Schilder-Frage
Wir fahren auf einen Vorfahrtstrasse. An einer Schule wird diese durch das allseits bekannte 30-Schild auf 30 limitiert. Direkt hinter der Schule kreuzt eine Bundesstrasse (zweispurig je Richtung), die natürlich auch Vorfahrtberechtigt gegenüber unserer Strasse ist, an einer aufwändigen Ampelkreuzung. Danach läuft unsere aber wieder als vorfahrtberechtigte Strasse weiter.
Wir befinden uns weiterhin innerorts. Weitere Temposchilder jedweder Höhe oder Schilder für die Aufhebung gibt es nicht. Welches Tempo gilt nach der Kreuzung der Bundesstrasse auf "unserer" Strasse?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
So traurig ist halt die lage vor Deutschen Gerichten. Das kann vor jedem anderen Gericht anders ausgehen.
Moin,
leider🙁
Ich dachte im GG steht, Auszug "Kein Mensch darf wegen seiner Herkunft ... benachteiligt werden ..." 😕
Gruss TAlFUN
122 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Du bist also auch der Meinung, das die bestehende Rechtslage Schwachsinn ist. Nichts anderes haben ich und andere versucht klarzustellen.
Schön. Du hast was " klargestellt " . Und was hast du getan um den Mißstand zu ändern ? Im Senat eine flammende Rede gehalten ? Oder wie ein Meckeropa im Sessel gesessen ? Ach ne, du Bakunin für Arme meinst ja durch mißchten von Regeln irgendwas zu ändern. Dann mach man weiter, du römischer Spaßvogel. Du erinnerst mich nämlich an " das fliegende Selbstmordkommando " im " Das Leben des Brian" : " Denen haben wir es aber gezeigt " .....😁😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Ich mußte was passendes auf deinen Mord-Vergleich finden.
Ja, ist dir auch voll gelungen 🙄 .
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Welcher Enthusiasmus hält dich denn
Nicht Enthusiasmus, nur der einfache Spaß ein Hamsterrad in einen Käfig zu stellen und beim Wettrennen zuzuschauen.
Zitat:
denn als "Im Namen des Gesetzes"-Verfechter im Thread?
und wieder eine Runde mehr gelaufen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Ich mußte was passendes auf deinen Mord-Vergleich finden.Zitat:
Aber nun endlich auch der Griff zu den Nazis, das hat diesmal aber auch wieder gebraucht und dann doch noch geklappt.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Welcher Enthusiasmus hält dich denn als "Im Namen des Gesetzes"-Verfechter im Thread?Zitat:
Alle paar Monate läuft hier genau dieses Thema und es läuft immer in der gleichen Reihenfolge, erst mit völligem Erstaunen über die Sache als Solche (man kann sich diese Thematik schließlich nicht wenige Monate merken), und dann in immer höher laufender Empörung und Forderung zur Änderung - ohne dass aber dann einer etwas dahingehend macht.
Solche Leute nimmt man aber so was von ernst.
Hast Du doch gelesen: Roadwin verbucht hier jede Antwort auf seinen Post als seinen persönlichen Sieg über die Menschheit, weil er es geschafft hat, dass sich einer mit ihm unterhält. Irgendwie generiert das für mich einen gewissen Trollcharakter - also nicht um der Sache willen zu diskutieren sondern um andere bei der (Diskussions-)stange zu halten. 😉
@roadwin
Frage ist nur, wer denn im Hamsterrad steht: vielleicht freuen wir uns insgeheim ja auch alle über Deine albernen Rechthaberposts und lästern in PN drüber? In jedem Fall danke, dass Du für soviel Kurzweil sorgst 😉 😁
PS: vergiss nicht, Dir das Thema auf Wiedervorlage in 3 Monaten zu legen. Es gibt dann bestimmt wieder reichlich Neuzugänge und alte Hasen, die sich hier erneut ein bißchen amüsieren wollen. 😉
Oder zur Abwechslung die nächste Runde "asoziale Radfahrer" 😉 Nur Mut, Aktivismus ist gefragt, nicht immer nur hier rumsitzen und andere die Freds aufmachen lassen 😉 Selbst ist der Hamster...
