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Schon wieder bekifft erwischt (nicht ich)

Themenstarteram 9. August 2009 um 22:32

Ich habe da jemanden in meinem näheren Umfeld, der jetzt ein größeres Problem hat. Letztes Jahr (oder vorletztes?!) wurde er als Beifahrer auf nach einem Trip nach Holland mit hohen THC-Werten erwischt und durfte seinen Führerschein (FS) abgeben. Er hat dann auch eine MPU machen müssen und den FS anschließend zurückbekommen.

Naja..und blöd, wie der Vollpfosten nunmal ist, hat er sich schon wieder erwischen lassen. Bei einer kurzen, nächtlichen Fahrt (mal eben zur Tanke) haben die Zivilen ihn wegen szenetypischer Kleidung (Baseballcappy) mal spaßeshalber rausgewunken. Bei der folgenden Blutprobe kam raus, dass er wohl nicht unmittelbar stoned war, seine Werte aber mit 250ng/ml (THC-COOH; irgendwas bei 4ng/ml bei dem anderen Wert) wohl einen regelmäßigen Konsum beweisen. Natürlich meinte er, dass nach dem letzten Konsum genug Zeit vergangen war und dass er wieder fahren dürfte (vermutlich war er nicht mehr "breit"). Aufgrund der Werte war das aber wohl nicht so.

Auch dieses Mal wird sein Führerschein eingezogen. Ich habe den Brief gelesen, aber ich meine, dass da nichts davon drin stand, ob und wie er ihn wieder zurückbekommen kann. Wie gehts denn jetzt weiter?

Beste Antwort im Thema
am 9. August 2009 um 23:41

Wenns nach mir geht: Führerschein verbrennen und nie weider ans Steuer lassen. (So denk ich auch bei Alkohol-Fahrern).

Wenn so jemand die eigene Familie tot fährt ist das Gejammer (..warum hat so jemand denn den FS wieder bekommen..) nämlich wieder riesengroß.

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Zitat:

Original geschrieben von runnerbaba

Der Promillewert beweißt nur den einmaligen Konsum von Alkohol, aber nicht das man ein Alkoholiker ist.

sooo sicher wäre ich mir da nicht!

es kommt immernoch darauf an wiehoch der %o-wert ist ferner wie "fit" man dabei wirkt.....wenn man mit %o wo andere schon im koma lägen noch das 1mal1 vorwärts und rückwärts fehlerfrei aufsagen kann, kann das durchaus folgen für den führerschein haben.......

Zitat:

Nur kommen die Alkoholiker zu einfach davon

dem ist nichts hinzuzufügen!

liegt aber warscheinlich daran, das alkohol eine "gesellschaftsdroge" ist, die (fast) jeder nimmt unds deswegen keiner verwerflich findet......

am 11. August 2009 um 7:13

man kann beim alkohol langzeitblutwerte genauso messen (ca 1/2 jahr), und das wird aus einer normalen blutprobe gemessen, brauchen keine Haare oder sonstwas dazu. ist nur eine zusätzliche analyse.

Wird aber normalerweise nur auf Anforderung gemacht. Auf diversen psychiatrischen stationen in Krankenhäuser wird das gerne gemacht, um ein genaues bild zu haben (alkohol absetzen ohne zu wissen, wieviel er zuvor getrunken hat kann grob daneben gehen).

Hallo

Ob jemand regelmäßig viel Alkohol trinkt läst sich ganz leicht über Gamma GT wert feststellen. Das ist ein Leberwert der die abgestorbenen Leberzellen im Blut angibt.

Gruß Dirk

Zitat:

Original geschrieben von yahooooo

Der Beifahrer ist ja genau aus diesem Grunde Beifahrer geworden. Er hat sich verantwortungsbewusst dazu entschieden, sich nicht ans Steuer zu setzen und kann dafür trotzdem noch verknackt werden.

