Schock beim TÜV
Bin ganz neu hier…
Hallo, liebes Forum, war heute mit meinem 2000er W210 E280 beim TÜV. Dem Prüfer war beim Einfahren schon anzusehen, dass er beim Anblick meines 210ers seinen Schraubenzieher spitzt. So kam es auch. Plakette zwar bekommen, allerdings Wiedervorstellung in 30 Tagen. Rost natürlich. Klar, auch ich hatte gedacht, wie so Viele, MEIN 210er ist praktisch rostfrei, weil das Blechkleid so schön und völlig unversehrt ist. Wahrscheinlich könnt ihr über so viel Blauäugigkeit nur noch müde lächeln.
Zur Sache. Ich habe jetzt ein bisschen ein Problem, weil ich finanziell nicht den allergrößten Spielraum habe (ich weiß, dann sollte man auch nicht so ein Auto fahren…).
Ich gebe mal gerade die Posten des TÜV-Berichts wieder:
> Schweller rechts vorn durchgerostet
> Radhaus vorn links hinter Scheinwerfer durchgerostet
> Radhaus vorn rechts hinter Scheinwerfer durchgerostet
> Bodengruppe vorn rechts bei Wagenheberaufnahme durchgerostet
> Bodengruppe hinten rechts bei Radhaus durchgerostet
Könnte vielleicht jemand aus diesen Angaben den Umfang der Reparatur grob abschätzen? Auf 300 bis 500 Euro plus oder minus kommt’s nicht an. Ich würde nur gern wissen, ob da evtl. Tausende auf mich zukommen.
Für jeden Hinweis bin ich euch sehr dankbar!!! Hab’ nämlich wirklich Schweißperlen auf der Stirn…
Viele Grüße von Michl
Beste Antwort im Thema
Bitte seid mir nicht böse, aber manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr. Einerseits predigt ihr täglich nur erstklassige Qualität und beste Ersatzteile zuzulassen und andrerseits ist " alles kein Problem, das bisschen Blech ist schnell reingebraten".
Was aber während der Arbeiten noch dazukommen kann, weiß kein Mensch im Vorhinein. Meist wird es mehr denn weniger, denn das Desaster ist größer als das was man sieht.
Ehrlich, das ist eine verbrauchte Karosserie mit mürber Substanz. Heute hier und morgen da und wie es übermorgen aussieht kann doch nicht egal sein. Denkt doch auch mal an die Sicherheit bei einem immer möglichen Crash. DSD, du weißt genau wie wichtig so ein Umstand sein kann.
Aber, Kollege Michl wird schon wissen was und wie er macht, ist er doch erwachsen 🙄
Ich pers. möchte nicht mit einem waidwunden, notdürftig zusammengeflickten und rundum porösen Lochblech durch die Gegend kutschieren
329 Antworten
@Bastelkuh und andere
Ich denke, es ist, wie du sagst, und es sind keine massiven Durchrostungen. Das erklärte dann auch, warum der mich mit Plakette wieder vom Hof gelassen hat. Als ich dann den Bericht las, war ich allerdings total erschrocken. Ich konnte allerdings selbst kaum was sehen, da ich (nach einem Bandscheibenvorfall) die ganze Nummer nur auf einem Klappstuhl mitbekommen habe. Aus diesem Grund ist auch das Erstellen von Fotos z.Zt. etwas schwierig.
Wahrscheinlich ist es, so gesehen, ein Ding der Unmöglichkeit, in diesem Fall - noch dazu ohne aussagekräftige Fotos - eine Kostenbewertung zu erstellen. Das kann sicher nur die Werkstatt vor Ort. Jedenfalls ganz herzlichen Dank nochmal! Ein super Forum!
Später schreibe ich noch, wie es weitergegangen ist und wie umfangreich der Schaden letztlich war.
VIELEN DANK!!!
Ist doch kein Problem.
Die Suppe wird auch nicht so heiß gegessen ! 😉
Dann fahre zu freien Werkstatt und frag mal an.
Oder du hast jemand der selber ne Bühne hat und schaut da nochmal zusammen.
