Schon vor Auslieferung beschädigt - Tür muss getauscht werden
Hallo zusammen,
nach nunmehr fast fünf Monaten Wartezeit sollte ich im Moment eigentlich beim Händler sein, um unseren bestellten Sharan Highline in Oryxweiß abzuholen. Gestern Morgen erhielt ich jedoch vom Händler einen Anruf, dass der Sharan bereits in Emden beschädigt angekommen ist. Eine der beiden hinteren Schiebetüren ist so stark eingedellt gewesen, dass sie komplett ersetzt werden muss. Da ist mir natürlich erstmal fast der Apfel im Hals stecken geblieben. Es muss nun tatsächlich eine neue Tür bestellt werden, die dann lackiert und eingebaut werden muss. Vor Weihnachten würde ich den Sharan nicht mehr bekommen. Was mich viel mehr beschäftigt ist, dass es sich nach der Rechtssprechung nun nicht mehr um einen Neuwagen, sondern um einen zu mindestens mängelbehafteten Neuwagen mit einem reparierten Schaden handelt. Zudem ist der Austausch mit Sicherheit auch in der fahrzeugeigenen Historie vermerkt. Würde ich das Fahrzeug so abnehmen, müsste ich bei einem eventuellen Verkauf den Käufer zudem darauf hinweisen, dass die Tür seinerzeit ausgetauscht wurde. Man könnte also sagen, dass es sich nun mehr rein rechtlich betrachtet um einen Unfallwagen handelt.
Ich habe mich gestern bereits anwaltlich beraten lassen und bin zu dem Schluss gekommen, vorerst zu versuchen eine einvernehmliche Lösung mit dem Autohaus herbeizuführen. Diese könnte erstens heißen, dass man den Preis deutlich reduziert oder dass ich einen neuen Sharan bestellt bekomme. Natürlich müsste ich dann wieder 4-5 Monate warten, was auch entsprechend ausgeglichen werden müsste.
Habt ihr in dieser Hinsicht Erfahrungen oder andere Ideen und Tipps? Bitte keine Kommentare wie "das ganze wurde doch fachmännisch instandgesetzt ich soll den soll mich mal nicht so haben." Ich habe ganz ähnliche Kommentare in anderen Formen bei Lackschäden gelesen.
Viele enttäuschte Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich wollte alle noch einmal ein kurzes Update geben, damit dieser Sachverhalt vielleicht späteren Lesern auch noch hilft. Wir haben unseren Sharan nun vor Weihnachten in Augenschein nehmen können und haben ihn gegen eine vierstellige Wertminderung und zwei kostenfrei Inspektionen übernommen. Allen Zweiflern in diesem Beitrag sei gesagt, dass es auch nach Rücksprache des Autohauses mit deren betreuen Anwalt tatsächlich so ist, dass ein Käufer ein Beim Händler in unserem Umfang in Stand gesetztes Neufahrzeug nicht abnehmen muss. Lasst euch also kein derart repariertes Neufahrzeug zum seinerzeit vereinbarten Preis für ein fabrikneues Fahrzeug verkaufen. Mit etwas Hartnäckigkeit und Standhaftigkeit haben wir einen netten Nachlass heraushandeln können und sind mit der absolut nicht sichtbaren Instandsetzung beziehungsweise Austausch der Tür absolut einverstanden. Selbst die relativ schwierige Lackierung unseres Fahrzeugs wurde von der Lackiererei perfekt getroffen.
Viele Grüße und vielen Dank für die teilweise sehr produktiven Antworten.
24 Antworten
Da könntest du den Schaden ja vorher mal sehen und schauen (lassen) ob die restliche Türmechanik noch einwandfrei geht.
Die Mechanik (ich nehme an elektrische Türen?) würde mir mehr Sorgen machen, als der Lack.
Ich empfehle folgenden LINK:
http://www.iww.de/.../...-schaeden-am-neuwagen-vor-auslieferung-f20311
Sowie:
https://autokaufrecht.info/.../
http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=6764
http://www.automobilwirtschaft.eu/.../...ahrzeuge-mit-erheblichem.html
Der Wagen darf demnach defintiv nicht mehr als Fabrikneu verkauft werden, da im konkreten fall der Schaden erheblich (keine Bagatelle) ist und auch die Schadenbeseitigung außerhalb des Werkes erfolgen soll.
Google, 5 Sekunden und alles lässt sich finden!
http://bit.ly/1z14Hb4
www.gidf.de
Gruß, der Biker
Die genannten Links kenne ich alle (habe ich hier ja z.T. sogar schon selbst gepostet) - bei dem Kaufpreis habe ich mich natürlich vorab kundig gemacht. Es ist nun so, dass der Händler bereit ist eine Summe i.H.V. etwa 2,3% das Kaufpreises zu erlassen.
Ich werde da aber noch nachverhandeln, denn: Ich habe ein Anrecht auf ein fabrikneues und mängelfreies Fahrzeug, bei dem nicht bereits eine komplette Tür getauscht wurde. Nehme ich dem Händler den Sharan nicht ab, hat dieser ein erhebliches Problem, denn er hat das Fahrzeug noch vor Mitteilung des Schadens zugelassen (auf mich). Durch die Erstzulassung sind sicherlich schon einige tausend Euro verbrannt. Somit könnte er es jmd anderem allerbestens als Tageszulassung anbieten, bei der noch dazu eine Tür ersetzt wurde. Noch dazu wäre er im Lieferverzug für den bestellten Sharan. Daher vermute ich dann doch ein gesteigertes Interesse beim Händler, das ich den Sharan so abnehme.....
