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Schneeketten auf Zubehörfelgen

Themenstarteram 29. November 2023 um 11:08

Hallo zusammen,

ich habe hier einen Audi A6 4F (0588 / ABA) in S-Line (also etwas tiefer) mit folgenden Hinweisen im Betriebshandbuch:

Zitat:

 

Die Verwendung von Schneeketten ist aus technischen Gründen nur auf bestimmten Felgen/ Reifenkombinationen zulässig:

Felge/ ET/ Reifen

7Jx16 / 42 mm / 205/60

7Jx16 / 42 mm / 225/55

7Jx16 / 42 mm / 225/50

Verwenden Sie feingliedrige mit max 13,5 mm.

Jetzt hat mein Vorbesitzer gedacht, er bräuchte 18er Felgen. Daher hab ich aktuell folgendes drauf:

8Jx18H2 / 45 mm/ 225/45

In dem beigefügten Gutachten (RA-000337-C0-015) zur Felgen-ABE 45998 steht:

Zitat:

Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

Eine weitere Auflage dazu sehe ich nicht.

Kann mir jemand helfen, was das nun für mich und mein Schneekettenvorhaben bedeutet?

Meine Laienhafte Ableitung:

- Breit sind die Socken ja genauso wie im Betriebshandbuch

- Die 225/55 R16 haben fast den gleichen Raddurchmesser wie meine 225/45 R18 (https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm)

- D.h. am Ende dürfte es sich um die Einpresstiefe drehen. Da bin ich 3 mm weiter außen. Wäre ich dann mit 9mm Schneeketten noch weit genug vom Kotflügel entfernt, weil 13,5 mm ja erlaubt wären?

Vielen Dank vorab!

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34 Antworten

https://www.transparent-beraten.de/.../: „Seit dem 04.12.2010 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine situative Winterreifenpflicht in Deutschland vor. Demnach müssen Autofahrer laut §2 Abs. 3a StVO bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ alle Räder mit entsprechenden Reifen ausstatten, die den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§36 Abs.4 StVZO) genügen“

Winterreifen.jpg

Nach welcher Vorschrift muss ich Winterreifen drauf haben, wenn ich mit Ketten fahre? In meiner Jugend haben wir zwei Sommerreifen mit Ketten mitgeführt. Das Wechseln der Räder war seinerzeit schneller, als das Aufziehen von Ketten. Als Unterlage für den Wagenheber war immer ein Stück Küchenplatte dabei.

Das meine Frage eine "Eiernummer" ist, ist mir klar. Ich finde aber nichts, dass ich nicht mit Ketten fahren darf, wenn Schnee / Eis liegt. Hier greift ja auch der 37 StVZO.

Laut der Gesetzgebung ist es egal ob mit Ketten gefahren wird oder nicht. Es muss der passende Reifen montiert sein. Ketten darf man auch nur auf Schnee fahren, bei allen anderen Straßenverhältnissen, wie zB Raureif sind keine Ketten erlaubt. Die müssen schnellstmöglich demontiert werden, sobald man verschneite Straßen verlässt.

Aber damit bin ich auch raus. Die gesetzlichen Bedingungen kann jeder selbst leicht im Internet nachschlagen. Die genaue Interpretation ist dann sowieso den Gerichten überlassen, sofern man die Interpretation der Ordnungshüter nicht akzeptieren möchte. Ich bin auch nur Laie in all den Fragen.

Also hast du, genau wie ich, keine Ahnung und hast nur eine Meinung. Alleine schon dein - schnellstmöglich - benötigt eine rechtliche Grundlage

Hier hast du sie und sie wird dir vermutlich nicht gefallen:

 

Die situative Winterreifenpflicht ist in 2 Abs 3a StVO geregelt: bei Schnee und Eis brauchst du Winterreifen. Nicht Ketten oder Schneesocken sondern Winterreifen.

 

Was ein Winterreifen ist, ist 36 Abs 4 StVZO geregelt. Und jetzt der Spoileralarm:

 

Ein Sommerreifen wird weder mit Schneeketten noch Schneesocken zum Winterreifen.

 

Findet man mit google in wenigen Sekunden.

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