Schulbus

Moin!
Meine Tochter wird täglich gegen 7 Uhr vom Schulbus an einer Linienbushaltestelle abgeholt.
Der sogenannte Bus ist ein "normaler" Van , der allerdings an der Heckklappe mit einem Schild und dem entsprechenden Symbol für Schulbus gekennzeichnet ist.
Wenn der Bulli/Van mit Warnblinkanlage anhält damit meine Tochter einsteigen oder aussteigen kann, wird von den nachfolgenden PKWs grundsätzlich erstmal gehupt und oft "abenteuerlich" versucht zu überholen.
Meiner Meinung nach ist das doch in diesem Fall nicht erlaubt, oder !?
Würde gerne mal eure Einschätzung wissen !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 14. März 2019 um 10:25:11 Uhr:


Wenn ein Bus mit Warnblinker anhält darf nicht überholt oder vorbei gefahren werden.

Richtig, wenn er anhält, also noch im Fahren ist. Sobald er aber steht, darf mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden.

Steht in der StVO, ließ doch einfach mal nach.

Gruß

Uwe

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Warum soll ich meine Freizeit dafür opfern, dass andere vorsätzlich die Straße blockieren?? 🙄

Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 9. Oktober 2023 um 15:11:56 Uhr:


Warum soll ich meine Freizeit dafür opfern, dass andere vorsätzlich die Straße blockieren?? 🙄

Weil Du selber mal in so ne Situation kommen könntest, das Dich so ein Fahrzeug abholen muss (zb wegen einer Schwerbehinderung nach nem Unfall oder durch ne Krankheit) und Du dann froh bist, wenn der Fahrer direkt vor deiner Haustür hält.

Nennt man übrigens gegenseitige Rücksichtnahme. Es bricht sich keiner nen Zacken aus der Krone, wenn man mal 3 Minuten hinter so nem Bus warten muss. Aber das zeigt wieder schön unsere "Ich, ich und nur ich"-Gesellschaft. Bloß keine Rücksicht nehmen und immer schön auf sein Recht pochen.

Ich schäme mich für solche egoistischen Mitbürger.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 9. Oktober 2023 um 15:34:18 Uhr:



Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 9. Oktober 2023 um 15:11:56 Uhr:


Warum soll ich meine Freizeit dafür opfern, dass andere vorsätzlich die Straße blockieren?? 🙄

Weil Du selber mal in so ne Situation kommen könntest, das Dich so ein Fahrzeug abholen muss (zb wegen einer Schwerbehinderung nach nem Unfall oder durch ne Krankheit) und Du dann froh bist, wenn der Fahrer direkt vor deiner Haustür hält.

Nennt man übrigens gegenseitige Rücksichtnahme. Es bricht sich keiner nen Zacken aus der Krone, wenn man mal 3 Minuten hinter so nem Bus warten muss. Aber das zeigt wieder schön unsere "Ich, ich und nur ich"-Gesellschaft. Bloß keine Rücksicht nehmen und immer schön auf sein Recht pochen.

Ich schäme mich für solche egoistischen Mitbürger.

Schämen solltest Du Dich dafür, so einen Post abzusetzen, offenbar ohne den relevanten Post von @FranziskaW und meine Antwort darauf überhaupt gelesen zu haben.

Franziska schreibt nämlich, dass sie den Fahrer gebeten hat, so zu halten, dass man am Fahrzeug vorbei fahren kann. Ich unterstelle, dass sie diese Bitte nicht geäußert hätte, wenn dies nicht möglich wäre.

Und ich habe geschrieben "Wenn der Bus zumutbar so halten kann, dass ..."

Ergo handelt der Schulbusfahrer vorsätzlich und rücksichtslos. Und darüber hinaus m.E. vorschriftswidrig.

Im übrigen steht nirgendwo etwas davon, dass das Kind in irgendeiner Form hilfsbedürftig, schwerbehindert oder sonstwas ist. Also bleib mal sachlich.

Nein, der Tatbestand der Nötigung ist nicht erfüllt. Wenn der Fahrer nicht direkt vor der Tür halten würde, sondern nur eine Wagenlänge weiterfahren würde (dort ist eine Einbuchtung), würde niemand behindert und man könnte das Kind es auch etwas entspannter einladen.

An den Fahrzeugen ist meist ersichtlich zu welchem Unternehmen sie gehören. Wenn der Fahrer bei bestehender Möglichkeit die Einbuchtung zu nutzen dies nicht macht, dann könntest du das beim Arbeitgeber des Fahrers einmal ansprechen. Es kann sein, dass es Sachgründe anderer Art gibt (Vorgaben der BG für den gewerblichen Personentransport) oder man diesen Haltepunkt wegen des Hinweises noch einmal neu bewerten müsste.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 14. März 2019 um 10:25:11 Uhr:


Wenn ein Bus mit Warnblinker anhält darf nicht überholt oder vorbei gefahren werden.
Weiß nur offensichtlich keiner.

