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NEUE TÜV-PLAKETTE — ... und trotzdem NICHT VERKEHRSSICHER

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 12. Juni 2012 um 7:01

Am 12. März 2012 erwarb ich unter der Voraussetzung "NEUER TÜV", also als "VERKEHRSSICHER" einen Mercedes E 320.

Am 11. Mai 2012, also genau 2 Monate danach, ereignete sich ein Unfall, der Dank geringer Geschwindigkeit nur mit Sachschaden am Fahrzeug ausging.

Nur einem sehr glücklichen Umstand ist es zu verdanken, dass sich zum Zeitpunkt des Unfalles auf der sonst gut frequentierten Straße keine weiteren Verkehrsteilnehmer befanden.

Alleine die Vorstellung, dass der Unfall bspw. auf der Autobahn bei möglichen 235 km/h, wozu das 220-PS-Fahrzeug in der Lage ist, passieren hätte können, macht mich sehr wütend, weil es da mit Sicherheit nicht ohne Verletzte oder vielleicht sogar Todesopfer ausgegangen wäre.

 

Unfallhergang:

 

Das Fahrzeug brach mit nur 30 km/h auf regennasser Fahrbahn hinten rechts aus und drehte sich.

Da Bremsen der Hinterachse keinerlei Wirkung zeigten, schleuderte das Fahrzeug auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite zunächst mit dem linken Vorderrad gegen den Bordstein, wodurch die Felge zerstört wurde, der Lenkhebel brach und beide Querlenker verbogen wurden.

 

Danach wurde auch das Hinterrad gegen den Bordstein geschleudert, die Felge wurde ebenfalls zerstört, die beiden Querlenker und der Stabilisator waren verbogen.

Das Fahrzeug war nach In-Augenscheinnahme durch die Polizei nicht mehr fahrbereit.

 

Es wurde abgeschleppt und in die Werkstatt gebracht:

In einer ersten Diagnose (unverbindlich) wurde der Schaden auf ca. 900 Euro taxiert,

da keine Karosserieschäden festzustellen waren und man davon ausging,

dass nur die beweglichen Teile (Querlenker, Lenkhebel, Stabilisatoren, Felgen) ausgetauscht werden mussten.

 

Nach einer eingehenderen Überprüfung in der Werkstatt wurde festgestellt,

dass die Bremsen der Hinterachse NICHT FUNKTIONSFÄHIG waren, weil diese schätzungsweise schon seit MINDESTENS EINEM JAHR FESTGEROSTET waren !!!

Der Unfall wäre also nicht passiert bzw. hätte verhindert werden können, wenn das Fahrzeug "VERKEHRSSICHER" gewesen wäre.

Unfallursächlich war definitiv die NICHT FUNKTIONIERENDE BREMSE der Hinterachse.

Es war sehr schnell klar, dass bspw. die Bremsen nach 2 Monaten niemals in einem derartig verrotteten Zustand sein konnten.

Auch der massive Ölverlust, eine gebrochene und eine falsch eingebaute Feder sowie eine durchgerostete Achsverbindung, was jeweils als Einzelposition schon als Begründung, die TÜV-Plakette zu verweigern, ausgereicht hätte, wurden im TÜV-Bericht nicht einmal erwähnt.

Das Fahrzeug war also bereits beim Verkauf (trotz neuem TÜV) NICHT VERKEHRSSICHER

und hätte gar NICHT GEFAHREN WERDEN DÜRFEN !!!

DAS FAHRZEUG hätte NIEMALS EINE TÜV-PLAKETTE BEKOMMEN DÜRFEN !!!

Jetzt wurden die vorläufigen Reparaturkosten auf 1500,00 Euro korrigiert.

 

Zur Beweissicherung wurden 17 Fotos in der Werkstatt angefertigt, die belegen, dass das Fahrzeug auf jeden Fall schon LÄNGER ALS ZWEI MONATE (also bevor es in meinen Besitz überging) NICHT VERKEHRSSICHER war.

Die Bilder habe ich in einer Galerie zusammengefasst und auf meinen

Server (Hier klicken) hochgeladen.

