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Schein weg - TÜV abgelaufen - Abmelden unmöglich!!?!

Themenstarteram 14. Dezember 2010 um 13:35

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem,

hab ein Fahrzeug dessen TÜV abgelaufen ist und der Fahrzeugschein Verloren ist.

Bei der Zulassungsstelle haben Sie gesagt das geht nicht. Entweder hab ich nen schein für die Abmeldung oder wir müssen neuen beantragen.

Einen neuen könne Sie mir aber nur geben wenn der Tüv aktuell ist.

Ich will das ding aber nur abmelden. Warum sollte ich nochmal Tüv machen wenn ich es nicht mehr nutzen möchte.

Gibt es irgendeine Möglichkeit den abzumelden??

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

Ich kann nicht verstehen warum eine neue HU gefordert wird.

Ich als Sachbearbeiter kann das ganze auch ohne eine HU Eintragung in die ZB I vornehmen. Das Feld wird dann einfach frei gelassen. Andere Zulassungsstellen können dort auch das Wort "fällig" eintragen.

Die Abmeldung wird dann nach Ausstellung von einer Ersatz-ZB I vorgenommen. Kosten wären bei 42,40 für die ZB I und 5,60€ für die Außerbetriebsetzung. Alles ohne Probleme.

Verzichtet wird bei uns nur auf die Ausstellung vom einer neuen ZB I wenn ein Verwertungsnachweis vorgelegt wird. Liegt diese nicht vor, können wir nicht davon ausgehen, dass das Fahrzeug nicht wieder in Betrieb genommen wird.

Die HU würden wir erst bei der Wiederinbetriebnahme fordern. Ich finde hier stellt sich die Zulassungsstelle extrem an. Da würde ich den Stellenleiter kontaktieren und den Fall dort klären.

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Man kann als Beamter auch den engsten Weg wählen und dann im Rahmen des Ermessens dem Bürger etwas zugestehen, so dass es immer noch innerhalb der Regeln ist, der Bürger aber denkt, er hätte dem Amtsschimmel ein Schnippchen geschlagen ;);)

Gruß Tecci

am 18. Dezember 2010 um 20:35

Dann sind wir uns ja im Grunde einig - haben nur unterschiedliche Perspektiven. ;)

Könnte man so sagen :)

Moin Forum!

Ich hole diesen Thread mal wieder aus der versenkung weil ich eine Frage habe.

Es geht um einen PKW Anhänger (750kg, ungebremst).

Der Fahrzeugschein + der TÜV Bericht sind nicht mehr auffindbar!

(War beides in der selben Dokumentenhülle und die ist weg)

Der Anhänger hat noch bis August 2012 TÜV (lt. Plakette).

Jetzt die Frage:

Wie bekomme ich einen neuen Schein?

Zulassungsstelle sagt ohne HU Bericht geht das nicht.

Ich mache doch nicht schon wieder neuen TÜV!

Es reicht schon das der alte Brief durch den neuen Ersetzt werden muss...

Das erinnert mich an eine Geschichte vor ca. 20 Jahren:

Unser KFZ (Golf 2) wurde aufgebrochen und Kurzgeschlossen.

Das Lenkradschloss war nicht drin und der Wagen Parkte in einer Parkbucht

in einem Wendehammer. Die Diebe haben ausgeparkt und dabei natürlich gelenkt.

Jetzt hat das Lenkradschloss eingerastet und er Wagen fuhr geradeaus auf 3 Parkende

Fahrzeuge auf. Ende vom Lied:

Wagen ist wegen des Kurzschließens Ausgebrannt, mit KFZ Schein im Handschuhfach.

Mein Vater wollte den Wagen abmelden, nur ohne Schein geht das nicht.

Ende vom Lied: Es wurde ein neuer Schein ausgestellt (kostenpflichtig)

nur um die Karre für das verschrotten abmelden zu können!

Aber das nur am Rande!

MfG

Surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Der Fahrzeugschein + der TÜV Bericht sind nicht mehr auffindbar!

(War beides in der selben Dokumentenhülle und die ist weg)

Der Anhänger hat noch bis August 2012 TÜV (lt. Plakette).