Das ist ja auch nicht der Kern des Problems. Der besteht nämlich darin, daß durch den regelmäßigen Drogenkonsum die generelle Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage gestellt wird.

Themenstarteram 11. August 2009 um 18:04

Verstehe...

am 17. August 2009 um 3:24

edit.

am 17. August 2009 um 3:26

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von yahooooo

Letztes Jahr (oder vorletztes?!) wurde er als Beifahrer auf nach einem Trip nach Holland mit hohen THC-Werten erwischt und durfte seinen Führerschein (FS) abgeben. Er hat dann auch eine MPU machen müssen und den FS anschließend zurückbekommen.

Genauso ist es ja auch hier abgelaufen.

nicht fakt, dass er die hätte machen müssen, wäre er zu einem anwalt gelaufen. könnte nämlich durchaus sein, dass der wert des abbauprodukts eine bestimmte grenze, an der man den *regelmässigen* konsum festmacht -ja, bei thc-produkten gibt es diesen- nicht überschritten hat.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von WACK_DONALDS

Warum bekommt man eigentlich als bekiffter Beifahrer den Lappen weg?

Weil sich Drogenkonsum und Fahrerlaubnisbesitz gegenseitig ausschließen.

von vornherein ausgeschlossen ist es eine fahrerlaubnis zu besitzen und HARTE drogen (also alles andere) zu konsumieren. mancherorts minimieren aber die einzelnen FEBen die "mindestvorraussetzungen" um die mpu-lobby mit geld versorgen zu dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Im Netz gibt es viele Meinungen die dann auch oft verbreitet werden aber keinerlei rechtlich begründeten Hintergrund haben sondern schlicht aus juristischem Halbwissen bestehen.

oder das wunschdenken der forenleitung wiedergeben. im verkehrsportal -keine ahnung ob beim thema drogen- aber in anderen bereichen - gängige praxis.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von yahooooo

Der Beifahrer ist ja genau aus diesem Grunde Beifahrer geworden. Er hat sich verantwortungsbewusst dazu entschieden, sich nicht ans Steuer zu setzen und kann dafür trotzdem noch verknackt werden.

Das ist ja auchnicht der Kern des Problems. Der besteht nämlich darin, daß durch den regelmäßigen Drogenkonsum die generelle Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage gestellt wird.

mit meinen hervorhebungen stimmt es. :)

@yahooo: in erster linie von den blutwerten/eurem landkreis abhängig, aber ein anwalt (möglichst so einer, der mit dem schwerpunkt "canabisproblem" wirbt - auch die gibt es) ist sehr sehr sehr wichtig. es gibt auch fälle, wo man vom fahren unter einfluss freigesprochen wird, wenn die begleitumstände stimmen.

(ohne etwas zu befürworten oder es zu verurteilen - muss man in foren ja immer dazuschreiben - aber informieren sollte man entweder wahrheitsgemäss und möglichst vollständig oder bleiben lassen).

die mpu wird schwer - rückfall nach bereits bestandener mpu.

(da wird es keine rolle spielen, wie hoch die werte damals waren und inwiefern berechtigt die mpu-auflage war).

p.s.: übrigens - auch eine erfolgreich absolvierte mpu verpflichtet die fahrerlaubnisbehörde nicht dazu, die fahrerlaubnis wiederzuerteilen - liegt im ermessen der behörde.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

nicht fakt, dass er die hätte machen müssen, wäre er zu einem anwalt gelaufen. könnte nämlich durchaus sein, dass der wert des abbauprodukts eine bestimmte grenze, an der man den *regelmässigen* konsum festmacht -ja, bei thc-produkten gibt es diesen- nicht überschritten hat

Gegen die Anordnung einer MPU sind keine Rechtsmittel möglich.Man kann erst gegen die Folgen der MPU rechtlich vorgehen. Es haben schon viele versucht eine MPU per Gericht zu vermeiden und sind gescheitert,davon abgesehen das eine Klage keine Fristverlängerung bewirkt.

