Schon wieder bekifft erwischt (nicht ich)

Ich habe da jemanden in meinem näheren Umfeld, der jetzt ein größeres Problem hat. Letztes Jahr (oder vorletztes?!) wurde er als Beifahrer auf nach einem Trip nach Holland mit hohen THC-Werten erwischt und durfte seinen Führerschein (FS) abgeben. Er hat dann auch eine MPU machen müssen und den FS anschließend zurückbekommen.

Naja..und blöd, wie der Vollpfosten nunmal ist, hat er sich schon wieder erwischen lassen. Bei einer kurzen, nächtlichen Fahrt (mal eben zur Tanke) haben die Zivilen ihn wegen szenetypischer Kleidung (Baseballcappy) mal spaßeshalber rausgewunken. Bei der folgenden Blutprobe kam raus, dass er wohl nicht unmittelbar stoned war, seine Werte aber mit 250ng/ml (THC-COOH; irgendwas bei 4ng/ml bei dem anderen Wert) wohl einen regelmäßigen Konsum beweisen. Natürlich meinte er, dass nach dem letzten Konsum genug Zeit vergangen war und dass er wieder fahren dürfte (vermutlich war er nicht mehr "breit"😉. Aufgrund der Werte war das aber wohl nicht so.

Auch dieses Mal wird sein Führerschein eingezogen. Ich habe den Brief gelesen, aber ich meine, dass da nichts davon drin stand, ob und wie er ihn wieder zurückbekommen kann. Wie gehts denn jetzt weiter?

Beste Antwort im Thema

Wenns nach mir geht: Führerschein verbrennen und nie weider ans Steuer lassen. (So denk ich auch bei Alkohol-Fahrern).
Wenn so jemand die eigene Familie tot fährt ist das Gejammer (..warum hat so jemand denn den FS wieder bekommen..) nämlich wieder riesengroß.

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Hi

Wäre unlogisch. Die Gefahr das der betrunkende Mitfahrer hinten quatsch macht ist beweitem größer. Nicht jedes Auto hat ne Kindersicherung.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


PS: schönes (🙄) Milieuvokabular und interessante Werte im ersten Beitrag, weisst aber ziemlich genau über "jemanden" in deinem näheren Umfeld bescheid. 😁

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973


Komisch, dass viele immer für einen Freund oder Bekannten fragen...

Oh, mir war schon klar, dass es auf solche Kommentare hinauslaufen würde und habe die Frage trotzdem gepostet. Haken wir den witzigen Teil doch bitte mal ab. Es ist wirklich jemand aus meinem engsten Umfeld, und wir haben das ja schon einmal erlebt. Deshalb auch das Vokabular. Ist ja nicht falsch, sondern exakt.

Zitat:

Original geschrieben von WACK_DONALDS


Sorry, aber das kann ich nicht verübeln.
Sollte es wirklich um ihn selbst gehen hätte er hier nämlich keine einzige hilfreiche Antwort bekommen und die Moralprediger und alle andere fehlerfreien Menschen hier hätten sofort mit der Steinigung angefangen, so kamen wenigstens noch ein paar Antworten die auch mit der Frage was zu tun hatten.

Danke.

Zitat:

Original geschrieben von WACK_DONALDS


Warum bekommt man eigentlich als bekiffter Beifahrer den Lappen weg? 😕

DAS habe ich mich allerdings auch gefragt. Aber es scheint echt so zu sein. Man braucht nur einmal nach ähnlichen Fällen googeln. Beispiel law-blog

Dafür habe ich übrigens kein Verständnis. Der Beifahrer ist ja genau aus diesem Grunde Beifahrer geworden. Er hat sich verantwortungsbewusst dazu entschieden, sich nicht ans Steuer zu setzen und kann dafür trotzdem noch verknackt werden. So gesehen dürfte man ja nicht einmal einen Betrunkenen aus der Kneipe abholen...

Hier

Aber wirklich einen § finde ich nicht.
Und es gibt im Netz viele ja/Nein Meinungen.

Kollege von einer Versicherung sagt: Nein darf man nicht, ausser bei Taxi und sonstige Personen, welche eine Beförderungspflicht haben.

Mich würde aber auch ein § interessieren.

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In meinem Bekannten und Freundeskreis hat kein betrunkener Beifahrer je den Führerschein entzogen bekommen. Maximal ein Lob wurde ausgesprochen.

Im Netz gibt es viele Meinungen die dann auch oft verbreitet werden aber keinerlei rechtlich begründeten Hintergrund haben sondern schlicht aus juristischem Halbwissen bestehen.
Bei juristischen Fragen sollte man sich an spezielle Foren wenden wo sich auch entsprechend ausgebildete Teilnehmer tummeln.
Aber 8 Jahre alte Beiträge anzuführen ist selten Sinnvoll da sich seither die Rechtsprechung geändert haben könnte.

Der Bekannte des TE war seinerzeit als Beifahrer dran weil er illegale Drogen zu sich genommen hat,ist ein kleiner aber bedeutender Unterschied gegenüber Alk der ja eine legale Droge ist.
Dazu kommt das es zb beim THC rein von den Gesetzen her keine Grenze für die Fahrtauglichkeit gibt.Es gibt nur je nach Bundesland eine Untergrenze bis zu der ein Auge zugedrückt wird.Noch was zum law-blog,im unten verlinkten Forum ist oder war einer unterwegs der noch nach mehr als 72 Stunden nach dem letzten Joint eine kräftige Dosis aktives THC im Blut hatte.Bei Alk kann man exakt berechnen bis wann man wieder nüchtern ist,bei THC oder anderen illegalen Drogen klappt das nicht.Aber an sich auch egal,als Konsument illegaler Drogen riskiert man eben seinen Führerschein egal wo man erwischt wird.

