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Schneepflug mit Blaulicht

Hallo,

habe heute früh auf der Autobahn bei Schneefall einen Schneepflug im Einsatz gesehen, der neben seinen gelben Rundumleuchten zusätzlich eine blaue in Betrieb hatte.

Wer kann mir sagen wozu der Schneepflug ein Blaulicht auf dem Dach hatte (bessere Wahrnehmung oder dient es für Sonderrechte/Wegerechte) ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Mit Blaulicht bei Rot über die Kreuzung donnern, ist verboten.

dies steht so wo?!

die fahrzeuge dürfen sogar OHNE blaulicht und OHNE martinshorn

(unter berührender berücksichtigung und ohne gefährdung der anderen verkehrsteilnehmer)

über die rote ampel fahren!

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@Schoeneberg30
Ach so. Reg dich einfach nicht auf. Das hier ist ein Forum und kein Fachlexikon. Und gerade auch die OT Beiträge machen die Threads zum Teil lesenswert.
Gruß
Frank, der auch OT schreibt wenn ihm danach ist.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Deine Frage ist doch schon lange beantwortet.

Nachdem ich bei der zuständigen Autobahnmeisterei nachgefragt hatte, ja !

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


@Schoeneberg30
Ach so. Reg dich einfach nicht auf. Das hier ist ein Forum und kein Fachlexikon. Und gerade auch die OT Beiträge machen die Threads zum Teil lesenswert.
Gruß
Frank, der auch OT schreibt wenn ihm danach ist.

Ja mich stört das OT ja garnicht, ist ja manchmal ganz lustig mal nebenbei abzuschweifen, aber wie gesagt, wenn ich es mal tue gibt es hier einige Mitglieder die mich dann sofort anpöbbeln, darum weiße ich mal daraufhin, dass es auch andere machen. Aber gut zu sehen, dass ich mit der Meinung nicht alleine da stehe. Sorry fürs OT Baron.

So, und was hat Dir die Meisterei gesagt?

Ich habe gerade mit dem TÜV telefoniert.

Beides zusammen ist nicht erlaubt und solche Fahrzeuge werden nicht mit blauem Licht ausgestattet, weil sie keine der dafür erforderlichen Rechte besitzen.

Wurde für genauere Infos an die Verwaltungsbehörde weiter gerreicht und da rufe ich nach dem Fest an.
Denn nun will ich auch wissen, wonach eine Genehmigung für ein solches Fahrzeug erteilt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


So, und was hat Dir die Meisterei gesagt?

Ich habe gerade mit dem TÜV telefoniert.

Beides zusammen ist nicht erlaubt und solche Fahrzeuge werden nicht mit blauem Licht ausgestattet, weil sie keine der dafür erforderlichen Rechte besitzen.

Wurde für genauere Infos an die Verwaltungsbehörde weiter gerreicht und da rufe ich nach dem Fest an.
Denn nun will ich auch wissen, wonach eine Genehmigung für ein solches Fahrzeug erteilt wird.

Der TÜV entscheidet da gar nichts, wenn dann Landratsamt oder RP.

Dies hat(te) folgenden Grund:
Die Autobahn A96 Memmingen-Lindau (oder umgekehrt, wie man möchte) war zwischen Leutkirch und Wangen-Nord noch nicht ausgebaut. Dieses Teilstück war eine Bundesstrasse ungefähr 10 km und je Fahrtrichtung nur einspurig. Damit die Schneepflüge dort wenden durften (weil sie in ein anderes Zuständigkeitsgebiet einfuhren) waren sie berechtigt dort mit Blaulicht zu fahren und dieses bei ihren Wendemanovern auch einzuschalten (wurde wohl so vom RP Tübingen und dem Landratsamt Ravensburg genehmigt).
Da nun dieses Teilstück fertiggestellt wurde und auch dieses Jahr eröffnet wurde, wird dieses Blaulicht auch nicht mehr benötigt.
Der Kehrmann am Telefon hatte sich auch gewundert, dass dort mit zusätzlichem Blaulicht gefahren wurde, obwohl jetzt ja nicht mehr nötig.

Dann bin ich mal gespannt, was deine Verwaltungsbehörde dazu weiss.

Ich werde berichten.

Die Aussagevon dem Kehrmann klingt irgendwie komisch.
Was hat ein Blaulicht mit einem Wendemanöver zutun 😕

für BaWü
Seite 3
http://www.ise.uni-karlsruhe.de/img/Arnold_Aktuelle_Themen.pdf

und von der BASt
http://www.bast.de/.../06-2006.html

Ok, denke damit brauche ich nicht mehr telefonieren.