 

Zitat:

dass der wert des abbauprodukts eine bestimmte grenze, an der man den *regelmässigen* konsum festmacht -ja, bei thc-produkten gibt es diesen- nicht überschritten hat.

Richtig,nur wenn man mit einem hohen Wert an aktivem THC erwischt wird und regelmässig kifft wird auchd er Wert des Abbauprodukts nicht im Bereich Erstkonsum/gelegentlicher Konum liegen.Davon abgesehen,wer sagt das er nicht bei den Behörden als regelmässiger Kiffer bekannt war?Kann ja sein das er davor schon mal erwischt wurde.

 

Zitat:

aber die einzelnen FEBen die "mindestvorraussetzungen" um die mpu-lobby mit geld versorgen zu dürfen.

Wie sagte es mal ein Bekannter? Die brauchen keinen der sie mit Kunden versorgt,die Kunden für die MPU sind blöd genug um die Institute gut mit Arbeit zu versorgen.Der Bekannte hatte das Vergnügen mehrfach eine MPU machen zu dürfen.

Die Mindestvorraussetzungen legen übrigens die Länder/der Bund fest und nicht einzelne Führerscheinbehörden.

 

Zitat:

oder das wunschdenken der forenleitung wiedergeben. im verkehrsportal -keine ahnung ob beim thema drogen- aber in anderen bereichen - gängige praxis.

Die Forenleitung ist:  Die redaktionelle Betreuung von verkehrsportal.de, insbesondere der Rubrik Verkehrsrecht, erfolgt durch Rechtsanwalt Goetz Grunert (Fachanwalt für Verkehrsrecht).

 

 

 

Daneben sind dort Ärzte,Anwälte,Mitarbeiter von Ordnungsämtern/Führerscheinbehörden und auch viele Betroffene unterwegs.Übrigens wird deutlich darauf hingewiesen wenn eine MPU nicht zulässig wäre,mit Angabe der entsprechenden Vorschrift.Bzw wird angeregt nachzufragen auf welcher rechtlichen Basis die gbetreffende Behörde eine MPU verlangt.Nur geben sie auch ganz klar zu verstehen wenn es keinen Sinn macht gegen einen MPU-Anordnung vorzugehen weil es eine Zeitvewrschwendung wäre und man dann nur noch länger auf den Schein warten muß.

 

Zitat:

aber ein anwalt (möglichst so einer, der mit dem schwerpunkt "canabisproblem" wirbt - auch die gibt es) ist sehr sehr sehr wichtig.

Jau,denn der Anwalt gewinnt immer.

Nur sprechen "THC-COOH; irgendwas bei 4ng/ml" wie der TE angab selbst im humansten Bundesland gegen einen gelegentlichen Konsum.Davon abgesehen das man sich jeden Anwalt sparen kann wenn man sozusagen noch mit der Tüte in der Fresse erwischt wurde,ich empfehle dir mal den ersten Beitrag nochmals zu lesen. 

 

 

am 17. August 2009 um 10:57

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Gegen die Anordnung einer MPU sind keine Rechtsmittel möglich.Man kann erst gegen die Folgen der MPU rechtlich vorgehen.

weitverbreiteter (durch die die vertreter der nationalen interessen promoteter) irrglaube.

Zitat:

Es haben schon viele versucht eine MPU per Gericht zu vermeiden und sind gescheitert,davon abgesehen das eine Klage keine Fristverlängerung bewirkt.

richtig. aber es haben auch nicht wenige die FEB dazu bewegt, die anordung wieder zurückzunehmen. ebenso wird vielen eine "einverständniserklärung" untergeschoben, die sie unterschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Richtig,nur wenn man mit einem hohen Wert an aktivem THC erwischt wird und regelmässig kifft wird auchd er Wert des Abbauprodukts nicht im Bereich Erstkonsum/gelegentlicher Konum liegen.Davon abgesehen,wer sagt das er nicht bei den Behörden als regelmässiger Kiffer bekannt war?Kann ja sein das er davor schon mal erwischt wurde.

ich sag' ja - in erster linie abhängig von den blutwerten.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Wie sagte es mal ein Bekannter? Die brauchen keinen der sie mit Kunden versorgt,die Kunden für die MPU sind blöd genug um die Institute gut mit Arbeit zu versorgen.Der Bekannte hatte das Vergnügen mehrfach eine MPU machen zu dürfen.

