Schneller werden
hi leute ich habe mir ein Roller gekauft (Keeway) der ist mir aber zu langsam 45km/h was kann ich machen?
39 Antworten
Zitat:
Wenn das bei dir so ist tust du mir ehrlich leid.
Verstehst Du auch was Du liest? Größe und Geschlechtsorgane hast Du verstanden, oder? MEIN Roller fährt zugelassene 50, das heißt????
Zitat:
wie willst du eine Versicherung die du garnicht hast betrügen ?
Du hast auch kein Versicherungskennzeichen? Wird ja immer besser,...
Die Versicherung denkt Du hast eine Fuffi, hast aber kein zulassungsfähiges Fahrzeug, ergo ist das Risiko anders -> Versicherungsbetrug.
Stimmt, KEIN Schild kaufen ist dann besser,...
Zitat:
geht mal zum 24h Rennen ah Harzring, dann werden alle deine Fragen beantwortet.
Na toll das Spassrennen aus Motovision. Sicher repräsentativ für die Rollertuner,...
Zitat:
, aber die "illegalen" Rollerfahrer haben ja alle eine Ausbildung genossen
Wieso galubst Du ich hab keine Ausbildung? Die Cessna 150 ist 200kg schwerer (gleiche Motorleistung) als das Ding was ich fliegen darf. VFR natürlich.
Ist die Gleiche Dimension wie Klasse A <-> Klasse B im Bezug auf Motorräder.
In der Lufffahrt gibt es genauso dämliche Regelungen wie im Starßenveker, vorwiegend ausgelöst durch "Deppen" die sich eh an nix hielten (vgl Überflugverbot Berlin)
Beispiel Straße:
Geschwindigkeitsbegernzung auf 80 wegen "Unfallschwerpunkt". Blöd nur dass 99% der Leute die da verunglücken nicht 100 sondern 150 gefahren sind. Fazit: Alle Ehrlichen fahren da jetzt 80!
Danke!
Ich denke die Leute als "Deppen" zu bezeichen die sich nicht an "nix" halten ist durchaus legitim.
Wenn Du Dich dazuzählst,...
Könnte man auf Eigenverantwortung bauen, wären vieles nicht nötig, leider scheint das mehr als utopisch
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Du hast auch kein Versicherungskennzeichen? Wird ja immer besser,...
Die versicherung denkt Du hast eine Fuffi, hast aber kein zulassungsfähigeds fahrzeug, ergo ist das Risiko anders -> Versicherungsbetrug.
Stimmt, KEIN Schild kaufen ist dann besser,...
Wenn du schneller unterwegs bist, als erlaubt, hast du keinen Versicherungsschutz mehr, die Versicherung zahlt im Falle eines Unfalles nicht mehr.
Betrogen hast du sie dadurch nicht.
Ansonsten ist im Thread den speedguru erwähnt hat, hinsichtlich der Folgen alles gesagt.... wer das Risiko eingehen will, tut das auf eigene Gefahr.
Zitat:
Na toll das Spassrennen aus Motovision. Sicher repräsentativ für die Rollertuner,...
das ist mehr als ein "Spaßrennen, hier wird Profirennsport betrieben und das ist repräsentativ da im Rollerrennsport noch sehr viel von der Basis ausgeht, noch sind die Hersteller hier nicht reingedrungen wie bei den Motorrädern.
Zitat:
Könnte man auf Eigenverantwortung bauen, wären vieles nicht nötig, leider scheint das mehr als utopisch
so utopisch ist das garnicht, sieht man in vielen anderen Ländern. Das ist in Deutschland eher ein Problem mit den Deutschen, die WOLLEN gerne gegängelt und bemuddelt werden.
Zu deinen sonstigen Aussagen enthalte ich mich jetz weil ich mich nicht auf Stammtischniveau hinab begeben will.
Zitat:
Wenn du schneller unterwegs bist, als erlaubt, hast du keinen Versicherungsschutz mehr, die Versicherung zahlt im Falle eines Unfalles nicht mehr
Richtig, aber falsche Schlussfolgerung!