Wenn Du wirklich eine Plakette bekommen hast, ist da etwas schief gelaufen! Die Zuteilung der Plakette wird im Bericht vermerkt. Diese Bemerkung fehlt und damit wäre die Plakette unwirksam! Wurde der Schein gestempelt? Wenn irgendetwas passiert, bei dem die Polizei dein Auto kontrolliert, hast Du ein ganz großes Problem. Diese haben Zugriff auf die Berichte und würden von Plakettenfälschung ausgehen! Das ist schlimmer, als wenn Du keine Plakette bekommen hättest. Also nicht zuviel mit dem Wagen rumfahren bis er die HU bestanden hat.
Zitat:
@tomate67 schrieb am 30. März 2019 um 22:56:26 Uhr:
Die Zuteilung der Plakette wird im Bericht vermerkt.
Diese Zuteilung vermisse ich auch.
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Ich weiß es nicht definitiv aber ich glaube, 2018 wurden EU-weit die Toleranzzeiten geändert.
Bei uns in Ö konnte man vor der Neuregelung bei einem negativen Bescheid die 4Monate-Toleranz ausnutzen.
Jetzt ist es so, dass man bei festgestellten schweren Mängeln nur mehr 2 Monate Zeit für die nochmalige Vorführung hat, die 4 Monatsregel ist dann hinfällig. In so einem Fall ist das Datum der erfolgten (negativen) Überprüfung und nicht der vorgeschriebene Überprüfungsmonat + 4Monate relevant.
Hier hat sich da auch einiges geändert. Das hat jetzt aber nichts damit zu tun das er eine Plakette bekommen hat. Bei den Mängeln gibt es normal keine, bzw erst nach Wiedervorführung. Ich vermisse den Hinweiss das die Untersuchung bestanden wurde. So wie das da steht dürfte er keine Plakette bekommen. Der Hinweiss auf eine Kontrolle und damit verbundene Unannehmlichkeiten ist richtig.
Oh Gott, wie peinlich, ihr habt natürlich Recht!!! Hab gerade noch mal nachgeschaut – alte Plakette. Sorry bitte, ich ging wirklich davon aus, die Plakette bekommen zu haben, nachdem der Prüfer mir gegenüber die genannten Rostschäden betont herunterspielte. Auch auf dem Prüfbericht ist mir nichts aufgefallen, da ich, keine Ahnung warum, dachte, dass dort die Negation, also: die Plakette wurde NICHT erteilt, stehen würde.
Ich hab’ in meiner Auto-Biografie meine mindestens 20 Autos durch den TÜV gefahren – und mach mich jetzt hier zum Trottel. Auweia! Entschuldigt bitte!
@Drago2
Dass meine Zeilen nicht unmittelbar mit dem Problem des TE zu tun haben, ist mir schon klar. Mein Hinweis sollte nur die Änderungen in der Gesetzgebung für Ö aufzeigen. Könnte ja sein, dass es neuerdings auch in D ähnliche Änderungen gibt.
Zum Thema:
Ich vermute, dass der TE hier etwas vollkommen missverstanden hat und er noch mit der alten Plakette fahren darf. Für eine neue muss er nun innerhalb 30 Tagen eine Nachkontrolle durchführen lassen.
So zumindest deute ich den Inhalt des Prüfberichtes.
edit: sehe soeben, dass der TE (während ich meinen Beitrag schrieb) diese Vermutung bestätigt hat 😎
Zitat:
@Michlantschelo schrieb am 31. März 2019 um 10:41:08 Uhr:
....
Ich hab’ in meiner Auto-Biografie meine mindestens 20 Autos durch den TÜV gefahren – und mach mich jetzt hier zum Trottel. Auweia! Entschuldigt bitte!
Hallo.
Ach, das ist kein Problem, kann ja passieren.🙂
Meine Einschätzung zur Reparatur.
Die Rep. wird vorraussichtlich mehr kosten als du bereit zu bezahlen bist. Kenne das aus eigener Erfahrung.
Der TÜV-Onkel wollte bei dir offenbar keinen Herzinfarkt provozieren, aber emotionslos betrachtet wird es wahrscheinlich eine ziemlich aufwändige Arbeit werden. Daher sehe ich für deinen Benz keine guten bzw. kostengünstige Vorzeichen am Horizont.