Die Mindestvorraussetzungen legen übrigens die Länder/der Bund fest und nicht einzelne Führerscheinbehörden.

ab anfang 2013 wird die eu ein europaweit einheitliches fahrerlaubnisrecht haben - die mpu-lobby hat somit nur noch ~3.5 jahre kohle bei seite zu schaffen, bevor der überwiegende teil hartz9 bekommt. oder glaubst du, dass der deppentest eu-weit eingeführt wird? die regeln stellen -wie du richtig sagst- nicht die einzelnen FEBen auf. aber sie setzen sie um. und das bei weitem nicht immer so, wie vorgesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

oder das wunschdenken der forenleitung wiedergeben. im verkehrsportal -keine ahnung ob beim thema drogen- aber in anderen bereichen - gängige praxis.

Die Forenleitung ist:  Die redaktionelle Betreuung von verkehrsportal.de, insbesondere der Rubrik Verkehrsrecht, erfolgt durch Rechtsanwalt Goetz Grunert (Fachanwalt für Verkehrsrecht).

 

Daneben sind dort Ärzte,Anwälte,Mitarbeiter von Ordnungsämtern/Führerscheinbehörden und auch viele Betroffene unterwegs.

für mich alles keine referenzen - "Herr" volker kalus (leiter FEB ludwigshafen), RA hettenbach usw. usw. predigen seit jahren, dass man mit einer fahrerlaubnis eines anderen eu-mitgliedstaates nicht auf deutschen strassen fahren kann, wenn ein entzug der fahrerlaubnis in D stattfand. eu-vorschriften schreiben anderes vor (man lese art.13 der sogenannten 3.fs-rili) - wird ignoriert. die praxis und urteile (sowohl die vom eugh als auch nationale) sprechen eine andere sprache - ebenfalls seit jahren. --> bewusste desinformation.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

aber ein anwalt (möglichst so einer, der mit dem schwerpunkt "canabisproblem" wirbt - auch die gibt es) ist sehr sehr sehr wichtig.

Jau,denn der Anwalt gewinnt immer.

nicht immer. aber die situation von vornherein als "aussichtslos" darzustellen, damit der betroffene bloss nicht einen RA konsultiert... naja - schwach. :D

 

Zitat:

Nur sprechen "THC-COOH; irgendwas bei 4ng/ml" wie der TE angab selbst im humansten Bundesland gegen einen gelegentlichen Konsum.Davon abgesehen das man sich jeden Anwalt sparen kann wenn man sozusagen noch mit der Tüte in der Fresse erwischt wurde,ich empfehle dir mal den ersten Beitrag nochmals zu lesen. 

und ich empfehle dir deinen horizont zu erweitern. das geht am besten, indem man sich nicht auf die massenhypnose- und volksverdummungsforen beschränkt.

ein gericht in saarbrücken (ich weiss nur grad nicht, ob vg oder ovg bzw. vgh) hat -wie gesagt- schonmal jemanden mit AKTIVEM thc freigesprochen, weil der glaubhaft machen konnte, dass er die substanz über jahre hinweg konsumiert, sie gewohnt war und die tüte am vorabend geraucht hat.

bei 250ng/ml scheinen auch mir die erfolgsaussichten nicht besonders hoch zu sein, aber den erfolg von anfang an *auszuschliessen* ist m.b.m.n. auch nicht ganz richtig.

