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Schneeketten - 2 oder 4 Stck. ?

Themenstarteram 20. November 2006 um 16:31

Moin Kuhtreiber,

ich möchte was das Thema Schneeketten angeht mal einen ganz neuen Aspekt in die Runde werfen. Nämlich: Muß ich 2 oder 4 Ketten aufziehen, wenn ich laut entsprechendem Verkehrszeichen Schneekettenpflicht habe ?

Wenn nämlich wie wörtlich gefordert die angetriebenen Achsen mit Ketten versehen werden müssen, dann wären das ja bei der Kuh in der Tat 4 Stück...:-)

Genau diese Info gab mir auch eben mein Freundlicher. Nun habe ich meinen Juristen bemüht, mir mal etwas schriftlich zu besorgen.

Wer spekuliert mit ?

Grüße

4Horsemen

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13 Antworten

2 Schneeketten müssten reichen, ich werde auch nicht mehr besorgen. Audi empfiehlt ja sowieso nur Schneeketten hinten und ich denke, daß auch juristisch daran nichts auszusetzen sein dürfte (Hauptantriebskraft in der Verteilung eher hinten, PKW/ Nicht-Allradler haben generell nur die eine angetrieb. Achse mit Ketten besetzt).

Grüße aus dem Nordosten!

Richard

so steht's im bordbuch von audi:

Allradantrieb:

Wenn Schneeketten vorgeschrieben sind, so gilt dies im Allgemeinen auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Schneeketten dürfen auch bei Allradantrieb nur an den Vorderrädern montiert werden.

Oh Oh, das versuch man lieber nicht!

Schneeketten sind auf dem Q7 nur auf der Hinterachse zugelassen!

Gruß, CarHeiRS

Von der Logik her würde ich sagen: Vorne

1. Antrieb ist mit Allrad genug da - kein Problem.

2. Bremswirkung ist zu 70 % auf der Vorderachse (siehe Bremsendimensionen).

3. Lenkung ist vorne. Die Ketten könnten helfen die Lenkbarkeit zu steigern.

Aber könnte sein, dass Audi das aus konstruktiven/konzeptionellen Gründen anders vorschreibt. Hab leider noch keine Bedienungsanleitung. Da sollte es drin stehen.

Gruss

Olaf

Ja wo den nun!

Es muss doch irgend jemand geben der schon mal einen Allrad von Auto mit Schneeketten ausgestattet hat?!

Zitat:

Original geschrieben von carheirs

Oh Oh, das versuch man lieber nicht!

Schneeketten sind auf dem Q7 nur auf der Hinterachse zugelassen!

Gruß, CarHeiRS

Da beisst die Maus keinen Faden ab:

DEFINITIV NUR HINTEN !

Es reicht also 1 Paar ;)

Zitat:

Original geschrieben von kuh7-forever

Ja wo den nun!

Es muss doch irgend jemand geben der schon mal einen Allrad von Auto mit Schneeketten ausgestattet hat?!

Allrad ist mal das eine, aber wie surf2y schon schrieb, es gibt einfach auch bauartbedingte Limitierungen - sprich es fehlt der Platz.

Bei einem "Allrad" würde ich die Ketten nach vorne machen. Antrieb, Lenken, Bremsen. Spurhalten geschieht zwar hinten, aber trotzdem denke ich, vorne wäre besser.

Beim Q7 ist das schlicht verboten! Offenbar gibt es im vorderen Radhaus nicht genug Platz.

Auch die Felgen und Räder sind festgeschrieben, damit überhaupt Ketten beim Q7 gefahren werden dürfen. Das war bisher nur 235/60 R18 auf 7,5J x 18 ET53.

Ich meine gestern in einem Thread hier gelesen zu haben, dass Audi angeblich was an den zulässigen Reifendimensionen geändert hat, nicht aber bei der Vorschrift "nur Hinterachse". Aber auch erst bei den jüngsten Auslieferungen. Kann aber nur für meinen Fall reden und da ist es klar Limitiert auf eine Rad/Reifenkombi und Hinterachse!

Was zugelassen ist und was nicht sagt Dir heutzutage der Hersteller. Der FZ-Schein sagt da ja nicht mehr viel. Der Freundliche druckt Dir ein paar Seiten aus dem servicenet aus, da steht dann für Deinen Wagen alles drin.