Ich wusste es nicht.
Habe es auch noch nie gesehen.

Trotzdem wurde das Blaulicht dennoch nicht richtig eingesetzt.
Mehr als mobile Showanlage 😁

Oder bist Du der Fahrer von dem gesprochen wird 😛

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Dies hat(te) folgenden Grund:
Die Autobahn A96 Memmingen-Lindau (oder umgekehrt, wie man möchte) war zwischen Leutkirch und Wangen-Nord noch nicht ausgebaut. Dieses Teilstück war eine Bundesstrasse ungefähr 10 km und je Fahrtrichtung nur einspurig. Damit die Schneepflüge dort wenden durften (weil sie in ein anderes Zuständigkeitsgebiet einfuhren) waren sie berechtigt dort mit Blaulicht zu fahren und dieses bei ihren Wendemanovern auch einzuschalten (wurde wohl so vom RP Tübingen und dem Landratsamt Ravensburg genehmigt).

Da hat man dir wohl eine falsche Auskunft erteilt. Mit einem Wendemanöver hat das nämlich nichts zu tun, und der Einsatz von Räumfahrzeugen mit Blaulicht ist auch keine Besonderheit der A 96. In Baden-Württemberg hat das Innenministerium schon vor einigen Jahren eine Ausnahmegenehmigung für den Winterdienst erteilt, sodass man auf allen baden-württembergischen Autobahnen Räumfahrzeuge mit Blaulicht beobachten kann. Es wird aber nur eingeschaltet, wenn das Durchkommen besonders wichtig ist, also nicht bei vorsorglichem Streuen auf freier Fahrbahn.

Übrigens wird da wohl ein bisschen auf die besondere Wirkung eines Blaulichts auf die Autofahrer spekuliert. Die Räumfahrzeuge haben nämlich kein Einsatzhorn, sodass das Blaulicht nicht die Bedeutung hat, dass alle anderen Platz machen müssen, sondern nur eine Warnung bedeutet. Insofern hat das Blaulicht rechtlich gesehen keine andere Bedeutung als das sonst übliche gelbe Rundumlicht.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ



...

Beides zusammen ist nicht erlaubt und solche Fahrzeuge werden nicht mit blauem Licht ausgestattet, weil sie keine der dafür erforderlichen Rechte besitzen.

...

Ein weiterer Punkt, in dem TÜVer Grütze von sich gegeben hat.

Die Arbeitsbühnen für Oberleitungsarbeiten bei Straßenbahnen - im Volksmund "Oberleitungswagen" genannt - haben regelmäßig sowohl gelbe Rundumleuchten als auch blaue Rundumleuchten plus Tonfolgesignal.

EDIT: Auch Unfallhilfsfahrzeuge der Verkehrbetriebe ... Guggsdu hier

Zitat:

Übrigens wird da wohl ein bisschen auf die besondere Wirkung eines Blaulichts auf die Autofahrer spekuliert. Die Räumfahrzeuge haben nämlich kein Einsatzhorn, sodass das Blaulicht nicht die Bedeutung hat, dass alle anderen Platz machen müssen, sondern nur eine Warnung bedeutet. Insofern hat das Blaulicht rechtlich gesehen keine andere Bedeutung als das sonst übliche gelbe Rundumlicht.

So denke ich auch, hat es sinn.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ



Zitat:

Kann es sein das ein Fahzeug des Katastropenschutzes

den Räumdienst unterstützt

Nein kann es nicht, denn den Kat.-Schutz gibt es nicht mehr.
Dies ist schon seid längerem Aufgabe der Feuerwehr.
Die Fahrzeuge wurden auch an strategischen Punkten verteilt.

Dann nennen wir die eben THW. Die haben das nämlich auch 😁

Die Bahn hat auch Fahrzeuge (PKW wie LKW) mit Blaulicht.

Und dann gibt es da noch die ganzen Oldtimer Feuerwehr-Fahrzeuge.
Die müssen laut Gesetz ja ihre Blaulichter auf der Straße abdecken.
Da aber nicht geschrieben steht wie und in welcher Farbe, könnt ihr
ja mal überlegen wie die Plastik und Stoffabdeckungen aussehen 😁

Mit den Räumfahrzeugen macht das ja auch sinn. Zum einen haben die Teilweise ja auch Überbreite und müssen ja schon eine gewisse Mindestgeschwindkeit fahren um vernünftig räumen zu können.

Autobahn

So dicht wie auf dem Foto würde ich da aber nicht auffahren.

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