UND: bevor es mir vorgeworfen wird oder der "user" von selber auf die idee kommt - ich will es nicht in die richtung "soll er doch nen eu-fs machen" lenken oder ihm gar einen andrehen - das geht nämlich wirklich nur bei in zukunft *absoluter* abstinenz.

edit: im endeffekt sollte ein lokaler, auf diese problematik spezialisierter anwalt, einschätzen können, was er im zuständigkeitsbereich der lokalen, konkreten und ihm bekannten feb/gerichte rausholen kann.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

ab anfang 2013 wird die eu ein europaweit einheitliches fahrerlaubnisrecht haben - die mpu-lobby hat somit nur noch ~3.5 jahre kohle bei seite zu schaffen, bevor der überwiegende teil hartz9 bekommt. oder glaubst du, dass der deppentest eu-weit eingeführt wird?

Wo siehst du hier einen rechtlichen Zusammenhang zwischen dem europaweit einheitlichen Fahrerlaubnisrecht und der in Deutschland praktizierten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ? Das sich zwei vollkommen voneinander unabhängige Verwaltungsbereiche.

Wenn die 3. Führerscheinrichtlinie erst mal in Kraft tritt wird es eh ein böses Erwachen für viele geben die meinten den deutschen Staat ausgetrickst zu haben.

 

Im übrigen muß man der MPU-Maschinerie gar kein Futter liefern,gibt genügend Trottel die sich freiwillig in deren Fänge begeben und seltsamerweise sehen viele hinterher die MPU nicht als Abzocke.Aber wenn man nicht kapieren will das gewisse Verhaltensmuster sich mit den gesetzlichen Regelungen beissen ist es leicht Abzocke zu schreien denn Schuld sind immer die Anderen.

 

Davon mal abgesehen hat das System MPU noch nie jemand als perfekt bezeichnet,nur was soll man als Alternative nehmen?Langjährige Freiheitsstrafen? Geldstrafen an der Grenze zum Ruin? Langfristigen Entzug der Fahrerlaubnis ohne Chance den Schein relativ schnell wieder zu bekommen? Versuch mal in einigen Ländern den Führerschein als Wiederholungstäter innerhalb von zwei Jahren wieder zu erlangen.:D

Oder sich in bestimmten Ländern mit 250ng/ml THC im Blut erwischen zu lassen,da wäre ein Führerscheinentzug und eine MPU das kleinste Problem das man in seinen letzten Lebensmonaten noch hätte.

 

Einige kapieren gar nicht das deutsches Fahrerlaubnisrecht was Strafen angeht immer noch sehr human ist.In Bezug auf Drogen vielleicht manchmal zu human.

Wer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) nimmt oder von ihnen abhängig ist, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Dies gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Wer regelmäßig (täglich oder gewohnheitsmäßig) Cannabis konsumiert, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden.

Wer von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, z. B. Tranquilizer12, bestimmte Psychostimulanzien, verwandte Verbindungen bzw. deren Kombinationen (Polytoxikomanie), abhängig ist, wird den gestellten Anforderungen beim Führen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht.

Wer, ohne abhängig zu sein, missbräuchlich oder regelmäßig Stoffe der oben genannten Art zu sich nimmt, die die körperlich-geistige (psychische) Leistungsfähigkeit eines Kraftfahrers ständig unter das erforderliche Maß herabsetzen oder die durch den besonderen Wirkungsablauf jederzeit unvorhersehbar und plötzlich seine Leistungsfähigkeit oder seine Fähigkeit zu verantwortlichen Entscheidungen (wie den Verzicht auf die motorisierte Verkehrsteilnahme) vorübergehend beeinträchtigen können, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden.

Sind die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen, so können sie nur dann wieder als gegeben angesehen werden, wenn der Nachweis geführt wird, dass kein Konsum mehr besteht. Bei Abhängigkeit ist in der Regel eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung zu fordern, die stationär oder im Rahmen anderer Einrichtungen für Suchtkranke erfolgen kann.

