Scheinwerferhöhe 500mm muß nicht sein!

VW Golf 1 (17, 155)

hallo,

für alle die ein Fahrzeug Bj.87 oder älter haben hier ein Auszug aud der STVZO ausdem hervorgeht das die scheinwerferhöhe von 500mm nicht gilt!!!

StVZO § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

30 Antworten

Ich war heute morgen mal wieder beim TÜV und da mir noch diese Frage mit der Lichtaustrittskante im Kopf schwebte habe ich das gleichmal an den Prüfer weitergereicht da er mir ja auch mein Fahrwerk eintragen sollte. Der sagte dann ihm wäre bewußt das kein Golf 2 mit Sportfahwerk dieses Kriterium erfüllen würde genausowenig wie verschiedene serien Neuwagen oder auch teilweise serien Gölfe, auch ein 86c hat original unter 500mm Lichtaustrittskante.

Er trägt die sachen trotzdem ein mit der Begründung das, dass ja in dem nicht von ihm gefertigtem Teilegutachten hätte berücksichtigt werden müssen und evtl dort unter "Zu beachten:" hätte aufgeführt werden müssen falls für den Einbau und die Abnahme relevant. Allerdings sagte er auch das man gegen Polizisten mit Zollstöcken wenig unternehmen kann weil es dieses ( wie blöde auch immer ) Gesetz ja leider gibt, allerdings kann das nicht so teuer werden da sie einem dafür nicht die Betriebserlaubnis aberkennen dürfen die ja vom TÜV etc gerade für diesen Umbau neu erteilt wurde.

Desweiteren gibt es eine Aufforderung das seit ca 1 Monat jegliche Abnahme von Verspoilerungen am Fahrzeug, leider auch Cupdiffusor etc., OHNE Teilegutachten abzulehnen sind. Also geht nun nix mehr mit Materialgutachten oder gutem Willen bei Prüfern...selbst mein CupDiffusor der am letzten Golf eingetragen war kann damit auf den Müll...

Ich weiß jetzt nicht ob das in einem anderen Thread schon so erwähnt wurde habe ihn wenn nicht gefunden.

Ich werde hier am Freitag oder Samstag mal ein Schriftstück reinstellen, das sicherlich für reichlich Sprengstoff hier sorgen wird!
Mein Bruder ist mit dem Golf nur z.Z. auf Lehrgang und das Schriftstück befindet sich im Auto.

Ich war mit meinem Golf Bj.91 vor 2 Monaten zur HU. Und zwar dort:
http://www.zimbal.com/frames/layout/open.html
Die Scheinwerfer sind deutlich unter 50cm.
Ich habe den Prüfer darauf angesprochen wat es so mit den 50cm auf sich hat und das meiner darunter sei. Er: Na und! und weiter..... Ich gebe Ihnen falls es mal Probleme mit der Polizei geben sollte ein Schriftstück, dass Ich und mein Sohn (auch Sachverst.) unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsvorschriften angefertigt haben und woraus hervorgeht, dass die 50 cm sehr wohl legal unterboten werden dürfen (5cm) !
Falls es probs geben würde soll ich der Polizei dat unter die Nase halten...... Die können ja schließlich lesen!! Er weiter, man muss sich nur zu verteidigen wissen...
Er weiter, das was hierzulande z.Z. abgeht ist net normal. Die Dekra scheint bei uns nen Exklusiv-Vetrag mit der Polizei zu haben.

Also die letzte großantgelegte Razzia (Verkehrskontrollen an bestimmten Stellen / kein TREFFEN) war im August ´04 bei uns. Die haben halt erstmal alles rausgewunken, was jung aussah und nen Spoiler besaß. In der Regionalzeitung erschien ein Artikel über diese Aktion: "Detmolder Polizei gelingt Schlag gegen die Tuning-Szene"

So was ist doch wohl nen Witz, echt. Hört sich an als wäre jeder der ne getunte Karre hat nen Schwerverbrecher!
Wenn da gestanden hätte.... "Detmolder Polizei gelingt Schlag gegen die Drogenszene (oder Kinderporno-Szene), dann wäre das mal was produktives gewesen.

Wie jetzt mit den Spoilern? Was genau ist jetzt damit??? Ab wann bracuht man eigentlich NSW?

Zitat:

Original geschrieben von Arn-e-Conda


Wie jetzt mit den Spoilern? Was genau ist jetzt damit??? Ab wann bracuht man eigentlich NSW?

Das war bsp-haft!!! Mit anderen Worten: Die haben alles was irgendwie getunt aussah herausgewunken

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Falls du mich meintest Arn-e-Conda es bedeutet lediglich das man keine neuen Spoiler ohne Teilegutachten eingetragen bekommt. Man kann sich ein solches gegen vermutlich hohe Gebühr anfertigen lassen oder nurnoch Teile mit Gutachten anbringen je nach belieben. Alte schon eingetragene Teile haben Bestandsschutz und dürfen weiter gefahren werden.

Ah so. Na gut und die mit ABE sind auch nicht betroffen, oder? Dann ist für mich eh alles i.O. 😉

@ 911Vmax

auf das schriftstück bin ich mal gespannt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von ACE25


@ 911Vmax

auf das schriftstück bin ich mal gespannt. 😉

Genua, Ich auch lesen will!!! 😁

Wisst ihr, was ich witzig finde??

Opel Corsa A BJ 92 keine nebelschlussleuchte drin, dafür aber Lamdakontrolllampe!!!

Was ist wirklich sinnvoller (vor allem zu dieser Jahreszeit)??

Also sehr sinnvoll ist es teilweise nicht

Zitat:

Original geschrieben von 911Vmax


Ich werde hier am Freitag oder Samstag mal ein Schriftstück reinstellen, das ......

hier ist es!

Zitat:

Original geschrieben von 911Vmax


hier ist es!

Beim vierten Anlauf klappt es mit dem Bild endlich 😉

Bekam schon vier Benachrichtigungen 😁

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Beim vierten Anlauf klappt es mit dem Bild endlich 😉

Bekam schon vier Benachrichtigungen 😁

groß angefangen und mach kleiner mach kleiner.....

😁

Nettes Schriftstück!

Mich würde nun aber mal interessieren,
wie TÜV & Rennleitung Grün-weiß darauf
reagieren..

Zitat:

Original geschrieben von VyperCL


Nettes Schriftstück!

Mich würde nun aber mal interessieren,
wie TÜV & Rennleitung Grün-weiß darauf
reagieren..

dürfte bei mir so oder so Latte sein, da mein Golf die 45cm noch klar unterbietet mit gut 43cm

🙁

Zitat:

Original geschrieben von 911Vmax


hier ist es!

Nuja, bin mal gespannt, was es so im Ernstfall bringen wird, aber Danke schon mal 😁

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