Scheinwerferhöhe 500mm muß nicht sein!
hallo,
für alle die ein Fahrzeug Bj.87 oder älter haben hier ein Auszug aud der STVZO ausdem hervorgeht das die scheinwerferhöhe von 500mm nicht gilt!!!
StVZO § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.
30 Antworten
ich dachte, das das bei den neueren gölfen (ab 89) also die mit LWR. gilt, also dass die lichtaustrittskante 50 cm hoch sein muss.
meine is bj 91 muss die da noch 50 cm sein oder nicht?
Dafür ist der Vordere Blinker genormt auf 35🙁
Ähnliche Themen
aber momentan versucht dein freund und helfer verstärkt autos zu bemängeln die drunter liegen und viele wissen es leider immer noch nicht!
Das es nur für Fahrzeuge nach 1.1.88 gilt!ein bekannter hat mir das gestern auch nicht geglaubt der hatte erst streß mit der Polizei deswegen!
Mein Golf 1 Cabrio ist Baujahr 1990 , also mussw ich da auch die 50cm einhalten !? Dann kann ich mein Sportfahrwerk sofort ausbauen !!!!
Jou, ist so und wurde ja auch schon öfter hier erwähnt. Bin ich froh, dass meiner '87 ist 😉 Brauche keine LWR, keine NSL, keine 500mm einhalten.... 😁
geht mir auch so mit mein 86er
bin aber der meinung dass man NSL haben sollte, deswegen hab ich die auch drin
he xxxbornxxx wenn ich das richtig lese hast du ein gewindefahrwerk drinnen ,da brauchst du es nicht auszubauen.
Zitat:
Original geschrieben von Reality
Manchmal posten hier die Leute wirklich drauf los, ohne mal für ein paar Cent nachzudenken! 🙁
hoffe du meinst damit nicht mich
Zitat:
Original geschrieben von querys
hoffe du meinst damit nicht mich
Habe ich meine Aussage an jemanden gerichtet?
Ich habe sie mit Absicht allgemein gehalten!
Ob du dich jetzt angesprochen fühlst, oder ob nicht, ist deine eigene Entscheidung!