Nach der Entgiftungs- und Entwöhnungszeit ist in der Regel eine einjährige Abstinenz durch ärztliche Untersuchungen nachzuweisen (auf der Basis von mindestens vier unvorhersehbar anberaumten Laboruntersuchungen innerhalb dieser Jahresfrist in unregelmäßigen Abständen). Zur Überprüfung der Angaben über angebliche "Suchtstofffreiheit" können insbesondere bei einer Reihe von Pharmaka und Betäubungsmitteln auch Haare in die Analytik einbezogen werden (unter Umständen abschnittsweise).

Bei i.v.-Drogenabhängigen kann unter bestimmten Umständen eine Substitutionsbehandlung mit Methadon indiziert sein. Wer als Heroinabhängiger mit Methadon substituiert wird, ist im Hinblick auf eine hinreichend beständige Anpassungs- und Leistungsfähigkeit in der Regel nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine positive Beurteilung möglich, wenn besondere Umstände dies im Einzelfall rechtfertigen. Hierzu gehören u. a. eine mehr als einjährige Methadonsubstitution, eine psychosoziale stabile Integration, die Freiheit von Beigebrauch anderer psychoaktiver Substanzen, incl. Alkohol, seit mindestens einem Jahr, nachgewiesen durch geeignete, regelmäßige, zufällige Kontrollen (z. B. Urin, Haar) während der Therapie, der Nachweis für Eigenverantwortung und Therapie-Compliance sowie das Fehlen einer Störung der Gesamt-persönlichkeit. Persönlichkeitsveränderungen können nicht nur als reversible oder irreversible Folgen von Missbrauch und Abhängigkeit zu werten sein, sondern ggf. auch als vorbestehende oder parallel bestehende Störung, insbesondere auch im affektiven Bereich. In die Begutachtung des Einzelfalles ist das Urteil der behandelnden Ärzte einzubeziehen. Insoweit kommt in diesen Fällen neben den körperlichen Befunden den Persönlichkeits-, Leistungs-, verhaltenspsychologischen und den sozialpsychologischen Befunden erhebliche Bedeutung für die Begründung von positiven Regelausnahmen zu.

Begründung

Menschen, die von einem oder mehreren der oben genannten Stoffe abhängig sind, können für die Zeit der Wirkung eines Giftstoffes oder sogar dauernd schwere körperlich-geistige (psychische) und die Kraftfahrleistung beeinträchtigende Schäden erleiden. So können als Folge des Missbrauchs oder der Abhängigkeit krankhafte Persönlichkeitsveränderungen auftreten, insbesondere Selbstüberschätzung, Gleichgültigkeit, Nachlässigkeit, Erregbarkeit und Reizbarkeit. Es kommt schließlich zur Entdifferenzierung und Depravation der gesamten Persönlichkeit.

Bei einigen Drogen kann es sehr schnell zu schweren Entzugssymptomen kommen, die innerhalb weniger Stunden nach der Einnahme auftreten und die die Fahrtauglichkeit erheblich beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für Heroin wegen der bekannten kurzen Halbwertzeit.

Außerdem kann die langdauernde Zufuhr größerer Mengen dieser toxischen Stoffe zu Schädigungen des zentralen Nervensystems führen.

Die besondere Rückfallgefahr bei der Abhängigkeit rechtfertigt die Forderung nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Im Allgemeinen wird man hierfür den Nachweis einer erfolgreichen Entwöhnungsbehandlung verlangen müssen. Der Erfolg ist nicht schon bei Abschluss der Entwöhnungsbehandlung zu erkennen, sondern erst nach Ablauf des folgenden, besonders rezidivgefährdeten Jahres.