Jetzt die Frage:

Wie bekomme ich einen neuen Schein?

Zulassungsstelle sagt ohne HU Bericht geht das nicht.

Ich mache doch nicht schon wieder neuen TÜV!

Es reicht schon das der alte Brief durch den neuen Ersetzt werden muss...

Brief und vom TÜV gestempeltes Kennzeichen mitnehmen, Verlusterklärung für den alten Schein abgeben, neuen Brief und Schein ausstellen lassen, fertig. Der aktuelle HU-Status kann aus einem amtlichen Dokument übernommen werden von der ZulaSt., das wäre dann dein Kennzeichen.

Gruß Tecci

Der Schein hat im Wagen nichts verloren... das nur am Rande...

Und ja, wer Dokumente verschlampt, der muss für neue eben bezahlen, mehr oder weniger...

Wo ist das Problem? :confused:

@Tecci6n

Erstmal Danke!

Verstehe ich das Richtig das das Kennzeichen als Nachweis für eine Gültige HU

ausreichend ist?

@LSirion

Meine Fahrzeugscheine liegen immer im Auto!

Wo soll ich den Lappen denn sonst hinlegen?

Und der KFZ Schein wurde höchstwahrscheinlich nichtmal von

mir verschlampt! Das kommt davon wenn man Fahrzeuge verleiht...

MfG

Surfkiller20

Der Fahrzeugschein bzw. dessen Nachfolger gehört nicht ins Auto, sondern am besten in der Nähe des Führerscheins. Notfalls muss in den sauren Apfel gebissen werden und dieses Teil von einem Fahrer an den nächsten weitergegeben werden (es sei denn, Du als Halter fährst mit).

OK, ich habe es einfach, zu 99% fahre ich mein Auto selbst.;)

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Der Schein hat im Wagen nichts verloren... das nur am Rande...

Und ja, wer Dokumente verschlampt, der muss für neue eben bezahlen, mehr oder weniger...

Wo ist das Problem? :confused:

Wieso sollte er den Schein nicht im Auto lassen?? Abgesehen davon, er hat doch nichts davon geschrieben, dass er es nicht bezahlen will, man will sich ja nur überflüssige Kosten sparen, die Frage danach ist doch legitim. Wo also bitte ist dein Problem? :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Verstehe ich das Richtig das das Kennzeichen als Nachweis für eine Gültige HU

ausreichend ist?

So verstehe und interpretiere ich die FZV.

Mal so als Denkanstoß, wenn ich weiß, wo die letzte HU war, fahre ich da hin und lasse mir eine Kopie des Prüfberichtes geben.

am 23. Mai 2011 um 1:30

Natürlich gehört der Schein ins Auto. Wenn ich 5 Fahrer habe, kucken die restl. 4 in die Röhre, wenn kontrolliert wird, oder was? Mal einfach nachdenken.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Natürlich gehört der Schein ins Auto. Wenn ich 5 Fahrer habe, kucken die restl. 4 in die Röhre, wenn kontrolliert wird, oder was? Mal einfach nachdenken.

Ganz meiner Meinung!

Ganz davon abgesehen das es bei mir hier aktuell um den Schein eines

PKW Anhängers geht. Den kann ich schlecht im Fahrzeug aufbewahren.

Die Diskussion ist nur wegen meines Geschichtsausflugs mit dem ausgebrannten

Golf entbrannt, weil in dem Fall der Schein im Fahrzeug lag.

BTW:

Das Argument der Versicherungen das ein geklautes Auto ohne Schein schneller

entdeckt wird, gilt in Zeiten offener Grenzen und der dünnen Kontrolldichte

eh nicht mehr! Selbst Gerichte haben schon mehrfach gegen die Versicherungen

entschieden, sofern der KFZ Schein nicht gerade wie ein Parkschein auf dem

Armaturenbrett auslag.

MfG + nochmals dank an Tecci6n!

Surfkiller20

Moin!

Es ist ja einige Zeit vergangen seit dem ich meine Frage gestellt hatte.

Nun hatte ich endlich mal Zeit zum Straßenverkehrsamt zu fahren um dort

einen neuen Schein und, weil noch alter Brief, auch einen neuen Brief ausstellen

zu lassen.