Tut mir leid, wenn ich dir keine große Hoffnung mache, aber Realität und Wunsch liegen beim 210er ziemlich weit auseinander. Ich hoffe für dich, dass es besser aussieht wie auf den Bildern.
edit: wann wurde das Fahrzeug das letzte Mal auf Rostschädigungen kontrolliert. z.B. Federaufnahmen, Dreieckslenker, Holme, Rahmen/Hilfsrahmen, HA-Träger, etc., etc.? Es kann auch mal was brechen 😰
Danke für deine nüchterne Bestandsaufnahme. Nach gutem Schlaf sehe ich die Sache heute schon etwas gelassener als gestern. Wenn ich das Auto wirklich aufgeben müsste, dann ist es eben so, wenn auch äußerst schade, bedeutete aber keinen katastrophalen Verlust. Hatte vor zwei Jahren vergleichsweise günstige 2000 Euro dafür bezahlt. Dumm ist nur, dass er ohne TÜV bzw. mit diesem TÜV-Bericht nahezu unverkäuflich sein wird.
Übrigens: Erst das zweite Auto, das ich durch Rost verlieren würde. Der erste war vor 30 Jahren ein Citroën CX…
Das Auto wurde - zumindest in meinem Besitz - noch nie eingehend auf Rost untersucht. Es gab, so blendend hübsch, wie er da stand, auch keinen Anlass dazu. Wohlgemerkt - für den Blauäugigen und Unwissenden natürlich, wie ich schon im ersten Beitrag schrieb.
Zitat:
@austriabenz schrieb am 31. März 2019 um 10:52:14 Uhr:
@Drago2
Dass meine Zeilen nicht unmittelbar mit dem Problem des TE zu tun haben, ist mir schon klar. Mein Hinweis sollte nur die Änderungen in der Gesetzgebung für Ö aufzeigen. Könnte ja sein, dass es neuerdings auch in D ähnliche Änderungen gibt.
Hatte ich auch nicht so verstanden. Bei uns hier hat man halt diese 30 Tage Zeit, dann muss man wieder da gewesen sein.
Bilder von den Schäden wären hilfreich, das Blöde daran ist aber auch noch das die Rep. nicht mit einem Schutz versehen werden darf. Erst wenn der Wagen wieder vorgeführt wurde, damit der Prüfer schauen kann ob es fachgerecht repariert wurde. Macht man sowas vorher interessiert es niemanden ob da ein Schweisspunkt mehr oder weniger dran ist.
Zitat:
@Michlantschelo schrieb am 31. März 2019 um 11:26:50 Uhr:
...Nach gutem Schlaf sehe ich die Sache heute schon etwas gelassener als gestern. Wenn ich das Auto wirklich aufgeben müsste, dann ist es eben so, wenn auch äußerst schade, bedeutete aber keinen katastrophalen Verlust.
...
Offenbar sehen wir beide so ein Thema von der gleichen Seite. 😉
Auch wenn es nicht lustig ist, aber mein Auto ist nur ein Auto und nicht mein Lebenselixier. Der Verlust wegen Altersschwäche erzeugt, - zumindest bei mir, keine Sinnkrise.
Weg mit dem Rostkübel und was Neues ins Haus holen.🙂 Darüber freut sich das Gemüt mehr als permanent an erhaltende Rostvorsorge zu denken.
Und ja, man sollte einer hübschen Diva doch das eine oder andere Mal unter das Röckchen gucken. So ein Blick gibt ungeahnte Erkenntnisse frei. 😁
Zitat:
@drago2 schrieb am 31. März 2019 um 11:30:04 Uhr:
...
Hatte ich auch nicht so verstanden. Bei uns hier hat man halt diese 30 Tage Zeit, dann muss man wieder da gewesen sein.
...
Das ist auch bei uns so, aber freiwillig, um die nochmaligen Kosten der Überprüfung zu sparen. Die Werkstatt darf innerhalb dieser 30 Tage die Nachuntersuchung nicht zusätzlich/nochmal verrechnen.
In diesem Zeitraum bleibt es bei den Erstkosten.
Es ist eh fast nicht zu glauben, dass nicht jedesmal abkassiert wird.
Zumindest ist das ein kleines Trostpflaster im Zeitalter der Abzocke🙁
Bitteschön 😁
Du darfts auch den Daumen anklicken, dann freue ich mich auch 😉