Es ist im Übrigen für die angemessene Begründung einer positiven Verkehrsprognose wesentlich, dass zur positiven Veränderung der körperlichen Befunde einschließlich der Laborbefunde ein tiefgreifender und stabiler Einstellungswandel hinzutreten muss, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene auch in Zukunft die notwendige Abstinenz einhält.

am 17. August 2009 um 23:52

@Drahkke & Sir Donald:

bewusstseinsveränderte substanzen gehören nicht in den strassenverkehr - grundsätzlich sind wir schon auf einem nenner und die mpu war einst mal sicher eine gute sache - schliesslich will auch ich nicht, dass mir meine liebsten über den haufen gefahren werden und kann ein stück weit auch jeden verstehen, der nach dem lebenslangen entzug schreit.

aber oft verbergen sich hinter dem vorwand "verkehrssicherheit" eben andere interessen. ohne "thc" verharmlosen zu wollen - aber einerseits haben wir thc, dessen abbauprodukte den körper nur langsam verlassen und auf der anderen seite das halluzinogen "lsd", welches nur in einem aufwendigen und teuren laborverfahren festgestellt werden kann, der konsum -sofern er stattfindet- den behörden also faktisch nie bekannt wird.

der eine fährt ein leben lang kfz, der andere zieht mit 16 am joint, um auch mal dazuzugehören und hat erstmal 16 jahre lang mpu-auflage.

währenddessen haben alle anderen länder (ausser bundesland austria) sperrfristen von 2-5 jahren und anlaufhemmungen, tilgungs- und überliegefristen (5+10+1 jahre) gibt es erst gar nicht. irgendwie funktioniert es doch sogar in niederlanden und irgendwie werden sogar "niederländer mit basecap" zur einreise nach D mit dem eigenen pkw zugelassen.

der franzose/italiener trinkt täglich bereits zum mittag seinen wein, der deutsche sein bier. bedingt ist das "fahren unter einfluss der harten droge alkohol" gestattet. aber wenn jemand jede 2.8 wochen seine tüte ausserhalb der stvo raucht muss der schein erstmal bis auf weiteres weg.

grundsätzlich ist jede droge etwas, wovon man die finger lassen sollte - bin voll und ganz bei euch. aber warum nimmt man die pappen den beifahrern weg, wenn sie es offensichtlich doch drauf haben den konsum und die teilnahme am verkehr zu trennen, sich absprechen, wer wann kiffen "darf" und wann er die anderen chauffieren muss. so restlos verblödet können die alle doch nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die besondere Rückfallgefahr bei der Abhängigkeit rechtfertigt die Forderung nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Im Allgemeinen wird man hierfür den Nachweis einer erfolgreichen Entwöhnungsbehandlung verlangen müssen. Der Erfolg ist nicht schon bei Abschluss der Entwöhnungsbehandlung zu erkennen, sondern erst nach Ablauf des folgenden, besonders rezidivgefährdeten Jahres.

es gibt auch ex-junkies und trockene alkoholiker, die es selbst geschafft haben. die gesetzlichen regelungen schreiben aber einen stationären entzug auch bei abhängigkeit in der vergangenheit vor (trifft eher auf alk und andere drogen, als auf thc zu). --> du bist da jahrelang von weg, hast dein leben im griff, musst aber nochmal damit in berührung kommen, ggf. mit leuten die vor 5 minuten noch zum milieu gehörten in gruppen deine längst bewältigte vergangenheit durchkauen.

Zitat:

Es ist im Übrigen für die angemessene Begründung einer positiven Verkehrsprognose wesentlich, dass zur positiven Veränderung der körperlichen Befunde einschließlich der Laborbefunde ein tiefgreifender und stabiler Einstellungswandel hinzutreten muss, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene auch in Zukunft die notwendige Abstinenz einhält.

-selbst Sir Donald berichtet -trotz positiver prognose- über einen rückfall im bekanntenkreis.