Du hast die Versicherung über das wirkliche Risiko vorsätzlich zum eigenen Vorteil im Unklaren gelassen. Das Risiko ist bei erlöschen der BE höher, damit ist die Versicherung über den Gegenstand getäuscht und würde bei Nichterkennung der Veränderung leisten.
Damit liegt eindeutig ein Versicherungsbetrug (zumindest im Versuch) vor.
In DIESER Folge leistet die Versichrung nicht! Grund für die Leistungsverweigerung ist also gerade der Betrugsversuch!
Die Meinung es bestünde ja dadurch keinerlei Geschäftsbeziehung zur Versicherung mehr kann ich nicht nachvollziehen. Kannst Du dann deine Beiträge zurückfordern weil ja kein Vertrag bestand?????
Zitat:
wer das Risiko eingehen will, tut das auf eigene Gefahr.
Leider nicht, denn oft zum Schaden anderer. Und Ratschläge zum Tunen wären Beihilfe zu einer Straftat.
@speedguru:
Na meinetwegen. Aber wer einen Baumarktroller tunen will wird damit wohl nicht Rennen fahren wollen,...
Weitere Diskussionen darüber sind obsulent.
Ist ähnlich wie mit der Software: Du DARFST lizensierte Software kopieren sooft Du willst, Du darfst sie nur nicht nutzen und weitergeben.
Zitat:
Zu deinen sonstigen Aussagen enthalte ich mich jetz weil ich mich nicht auf Stammtischniveau hinab begeben will.
Offenbar wird selbst dieses hier von einigen nicht verstanden :-)
Zitat:
so utopisch ist das garnicht, sieht man in vielen anderen Ländern. Das ist in Deutschland eher ein Problem mit den Deutschen, die WOLLEN gerne gegängelt und bemuddelt werden.
Sorry, hatte mich auf DE bezogen. Da stimme ich zu. Seltsam, ich dachte der Sozialismus hätte sich als suboptimal erwiesen,..
Ähnliche Themen
Zitat:
Na meinetwegen. Aber wer einen Baumarktroller tunen will wird damit wohl nicht Rennen fahren wollen,...
mit einem "Baumarktroller" (TGB Bunny) ist schon mal jemand Europameister geworden 🙄
Zitat:
Offenbar wird selbst dieses hier von einigen nicht verstanden
ich habe jedenfalls verstanden das dieses Thema hier völlig ausgeufert ist, ich werde deshalb nichts mehr hierzu schreiben. Ich habe es sicher nicht nötig mich beleidigen zu lassen und mir Unterstellungen machen zu lassen.
Diese Diskusion (und vor allem einige der hier vorgebrachten Argumente) ist besser im Bierzelt aufgehoben als in diesem Forum.
Zitat:
Damit liegt eindeutig ein Versicherungsbetrug (zumindest im Versuch) vor.
In DIESER Folge leistet die Versichrung nicht! Grund für die Leistungsverweigerung ist also gerade der Betrugsversuch!
stimmt nicht.
es ist kein versicherungsBETRUG.
es handelt sich hier "nur" um eine anzeigepflichtige gefahrerhöhung. von betrug ist da weit und breit nichts in sicht...
betrug wäre ein straftatbestand, eine nicht angezeigte gefahrerhöhung ist lediglich ein verstoß gegen eine vertragliche pflicht.
dazu kommt, das die versicherung in jedemfall erstmal leistet. egal was pasisert, die kfz-haftpflichtversicherung wird jeden schaden einem dritten gegenüber regulieren. sie kann allerdings unter bestimmten voraussetzungen bis max. 5000€ beim fahrer/halter regreß nehmen.
das aber auch nur, wenn die gefahrerhöhung einfluß auf den schadeneintritt hatte. ein beispiel: ich missachte mit einem aufgemotzten moped die vorfahrt, dann hat das nichts mit der motorleistung zu tun, sondern ist ein fahrfehler. keine kausalität, damit voller versicherungschutz ohne regreß...
was anderes mag es sein, wenn ein moped bei 100km/h voll bremsen muss und es einfach nicht mehr ausreicht und es zum unfall kommt. hie rkönnte man unterstellen, dass die bremsleistung nicht für die geschwindigkeit ausgelegt ist...dann könnte man damit eine kausalität zwischen tuning und schadeneintritt herleiten -> regreß möglich.
soviel zum rechtlichen hintergrund...
ein beispiel: ich missachte mit einem aufgemotzten moped die vorfahrt, dann hat das nichts mit der motorleistung zu tun, sondern ist ein fahrfehler. keine kausalität, damit voller versicherungschutz ohne regreß...
Falsch!
versichert ist ein fahrzeug das dem baumuster enstpricht. Mit Erlöschen der BE ist automatisch eine Vertragsverletzung begangen (Ich kenne keine Versicherung die Fahrzeuge ohne BE nicht ausschließt. Ein Versicherungsschutz besteht dann nicht. Bei Vorsatz (incl Straftat) gilt auch die 5000€ Regelung nicht (die gilt nur bei grober Fahrlässigkeit). Eine Tunungmaßnahme ist definitiv Vorsatz.
Ein Betrug ist erst gegeben wenn er irgendwelche Leistungen fordert, andernfalls ist es ein Versuch.
Der Übergang von arglistiger Täuschung zu Betrug ist fleißend. Er hat einen finanziellen Vorteil weil er vorsätzlich der Gegenparteiandere über den tatsächlichen Vertragsgegenstand im Unklaren lässt.
Eine Gefahrenerhöhung (änderung in der Nebenabrede, bsp: Gararge) entbände nicht von der Leistungspflicht. Täuschung oder Betrugsversuch schon.
Glaubt mir, es ist eine Straftat und wird meist sogar in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Anzeige gebracht.
So, gehe zurück zu meinem Stammtisch, mich über die Reziprokität der kognitiven Kapazität bezüglich des Größe der Reproduktionsorgane auszulassen.
Prost
Zitat:
Glaubt mir, es ist eine Straftat und wird meist sogar in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Anzeige gebracht.
auch wenn ich es eigentlich nicht vorhatte...
wenn das "meistens" so ist, warum ist mir dann aus meiner (langjährigen) Praxis in der Rollerszene (in der ich sehr viele Fälle von "einfach Erwischten" bis hin zu "durch Unfälle Erwischten" mitbekommen habe) kein einziger solcher Fall bekannt?
Zitat:
So, gehe zurück zu meinem Stammtisch, mich über die Reziprokität der kognitiven Kapazität bezüglich des Größe der Reproduktionsorgane auszulassen.
gute Idee
Betrug ist ein Antragsdelikt. Verfolgt die Versicherung dies nicht kommt es auch zu keinen Konsequenzen.
Wofür bekommen die Herrschaften dann denn alle Sozialstunde (häufig hier geschildert, leider ohne die gewünschte Wirkung) wenn sie keine Straftat begehen?
Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wiegt schwerer. Anders sähe es aus wenn die Versicherung leitet und nachträglich eine Modifikation erkannt wird.
Nur weil etwas vielfach laxer gehandhabt wird als rechtlich korrekt, so heißt dies noch lange nicht dass kein Verstoß vorliegt.
Kiffen ist in Holland auch illegal! Wird nur nicht verfolgt!
Egal wieviel Leute Du kennst die ungeschoren davon kamen, das ändert nix am rechtlichen Sachverhalt und zeugt von wenig Reife und Einsicht.
Zitat:
ich werde deshalb nichts mehr hierzu schreiben.
sehr standhaft.
Tunt nur weiter, hoffentlich nicht in meiner Nähe.
Und falls sie Euch ewischen hoffe ich dass das ganze rechtlich korrekt gehandhabt wird.
Zitat:
Wofür bekommen die Herrschaften dann denn alle Sozialstunde (häufig hier geschildert, leider ohne die gewünschte Wirkung) wenn sie keine Straftat begehen?
für fahren ohne Führerschein
Zitat:
Original geschrieben von speedguru
...für fahren ohne Führerschein...
...und das IST ein STRAFTATBESTAND.
Zitat:
Original geschrieben von speedguru
das bestreitet ja auch keiner
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Zitat:
Wofür bekommen die Herrschaften dann denn alle Sozialstunde (häufig hier geschildert, leider ohne die gewünschte Wirkung) wenn sie keine Straftat begehen?
