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Schnee auf Autodach - gefährlicher Eingriff...?

Themenstarteram 20. Januar 2017 um 13:55

Hallo zusammen,

kann man durch ein NICHT-saubermachen seines KFZ von Schnne/Eis den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllen?

Folgende Szenarios stelle ich mir vor:

1.Pulverschnee fliegt ab einer bestimmten Geschwindigkeit vom Dach und der Hintermann freut sich. Erfüllt man hiermit den Tatbestand? Die "Einschränkung" des Hintermanns ist ja maximal vergleichbar mit natürlichem Schneefall und eine konkrete Gefährdung für ihn wohl nur sehr weit an den Haaren herbeizuziehen?

2. An den Scheinbenwischern bilden sich Klumpen aus Schnee, diese fallen vom Auto. Erfüllt man hiermit ggf den Tatbestand?

Oder denke ich hier schon vil zu abstrakt?

Wie verhält es sich denn für LKW-Fahrer die ihre Plane nicht Eisfrei halten?

Erfüllen diese ggf. den Tatbestand einer fahrlöässigen gefährlichen Eingriffs?

Vielen Dank schonmal!

Beste Antwort im Thema

Die Antwort ist doch ganz einfach. Stell dir vor du bekommst die Ladung Schnee von einem vor dir fahrenden Pkw auf die Frontscheibe und du siehst im Moment nichts mehr, verreist das Lenkrad und...... oder dir fliegt eine Eisplatte von einem Lkw in deine Scheibe und du siehst NIE wieder was.

Jetzt kannst du dir die Antwort selber geben.

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Ich bin eigentlich gar kein Law & Order-Typ, aber wenn man einen LKW sieht der Eisplatten verliert, sollte man die Polizei rufen. Das hat dann im Idealfall einen Lerneffekt beim Fahrer.

Für die Trailer (Plane+Spriegel) gibt es eine pressluftbetriebene Hilfe. Ein Folienschlau wird im Dach mittig von vorne bis hinten verlegt. Wird er mit der bordeigenen Pressluft aufgeblasen, bildet sich dann ein Satteldach aus und der gröbste Kram kommt dann von allein runter. Soll bei Standphasen benutzt werden. Das verhindert auch Eisplatten, weil sich die dafür nötigen Pfützem erst gar nicht bilden. Ist allerdings manchen Spediteuren schlicht zu teuer. Sind schließlich ca. 1.500,- €. :rolleyes:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Januar 2017 um 13:37:39 Uhr:

Ist allerdings manchen Spediteuren schlicht zu teuer. Sind schließlich ca. 1.500,- €. :rolleyes:

Das geht ja mal gar nicht, daß man soviel Geld für einen "Nonsens" buchstäblich "zum Fenster rauswirft". :eek:

Meine Meinung (die zählt ja ohnehin nicht), sollten die Strafen bei herabfallenden Eisplatten 5-Stellig werden.

Und dem Fahrer natürlich an Ort und Stelle der Führerschein beschlagnahmt werden.

Glaubt mir wie schnell plötzlich alle Ihre LKW's von Schnee und Eis befreien können.

Zitat:

@UTrulez schrieb am 21. Januar 2017 um 12:59:41 Uhr:

Ich bin eigentlich gar kein Law & Order-Typ, aber wenn man einen LKW sieht der Eisplatten verliert, sollte man die Polizei rufen. Das hat dann im Idealfall einen Lerneffekt beim Fahrer.

Das traurige an der ganzen Sache ist doch, daß die Polizei hier nichts unternimmt.

Das war erst letzte Woche... Vor mir fährt die Polizei mit dem Streifenwagen und 4 Fahrzeuge weiter vorne mutierte ein Auto zur fahrenden Schneekanone, weil er unmengen an Schnee auf dem Dach hatte.

Keine Anstalten von den Beamten hier einzugreifen und den Fahrer anzuhalten.

Ich hatte einmal so eine Begegnung mit einer Eisplatte eines LKW in einem Tunnel und diese zum Glück überlebt. Mehr Abstand vor mir hat dabei keine Rolle gespielt und überhaupt nichts genutzt, bei der ca. 1m grossen Eisplatte, die sich von einem entgegenkommenden LKW löste. Auslöser war vermutlich das Nichträumen der Plane des LKW kombiniert mit der im Tunnel höheren Temperatur und der Nähe der LKW-Plane zur Decke. Gerade die dort entstehenden Luftwirbel lösen so manche Eisplatte im Ganzen von der Plane.

Es traf aufgrund meiner Bremsreaktion statt der Frontscheibe nur die Motorhaube meines Wagens und das Eis zersprang beim Aufprall in kleinere ungefährliche Brocken (nur noch so <5-10cm gross). Ich habe zum Glück nicht falsch reagiert, was bei dichterem Verkehr in einem Tunnel mit Gegenverkehr und ohne Standstreifen vermutlich fatal gewesen wäre (und das wohl eher nicht nur für mich).

Auch Schnee auf dem Autodach ist hochgefährlich, da es bei einer Bremsung auf die Frontscheibe rutschen kann, was dem Fahrer jegliche Sicht nimmt. Gerade nach dem Skiurlaub sieht man solche Nichtnachdenker öfters mal. Wenn das Wagendach durch die Innenraumheizung erwärmt, wird aus dem Schnee/Eisgemisch schnell mal eine Gefahr, da es nicht mehr haftet.

Im Sommer würde es vermutlich kein Mensch akzeptieren, wenn das eigene Auto vom Vorausfahrenden mit Sand oder Kieselsteinen beworfen würde (z.B. wegen der Ladungssicherungspflicht bei LKW). Warum sollte ein vergleichbares Verhalten durch nichtentferntes Eis und Schnee im Winter in Ordnung sein?

Wer mit entfernbarem Schnee oder Eis in nennenswertem Umfang auf dem Wagen herumfährt (oder seine Scheinwerfer, Lichter und Scheiben nicht freiräumt/freikratzt), ist nach meiner Meinung nicht in der Lage sein Handeln als Fahrzeugführer verantwortungsgerecht umzusetzen und bedarf einer spürbaren Erinnerung.

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