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Schlimmer Fall

Themenstarteram 5. Mai 2006 um 19:55

Hallo,

wir wohnen in Hemer (NRW) und hier im Dorf ist ein Autohändler.

Problem: Bei meiner Mutter Renault 19 Phase II ist der Zahnriemen gerissen. Der Autohändler fuhr zufällig vorbei, und hat ihr geholfen. Er hat ein Angebot gemacht das er den Wagen für 600€ fertig machen könnte, da er noch einen Motor hätte. Meine Mutter hat es machen lassen, und der Wagen läuft zwar nicht gerade toll aber er fährt. Wir dachten da er so Preiswert ist schauen wir nochmal bei Ihm vorbei da ein anderes Familienmitglied (Fahranfänger)ein Auto benötigt hat.

Angeboten wurde uns ein Golf 2 Diesel Bj.91 mit Servo, Zentral etc. für 900€ wo der Händler meinte er müsste noch Tüv machen. Einer Woche später hatte der Wagen Tüv, und der Wagen wurde von meinem Schwager angemeldet.

Nach ein paar Tagen kamen die Probleme: Servoschlauch geplatzt, Kupplung ist durch, Achse ist gebrochen oder angebrochen wie auch immer, Motoraufhängungen sind auch im Eimer, der Motor der im Fahrzeug ist, ist nicht eingetragen. Meine erst Frage ist wie der Wagen überhaupt Tüv bekommen hat ?!?!?!?Das ist doch nicht normal?

Durch einen blöden Zufall ist bei dem Renault von meiner Mom der Auspuff abgefallen. Sie ist einen Meisterbetrieb gefahren, um den Auspuff machen zu lassen. Sie erwähnte auch das mit dem Motor das dieser wohl nicht so toll laufen würde. Nun ja hinterher ist rausgekommen das der Motor nicht gewechselt wurde sondern einfach nur ein Neuer Zahnriemen wieder montiert wurde....

So nun sind wir jetzt 2x reingelegt worden von diesem Händler. Leider haben wir keine Kaufverträge noch sonstige Rechnungen weil er meinte es wären Bastelautos...Es gibt aber genug Zeugen. Einen alten Mitarbeiter haben wir auch von diesem Händler getroffen, der besätigt das er wirklich keinen Motor gewechselt hat.

Kann man da was machen? Der Händler weigert sich und will das Geld nicht wieder herausgeben. Kann ich mit der Polizei zu dem Händler fahren? Oder ist alles einfach Hoffnungslos?

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27 Antworten

also ein durchschnittlicher tüv prüfer sollte schon sehen können wenn ein achskörper von rost massiv befallen ist, da es sich um einen golf 2 handelt nehme ich an das der aggregateträger an der vorderachse oder die querlenker gemeint sind, hab ich auch schon oft gesehn das die durchgerostet waren. und wer auf so ein auto tüv gibt handelt einfach verantwortungslos. klar ist der tüv prüfer auch nur ein mensch, aber ein mensch der große verantwortung für die sicherheit im straßenverkehr trägt und wenn er so nachlässig oder bestechlich ist, sollte man schon sehen das man ihm das handwerk legt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung eurer Forderungen.

Da der Händler die gesetzliche Gewährleistungpflicht nicht reduziert hat (Ausschluß ist nicht möglich), gilt für euch die volle Gewährleistungszeit von 24 Monaten. In den ersten sechs Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, daß der Schaden nicht schon beim Kauf vorlag.

Die Ausrede "Bastlerfahrzeug" besitzt keine Rechtskraft mehr und hat daher keinen Einfluß auf die Gewährleistung.

Sachlich nicht ganz richtig!Da es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt,reduziert sich die Gewährleistung in der Autobranche üblich auf 12 Monate.

Eine Ausschluß ist aus 2 Gründen nicht möglich:

1. Der Wagen hat TÜV neu,daher ist ein Verkauf als Bastlerfahrzeug nicht möglich.

2. Der Wagen wurde zu einem ortsüblichen Preis an einen ENDKUNDEN verkauft,daher ist es wiederrum nicht möglich,die Gewährleistung auszuschließen!

 

Außerdem: Wer kauft einen Wagen OHNE Kaufvertrag???

Wie "blöd" muß man sein?? Nicht persönlich nehmen!

Selbst als ich meine MINI-Karosserie verkauft habe,gabs einen Kaufvertrag.

 

*Kopfschüttel*

 

Martin

am 8. Mai 2006 um 6:21

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Außerdem: Wer kauft einen Wagen OHNE Kaufvertrag???

Wie "blöd" muß man sein?? Nicht persönlich nehmen!

