Schraube im Reifen wieder verschwunden
Hallo Zusammen,
ich hatte letzte Woche eine Schraube im Reifen entdeckt und habe nach 300m fahrt, dass Auto wieder in die Garage gestellt. Habe mich daraufhin bei einem Reifenhändler erkündigt ob dies reparabel wäre. Mir wurde gesagt ich dürfte vorbeikommen (Entfernung 1km)
Habe das Auto vorbeigebracht und es wurde direkt gesagt, da ist nichts zu machen, neuer Reifen muss her (3000km gefahren). Also trotzdem Reifen bestellt, heute angekommen. Wieder hingefahren und ich schaue wieder nach dem Nagel und kann Ihn nicht mehr finden! Habe den Reifenhändler darauf angesprochen ob sie sich das anschauen können und wie soetwas passieren kann. Diese haben mir frech gesagt, dass es meine Entscheidung ist und der Reifen jetzt bestellt ist Siekeine Verwendung dafür haben und ich egal wie ich mich entscheide ich den Reifen mitnehmen muss. Ich habe daraufhin angemerkt, dass ich aufgrund der Empfehlung den Reifen bestellt habe, aber ich die Situtation etwas anders sehe und bin gegangen. Ich habe keine Meldung von Druckverlust erhalten und an der Tankstelle sind nur 0,1 bar zum anderen Rad unterschied. Ich würde den Reifen auch tauschen, aber mir etwas andrehen was vielleicht nicht ist finde ich einfach unverschämt.
Meine eigentliche Frage hier ist, ob jemand Erfahrung gemacht, dass Sich die Schraube gelöst hat, da auf dem Bild es so aussieht, dass diese nicht wirklich im Reifen geblieben ist und mir 0,1 bar jetzt nicht wirklich nach Druckverlust anhört. Bin etwas unsicher ob ich den Reifen nun neu kaufen, reparieren oder so lassen soll. Sicher ist, dass ich die Werkstatt die ich besucht habe nicht mehr betreten werde 🙂
danke euch !
Beste Antwort im Thema
Weshalb hältst Du Ausschau nach einem Nagel, obwohl Du eine Schraube suchst?
37 Antworten
Am besten ein Gutachten für 200 € erstellen, der Reifen mit Montage kam vielleicht 80 €.
Das ist so typisch deutsch.
Zitat:
@gromi schrieb am 18. August 2020 um 08:48:09 Uhr:
Ab welcher verbleibenden Tiefe des Einstichs (nicht Durchstichs) wirds denn kritisch? Und wer soll das beurteilen?
Zitat:
@E90.316d schrieb am 18. August 2020 um 08:47:18 Uhr:
Das was mich nur stört bei der ganzen Sache, dass ich am Tag des Reifenwechsel darauf aufmerksam mache das der Fremdkörper nicht mehr im Reifen steckt und diese nur auf der Lauffläche war. Man hätte sich doch die Stelle wieder anschauen können? Mir wurde nur gesagt, entscheiden Sie selbst, aber den Reifen hab ich bestellt und müssen Sie mitnehmen. Wir haben dafür keine Verwendung (ein bekannter REifenhändler)
Es ist nunmal nicht die Entscheidung des Reifenhändlers, ob er den Reifen wechselt. Dies muss allein der Kunde entscheiden. Der Händler hätte sich die Stelle jedoch anschauen sollen, um zumindest einen Rat zu geben, ob es besser wäre; da stimme ich dir zu. Ich vermute, der Händler war etwas kurz angebunden, da er befürchtete, der Kunde möchte nun, dass der Händler auf den Kosten sitzen bleibt.
Wenn der Reifenhändler den Reifen bestellt und nicht zurückgeben kann, dann wird er nicht auf den Kosten sitzen bleiben wollen. Einlagern für den nächsten Kunden kann er ihn auch nicht, da der Händler nicht weiss, ob er ihn überhaupt irgendwann loswird.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 18. August 2020 um 09:37:33 Uhr:
Am besten ein Gutachten für 200 € erstellen, der Reifen mit Montage kam vielleicht 80 €.
Es käme darauf an. Für meine Mühle kostet ein Reifen 350€ plus Montage ;-). Aber ansonsten bin ich bei dir. Der Reifen wurde bestellt und dies stellt einen verbindlichen Vertrag dar. Der Kunde muss den Reifen abnehmen und bezahlen; daran ändert auch ein Gutachten über die Notwendigkeit etwas.
Auf dem Bild ist ein Einstich, die tiefer ist als der Profilblock von etwa 7 mm nicht zu erkennen. D.h.: Die Schraube hat sich scheinbar nur zwischen den Profilblöcken gehalten. Das hätte der Verkäufer, sorry der Fachmann, erkennen können, wenn er wollte. Allerdings, ich wiederhole mich, auch ein sog. Nichtfachmann, wie z.B. der TS, hätte das erkennen, respektive prüfen können.
Zitat:
@gromi schrieb am 18. August 2020 um 08:48:09 Uhr:
Ab welcher verbleibenden Tiefe des Einstichs (nicht Durchstichs) wirds denn kritisch? Und wer soll das beurteilen?
