Scheiben tönen ohne Folie, auch auf der Frontscheibe mit TÜV!
Hallo @
Bei der Limousine gibt es ja leider keine Solar Protect®-Wärmeschutzverglasung bzw. dunklen Fondscheiben.
Dies möchte ich nach der Auslieferung nachholen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten die mir bekannt sind.
Man kann die Scheiben durch Folie abdunkeln oder durch Scheibentönung ohne Folie – auch rundum möglich!
Nun überlege ich gerade welche Möglichkeit die bessere wäre.
Eine Tönung durch Folie wäre wohl die günstigere Alternative.
Scheiben tönen ohne Folie, auch auf der Frontscheibe mit TÜV!
Eine Tönung ohne Folie ab B-Säule würde mich 350 € kosten.
Das ganze würde 2 Tage dauern da die Scheiben ausgebaut werden müssen.
Eine Tönung für die vorderen Türen wäre auch möglich.
Die Kosten hierfür belaufen sich alleine auf stolze 509 €, wovon alleine 199 € TÜV –Gebühren wären.
Nun mal meine Frage in der Runde. Für welche Möglichkeit sollte ich mich entscheiden?
Bei mir würde die Variante ab B-Säule in Frage kommen, nun weiß ich nicht ob Folie oder einfärben.
Wäre aber auch irgendwie nicht abgeneigt ringsum die Scheiben einzufärben,
wennschon dennschon 😁
Ist halt eine Sache der Optik und des Preises.
Falls hier jemand seine Erfahrungen weitergeben möchte … über Qualität , Preise , Optik usw. nur zu , ich bin um jeden Tipp dankbar
Beste Antwort im Thema
hallo
frontscheibe und fahrer seitenscheiben sind verboten zu tönen egal welcher tönungsgrad
sieht geil aus ,aber nicht verlocken lassen 😎
das gibt sofortigen stempel entzug jede menge punkte und geldstrafe
und bei einem unfall gehste weg 😰 egal ob du schuld hast oder nicht
denn der staatsanwalt sagt ganz einfach ...........
wenn das nicht gewesen wäre, hätte der fahrer das gesehen und verhindern können..........obs stimmt oder nicht egal
aber im endefekt muss das jeder für sich selber entscheiden
23 Antworten
sagte die katze bevor sie die maus fraß
na mach mal,ich lach mich dann tod wenn du deine zul. verlierst 😁
viel spaß ,beim geld ausgeben ,danach schauste so 😰
ach und der st hat mehr platz zw den sitzen als der 4-5 türer ,fahr hin und mess aus schweinchen schlau dann unterhalten wir uns nochmal 😉
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Ich glaube eher der, bei dem der Insignia ST hinten mehr Fußraum hat, als die Limousine, hat da was was gewaltig mißverstanden 😉Zitat:
Original geschrieben von benryan-2
das höchste der gefühle ist dein grün oder blau keil auf der frontscheibe glaub mir
denn mit 25% ist nicht der tönungsgrad der ganzen scheibe gemeint sondern nur wieviel % getönt werden darf also wenn deine scheibe 100% hat was wir ja alle hoffen ,sonst ist sie ja kaputt , dann darfst du nur 25% davon tönen ,dh. ein kleiner streifen davon im oberen feld ,,,denn der sichtbereich darf davon nicht betroffen sein ,das gleiche ist auch mit den seitenscheiben,
ihr habt da was gewaltig missverstanden 😕
aber lasst euch nicht aufhalten 😁
Du verwechselst Tönungsgrad und eingeschränkte Sichtfläche. Scheibenfolien mit ABE haben einen gewissen Tönungsgrad in %. Werkseitig verbaute Scheiben ebenso, wenn auch eher gering (ca 4 %). Dieser Tönungsgrad darf bei "Scheiben, die für die Durchsicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind" einen Wert von 25, bzw 30 % nicht überschreiten. Damit fallen Folien mit ABE für die Front und Seitenscheiben schon mal komplett aus.
Sichtbehindernde Dinge ohne Bauartgenehmigung (z.B. Aufkleber oder Lackstreifen) dürfen max. bis zu 25% der Scheibenfläche verdecken, jedoch nicht über 0,1m² groß sein.
laut Gesetzt...
bei der Frontscheibe, maximal 10cm. im oberen Bereich und maximal 10% der Scheibenfläche.
Bei den vorderen Scheiben muss die Lichtdurlässigkeit über 70% liegen, mit der Voraussetzung, dass die Scheibe Glassklar sei.
Abnahme durch den TÜV notwendig.
Es gibt anscheinend Ausnahmen, bei gesundheitlichen Problemmen, wie z.Bsp.: einer Krebsgefährdung durch die UV-Strahlung durch einen Arzt bescheinigt, da gilt dann auch die Lichtdurlässigkeit von 70%.... ebenfalls TÜV Abnahme
Zitat:
Original geschrieben von benryan-2
sagte die katze bevor sie die maus fraßna mach mal,ich lach mich dann tod wenn du deine zul. verlierst 😁
viel spaß ,beim geld ausgeben ,danach schauste so 😰
ach und der st hat mehr platz zw den sitzen als der 4-5 türer ,fahr hin und mess aus schweinchen schlau dann unterhalten wir uns nochmal 😉
Sag mal liest du eigentlich (und verstehst es auch) was andere schreiben, bevor du verbal in die unterste Schublade greifst?
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Damit fallen Folien mit ABE für die Front und Seitenscheiben schon mal komplett aus.