Gruß, CareiRS

Schneeketten

 

Habe von meinem Vorgänger ML 270 CDI 4 Schneeketten-Mercedes schreibt Ketten auf allen Rädern vor-die ich auch beim Q 7 verwende.

Gruß MM 711

Re: Schneeketten

 

Zitat:

Habe von meinem Vorgänger ML 270 CDI 4 Schneeketten-Mercedes schreibt Ketten auf allen Rädern vor-die ich auch beim Q 7 verwende.

mercedes (4) ist auch nicht audi (2)!

laut ba gehören die ketten beim q hinten drauf.

Themenstarteram 21. November 2006 um 19:48

So...es ist nun nach Aussage meines Juristen definitiv so, daß der Gesetzgeber KEINE Regelung diesbezgl. festgelegt hat !

In Österreich wird es jedoch wie folgt gehandhabt:

Bei Allradfahrzeugen müssen bei Kettenpflicht die Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern gemäß Empfehlung der Betriebsanleitung des Herstellers montiert sein. Fehlt eine solche Empfehlung, sind die Schneeketten auf der Hinterachse anzubringen.

Nun bin ich schon seit einigen Jahren Fahrlehrer, aber mit dieser Aussage echt etwas überfordert...auch mit der Anweisung von Audi, die Ketten hinten zu montieren. Das leuchtet mir nun fahrphysikalisch gar nicht ein. Schließlich ist die Vorderachse die Gelenkte und auch bei Bremsungen die durch die dynamische Achslastverlagerung meist Belasteste. Will heißen...hier werden die Seitenführungskräfte dringender benötigt als an der Hinterachse, auch wenn diese auch angetrieben ist.

Was sagen denn andere Audianer dazu ??

einige Gedanken

 

Mir wurde von Fahrtrainern (Veltheim Schweiz) gesagt, dass es schwieriger sei ein Fahrzeug das hinten ausgebrochen ist (es sind ja nicht nur Rallyweltmeister auf der Strasse) wieder einzufangen. Das Problem sei das Fahrlaien (die in diesem Forum bestimmt nicht vorkommen) das Ausbrechen zu spät bemerken und dann auch zu heftig reagieren.

Wegen der Bremsverteilung stimmt es vollkommen, dass es vorne sinnvoll wäre.

Mann muss halt auf verschneiten Pisten beim Bremsen allgemein vorsichtig sein da die Physik immer stärker ist als die Regelsysteme.

Zu der Vorschrift nur hinten, habe ich mir überlegt, dass die ersten Fahrzeuge wie auch die jetztigen mit 18" ohne Lenkungsbegrenzer ausgeliefert wurden/werden. Da könnte es sein, dass es beim vollen Lenkeinschlag ein Platzproblem geben könnte.

Schneeketten 235/60R18 in der Migros Schweiz ca. 210.-- CHF ca. 155 Euro

Eins ist sicher, ich freue mich auf den ersten Schnee mit dem Q7!

ich würde auch sagen es liegt am lenkeinschlag warum die ketten hinten drauf müssen beim q7.

ab 19 zoll rädern wird eine lenkeinschlagbegrenzung verbaut.

Zitat:

Audi Q7 Lenkeinschlagbegrenzung

Aktuell erhalten Fahrzeuge mit 19“ oder 20“ Rädern ab Werk eine Lenkeinschlagbegrenzung, diese verhindert das Schleifen des Reifens im Radhaus.

Entsprechende Hinweise finden Sie auch in den Q7 Typengenehmigungen unter Pos. 70 + 71.

Fahrzeuge mit 18“ Rädern benötigen diese Begrenzung nicht, bei einer späteren Nachrüstung auf 19“/20“ Räder muss sie jedoch mit einem Zeitaufwand von ca. 3 – 4 Stunden plus Materialkosten vor Ort in Ihrem Betrieb nachgerüstet werden.

Gewichtigster Nachteil der Begrenzung ist die Erhöhung des Wendekreises von 12.0 m auf 12.8 m. Vor diesem Hintergrund verzichten wir auf die Aufnahme der Begrenzung in die Landessetzung für alle Audi Q7.

Beim Q7 4M (ab 2016) sind die Ketten auf den Vorderrädern zu montieren (s. Betriebsanleitung).

Schneeketten-q7-4m0012705ab-04-2016
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