Also habe ich das Kennzeichen von Anhänger abmontiert, den Brief mitgenommen

und ab zum Amt. Als ich nach einer gefühlten Ewigkeit drankam und meinen

Fall geschildert hatte, meinte die Dame zunächst kein Problem

da brauche ich jetzt aber den TÜV-Bericht....

Der ist aber Weg. Auf meinen Einwand das ich hier das Nummernschild mit

gültiger Plakette habe, meinte die nur sinngemäß das könnte ja jeder draufkleben.

Auf meinen Einwand das ich dann ja Urkundenfälschung begehen würde,

sagte sie nur, kein TÜV Bericht kein Schein.

Ich bin dann Wutschnaubend raus und hin zum TÜV.

Ihr ahnt es => ohne Schein kein TÜV!!!

Was soll ich jetzt machen?

Ich hoffe Tecci6n meldet sich nochmal und kann mir evtl. sogar eine

Rechtsnorm nennen damit ich endlich zu einem neuen Schein komme.

(Jeder andere darf sich natürlich auch melden!)

MfG + Danke

Surfkiller20

Hmm, also wie schon mal gesagt, EIGENTLICH kann das Datum der HU aus einem amtlichen Dokument übernommen werden. Wäre z.B. eben das Kennzeichen. Das Problem ist, der § 29 Abs. 10 S. 4 StVZO sagt das eben nur für Zulassungen. Von Abmeldung steht da nichts. Ist halt ne extrem kleinliche Auslegung der ganzen Sache, kann ich leider auch in der Form menschlich nicht so ganz nachvollziehen, formaljuristisch aber wohl korrekt.

Um jetzt an den TÜV-Bericht zu kommen, kann dir die Zulassungsstelle auch einen Ausdruck deiner kompletten Fahrzeugdaten mitgeben, die müssen ja bei der Zulassung gespeichert werden. Ich weiß ja nicht, wie lange dein Anhänger schon zugelassen ist, aber evtl. ist ja das HU-Datum aus den Daten auch noch ersichtlich. Mit dem Ausdruck kannst du aber zum TÜV gehen, der erstellt auf dieser Basis dann den neuen Bericht.

Gruß Tecci

Moin Tecci!

Erstmal danke für deine Antwort!

Der Anhänger ist bereits seit Mitte der Achtziger zugelassen und

hat dementsprechend schon oft den TÜV gesehen.

Ich möchte den ja auch nicht Abmelden, es geht in meinem Fall darum das

Schein + TÜV Bericht schlicht nicht mehr auffindbar sind!

Ob ich die Dokumente verbaselt habe oder jemand

den ich den Hänger mal geliehen habe, kann ich nicht sagen!

Die infrage kommenden Personen habe ich befragt aber alle

haben den Besitz verneint.

Eine Möglichkeit habe ich noch.

Da der Anhänger die letzten Male immer bei der Dekra

geprüft wurde, werde ich dort demnächst mal vorstellig werden

ob die evtl. noch die Daten im Computer haben.

Auch wenn die Ausstellung des Berichts Geld kostet,

wäre das Thema dann immerhin erledigt.

Ich war zwar den Tag bei der Dekra aber wie der Zufall es will,

war die Prüfstelle wegen Fortbildung geschlossen, daher bin ich zum TÜV.

Also nochmals vielen Dank!

MfG

Surfkiller20

P.S:

Ich fand es schon sehr dreist und rechtlich auch bedenklich das

man mich indirekt einer Straftat (in diesem Fall Urkundenfälschung) beschuldigt hat!

Ich meine so eine TÜV Plakette ist ja nicht auf einfachem Papier gedruckt

sondern ist aus Kunststoff in dem verschiedene Sicherheitsmerkmale

eingearbeitet wurden.

Das kam letztens sogar erst im Fernsehen! Die Bremer Polizei

hat da wohl einen Ring von Händlern gesprengt die

gefälschte Plaketten unters Volk gebracht haben und in diesem

Zusammenhang ging der Polizist auf die Sicherheitsmerkmale ein.

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