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Schlimmer Fall

Themenstarteram 5. Mai 2006 um 19:55

Hallo,

wir wohnen in Hemer (NRW) und hier im Dorf ist ein Autohändler.

Problem: Bei meiner Mutter Renault 19 Phase II ist der Zahnriemen gerissen. Der Autohändler fuhr zufällig vorbei, und hat ihr geholfen. Er hat ein Angebot gemacht das er den Wagen für 600€ fertig machen könnte, da er noch einen Motor hätte. Meine Mutter hat es machen lassen, und der Wagen läuft zwar nicht gerade toll aber er fährt. Wir dachten da er so Preiswert ist schauen wir nochmal bei Ihm vorbei da ein anderes Familienmitglied (Fahranfänger)ein Auto benötigt hat.

Angeboten wurde uns ein Golf 2 Diesel Bj.91 mit Servo, Zentral etc. für 900€ wo der Händler meinte er müsste noch Tüv machen. Einer Woche später hatte der Wagen Tüv, und der Wagen wurde von meinem Schwager angemeldet.

Nach ein paar Tagen kamen die Probleme: Servoschlauch geplatzt, Kupplung ist durch, Achse ist gebrochen oder angebrochen wie auch immer, Motoraufhängungen sind auch im Eimer, der Motor der im Fahrzeug ist, ist nicht eingetragen. Meine erst Frage ist wie der Wagen überhaupt Tüv bekommen hat ?!?!?!?Das ist doch nicht normal?

Durch einen blöden Zufall ist bei dem Renault von meiner Mom der Auspuff abgefallen. Sie ist einen Meisterbetrieb gefahren, um den Auspuff machen zu lassen. Sie erwähnte auch das mit dem Motor das dieser wohl nicht so toll laufen würde. Nun ja hinterher ist rausgekommen das der Motor nicht gewechselt wurde sondern einfach nur ein Neuer Zahnriemen wieder montiert wurde....

So nun sind wir jetzt 2x reingelegt worden von diesem Händler. Leider haben wir keine Kaufverträge noch sonstige Rechnungen weil er meinte es wären Bastelautos...Es gibt aber genug Zeugen. Einen alten Mitarbeiter haben wir auch von diesem Händler getroffen, der besätigt das er wirklich keinen Motor gewechselt hat.

Kann man da was machen? Der Händler weigert sich und will das Geld nicht wieder herausgeben. Kann ich mit der Polizei zu dem Händler fahren? Oder ist alles einfach Hoffnungslos?

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27 Antworten

Beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung eurer Forderungen.

Da der Händler die gesetzliche Gewährleistungpflicht nicht reduziert hat (Ausschluß ist nicht möglich), gilt für euch die volle Gewährleistungszeit von 24 Monaten. In den ersten sechs Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, daß der Schaden nicht schon beim Kauf vorlag.

Die Ausrede "Bastlerfahrzeug" besitzt keine Rechtskraft mehr und hat daher keinen Einfluß auf die Gewährleistung.

Nur mal rein interessehalber: wurde der TÜV im Haus des Händlers gemacht oder von ner unabhängigen Prüfstelle, die einen eigenen Standort hat, an der das Fahrzeug vorgeführt wurde??

Ansonsten, wenn es WIRKLICH genug Zeugen für die diversen Aussagen gibt, dann könnte man den Rechtsweg einschlagen, selbstverständlich ist auch ein mündlicher Vertrag absolut gültig. Kommt halt auf die Durchsetzungsmöglichkeit an. Und wie das mit der Rechtsauslegung dann aussieht, ist nicht mehr Sache dieses Forums...

Gruß Tecci

Themenstarteram 6. Mai 2006 um 7:27

Der Händler fährt immer zu einem DEkra Mann nach Hohenlimburg. Immer nur zu diesem tja wir haben es der Dekra gemeldet und die schicken jetzt 2 Leute vorbei und begutachten dieses Fahrzeug...So lange sollen wir das Auto noch nicht dem Händler zurück bringen...Na toll...Also was ist am besten um das Geld wieder zu bekommen? Anwalt oder Polizei? Es ist Betrug oder nicht?

am 6. Mai 2006 um 7:37

wende dich doch mal an die kfz-schiedsstelle .

wenn dir da nicht geholfen wird kannst du immer noch zum anwalt und nach absprache zur polizei gehen. du kannst ja mal zur polizeiwache gehen und denen den fall schildern. }du darfst nur deinen wagen dem händler zur verfügung stellen{

am 6. Mai 2006 um 20:08

Zitat:

Meine erst Frage ist wie der Wagen überhaupt Tüv bekommen hat

Gehört zwar nur bedingt zum Thema, aber die Aussagen "Fahrzeug hat frisch TÜV" bekommen spielt für mich keine Rolle mehr, schon gar nicht wenn diese von einem Händler sammte.