Der Profi natürlich, wenn er denn einer ist und die Mühe auf sich nehmen möchte.
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Viele Reifen händler wollen nur noch neue Reifen verkaufen weil die Reparatur zu lange dauert und zu wenig verdient wird. So etwas dürfte sich nicht Händler nennen
@renerenard
So, so, und am Verkauf eines Reifens wird also mehr verdient als an einer Reparatur?
Bitte nicht Umsatz mit Ergebnis verwechseln.
Im Übrigen liegst Du an einer Stelle falsch: Ein Händler darf nur handeln und nicht reparieren.
Nur ein einschlägiger Fachbetrieb darf beides.
An alle anderen:
Ich sehe das Problem nicht.
Die Einstichstelle ist zu weit außen für eine Reparatur, in der Folge wurde ein neuer Reifen bestellt.
Und da niemand sagen kann, ob jetzt vielleicht nur noch der Innerliner die Luft hält, würde ich den neuen auch montieren lassen und den angestochenen entsorgen.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 18. August 2020 um 12:25:37 Uhr:
Zitat:
@gromi schrieb am 18. August 2020 um 08:48:09 Uhr:
Ab welcher verbleibenden Tiefe des Einstichs (nicht Durchstichs) wirds denn kritisch? Und wer soll das beurteilen?Der Profi natürlich, wenn er denn einer ist und die Mühe auf sich nehmen möchte.
Die Mühe wird jeder Kunde natürlich gerne bezahlen, daher spielt die dafür benötigte Zeit ja keine Rolle
*achtung Ironie*
Zitat:
@renerenard schrieb am 18. Aug. 2020 um 12:28:03 Uhr:
Viele Reifen händler wollen nur noch neue Reifen verkaufen weil die Reparatur zu lange dauert und zu wenig verdient wird. So etwas dürfte sich nicht Händler nennen
Da kennt aber jemand die Gewinnspannen im Reifenhandel schlecht. Aber klar, es gibt von jeder Sorte überall.
Reparieren ist mehr Handwerk als Verkauf.
Wenn ich durch professionelle Reparatur jedoch einen Kunden glücklich mache, dann kommt der vielleicht wieder...
Zitat:
@gromi schrieb am 18. August 2020 um 20:15:36 Uhr:
Wenn ich durch professionelle Reparatur jedoch einen Kunden glücklich mache, dann kommt der vielleicht wieder...
Und wenn der Reifen dann aufgrund einer mißlungenen Reparatur versagt und es zum unfall kommt... dann kommt der Kunde auch gern wieder... mit Anwalt.
Es ist ein abwägen, ob eine Reparatur sicher durchgeführt werden kann. Nicht in jedem Fall ist es angeraten eine Reparatur durchzuführen.
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 18. August 2020 um 13:37:28 Uhr:
@renerenard
So, so, und am Verkauf eines Reifens wird also mehr verdient als an einer Reparatur?
Bitte nicht Umsatz mit Ergebnis verwechseln.Im Übrigen liegst Du an einer Stelle falsch: Ein Händler darf nur handeln und nicht reparieren.
Nur ein einschlägiger Fachbetrieb darf beides.An alle anderen:
Ich sehe das Problem nicht.
Die Einstichstelle ist zu weit außen für eine Reparatur, in der Folge wurde ein neuer Reifen bestellt.
Und da niemand sagen kann, ob jetzt vielleicht nur noch der Innerliner die Luft hält, würde ich den neuen auch montieren lassen und den angestochenen entsorgen.
So ein Unsinn, einschlägiger Fachbetrieb, was macht der, was darf der, was darf der Händler nicht, wo steht das geschrieben,... Also der Händler verkauft Reifen und darf aber nicht reparieren... Corona ist angekommen...
Das Thema gab es doch nun schon unzählige Male.
Ist doch wie mit dem Montieren irgendwelcher gebrauchter Schrottreifen.
Ein seriöser, vernünftiger Betrieb macht das nicht.
Zitat:
@renerenard schrieb am 19. August 2020 um 11:38:23 Uhr:
So ein Unsinn, einschlägiger Fachbetrieb, was macht der, was darf der, was darf der Händler nicht, wo steht das geschrieben,... Also der Händler verkauft Reifen und darf aber nicht reparieren... Corona ist angekommen...
Wie Du schon so treffend bemerkt hast: So ein Unsinn.
Aber ich biete Dir eine Zusatzinformation an: Ein Händler darf die Reifen nur verkaufen, sie aber nicht montieren.
Und das mit Corona darfst Du da stecken lassen, wo es hingehört.
Zitat:
@renerenard schrieb am 19. August 2020 um 11:38:23 Uhr:
So ein Unsinn, einschlägiger Fachbetrieb, was macht der, was darf der, was darf der Händler nicht, wo steht das geschrieben,... Also der Händler verkauft Reifen und darf aber nicht reparieren... Corona ist angekommen...
In der Handwerksordnung
zulassungspflichtiges Handwerk
Anlage A
Nummer 41=Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik