Schneepflug mit Blaulicht

Hallo,

habe heute früh auf der Autobahn bei Schneefall einen Schneepflug im Einsatz gesehen, der neben seinen gelben Rundumleuchten zusätzlich eine blaue in Betrieb hatte.

Wer kann mir sagen wozu der Schneepflug ein Blaulicht auf dem Dach hatte (bessere Wahrnehmung oder dient es für Sonderrechte/Wegerechte) ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Mit Blaulicht bei Rot über die Kreuzung donnern, ist verboten.

dies steht so wo?!

die fahrzeuge dürfen sogar OHNE blaulicht und OHNE martinshorn

(unter berührender berücksichtigung und ohne gefährdung der anderen verkehrsteilnehmer)

über die rote ampel fahren!

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Zitat:

@ Magirus

Vermutest du das mit dem Fahrer des Polizeiwagens,

oder gibt es da was schriftliches?

Ich würde Magirus seine Aussage unterstützen, denn auch mit Blaulicht und Martinshorn hast Du keine solchen Recht wie der Fahrer der Streife.

Auch er muss mit Sonderrechte sich in den Bereich reintasten.

Ich hab gerade in einem Feuerwehrforum nachgelesen, das scheint definitiv ein divergirender Punkt in den STVOs zwische D und A zu sein, bei uns gibts keien Sonderreicht im Privatpkw, bei euch schon 😉

Zitat:

Original geschrieben von Qarks


bei uns gibts keien Sonderreicht im Privatpkw, bei euch schon 😉

dies allerdings auch nicht überall!

der rettungsdienst zum beispiel, hat lediglich fahrzeuggebundene sonderrechte....

Bei uns in der FF gab es auch mal ein Gespräch wegen dieser Dachaufbauten.
Raufschrauben darf man es.
Bringen tuts, rechtlich gesehen, bei uns in A nix.

Viktor

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Es soll ja auch nur zur Erkennung dienen.

Die Dachaufsetzer sind eh viel diskutiert.
Einige Wehren untersagen die sogar.

Andere lassen es mit den Dingern blitzen und leuchten.

Bei sinnvollen Sachen, wird eh immer viel diskutiert und verboten.

So, ich mache denn mal das Blaulicht aus und gehe ins Bett 😁

Gehabt Euch wohl.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Andere lassen es mit den Dingern blitzen und leuchten.

was wiederrum mangels e-zeichen NICHT zulässig ist! 😉

Wie du machst ohne Blaulicht MHD ?
Also ich geh (fast) immer Blau schlafen. 😁

Das war ja schließlich ein Aufnahmekriterium beim Eintritt in die FF (1986)

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Andere lassen es mit den Dingern blitzen und leuchten.
was wiederrum mangels e-zeichen NICHT zulässig ist! 😉

Ja ich weiß.

Aber dort wo Dinge sinnvoll eingesetz werden, wird man auch bestraft und das kann ich nicht verstehen.

Kenne einen der hatte mal F1 Strobo Blitzer drin.
Der macht es auch nun auch nie wieder 😁

Zitat:

Wie du machst ohne Blaulicht MHD ?

Also ich geh (fast) immer Blau schlafen. 😁
Das war ja schließlich ein Aufnahmekriterium beim Eintritt in die FF (1986)

Viktor

Ich auch, aber weil ich friere 😁

Bestätige Du nun noch die sinnlosen Aussagen so einiger Bürger 😁

Feierwehr 🙁

Habe gerade eine WD-Fahrzeug mit grünem Licht gesehen.

Kam vom Grünflächenamt 🙄😮

Könnt Ihr bitte mal wieder sachlich werden, weil mich interessierts wirklich.... Danke

Zitat:

Soviel ich weiß müssen Blaulichtfahrzeuge (mit eingeschaltenen Blaulicht) bei einer roten Ampel anhalten.</blockquote>
Quatsch.
Selbst wir als Angehörige der Feuerwehr dürfen privat bei Rot fahren, wenn wir zur Wache fahren bzgl. eines Einsatzes.
Reintasten in den Verkehr.

Wichtig ist, das wir keinen gefährden und uns keine Vorfahrterzwingen, denn das ist verboten.

Und zum Blaulicht:
Dies darf er nicht fahren.

Selbst für eine Feuerwehr ist es schwer, eine solche Genehmigung zu bekommen, wenn man zb. ein Bus für die Jugendfeuerwehr kauft.
Selbst wenn man den sagt, es wird ein Mehrzweckfahrzeug und dient zur Beförderung von aktiven Einsatzkräften.

Der kleinste Aufkleber wie "Jugendfeuerwehr B.Dorf" kann schon ein nicht erteilen der Genehmigung zur Folge haben.

Und denn will mir hier einer sagen, das die Strassenmeisterei Blaulicht fahren darf?

Sie haben es drauf, es ist genemigt und sie dürfen es auch unter bestimmten bedingungen benutzen, unter anderem werden damit auch Unfallstellen auf der Autobahn abgesichert. Da gibts kein wenn und aber, und illegal oder verboten ist es auch nicht, die bauen sich das nicht aus Spass oder weil es gut aussieht aufs Dach, sondern weil sie es dürfen. Auserdem haben es nur Fahrzeuge der Autobahnmeisterrei, irgend eine Dorfgemeinte hat sowas nicht.

Das ist eben ein Einsatzfahrzeug der Autobahnmeisterrei und kein Vergnügungsbus der Feuerwehr.

Die Fahrzeuge der Gasfirmen mit Blaulicht und Martinshorn fahren zu Gasunfällen, Gaslecks usw. wo eben Explosionsgefahr besteht, und da ist auch eile geboten und kein langes Warten im Arbeitsverkehr oder an Roten Ampeln. Das sind Sonderregelungen und Ausnahmegenemigungen. Die müssen nicht in der Stvzo oder Stvo stehen.

Deine Frage ist doch schon lange beantwortet.

Genau, deswegen dürfen jetzt alle auser ich spammen 8-|

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30


Genau, deswegen dürfen jetzt alle auser ich spammen 8-|

Sag mal was für ein Problem hast du eigentlich? Du läßt deinen Frust ja schon seit einiger Zeit in verschieden Threads ab.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


Sag mal was für ein Problem hast du eigentlich? Du läßt deinen Frust ja schon seit einiger Zeit in verschieden Threads ab.
Gruß
Frank

Ist kein Frust, ich sammel nur Beispiele, dass es alle tun aber es bei mir immer drauf angesprungen wird.

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