Ähnliche Themen
Was nichts daran ändert, daß mich diese ewige Nazikeule langsam ankotzt. Tschuldigung für die harten Worte und das O.T.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Was nichts daran ändert, daß mich diese ewige Nazikeule langsam ankotzt. Tschuldigung für die harten Worte und das O.T.
Naja, Godwins law halt. Es nervt natürlich, aber das überles ich hier mittlerweile... 😉
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Roadwin verbucht hier jede Antwort auf seinen Post als seinen persönlichen Sieg über die Menschheit,
Fühlst Du dich als Sieger, wenn Du über einen Zirkusclown lachen kannst?
Zitat:
Irgendwie generiert das für mich einen gewissen Trollcharakter - also nicht um der Sache willen zu diskutieren sondern um andere bei der (Diskussions-)stange zu halten. 😉
Den Begriff Troll würde ich taktisch einsetzen.
Immerhin darf man nicht vergessen, dass man dann einem Troll nicht nur gefolgt ist, sondern sich dabei auch noch gegenseitig übertreffen wollte, wer höher auf die Leiter kommt, wer schneller im Rad laufen kann.
Man kann mich hinstellen, wo immer man will, es verändert sich nichts am Verhältnis.
Zitat:
Frage ist nur, wer denn im Hamsterrad steht: vielleicht freuen wir uns insgeheim ja auch alle über Deine albernen Rechthaberposts und lästern in PN drüber? In jedem Fall danke, dass Du für soviel Kurzweil sorgst 😉 😁
Wie sich eben auch Hamster freuen, dass sie dem da draußen mal zeigen, wie sie ihm durch schnelles Laufen entkommen können.
Zitat:
PS: vergiss nicht, Dir das Thema auf Wiedervorlage in 3 Monaten zu legen. Es gibt dann bestimmt wieder reichlich Neuzugänge und alte Hasen, die sich hier erneut ein bißchen amüsieren wollen. 😉
Brauche ich nicht.
Schaue Dir diesen Thread von Beginn an, das schafft Ihr doch bereits völlig von allein. Ich habe doch nur einen Fixpunkt gegeben, um das Tempo dann noch ein wenig zu forcieren und die Laufrichtung zu kontrollieren.
Und was die Laufrichtung angeht: über welche Thematik schreibst Du gerade und wer hat genau diesen Spielball in das Feld geworfen?
Ihr bemerkt das nicht mal, wie manipulierbar Ihr seit, selbst wenn man es vorher ankündigt.
Zitat:
Selbst ist der Hamster...
Jau, Ihr rennt doch auch schon längst wieder 😁
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
....
Jau, Ihr rennt doch auch schon längst wieder 😁
Ach ist das schön zu sehen, wie manipulierbar Du bist. Schon wieder eine Hamsterradumdrehung von Dir. 😉 Du reagierst aber auch auf jeden Sch... Was ein Kindergarten hier.
Nunja, die Sachlage ist ja geklärt und auch, dass wir sie alle sie für unbefriedigend halten. Mag nun jeder seine Schlüsse daraus ziehen.
Und bevor jetzt wieder einer "selber" schrei(b)t, schlage ich vor, den Fred dann auch zuzumachen 😉
Ich habe jetzt einmal nachgeguckt, und festgestellt, das seit 3 Seiten nichts mehr über die Schilder, und deren Gültigkeitsdauer geschrieben wurde. Alles nur noch unbegründeter Müll und Halbwissen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Alle paar Monate läuft hier genau dieses Thema und es läuft immer in der gleichen Reihenfolge, erst mit völligem Erstaunen über die Sache als Solche (man kann sich diese Thematik schließlich nicht wenige Monate merken), und dann in immer höher laufender Empörung und Forderung zur Änderung - ohne dass aber dann einer etwas dahingehend macht.Solche Leute nimmt man aber so was von ernst.
Die Verkehrslage ist klar geregelt, und es gibt nichts daran zu ändern.
Wer Halbwahrheiten verbreitet, die andere verewirren muss man sich nicht wundern, wenn ein Thema zugemüllt wird. Danach wird man auch nicht mehr ernst genommen, und damit meine ich jetzt beide Seiten die irgendwas von sich geben.
Wie ich auf den vorherigen Seiten erklärt habe. Da gibts nix zu verändern, weil die Reglung total logisch ist. Nur weil auf einer Privaten Internetseite geschrieben steht, das es so sein muss heißt noch lange nicht, das es auch stimmt.