Ich war letztens ins so einer "Hinterhofwekrstatt" gewesen, da Arbeitet ein Kollege von mir. Deren "Top Angebot" - 150€ und ihr Wagen bekommt GARANTIERT TÜV....

am 6. Mai 2006 um 20:24

Ich kenne auch einen Händler, der bekommt grundsätzlich jeden Wagen durch den Tüv durch. Also auf Tüv würde ich mich auch niemals verlassen. Der von mir gemeinte Händler hat ein Auto quasi vor meinen Augen durch den TÜV bekommen, wo beide vorderen Scheinwerfer defekt waren...

Zitat:

Original geschrieben von Dext0r

Ich war letztens ins so einer "Hinterhofwekrstatt" gewesen, da Arbeitet ein Kollege von mir. Deren "Top Angebot" - 150€ und ihr Wagen bekommt GARANTIERT TÜV....

Hab auch schon gehört, dass man sich den TÜV gegen doppelte Gebühr auch ohne Wagen-Vorführung erkaufen kann.

Ob's stimmt oder ob's nur ein Gerücht ist, weiß ich nicht, könnte es mir aber gut vorstellen, dass es so was gibt.

Mein Bruder hat sich nen Omega gekauft, frisch TÜV drauf und beim Check beim FOH wegen nen fehler vom Motor, weil er immer ausging, fiel auf das die Gummis von der Radaufhängung vorne sind alle angerissen.

Der Meister(den ich auch privat kenne) meinte so hätte man den Wagen nicht durch den TÜV bekommen.

 

MFG Sebastian

am 7. Mai 2006 um 12:56

Selbstverständlich ist es Betrug wenn er Dir berechnet er hätte einen Motor gewechselt und er hat es nicht. Mir ist bei einem Vertragshändler was ähnliches pssiert: Plötzlich war der wartungsbericht weg und der Meister sagte mir wörtlich ich hätte ja keine Leistung gekauft (für 600€!!!!) sondern nur einen Stempel im Wartungsheft. Da der herr auch noch der meinung war er dürfte mein Auto wegen einer strittigen alt Forderung pfänden hab ichs tatsächlich mit der polizei abgeholt.

Du musst Dir aber überlegen ob Du Ihn anzeigst, denn das bringt Dir keinen cent wieder. Versuch das lieber zivilrechtlich.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Du musst Dir aber überlegen ob Du Ihn anzeigst, denn das bringt Dir keinen cent wieder. Versuch das lieber zivilrechtlich.

Man kann die Sache auch zweigleisig (straf- und zivilrechtlich) laufen lassen.

Themenstarteram 7. Mai 2006 um 15:02

Wir haben noch was tolles erfahren. Er hat keinen Meister keine Angestellten und hat KFZ nie gelernt! :-( Er ist nur als Autohändler eingetragen...Nun ja ich werde morgen zur Polizei gehen...danach einen Anwalt aufsuchen... Erstmal vielen Dank für die vielen schnellen Antworten

am 7. Mai 2006 um 18:38

Zitat:

Man kann die Sache auch zweigleisig (straf- und zivilrechtlich) laufen lassen.

Angenommen er wird wegen Betrugs zu einer Gerldstrafe verurteilt (was jetzt sehr wahrscheinlich ist, da er keine reparaturen anbieten darf) . Welcher Anspruch wird dann wohl zuerst befriedigt, wenn keine Substanz vorhanden ist?

@fuchs755

Das wäre natürlich ein Argument dafür, nur den zivilrechtlichen Weg zu beschreiten.

am 8. Mai 2006 um 5:48

Re: Schlimmer Fall

 

Zitat:

Original geschrieben von rose-ct

Hallo,

Angeboten wurde uns ein Golf 2 Diesel Bj.91 mit Servo, Zentral etc. für 900€ wo der Händler meinte er müsste noch Tüv machen. Einer Woche später hatte der Wagen Tüv, und der Wagen wurde von meinem Schwager angemeldet.

Nach ein paar Tagen kamen die Probleme: Servoschlauch geplatzt, Kupplung ist durch, Achse ist gebrochen oder angebrochen wie auch immer, Motoraufhängungen sind auch im Eimer, der Motor der im Fahrzeug ist, ist nicht eingetragen. Meine erst Frage ist wie der Wagen überhaupt Tüv bekommen hat ?!?!?!?Das ist doch nicht normal?

Der Tüv lässt sich einfach erklären:

Kupplung nicht relevant

Servoschlauch war ok

Inwiefern ist die Achse gebrochen?

Motoraufhängungen porös oder durchgerissen?

Ist im Brief ein Benzinmotor eingetragen? oder ein anderer Dieselmotor?

Der Tüv-Mann ist auch nur ein Mensch und soll die Verkehrssicherheit prüfen. Für die 40€ macht er keine komplette Durchsicht! Entscheidend sind Reifen, Bremsen, Stoßdämpfer, Lichtanlage...

Die Geld kannst du ohne Kaufvertrag vergessen. Ich würde dir als Händler anbieten den Wagen für die bezahlten 200€ zurückzunehmen. Ein Bastlerauto heißt nun mal nicht Neuwagen, sondern Bastlerauto, weil man daran rumbasteln muß.

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