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Schmerzensgeld nach Autounfall - fahrlässige Körperverletzung

Themenstarteram 8. März 2013 um 14:50

Hallo zusammen,

meine Frage schonmal vorab:

Gibt es eine Frist, in der der Unfallverursacher nach nach dem Unfall, nachdem der Strafbefehl zugestellt wurde und Schmerzensgeld feststeht, aber noch keine Zahlungsaufforderung da ist, die Kfz-Haftpflichtversicherung kontaktieren muss?

Ich hatte in Mai 2012 einen Autounfall mit dem gemieteten Sprinter von Europcar, bin beim linksabbiegen zu langsam gewesen bzw. habe beim linksabbiegen den Gegenverkehr nicht beachtet und somit einen Unfall verursacht.

Beide Fahrzeuge haben einen Totalschaden. Die Halterin und ihre Insassen von dem zweiten Fahrzeug hatten keine sichtbare Verletzungen (wahrscheinlich nur Schleudertrauma), sie haben eine Anklage erhoben.

In November 2012 bekam ich den Strafbefehl zugestellt. Es wurde eine Geldstrafe (Schmerzensgeld) festgesetzt, Zahlung erst nach Zahlungsaufforderung.

Zahlungsaufforderung kam Mitte Februar 2013.

Da ich so einen Fall noch nie hatte und auch keinen Anwalt hinzugezogen hatte (ich dachte ich brauche keinen, der Fall war klar - ich war schuld), bin ich davon ausgegangen ich müsste das Schmerzensgeld bezahlen, bis ich vor kurzem erfuhr, dass die Haftpflichtversicherung des Mietunternehmens diese Kosten trägt.

Ich habe bei der Versicherung angerufen und die Dame sagte mir, ich hätte die Frist der "Meldung/Einreichung der Unterlagen - Strafbefehl - Zahlungsaufforderung" nicht eingehalten.

Ich wusste nichts von einer Frist.

Heisst es jetzt für mich, durch die Versäumniss der angeblichen Frist bleibe ich auf den Kosten sitzen?

Ich bin Studentin und versuche natürlich wo es nur geht zu sparen.

Nächste Woche wollte ich einen Anwalt hinzuziehen, aber wenn Ihr etwas wisst würde ich mich freuen schonmal irgendwelche Infos zu haben.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank für Eure antworten.

Beste Antwort im Thema
am 8. März 2013 um 16:58

Die Geldstrafe aus einem Strafbefehl ist doch kein Schmerzensgeld. Die Geldstrafe kassiert der Staat, bzw. ein gemeinnütziger Verein, wenn benannt wurde. Damit die Versicherung mal gar nichts am Hut.

Schmerzensgeld wird im Zivilverfahren festgesetzt.

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13 Antworten

Du bist Student ja gut kein Problem du sparst auch gut, aber warum sparst du an deinem Verstand ? wie wärs mal die AGB´s des jeweiligen Mietunternehmens zu lesen. Und ja solche Kosten trägt die Haftpflichtversicherung!

Hallo,

Du bist doch sicherlich von der Versicherung angeschrieben worden, oder?

Hast Du dir das oder die Schreiben gut durchgelesen und alle gestellten Fragen beantwortet?

Liebe Grüße

Herbert

am 8. März 2013 um 16:58

Die Geldstrafe aus einem Strafbefehl ist doch kein Schmerzensgeld. Die Geldstrafe kassiert der Staat, bzw. ein gemeinnütziger Verein, wenn benannt wurde. Damit die Versicherung mal gar nichts am Hut.

Schmerzensgeld wird im Zivilverfahren festgesetzt.

zuminderst für studium seh ich schwarz....

Themenstarteram 29. März 2013 um 13:10

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Die Geldstrafe aus einem Strafbefehl ist doch kein Schmerzensgeld. Die Geldstrafe kassiert der Staat, bzw. ein gemeinnütziger Verein, wenn benannt wurde. Damit die Versicherung mal gar nichts am Hut.

Schmerzensgeld wird im Zivilverfahren festgesetzt.

Genau, es war kein Schmerzensgeld sondern eine vom Staat aufgesetzte Geldstrafe, die ich wegen Unachtsamkeit nun bezahlen muss.

Danke für eure Antworten und frohe Ostern!

Themenstarteram 29. März 2013 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

zuminderst für studium seh ich schwarz....

was hat das denn mit dem Thema zu tun?

Zitat:

Original geschrieben von IK3009

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Die Geldstrafe aus einem Strafbefehl ist doch kein Schmerzensgeld. Die Geldstrafe kassiert der Staat, bzw. ein gemeinnütziger Verein, wenn benannt wurde. Damit die Versicherung mal gar nichts am Hut.

Schmerzensgeld wird im Zivilverfahren festgesetzt.

Genau, es war kein Schmerzensgeld sondern eine vom Staat aufgesetzte Geldstrafe, die ich wegen Unachtsamkeit nun bezahlen muss.

Danke für eure Antworten und frohe Ostern!

Wenn es kein Schmerzensgeld war, sondern ein Strafbefehl für die fahrlässige KV musst du das selbst bezahlen. Strafbefehle übernimmt keine Versicherung.

Edit: Ups, zu spät gemerkt. Hatte wohl schon jemand geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von IK3009

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

zuminderst für studium seh ich schwarz....

was hat das denn mit dem Thema zu tun?

Das frage ich mich allerdings auch.

am 29. März 2013 um 13:57

Wenn du eine Rechtschutzversicherung mit Verkehrsrecht und Strafrechtschutz hast, kannst du das Ganze ja nochmals mit dem Anwalt durchsprechen.

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Zitat:

Original geschrieben von IK3009

 

was hat das denn mit dem Thema zu tun?

Das frage ich mich allerdings auch.

weil das sehen, frage, verstehen, aufgabe richtig lösen auch der grösste teil des studiums ausmacht und hiervon mangelt es wohl ganz gewaltig.

am 3. April 2013 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Wenn du eine Rechtschutzversicherung mit Verkehrsrecht und Strafrechtschutz hast, kannst du das Ganze ja nochmals mit dem Anwalt durchsprechen.

Und was soll es bringen?

Der Strafbefehl ist angenommen, da innerhalb der Frist dagegen kein Widerspruch erhoben wurde. Da kann auch ein Anwalt nichts mehr machen!

Und für die Sache mit der VS braucht er wohl keinen Strafrechtler.

@onkel-howdy:

Leidet bist du nicht einen Hauch besser. Sehen und verstehen scheint bei dir auch nicht zu klappen, wie kommt es sonst, dass du hier belangloses Zeugs postest, das weder mit dem Thema zu tun hat, noch irgendwem hilft?

Zur Info: Auch wenn da ein Fragezeichen steht möchte ich nicht wirklich eine Antwort von dir. Kommt aus meiner Sicht eh nichts bei raus...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von AS60

 

Das frage ich mich allerdings auch.

weil das sehen, frage, verstehen, aufgabe richtig lösen auch der grösste teil des studiums ausmacht und hiervon mangelt es wohl ganz gewaltig.

Da hast sich der onkel-howdy verlaufen, im VS-Thread bis Du mit solchen Beiträgen der Held des Tages.

Hier liegt die Messlatte etwas höher.

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