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Scheinwerfer Öffnen, hitze wirkungslos

Guten Morgen,

Ich hoffe ich habe den richtigen Themenbereich gewählt, zurzeit versuche ich einen den Halogen Scheinwerfer eines Polo AW (2018) zu öffnen, die Übliche Methode den Scheinwerfer dabei zu "Backen" hat leider keine Auswirkung auf den Kleber gezeigt, dieser Scheint weder dehnbarer noch löslicher. Zum Testzwecken wurde ein Test Scheinwerfer eher auf Brutale art und weise geöffnet um sich den Kleber genauer anzuschauen, diesen habe ich mit einem Heißluft Fön bis zum rauchen erhitzt allerdings zeigt das auch keine Wirkung.

Hat eventuell Jemand eine Idee was man machen könnte um den Scheinwerfer zu öffnen ohne diese Großartig zu beschädigen? Oder Weiß jemand genaueres zum Verwendeten Mittel?

Ich bedanke mich Herzlich, Grandia

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Beste Antwort im Thema

Ich glaube, es ist schon gut so, dass nicht jeder einen typgenehmigten Scheinwerfer öffen und nach eigenem "Geschmack" umbasteln kann! ...

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Das ist hier ja erstmal nur eine rein theoretische Diskussion.

So lange niemand das Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs kennt besteht doch keine Gefahr, dass die Zulassungsstelle Maßnahmen nach §5 ZFV ergreift.

😁

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 4. Mai 2019 um 22:58:26 Uhr:


Ich glaube, es ist schon gut so, dass nicht jeder einen typgenehmigten Scheinwerfer öffen und nach eigenem "Geschmack" umbasteln kann! ...

Cool?

Zitat:

@amdwolle schrieb am 4. Mai 2019 um 23:00:34 Uhr:


Ein Scheinwerfer ist typzugelassen und jede Änderung ist nicht erlaubt.

Im Öffentlichen Straßenverkehr ist das richtig, dafür sollen die Zugelassenen auch reichen.

Zitat:

@Grandia schrieb am 4. Mai 2019 um 23:16:59 Uhr:



Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 4. Mai 2019 um 22:58:26 Uhr:


Ich glaube, es ist schon gut so, dass nicht jeder einen typgenehmigten Scheinwerfer öffen und nach eigenem "Geschmack" umbasteln kann! ...

Cool?

Zitat:

@Grandia schrieb am 4. Mai 2019 um 23:16:59 Uhr:



Zitat:

@amdwolle schrieb am 4. Mai 2019 um 23:00:34 Uhr:


Ein Scheinwerfer ist typzugelassen und jede Änderung ist nicht erlaubt.

Im Öffentlichen Straßenverkehr ist das richtig, dafür sollen die Zugelassenen auch reichen.

Ach, jetzt kommt hier wieder die Geschichte "Damit fahre ich ja nicht im öffentlichen Straßenverkehr, der ist nur zur Schow" oder " Die schalte ich nur bei VW-Treffen ein". 😁
Aber Vorsicht, auch das ist nicht erlaubt! Kontrolle - unerlaubte Veränderung der Lichtanlage bemängelt - erlöschen der Brtriebserlaubnis!
PS: Diese Ausreden sieht man dann täglich, mit bunten LED-Standleuchten, abgeklebten (Böser Blick) Lichtscheiben usw. entgegenkommen!

Ich schließe hier mal.

Da das gezeigte Bild schon eine nicht unerhebliche Veränderung zeigt. Da damit die Verkehrssicherheit gefährdet wird, bin ich der Meinung, das dies kein Thema ist, welches auf MT behandelt werden sollte. Rote Leuchten in der Front können stark irretieren und sogar Auslöser für einen Frontalcrash sein, weil jemand das Fahrzeug nicht als entgegend kommend erkennt.

MfG
Johnes
MT-Moderation

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