

Gruß

Uwe

.......und Deiner Meinung nach, gibt es dort eine 3-Minuten-Regel?

 

Lesen kann ich übrigens auch.

kann man sich vielleicht auf eine hinzunehmende vorübergehende Behinderung wie bei einem Bahnübergang einigen?

@remarque4711

Auch an dich die Frage, darf Tomi mit seinem Abschleppwagen ein defektes Fahrzeug aufladen?

Wenn ja, wie ist das geregelt und warum darf das der Tomi das (vermutlich länger als 3 Minuten) und der Busfahrer nicht dort halten?

Kannst du mir bitte eine Antwort geben.

 

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. Oktober 2023 um 22:31:53 Uhr:

kann man sich vielleicht auf eine hinzunehmende vorübergehende Behinderung wie bei einem Bahnübergang einigen?

Ja, danke für den Hinweis und das sehe ich auch so.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 10. Okt. 2023 um 20:22:21 Uhr:

Nein, ich habe nur eine mögliche Version aufgezeigt. Wenn man über den Busfahrer urteilen möchte, muss man für die für ihn günstige mögliche Version ausgehen, weil man ihn nicht in den Kopf schauen kann, um die tatsächliche Version zu erfahren. Leider ist es hier im Forum üblich Vorverurteilungen vorzunehmen, basierend auf irgendwelche Annahmen, die im eigenen Kopf entstanden sind.

Nö, du kannst die gegebenen Informationen verwenden. Du schmückst das ganze nur aus, erfindest traumatische Erlebnisse um eine Rechtfertigung für deine eigene Meinung zu finden.

 

Der Busfahrer steht mehr und länger als notwendig im Weg.

hier istmal zu.