Aber egal,der Bekannte hat gezeigt das er den Konsum von THC nicht vom Fahren trennen kann was eine weitere MPU unumgänglich macht und die nicht einfach werden wird.Bevor er nicht mindestens 1 Jahr absolut saubere Werte beisammen hat die seine Abstinenz beweisen braucht er sich gar keine Gedanken darüber zu machen.
Aber ein Trost,seit letztem Oktober ist es nicht mehr nötig für die Wiedererteilung prüfungen zu machen,man bekommt ihn einfach so wieder wenn die MPU positiv ist und man alles Unterlagen beibrachte.😁 Wichtig sind da die bunten Papiere mit den Zahlen drauf.
Ansonsten dürfte er mit seinem Problem  in folgendem Forum besser aufgehoben sein da die öfters damit zu tun haben.
www.verkehrsportal.de/board/index.php
und dort sollte er speziell diese Rubrik besuchen
www.verkehrsportal.de/.../index.php?...

und hier kann er sich tiefergehend in sein Problem einlesen
www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=25

Dein Bekannter soll also seinen Konsum sofort einstellen und wenn er sich dann nicht ganz blöd anstellt kann er in 18-24 Monaten wieder mit dem Auto fahren.Nur muß er dazu sofort anfangen und nicht erst wenn die MPU-Aufforderung ins Haus flattert.

Jepp,

Alk als Beifahrer ist völlig schnuppe, außer er hat über 1,6 Promille und/oder greift ins Verkehrsgeschen ein.

Bei Drogen ist es egal ob im Auto, oder auf der Parkbank(THC in einigen Bundesländern ausgegrenzt )
Übrigens gibt es keine " Freimenge "
Es gibt nur eine max-Menge, wo das Verfahren gegen BTM eingestellt wird, allerdings erfolgt dennoch eine Mitteilung ans Verkehrsamt.

Kann bedeuten: 3gr. Koks in der Tasche---Verfahren wegen BTM eingestellt---Lappen 6 Monate weg.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Kollege von einer Versicherung sagt: Nein darf man nicht, ausser bei Taxi und sonstige Personen, welche eine Beförderungspflicht haben.

Mich würde aber auch ein § interessieren.

Das Problem ist halt auch, was machst du, wenn du 3 oder 4 betrunkene Freunde mitnimmst? Muß dann jemand in den Kofferraum? 😉

Betrunkene sollten nach MÖGLICHKEIT auf den Rücksitz.
Wenn die Rückbank schon voll ist, dann nimmst du den Vernünftigsten eben nach vorne.

Es ist ja nicht verboten. Nur wenn es zum Unfall kommt, weil ein Betrunkener ins Lenkrad gegriffen hat, dann könnte die Vers. Regress fordern...sofern dann grob fahrlässig gehandelt wurde.

Wie schon gesagt, kann ich dazu keine § geben.

Nur ist es uns in Kiel mal passiert, das mein dad nach hinten sollte, weil er was getrunken hat.
Und solange man nicht weiß, ist es richtig oder falsch, befolgt man der Rennleitung Ihre Anweisung.

Wobei ich immer noch denke, das die Rennleitung sich das nicht aus den Fingern gesaugt hat, mit dem auf die Rückbank platz nehmen.

Denn es war kein Tip.
Die Weiterfahrt wurde ja erst mit dem platznehmen auf der Rücksitzbank erlaubt.

Und das mit dem Regress ist richtig, so sagte mein Kollege auch.

Nur kann es schon für den Fahrer zu Problemen kommen, da er nicht beweisen kann das der betrunken Beifahrer nicht in den Strassenverkehr eingegriffen hat.
Somit würde denke ich der § 1 wieder greifen, das jeder für sein Fahrzeug und deren Sicherheit verantwortlich ist.

Zitat:

Original geschrieben von WACK_DONALDS


Warum bekommt man eigentlich als bekiffter Beifahrer den Lappen weg?

Weil sich Drogenkonsum und Fahrerlaubnisbesitz gegenseitig ausschließen.

Mann stelle sich nur mal vor, wieviel Zeit unsere Polizei für wichtige Dinge hätte, wenn THC endlich mal legalisiert werden würde.. 😁

Als Beifahrer den Lappen genommen bekommen, des muss man sich auch erst mal vorstellen. 😠

Und nein, ich nehme keine illegalen Drogen!

Als Beifahrer nimmt dir kein Polizist den Lappen ab,ausser du bist vollgedröhnt bis zu den Haarspitzen...
Was sie aber machen können,und zum Teil müssen,ist eine Meldung an die Führerscheinbehörde die dann entweder zu einem amtsärztlichen Gutachten bittet oder gleich zu einer MPU.Erst wenn die dann Negativ ausfallen wird der Schein entzogen.

Zitat:

Original geschrieben von yahooooo


Letztes Jahr (oder vorletztes?!) wurde er als Beifahrer auf nach einem Trip nach Holland mit hohen THC-Werten erwischt und durfte seinen Führerschein (FS) abgeben. Er hat dann auch eine MPU machen müssen und den FS anschließend zurückbekommen.

Genauso ist es ja auch hier abgelaufen.

Betrunken darf ich auch vorne rechts sitzen, muss ja auch nicht im Taxi nach der Disco nach hinten^^
Der Promillewert beweißt nur den einmaligen Konsum von Alkohol, aber nicht das man ein Alkoholiker ist.

Aber bei THC ist das anders: Wird hier ein nicht unerheblicher Wert festgestellt, geht man von gewohnheitsmässigem Konsum aus und ist somit nicht geeignet ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Find ich richtig so.
Nur kommen die Alkoholiker zu einfach davon, da man es nicht testet/testen kann, wie beim THC:

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