_________________________________________________________
Bei dem o.g. Zitat hatte ich den Eindruck, daß es dem Schreiber nicht ganz klar geworden ist...😉
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist auch eine Straftat! Dann hilft Dir auch der A nix.
Wenn die Versicherung das verfolgt ebenfalls arglistige Täuschung oder Betrug (Bringt aber der Versicherung nix, daher lassen sie es meist - sogar bei nachgewiesenem Betrug wird häufig "nur" nicht geleistet und der Vertrag gekündigt, Betrug ist es trotzdem).
Eine Gefahreenerhöhung liegt nur vor wenn der eigentliche Gegenstand nicht verletzt ist und das ist nunmal ein verkehrssicheres Fahrzeug.
Das Fahren ohen Führerschein eine Straftat ist ist mir klar, aber bei weitem nicht die einzige wenn auch die schwerwiegenste.
@ fuchs 755:
Nach Durchlesen des gesamten Threads bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass Du keinerlei Ahnung hast, von dem was Du da über Gesetzesvorschriften von dir gibst.
Auch wenn Du es nicht wahrhaben wíllst, das Tunen eines Rollers ist KEIN Versicherungsbetrug i.S.d.StGB.
Der gesetzliche Straftatbestand des Betruges:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
So lautet der Grundtatbestand des § 263 Strafgesetzbuch (Betrug).
Was also ist ZWINGEND Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen Betruges?
1.Die Vorspiegelung falscher oder die Entstellung bzw. Unterdrückung wahrer Tatsachen.
2.Ein dadurch entstandener Irrtum bei dem Gegenüber (Opfer der Tat).
3.Eine aufgrund des Irrtums erfolgende Vermögensverfügung des Opfers (Abschluss eines Vertrages, Hingabe eines Geldbetrages u.s.w.).
4.Ein dadurch entstehender Vermögensschaden (z.B. Verlust von Geld).
5.Der Täter muss nach alldem, um überhaupt strafbar zu sein, vorsätzlich gehandelt haben (Absicht der Verschaffung eines rechtswidrigen Vorteils).
Insbesondere die Punkte 3 und 5 sind hier von Bedeutung:
Solange nämlich nichts (kein Unfall) passiert, gibt die Versicherung kein Geld - ergo fehlt es schon insoweit an den Voraussetzungen für einen Betrug.
Zu Punkt 5 ist zu sagen, dass ich meinen Roller mit dem Ziel und Zweck tunen müsste, mir einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Das dies aus der Sache heraus schon Quatsch ist, brauche ich wohl nicht weiter erläutern.
Es wurde schon gesagt: Tune ich meinen Roller illegal, so ist dies versicherungstechnisch gesehen eine (anzeigepflichtige) Gefahrerhöhung.
VVG § 28
(2) Die Verpflichtung des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Erhöhung der Gefahr in dem Zeitpunkt bekannt war, in welchem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Das gleiche gilt, wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt ist oder wenn die Erhöhung der Gefahr keinen Einfluß auf den Eintritt des Versicherungsfalls und auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat.
Insbesondere der letzte Satz ist hier von Bedeutung.
Ist das Tunen des Rollers nämlich nicht ursächlich für einen Unfall, so ist die Versicherung nach wie vor leistungspflichtig - so ist das gesetzlich geregelt - mit Betrug hat es nichts zu tun.
Eigentlich OT, meine Meinung zum Tunen von Rollern:
Die 45 km/h- Regelung ist in meinen Augen lebensgefährlicher Schwachsinn, erdacht von Bürokraten, die sich nach getaner Arbeit in Ihren aus Steuergeldern finanzierten Dienstwagen setzen und nach hause fahren, aber noch nie im Leben im dichten Berufsverkehr mit 45 km/h auf einem Roller unterwegs waren.
Allerdings gibt es mir nicht das Recht, mich über gesetzliche Regelungen (und seien sie noch so hirnrissig) hinweg zu setzen - denn sonst hätten wir auch hier Anarchie.
Wer es dennoch tut, muss eben mit den Konsequenzen in jederlei Hinsicht leben.