-abstinenz eingehalten, screens lückenlos, prognose negativ - gibt es immer und immer wieder

-würde man wirklich nur meht verkehrssicherheit wollen, könnte man die wiedererteilung/das fortbestehen nicht an irgendwelchen prognosen, die mit daten aus der vergangenheit die zukunft voraussagen sollen festmachen, sondern an effektivere anlagen knüpfen. z.b.: wöchentliche screens.

Zitat:

Davon mal abgesehen hat das System MPU noch nie jemand als perfekt bezeichnet,nur was soll man als Alternative nehmen?Langjährige Freiheitsstrafen? Geldstrafen an der Grenze zum Ruin? Langfristigen Entzug der Fahrerlaubnis ohne Chance den Schein relativ schnell wieder zu bekommen?

die geldstrafen meinetwegen mit dem faktor 20 multiplizieren würde auch schon den ersttäter imho ausreichend effektiv abschrecken jemals "zugeballert" zu fahren.

Zitat:

Oder sich in bestimmten Ländern mit 250ng/ml THC im Blut erwischen zu lassen,da wäre ein Führerscheinentzug und eine MPU das kleinste Problem das man in seinen letzten Lebensmonaten noch hätte.

wir sind aber nunmal nicht in malaysia. und selbst da ist der wert des thc-cooh (250ng/ml aktiv schafft nichtmal ein elefant) egal.

der letzte teil der 3.rili tritt am 19.01.11 in kraft (kleinigkeiten), zum 19.01.2013 ist von allen 27 ländern alles in nationales recht umgesetzt worden und wir verschmelzen -fahrerlaubnistechnisch- zu einem land. wobei auch das fragen offen lässt. aber die gefahr, dass 24 länder die mpu und "tilgungsfristen" einführen ist -mal hand auf's herz- verschwindend gering. dass bereits erteilte lappen plötzlich ungültig werden - sorry, aber schwachfug.

man hat schliesslich bereits jetzt die pflicht zum erneuten ablegen der prüfungen nach über 2 jahren entzug abgeschafft (um die mpu wieder attraktiver gegenüber der fremdlands-eu-fe zu machen?) und die strafen für spezifische verkehrsvergehen angehoben.

anyway geldschneiderei: der tüv süd bietet mpu-vorbereitung, die mpu selbst und -bei nichtbestehen- die nachschulung aus einer hand an.

nur wenn eine nachschulung so "necessary" ist, dass sie zum festen bestandteil gemacht wird........ kann das doch nur daran liegen, dass nicht gut genug geschult wird. --> man zwangsverkauft die eigenen "fails". --> abzocke, die man noch nichtmal wirklich zu verbergen versucht.

oder was meint ihr?

am 18. August 2009 um 0:53

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Richtig,nur wenn man mit einem hohen Wert an aktivem THC erwischt wird und regelmässig kifft wird auchd er Wert des Abbauprodukts nicht im Bereich Erstkonsum/gelegentlicher Konum liegen.Davon abgesehen,wer sagt das er nicht bei den Behörden als regelmässiger Kiffer bekannt war?Kann ja sein das er davor schon mal erwischt wurde.

kann sein, kann anders sein - qualifiziertes "personal" wird die relevanten offenen fragen klären und nach der summierung (je nach qualifikation, geldgier und anderem) eine prognose (:D) machen können. besser als es hier, im verkehrsportal oder sonstwo möglich wär.

wer sich den spass in tüten finanzieren kann, sollte für eine rechtsberatung noch ein paar euros überhaben.

sorry für den langen text - mehr als dem das trennungsvermögen aufweisende kumpel des TE die gesetzlichen möglichkeiten voll auszuschöpfen ans herz zu legen, wollte ich eigentlich gar nicht.

am 18. August 2009 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

 

Weil Du als Beifahrer nicht bekifft und betrunken sein darfst.

Das steht wo?

stimmt schon - mischkonsum. egal ob harte drogen mit alk, weiche drogen mit alk, weiche und harte drogen. da spielen dann auch die blutwerte keine rolle - mischkonsum = immer fe weg.

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