 

Die einzelnen Bilder zeigen:

 

Bild Nr. 001:

Bremsscheibe hinten links

Bild Nr. 002:

Nicht funktionsfähiger Bremszylinder hinten links

Bild Nr. 003:

Bremsscheibe Vorderseite vorne links

Bild Nr. 004:

Bremsscheibe Rückseite vorne links

 

Bild Nr.005:

Unsachgemäße Verschweißung

Bild Nr.006:

Unsachgemäße Verschweißung

Bild Nr.007:

Unsachgemäße Verschweißung

 

Bild Nr.008:

Falsche Feder vorne rechts mit dem Farbcode ROT-WEISS

Bild Nr.009:

Gebrochene Feder vorne links mit dem Farbcode GELB-WEISS

 

Bild Nr.010:

Defekte und festkorrodierte Bremsbeläge ohne Funktion

Bild Nr.011:

Defekte und festkorrodierte Bremsbeläge ohne Funktion

Bild Nr.012:

Defekte und festkorrodierte Bremsbeläge ohne Funktion

 

Bild Nr.013:

Verölte Stellen und Ölverlust an Motor und Getriebe

Bild Nr.014:

Verölte Stellen und Ölverlust an Motor und Getriebe

Bild Nr.015:

Verölte Stellen und Ölverlust an Motor und Getriebe

Bild Nr.016:

Verölte Stellen und Ölverlust an Motor und Getriebe

 

Bild Nr.017:

Verrostete Achsverbindung vorn links

Bild Nr.018:

Kopie des TÜV-Berichtes

 

Da ich davon ausging, dass das Fahrzeug, wenn es eine neue TÜV-Plakette bekommen hat, auch VERKEHRSSICHER ist, was es aber definitiv zum Zeitpunkt des Unfalles nicht war, erwäge ich gegen den Vorbesitzer des Fahrzeuges eine Klage auf Mängelbeseitigung zu betreiben bzw. bei Nicht-Einigung eine Strafanzeige wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu erstatten.

Beste Antwort im Thema

Ich bin leider nicht vom Fahrwerk und habe das nur mal aus meiner Physik/Mathematik Sicht gelesen und dabei fiel mir das auf:

Zitat:

Original geschrieben von Baron0109

...

Das Fahrzeug brach ... hinten rechts aus und drehte sich.

Da Bremsen der Hinterachse keinerlei Wirkung zeigten, schleuderte das Fahrzeug

....

die Bremsen der Hinterachse NICHT FUNKTIONSFÄHIG waren

...

Unfallursächlich war definitiv die NICHT FUNKTIONIERENDE BREMSE

... der Hinterachse.

Du beschreibst ein Übersteuern. D.h. aus irgend einem Grund war der Kraftvektor in Querrichtung nicht groß genug. Da der Kraftvektor ein Summenvektor aus Quer- und Längskraft ist, bedeutet das: Bei fehlender Bremswirkung gibt es keine Längskraft in diese Richtung und somit steht die maximale Querkraft zum Spurhalten zur Verfügung.

Aus dieser Theorie ergebn sich zwei Unfallursachen:

Dir ist die Querkraft ausgegangen weil Du:

1. zu schnell warst oder

2. Du mit dem Gaspedal noch eine Längskraft aufgetragen hast.

Evtl ist ja jemand hioer, der sich mit Fahrwerken auskennt und meinen Denkfehler richtig stellt, wenn vorhanden ;)

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Das ist ja schon ne krasse Sachlage. Ich verstehe deine Aufgeregtheit, aber hat man als privater Vorbesitzer (oder hast Du den Wagen von einem Händler gekauft?) die Pflicht diesen Umstand zu kennen?

Müsste man nicht dem Prüfer solch einen Vorwurf machen, da der Verkäufer dies vielleicht wirklich nicht wusste und ich gehe doch davon aus, wenn ich neuen TÜF bekomme, sowas mit kontrolliert wird.

Gruß

Zitat:

...erwäge ich gegen den Vorbesitzer des Fahrzeuges eine Klage auf Mängelbeseitigung zu betreiben...

Ich würde eher erwägen dem "Prüfer" einen Besuch zu erstatten.