Fakt ist, das es 2 komplett unterschiedliche Urteile gibt, und in den Urteilen ist es wichtig, in welchem Zusammenhang sie gefällt wurden.
Wer aber nur die Überschriften liest hat halt pech gehabt.
-Hat man ein Tempo 30 schild, und dahinter nur eine Kreuzung mit einem "Land- und Forstwirtschaftlichen Weg" gillt das Schild weiter, auch wenn der Forstweg wie eine Landstraße aussieht. Außname: Hinter dem Weg steht ein Vorfahrsschild, das automatisch das Tempolimmit aufhebt.
-Ist eine definierte Gefahr beschrieben (verschmutzte Fahrbahn), und man sieht das die Fahrbahn hinter der Kreuzung genau so verschmutzt ist wie davor gillt das Schild weiter. (Vor dem kreuzenden Verkehr kann auch ein Schild stehen, das man 30 fahren darf wenn man links/rechts abbiegt.)
-Zuletzt gillt das Schild auch weiter, wenn eine Längenangabe vermerkt ist, und ein Tempolimmit für die nächsten 200Meter gillt, aber nach 100Metern eine Kreuzung kommt.
-Bei einer kreuzung, die ein Tempolimmit aufhebt sollte man aber nicht sofort vollgas geben, sondern erst hinter der Kreuzung beschleunigen. Viele Blitzer stehen direkt neben dem Ortsausgangs-Schild, wo natürlich noch 50 Erlaubt ist, und einige schon 70 fahren.
-Fakt ist auch, das eine Kreuzung das Tempolimmit nicht aufhebt, wenn gut sichtbar 30 Meter danach ein identisches Tempolimmit Schild steht. Das Limmit gillt dann von der Kreuzung an, und wird mit sparsamer Fahrweise/ lärmbelästigung vermeiden/ erhöhte abgase vermeiden begründet.
Durch Wiederholung wird es auch nicht richtiger… 🙄
Zitat:
Anlage 2, Abs. 7, lfd. Nr. 55 StVO
Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.
Keine Kreuzung, keine Feld-, Wald- und Wiesenwege etc.pp.
Zitat:
-Fakt ist auch, das eine Kreuzung das Tempolimmit nicht aufhebt, wenn gut sichtbar 30 Meter danach ein identisches Tempolimmit Schild steht. Das Limmit gillt dann von der Kreuzung an, und wird mit sparsamer Fahrweise/ lärmbelästigung vermeiden/ erhöhte abgase vermeiden begründet.
Im anderen Thread waren es doch nur 5 Meter… 😕
§ 41 StVO ist da sehr eindeutig:
Zitat:
§ 41 Vorschriftzeichen, Abs. 2
Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Ein Vorschriftszeichen kann somit nicht rückwirkend gelten, dass wäre völliger Humbug.
Zitat:
Ein Vorschriftszeichen kann somit nicht rückwirkend gelten, dass wäre völliger Humbug.
Vorfahrtszeichen stehen mitunter auch hinter der Kreuzung.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Vorfahrtszeichen stehen mitunter auch hinter der Kreuzung.Zitat:
Ein Vorschriftszeichen kann somit nicht rückwirkend gelten, dass wäre völliger Humbug.
Richtig, aber nur die Richtzeichen und keine Vorschriftszeichen 😉
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Vorfahrtszeichen stehen mitunter auch hinter der Kreuzung.Zitat:
Ein Vorschriftszeichen kann somit nicht rückwirkend gelten, dass wäre völliger Humbug.
Vorfahrtszeichen sind keine Vorschriftzeichen, sondern Richtzeichen gem. § 42 StVO.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Ein Vorschriftszeichen kann somit nicht rückwirkend gelten, dass wäre völliger Humbug.
Das Vorschriftszeichen ist nur eine Wiederholung des Verkehrszeichens vor der Kreuzung. 😉
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Das Vorschriftszeichen ist nur eine Wiederholung des Verkehrszeichens vor der Kreuzung. 😉
Welches Deiner Meinung nach durch die Kreuzung seine Gültigikeit verloren haben soll. Ergo bestünde zwischen der Kreuzung und der Wiederholung eine Lücke, innerhalb der das Streckenverbot nicht gilt. 😛