Schrittgeschwindigkeit gilt für den Gegenverkehr,weiß aber auch keiner .

Das ist absolut falsch was du da schreibst.
vorbeifahren mit Schrittgeschwindigkeit in beiden Richtungen.
Fazit erst schlau machen dann schreiben

Zitat:

@1234auditt schrieb am 9. Oktober 2023 um 16:56:54 Uhr:



Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 14. März 2019 um 10:25:11 Uhr:


Wenn ein Bus mit Warnblinker anhält darf nicht überholt oder vorbei gefahren werden.
Weiß nur offensichtlich keiner.

Schrittgeschwindigkeit gilt für den Gegenverkehr,weiß aber auch keiner .

Das ist absolut falsch was du da schreibst.
vorbeifahren mit Schrittgeschwindigkeit in beiden Richtungen.
Fazit erst schlau machen dann schreiben

Im aktuell behandelten Fall kommt eh keiner am Bus vorbei. Auch nicht im Schritttempo. Egal, was vor 4 1/2 Jahren mal Thema war.

Zitat:

@1234auditt schrieb am 9. Oktober 2023 um 16:56:54 Uhr:



Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 14. März 2019 um 10:25:11 Uhr:


Wenn ein Bus mit Warnblinker anhält darf nicht überholt oder vorbei gefahren werden.
Weiß nur offensichtlich keiner.

Schrittgeschwindigkeit gilt für den Gegenverkehr,weiß aber auch keiner .

Das ist absolut falsch was du da schreibst.
vorbeifahren mit Schrittgeschwindigkeit in beiden Richtungen.
Fazit erst schlau machen dann schreiben

Und was du hier schreibst, ist im übrigen (im hier geschilderten Fall) ebenfalls falsch.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Oktober 2023 um 16:12:53 Uhr:


An den Fahrzeugen ist meist ersichtlich zu welchem Unternehmen sie gehören. Wenn der Fahrer bei bestehender Möglichkeit die Einbuchtung zu nutzen dies nicht macht, dann könntest du das beim Arbeitgeber des Fahrers einmal ansprechen. Es kann sein, dass es Sachgründe anderer Art gibt (Vorgaben der BG für den gewerblichen Personentransport) oder man diesen Haltepunkt wegen des Hinweises noch einmal neu bewerten müsste.

Interessanter Aspekt, aber die BG macht nicht die StVO, ebenso der AG des Busfahrers. Und es geht ja um die Frage, ob das Verhalten des Busfahrers regelkonform ist oder nicht.

Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 9. Oktober 2023 um 15:49:50 Uhr:



Im übrigen steht nirgendwo etwas davon, dass das Kind in irgendeiner Form hilfsbedürftig, schwerbehindert oder sonstwas ist. Also bleib mal sachlich.

...sonst würde das Kind wohl kaum extra abgeholt werden und schon gar nicht persönlich an der Tür.

Es sei denn, ein VIP-Schüler. Da käme aber wohl eher eine Limousine.

In kleinen Dörfern ist das schon möglich.

Und ich gehe davon aus, dass so eine doch wichtige Information im Ursprungspost genannt worden wäre.

@Hannes1971

... und statt eine Fahrer stehen da 2 Schränke mit Sonnenbrille recht/links neben und eine hand im Sacko 😁

... wenn der Mini-Bis da erstmal 3 Minuten warten muss bis das Kind überhaupt losläuft (oder gebracht) wird macht er aus meienr sicht was falsch. Ja, auch die Eltern. Webb die Letern mit dem kind nicht "Gewähr bei Fuß" stehen sollte der aus meienr sicht auch 50m± halten ... scheint ja nun kein "Krankentransport" mit Rolli oder Trage zu sein.

Ich gehe mal davon aus, dass da keine Bushaltestelle ist. Wenn ja, erübrigt sich jeder Kommentar. Dann hält der Bus da so lange, bis alle ein- bzw. ausgestiegen sind. Wenn da keine Haltestelle ist und der Fahrer aussteigt um das Kind aufzunehmen, dann hat das seinen Grund. Und jeder der sich hier aufregt und vielleicht selbst Kinder hat, sollte froh sein, dass vor seiner Haustüre kein Busfahrer aussteigt um sein Kind in die Schule zu bringen.

Wenn du ein wenig gelesen hättest, wüsstest du, das ein paar Meter weiter eine Einbuchtung ist, wo alles entspannt von statten gehen kann.

Die plözlich im vierten post der TE nachgereichte , nur eine Wagenlänge weiter vorn vorhandene Einbuchtung welche der Fahrer nicht nutzt ... Naja .