Der bekommt definitiv Ärger.

am 12. Juni 2012 um 7:45

Wenn der Wagen bei einem Händler gekauft wurde hast du sicherlich die Möglichkeit einen Teil der Kosten geltend zu machen. Hast du Ihn privat gekauft mit einem üblichen Privat - Kaufvertrag hast du mit sicherheit keine chance. Da steht meistens drin gekauft wie gesehen und auch bei einem Wagen in diesem alter mit neu TüV sollte man einen sachverständigen zu rate ziehen oder zumindest doch mal sekber genau die technik checken. Kann das nicht ganz nachvollziehen warum der Wagen wohl überhaupt nicht angesehen bzw. eine Probefahrt mit Lenk. und Bremstest gemacht wurde auch da wäre das wohl schon aufgefallen.

Der Prüfer wird keinen Ärger bekommen in 2 Monaten kann viel mit dem Wagen passiert sein und Ihm da etwas nachzuweisen wird meiner Meinung nach keinen Erfolg bringen.

Ich mache auf meinen Probefahrten schon seit Jahren immer einen Abstecher zum TüV oder DEKRA und lasse den Wagen dort durchsehen die Kosten sollten bei einem Gebrauchtwagen über 10 Jahre mit eingerechnet werden. Sollte der Besitzer gegen einen solchen Check sein kann man den Wagen auch gleich vergessen....

Zitat:

...Der Prüfer wird keinen Ärger bekommen in 2 Monaten kann viel mit dem Wagen passiert sein und Ihm da etwas nachzuweisen wird meiner Meinung nach keinen Erfolg bringen...

Ist jetzt vielleicht ein bisschen zu viel des Guten:

Aber mich würde es nicht wundern wenn Vorbesitzer und Prüfer dicke Kumpels sind.

Das erscheint mir doch ziemlich kurios...

Auch in der hintersten Provinz verfügt die Prüfstelle über einen Bremsenprüfstand.

Wenn die Bremsen ungleichmäßig wirken oder die Bremswirkung nicht ausreicht, gibts keine Plakette !

Außerdem wird eine Sichtprüfung der Scheiben auf Rost und ungleichmäßiges Schliffbild gemacht und dabei werden die Beläge genauso in Augenschein genommen.

Auch Spiel und Defekte an den Achsen und Radaufhängungen erkennt man auf der Hebebühne durch pneumatisches Verschieben der Radgeometrie.

Entweder der Prüfer war besoffen, oder es handelte sich um keine "Prüfstelle", die befugt ist, Hauptuntersuchungen durchzuführen...

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von Dieselspitze

Zitat:

...erwäge ich gegen den Vorbesitzer des Fahrzeuges eine Klage auf Mängelbeseitigung zu betreiben...

Ich würde eher erwägen dem "Prüfer" einen Besuch zu erstatten.

Der bekommt definitiv Ärger.

Das Fahrzeug wurde von zwei TÜV-Gutachtern nach dem Unfall geprüft und der TÜV-Prüfer wurde insofern entlastet, dass er die Schäden nicht sehen konnte, weil diese unter der Abdeckung waren und der TÜV-Prüfer angeblich keine Abdeckung öffnen bzw. entfernen darf.

Auch dass die Bremswerte im TÜV-Bericht trotzdem stimmen können, da die Prüfung auf den Rollen mit nur 4 km/h erfolgt.

Und da der Unfall mit 30 km/h passierte, konnten möglicherweise die Bremsen tatsächlich keine Wirkung mehr zeigen.

So viel wurde wenigstens eingeräumt.

Also nach dem Motto "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus...".

Aber die TÜV-Gutachter rieten mir, in jedem Falle auf "Mängelbeseitigung" zu klagen.

Ziemlich unerfreulich das Ganze... :(

 

Ich bin leider nicht vom Fahrwerk und habe das nur mal aus meiner Physik/Mathematik Sicht gelesen und dabei fiel mir das auf:

Zitat:

Original geschrieben von Baron0109

...

Das Fahrzeug brach ... hinten rechts aus und drehte sich.

Da Bremsen der Hinterachse keinerlei Wirkung zeigten, schleuderte das Fahrzeug

....

die Bremsen der Hinterachse NICHT FUNKTIONSFÄHIG waren

...

