Schroth-Gurte
Hallo Leute. Ein Kumpel von mir möchte sich einen uralten Ford Transit kaufen, bei dem noch keine Gurte vorgeschrieben sind. Wenn er jetzt die Sitze gegen Schalensitze austauscht und Schrottgurte so hin baut wie er will muss man das dann eintragen lassen? Und ja ich weiß dass das Thema nix mit Audi zu tun hat aber wär echt nett wenn mir das jemand beantworten würde. Danke Mfg STVO
12 Antworten
da muss auf jeden fall eine technische abnahme erfolgen und eine anschließende eintragung in die fahrzeugpapiere (musst ja auch sichergehen können, dass gurte und sitze auch halten)
hat der transit auch allrad?
dann könnte er ja bei den heimischen rallyes mitfahren! 😁
Transit mit Schalensitzen 😰 Was soll das denn werden?
da_baitsnatcha
Zitat:
Original geschrieben von da_baitsnatcha
Transit mit Schalensitzen 😰 ...
...und Schroth-gurten 😉
Hört sich jedenfalls nach nem möglicherweise sehr interessanten Projekt an....das nächste Racetaxi wirds aber wohl nicht werden, wenn es schon bei den Gurten Probleme gibt 😁
da_baitsnatcha
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Hat der Kübel ein H Kennzeichen?
Also es soll eigentlich kein "Renner" werden xD
Mein Kumpel macht sich einfach nur sorgen wenn er jemanden mitnimmt und sich diese Person dann ned anschnallen kann 🙄 Is halt eher schlecht so ohne Gurt. Schallensitze sollen es nur werden weils die richtig billig bei Ebay gibt. Und Schroth Gurte weil wir keine Ahnung haben wie andere Gurte da halten sollen 😁 Soll halt einfach ein Partybus werden, aber halt ned ohne Gurte. Und zum H Kennzeichen. Ja er könnte eines bekommen. und die Umbauten würden dann erst danach passieren 😛 Also danke schonmal für die Antworten
Eure Vorsicht in allen Ehren, aber zum H Kennzeichen steht folgendes geschrieben:
In Deutschland genießen Besitzer von Oldtimern für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen, zu erkennen am H am Ende des Kfz-Kennzeichens(Formalbeispiel ORT-DE 12H), wobei das H für Historisches Fahrzeug steht. Das Fahrzeug muss mindestens dreißig Jahre alt sein. Alle Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1969 gebaut bzw. erstzugelassen wurden, sind auch von der Abgasuntersuchung befreit. Auch die Versicherungskosten sind oftmals niedriger, soweit das Angemeldetsein eines weiteren „normalen“ Alltags-Fahrzeugs darauf hindeutet, dass der Oldtimer nur zum Vergnügen unterhalten wird. Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) oder durch alltägliche Verwendung abgenutzten Altfahrzeugen verweigern die technischen Prüfer oftmals den H-Status. Der Vorteil dieses Status liegt in einer pauschalen Kfz-Steuer (2005: 191,73 Euro im Jahr), die nicht vom Hubraum des Motors und dem Vorhandensein eines Katalysators abhängt. Nach Angaben der Bundesregierung waren im Dezember 2006 deutschlandweit 152.817 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ausgestattet.
Damit wäre der nachträgliche Umbau Steuerhinterziehung.
Sollte er denn kein H Kennzeichen wollen, so stellt sich die Frage, wie verankere ich Sitze und Gurte..
Ja des war uns eigentlich schon klar.
Er will ja nichts aussen machen. Er will ja nur mehr sicherheit. Jetzt sind Sitze ohne Kopfstützen oder Gurte drinnen. Ist auch legal so. Also haben wir uns gedacht Gurte selber in den Boden schrauben. (So das wir wissen das es hält) und gut is. Aber das darf man ja scheinbar ned obwohl man eigentlich ja nichts mehr schlechter machen kann 🙄
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
Damit wäre der nachträgliche Umbau Steuerhinterziehung.
Das ist so nicht ganz richtig. Grundsätzlich sind auch an historischen Fahrzeugen Modifikationen zulässig, die jedoch bestimmten Kriterien im Bezug auf die Orginalität genügen müssen. Ist dies nicht der Fall, so kann dem Fahrzeug der Status als erhaltenswertes Kulturgut aberkannt werden - gleiches kann auch geschehen, wenn sich der Zustand des Fahrzeuges dahingehend verschlechtert, daß er nicht mehr den gestellten Anforderungen gerecht wird. Wenn also z.B. bei der HU festgestellt werden sollte, daß der Wagen nicht mehr die Bedingungen für das H-Kennzeichen erfüllt, dann werden daraus keine rückwirkenden Steuerforderungen erwachsen.
Was nun das konkrete Vorhaben anbelangt, so sind Umbauten die der Sicherheit dienlich sind ausdrücklich erlaubt, auch wenn darunter die Originalität leidet. Darunter fällt insbesondere die Nachrüstung von Sicherheitsgurten, welche allerdings gemäß den Vorschriften zulässig sein müssen. Inwieweit dies für die angesprochenen Schroth-Gurte zutrifft, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Wesentlich problematischer wird sich aber der Einbau der Schalensitze auswirken, da diese kaum als zeitgenössig anzusehen sind, auch wenn hier dem Prüfpersonal ein gewisser Ermessensspielraum zugestanden wird.
www.youtube.com/watchZitat:
Original geschrieben von da_baitsnatcha
Hört sich jedenfalls nach nem möglicherweise sehr interessanten Projekt an....das nächste Racetaxi wirds aber wohl nicht werden, wenn es schon bei den Gurten Probleme gibt
😁
Mein Post bezog sich implizit auf den vom TE geschilderten Fall. Ich denke nicht, dass Schalensitze und Vierpunktgurte, in einem alten Transit kulturgeschichtlich in Einklang gebracht werden können. Safety first leuchtet ein, nur darf es nicht sein, dass man den Steuervorteil abgreift und andererseits das Fahrzeug stark abwandelt.
Zur Not könnte man ihn statt auf ein H-kennzeichen immer noch als Wohnmobil anmelden. Sollte ja dann auch ned so teuer sein. Und nochmal zu den Schallensitzen: Ich habe leider keine anderen Sitze auf z.B. ebay gefunden die billiger sind als Schallensitze. Außerdem würden diese alle nicht zu dem Auto passen. Also dann lieber gleich das krasse Gegenteil. xD Danke für eure Antworten. Und ihr bekommt natürlich Bilder wenn er gekauft wurde und der umbau ansteht. MFG StVO
Ach und den schauen wir uns morgen an. Schaut doch ganz lustig aus oder??? 😛 http://www.dhd24.com/azl/index.php?anz_id=12521959