Und den ST habe ich tatsächlich im Vergleich zur Limousine vermessen. Das Ergebnis steht im entsprechenden Thema. Aber mein Bandmaß war wohl kaputt 🙁
Hinter Fenster- und Autoscheiben wird kein UV Licht zu finden sein, Auto-und Fensterglas besteht nicht aus Quarzglas.
UV-Licht ist auch nicht für die Hitze im Auto verantwortlich, das Licht das die Wärme bereitet sitzt auf der anderen Seite des Spektrums das zu filtern ist.
Das lassen sich die Vertragshändler und Autoglasereien später gut bezahlen, um dagegen was zu tun, falls man bei der Bestellung keine Wärmeschutzverglasung ordern kann.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von benryan-2
laut Gesetzt...
Bei den vorderen Scheiben muss die Lichtdurlässigkeit über 70% liegen, mit der Voraussetzung, dass die Scheibe Glassklar sei.
Abnahme durch den TÜV notwendig.
OK. Mathematik für Fortgeschrittene.
Vereinfachte Ausgangslage:
100 % sind ein Ganzes
Lichtdurchlässigkeit 70 %
Abnahme durch den TÜV notwendig
Frage: Wie hoch darf die Einschränkung der Lichtdurchlässigkeit durch Scheibentöung mit TÜV Abnahme/ABE in % höchstens sein?
Hilfestellung:
"Der Tönungsgrad darf bei "Scheiben, die für die Durchsicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind" einen Wert von 25, bzw 30 % nicht überschreiten."
Viel Erfolg 😉
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
OK. Mathematik für Fortgeschrittene.Zitat:
Original geschrieben von benryan-2
laut Gesetzt...
Bei den vorderen Scheiben muss die Lichtdurlässigkeit über 70% liegen, mit der Voraussetzung, dass die Scheibe Glassklar sei.
Abnahme durch den TÜV notwendig.Vereinfachte Ausgangslage:
100 % sind ein Ganzes
Lichtdurchlässigkeit 70 %
Abnahme durch den TÜV notwendigFrage: Wie hoch darf die Einschränkung der Lichtdurchlässigkeit durch Scheibentöung mit TÜV Abnahme/ABE in % höchstens sein?
Hilfestellung:
"Der Tönungsgrad darf bei "Scheiben, die für die Durchsicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind" einen Wert von 25, bzw 30 % nicht überschreiten."Viel Erfolg 😉
wie gesagt ....mach ma😁
Zitat:
Original geschrieben von benryan-2
wie gesagt ....mach ma😁
Hallo!!
Erde an benryan-2!
Noch mal ganz einfach:
Das tönen der vorderen Scheiben mit Folie ist niemals legal möglich, weil immer die zulässigen Werte für die Lichtdurchlässigkeit unterschritten werden. Egal ob die Folie eine ABE hat oder nicht.
Einzige Möglichkeit scheint mir der Austausch gegen eine zulässige, bauartgeprüfte getönte Scheibe zu sein.
Wie das mit den Lacken gehen soll, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.
Dieser Meinung bist du offensichtlich auch, aber du bist so vermessen darin aus dem Internet zusammengesuchte Weisheiten zu posten, dass du garnicht merkst, dass du mit jemandem streitest, der, in diesem Fall, mit dir gleicher Meinung ist.
Deshalb:
Genau lesen
Verstehen
Durchatmen
Antworten
Schönes Osterfest wünsch ich dir trotzdem 😉
Hallo Zusammen,
ganz schön was los hier, grins. 😛
Erstmal Danke für die bisherigen Wortbeiträge.
Habe den Thread ja eröffnet wegen Tipps und Meinungsaustausch.
Hatte letzte Woche mit einer Firma gesprochen und mich aufklären lassen.
Diese Firma arbeitet nicht mit Folie sondern die Scheiben werden glaube ich lasiert oder so ähnlich.
Ab der B-Säule überhaupt kein Problem wie bereits bekannt auch nicht mit den Ordnungshütern oder TÜV.
Die vorderen Türen sprich Seitenfenster können bis zu 30 % abgedunkelt werden.
Das ist dieser Grad Lichtdurchlässigkeit wie hier bereits berichtet worden ist.
Wenn ich das am Telefon richtig verstanden habe haben werkseitige normale Colorverglasung einen Wert von 13 %.
Dieser Wert darf bis maximal 30 % nachgedunkelt werden. Anschließend ist eine TÜV- Untersuchung vorgeschrieben.
Der Wert darf wie gesagt 30 % nicht überschreiten. So, nun gehe ich mal davon aus das dieser Mensch mich richtig informiert hat,
dann wäre aber die nächste Frage wieviel sind 30% und lohn sich der Aufwand/Kosten?
Deshalb werde ich nächste Woche mal zu dieser Firma hinfahren und mir vor Ort die Mustertüren/Fenster ansehen.
Hier mal der Link von der angesprochenen Firma
mit dieser Firma habe ich mich noch nicht befasst
Gruß Cleo66
Zitat:
Original geschrieben von benryan-2
das höchste der gefühle ist dein grün oder blau keil auf der frontscheibe
der grün oder blaukeil hat mit der max. zulässigen tönung der scheibe NICHTS zu tun! das sind zwei verschiedene dinge!
Zitat:
ihr habt da was gewaltig missverstanden
nö, das hast eher du!
das sog. "fluten" der vorderen seitenscheibe sowie frontscheibe ist bis zum max. zulässigen tönungsgrad von 30% zulässig.....diese 30% werden aber schon fast komplett werksseitig erreicht...