Unfallursächlich war definitiv die NICHT FUNKTIONIERENDE BREMSE

... der Hinterachse.

Du beschreibst ein Übersteuern. D.h. aus irgend einem Grund war der Kraftvektor in Querrichtung nicht groß genug. Da der Kraftvektor ein Summenvektor aus Quer- und Längskraft ist, bedeutet das: Bei fehlender Bremswirkung gibt es keine Längskraft in diese Richtung und somit steht die maximale Querkraft zum Spurhalten zur Verfügung.

Aus dieser Theorie ergebn sich zwei Unfallursachen:

Dir ist die Querkraft ausgegangen weil Du:

1. zu schnell warst oder

2. Du mit dem Gaspedal noch eine Längskraft aufgetragen hast.

Evtl ist ja jemand hioer, der sich mit Fahrwerken auskennt und meinen Denkfehler richtig stellt, wenn vorhanden ;)

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 8:07

Zitat:

Original geschrieben von Schneggabeisser

Das erscheint mir doch ziemlich kurios...

Entweder der Prüfer war besoffen, oder es handelte sich um keine "Prüfstelle", die befugt ist, Hauptuntersuchungen durchzuführen...

Tja, der Prüfer war wohl "echt", aber die Schäden, die in jedem Falle älter als 2 Monate sind, ebenso.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass da vorher tatsächlich "gekungelt" wurde.

Mein letztes Fahrzeug, ein Citroën XM, bekam bspw. keine TÜV-Plakette wegen einer porösen Gummi-Ummantelung einer Stahl-Hydraulik-Leitung.

Man ist denen wohl auf Gedeih und Verderb ausgeliefert...

 

Zitat:

Original geschrieben von Baron0109

Man ist denen wohl auf Gedeih und Verderb ausgeliefert...

Ich habe kürzlich von Überlegungen gehört, das Monopol der Prüfstellen aufzuheben und die Prüfung den Vertragswerkstätten zu überlassen.

Was folgte war ein Sturm der Entrüstung seitens TÜV & Co. Ist wohl jedem klar, warum... :D

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Dir ist die Querkraft ausgegangen weil Du:

1. zu schnell warst oder

2. Du mit dem Gaspedal noch eine Längskraft aufgetragen hast.

Ich war mit 30 km/h sicher nicht zu schnell und habe, nachdem der Wagen hinten nach rechts ausbrach und sich einmal um die eigene Achse drehte und gleichzeitig nach links schleuderte, sofort die Bremse getreten.

Einziger möglicher Fehler, den ich gemacht habe, wäre, dass ich die Automatik nicht sofort auf "N" gestellt habe.

Darauf kam ich aber nicht, da ich bisher immer nur Schalt-Fahrzeuge gefahren habe.

 

Zitat:

Original geschrieben von Baron0109

Einziger möglicher Fehler, den ich gemacht habe, wäre, dass ich die Automatik nicht sofort auf "N" gestellt habe.

Das muß man auch gar nicht !!!

Denn das ESP (so es denn funktioniert) greift auch in die Motorsteuerung ein und kann falls erforderlich eine Beschleunigung durchführen. Das geht aber nicht, wenn Du den Kraftschluß des Antriebs unterbrichst.

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 8:35

Zitat:

Original geschrieben von Schneggabeisser

Denn das ESP (so es denn funktioniert) greift auch in die Motorsteuerung ein ...

Sorry, habe auch erst von den TÜV-Gutachtern erfahren, dass dieses Fahrzeug gar kein ESP hat.

Bei diesem Modell war es erst ab dem Typ E 430 serienmäßig.

Wenn Du angeblich nicht zu schnell warstund nicht gas gegeben hast, wie erklärst Du dann die Physik?

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 8:40

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Wenn Du angeblich nicht zu schnell warstund nicht gas gegeben hast, wie erklärst Du dann die Physik?

Es gibt einen Unfallzeugen, der etwa 10 Meter hinter mir fuhr, der bestätigte, dass es max. 30 km/h waren.

Alles andere ist unwichtig, lässt sich sowieso nicht mehr beweisen.

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