Selbst als ich meine MINI-Karosserie verkauft habe,gabs einen Kaufvertrag.

 

*Kopfschüttel*

 

Martin

Es ist üblich solche Fahrzeuge ohne Kaufvertrag zu verkaufen, um Probleme mit der Gewährleistung zu vermeiden. Es gibt in D genug blöde Leute, die für <500€ Autos erwarten, die die nächsten 2 Jahre mängelfrei fahren. Ein Golf2 ist mindestens 15 Jahre alt, hatte meist etliche Vorbesitzer und ist von denen ordentlich verbastelt worden. Man sollte das ganze System mit der Gewährleistung einfach mal überdenken! Es ist einfach nicht möglich ein Auto für unter 1000€ mit Gewährleistung zu verkaufen.

Ist eine Kupplung nicht ein Verschleißteil? Da zählt doch die Gewährleistung eh nicht oder?

am 8. Mai 2006 um 15:42

Es ist schlicht nicht möglich diese Fahrzeuge ohne Gewährleistung zu verkaufen. Ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform. Bei Geld gegen Auto ist ein Vertrag geschlossen worden, im Zweifel zu den üblichen Bedingungen. Ein fahrbereites fahrzeg mit neuem TÜV ist kein basterfahrzeug.

Mit durchgerostetn Mpotorträgern entsprach das fahrzeug zu keinem Zeitpunkt dem vereinbarten Gut (verkehrssicher)

Wäre der Schaden bekannt gewesen hätte sicher niemend gekauft.

Entweder Ihr verkauft die Fahrzeuge als defekt oder gebt Gewährleiszung, so einfach ist das. Die Kohle abgreifen und dann die gesetzlichen regeln umgehen ist nicht.

das andere ist aber der Betrug mit der Reparatur. Zudem Verstoß gegen Niederlassungsgesetze als handwerker.

Ich denke da wird es Zeit dass dem mal Einhalt geboten wird.

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Da es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt,reduziert sich die Gewährleistung in der Autobranche üblich auf 12 Monate.

Eine Reduzierung der Gewährleistung auf 12 Monate ist möglich, bedarf aber einer schriftlichen Vereinbarung zwischen beiden Vertragsparteien. Gibt es eine solche schriftliche Vereinbarung nicht, dann gilt automatisch die volle Gewährleistungszeit von 24 Monaten.

am 8. Mai 2006 um 19:33

@ Drake,

war mir auch gerade aufgefallen.

Die Gewährleistung KANN bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate beschränkt werden, automatisch geschieht dies nicht. Ohne schriftlichen Vertrag ist der Händler in der schwächeren Position wenn der Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr festliegt. Dies ist hier durch den extra gemachten TÜV rekonstrúierbar.

am 9. Mai 2006 um 5:39

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Es ist schlicht nicht möglich diese Fahrzeuge ohne Gewährleistung zu verkaufen. Ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform. Bei Geld gegen Auto ist ein Vertrag geschlossen worden, im Zweifel zu den üblichen Bedingungen. Ein fahrbereites fahrzeg mit neuem TÜV ist kein basterfahrzeug.

Mit durchgerostetn Mpotorträgern entsprach das fahrzeug zu keinem Zeitpunkt dem vereinbarten Gut (verkehrssicher)

Wäre der Schaden bekannt gewesen hätte sicher niemend gekauft.

Entweder Ihr verkauft die Fahrzeuge als defekt oder gebt Gewährleiszung, so einfach ist das. Die Kohle abgreifen und dann die gesetzlichen regeln umgehen ist nicht.

Woher willst du wissen, dass der Motorträger durchgerostet war?

Ein neuer TÜV macht aus einem Bastlerfahrzeug noch keinen guten Gebrauchtwagen. Der Innenraum kann trotzdem verdreckt, die Sitzbezüge eingerissen, die Bremsen kurz vor der Verschleißgrenze, Reifen mit 2mm Profil, leicht undichte Stoßdämpfer und die ganze Liste komplett verbeult und angerostet sein. Ohne Vertrag kannst du nichts beweisen!!! Du mußt wenn du klagst, beweisen was der Händler dir gesagt hat. Es steht Aussage gegen Aussage also nix mit gültig. Willkommen in der Realität. Wegen Leuten wie dir werden Autos lieber für 400€ nach Polen verkauft, als für 600-800€ in Deutschland. Der, der diesen Schwachsinn bezahlt, ist der, der sein Fahrzeug in Zahlung gibt und weniger bekommt.

am 9. Mai 2006 um 8:12

Zitat:

Woher willst du wissen, dass der Motorträger durchgerostet war?