Naja sehen wir mal.
Gruss
Der Dicke steht beim 🙂 oder wird der noch geliefert? Zwecks der Zulassung? Weil normal machen das die VK erst wenn der Wagen vor Ort ist...
Sollte der beim 🙂 sein schau dir doch den Schaden an das Recht solltest du haben...
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Sehr strange alles...
Normal kommt auch immer erst das Auto und dann die Papiere.
2,3% dürften dann so um die 1000EUR sein.
ICH würde den Schaden sehen wollen und dann entscheiden, ob Reparatur oder Neuanfertigung.
Wenn der Händler zulässt, ohne den Wagen zu haben, ist er selbst schuld.
Achso: Du zahlst allerdings schon seit der Zulassung Steuer und Versicherung für das gute Stück...
Zitat:
Nehme ich dem Händler den Sharan nicht ab, hat dieser ein erhebliches Problem, denn er hat das Fahrzeug noch vor Mitteilung des Schadens zugelassen (auf mich).
Ich nehme an, Werksabholung war geplant?!
Zitat:
@nightdancer schrieb am 20. Dezember 2014 um 20:19:31 Uhr:
Ich nehme an, Werksabholung war geplant?!Zitat:
Nehme ich dem Händler den Sharan nicht ab, hat dieser ein erhebliches Problem, denn er hat das Fahrzeug noch vor Mitteilung des Schadens zugelassen (auf mich).
Abholung Händler (Seite.1) 😉
Zitat:
@Micha1103 schrieb am 20. Dezember 2014 um 21:55:30 Uhr:
Abholung Händler (Seite.1) 😉Zitat:
@nightdancer schrieb am 20. Dezember 2014 um 20:19:31 Uhr:
Ich nehme an, Werksabholung war geplant?!
Ups, auf der Leitung gestanden. Ein Händler, der ein Kundenneufahrzeug vor Anlieferung so früh zulässt finde ich schon etwas seltsam.
Zitat:
@Nasenmatti schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:57:04 Uhr:
Die genannten Links kenne ich alle (habe ich hier ja z.T. sogar schon selbst gepostet) - bei dem Kaufpreis habe ich mich natürlich vorab kundig gemacht. Es ist nun so, dass der Händler bereit ist eine Summe i.H.V. etwa 2,3% das Kaufpreises zu erlassen.Ich werde da aber noch nachverhandeln, denn: Ich habe ein Anrecht auf ein fabrikneues und mängelfreies Fahrzeug, bei dem nicht bereits eine komplette Tür getauscht wurde. Nehme ich dem Händler den Sharan nicht ab, hat dieser ein erhebliches Problem, denn er hat das Fahrzeug noch vor Mitteilung des Schadens zugelassen (auf mich). Durch die Erstzulassung sind sicherlich schon einige tausend Euro verbrannt. Somit könnte er es jmd anderem allerbestens als Tageszulassung anbieten, bei der noch dazu eine Tür ersetzt wurde. Noch dazu wäre er im Lieferverzug für den bestellten Sharan. Daher vermute ich dann doch ein gesteigertes Interesse beim Händler, das ich den Sharan so abnehme.....
Naja sehen wir mal.
Gruss
Der Händler hat kein Problem. So etwas lässt sich lösen. Er muss nur einen neuen Fahrzeugbrief anfordern. Kostet natürlich.
Ist mir auch schon mal passiert. Der Händler hat mir einen Brief von einem fast ähnlichen Fahrzeug mitgegeben. Mir ist das leider nicht aufgefallen...
Also kein Problem für dich!!!
Glaube hier, dass er dich damit weichkochen will :-(
Ich wollte alle noch einmal ein kurzes Update geben, damit dieser Sachverhalt vielleicht späteren Lesern auch noch hilft. Wir haben unseren Sharan nun vor Weihnachten in Augenschein nehmen können und haben ihn gegen eine vierstellige Wertminderung und zwei kostenfrei Inspektionen übernommen. Allen Zweiflern in diesem Beitrag sei gesagt, dass es auch nach Rücksprache des Autohauses mit deren betreuen Anwalt tatsächlich so ist, dass ein Käufer ein Beim Händler in unserem Umfang in Stand gesetztes Neufahrzeug nicht abnehmen muss. Lasst euch also kein derart repariertes Neufahrzeug zum seinerzeit vereinbarten Preis für ein fabrikneues Fahrzeug verkaufen. Mit etwas Hartnäckigkeit und Standhaftigkeit haben wir einen netten Nachlass heraushandeln können und sind mit der absolut nicht sichtbaren Instandsetzung beziehungsweise Austausch der Tür absolut einverstanden. Selbst die relativ schwierige Lackierung unseres Fahrzeugs wurde von der Lackiererei perfekt getroffen.
Viele Grüße und vielen Dank für die teilweise sehr produktiven Antworten.