Ein neuer TÜV macht aus einem Bastlerfahrzeug noch keinen guten Gebrauchtwagen.

Zu1: stand das nicht iregendwo?

Zu2: natürlich sagt der TÜV nichts über die Qualität eines gebrauchtwagens aus, er bestätigt die Verkehrssicherheit bei Vorführung. Ich sege nicht das der TÜV irgendein Qualitätsmerkmal ist, ABER:

Warum sollte ein Bastlerfahrzeug mit frischem TÜV verkauft werden? Damit wird suggeriert das Fahrzeug ist verkehrssicher in einem fahrfähigen zustand und dami sicher KEIN Bastlerfahrzeug. Es geht lediglich um den unwirksamen Ausschluss der Gewährleistung. was der Tüv hätte erkennen müssen ist mir (und dem Zivilrichter auch) völlig egal.

UND der Händler muss beweisen dass er die Gewährleistung wirksam aushgschlossen hat! Die Umstände sprchen gegen ein Bastlerfahrzeg.

Wegen Leuten wie mir passiert garnichts, ´da musst Du Dich schon an den gesetzgeber wenden. Der vorliegende Fall ist Betrug, evl noch Täuschung und ein umgehungstatbestand.

Du siehts zu viele schlechte Anwaltssendungen.

Wo soll er das Fahrzeug bitteschon herhaben das kurz zuvor vom Händler durch den Tüv gebracht wurde wenn nicht durch einen Kauf?

Zitat:

Original geschrieben von Kneipa

Ohne Vertrag kannst du nichts beweisen!!!

Der Threadersteller braucht auch keine Beweise. Die Beweislast liegt nach aktueller Gesetzeslage zweifelsfrei beim Händler. Und da dieser keinen schriftlichen Vertrag vorweisen kann, hat er eindeutig die schlechteren Karten.

am 23. Mai 2006 um 12:46

hi,

komme aus hagen, den dekra tüv in hohenlimburg kenne ich gut, ist auf dem gelände von cordes&simon. der ist doch hier weltbekannt, das er mal 1 der 2 augen zudrückt. aber seit neuestem arbeitet dort noch ein dekra prüfer, und der ist sehr sehr korrekt.

bin dort früher immer mit meinem alten wagen gefahren, kam immer sehr gut durch ;-)

Themenstarteram 23. Mai 2006 um 12:52

Ja genau der der Vorname fängt mit P. an gell?!?! Lol tja wenn das die Dekra wüsste...

Moin,

Ich glaube den Händler kenne Ich *fg*

Im übrigen ... es ist zwar RICHTIG, das ein frischer TÜV kein mängelfreies Fahrzeug macht, aber die Rechtsprechung geht davon aus (!) das ein Fahrzeug, das mit NEUERWORBENEM TÜV beworben wird, nicht gleichzeitig ein Bastlerfahrzeug sein kann. Einfach aus dem Grund, weil es Verkehrssicher sein muss und der Fakt frischer TÜV eben von NICHT FACHLEUTEN als Qualitätsmerkmal eingestuft wird. Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung seit der Änderung der Gewährleistung Fälle die so gelagert waren, meines Wissens IMMER Zugunsten des Kunden ausgelegt.

Das Gewährleistungsrecht ist auch GANZ GENAUSO richtig. Denn es soll den NICHT FACHMANN vor dem ggf. betrügerischen Fachmann bewahren und beschützen. Das Gewährleistungsrecht und die Rechtsprechung erlauben ja das Bastlerfahrzeug durchaus. Und zwar, wenn es nicht als "Qualitativ" wertiges Fahrzeug beworben wird und nicht zum "marktüblichen" Preis gehandelt wird. Wobei durchaus davon ausgegangen wird, das Fahrzeuge unter einer gewissen Preisgrenze als Bastlerfahrzeuge akzeptiert werden. Nur halt WIDERSPRICHT die Bewerbung als "Qualitätsfahrzeug" hier.

Problem ist hier ... das ggf. nicht nachvollziehbar ist, das das Fahrzeug vom Händler kommt. Wenn dieser Nachweis gelingt, gilt ein mündlicher Vertrag ganz genauso wie ein schriftlicher, wenn er denn belegbar ist (Das kann ein Problem sein!). Und das bezieht das Gewährleistungsrecht mit ein. Aber ... DURCHAUS ein sehr problematischer Fall ;)

MFG Kester

Ich kenne in Hemer auf Anhieb 2 Händler, bei denen ich niemals ein Fahrzeug kaufen würde - egal.

Da gibts nur eins - ab zum Anwalt. Die Polizei kann Dir da nicht weiterhelfen.

 

Bollo

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