Scheibe bis zur A-Säule tönen jetzt erlaubt???

Hey, hab das hier in ner Zeitung gefunden. Weiß jemand genaueres? Wo man die Folie zum Beispiel bekommt und wieviel sie getönt ist? Qualität isn bischen schlecht, hatte nur mein handy zur hand. 😉

21 Antworten

Lies mal richtig, es geht um ene Klima Folie!

Tönen (dunkler) ist nach wie vor NICHT erlaubt vorn, zumindest nicht, sobald man die zulässigen Werte unterschreitet.

Naja, dann lies mal richtig, da steht KlimaTÖNUNGSfolie. Also doch dunkler wie ich deiner Beschreibung entnehmen kann....

Tauchen geht aber bis 90% und die amis die hier rumfahren haben auch alles bis auf die Frontscheibe schwarz. wäre mir persönlich nichts, will ja sehen und gesehen werden 😉

in dem artikel geht es aber um die zwei orangenen streifen(!!!), die auf der scheibe oben und unten kleben->die 2 dreiecke! der rest der scheibe is nicht getönt!!!!!!
das is von der firma cfc die wave-edition, sollte man in jedem katalog jetzt bekommen. ich mein dts usw.

guckst du hier: http://cfc.de/produkte/autoglasfilme/waveedition.php

von wegen tönung! tzzz😁

wems gefällt. greetz

Ähnliche Themen

na son scheiss.... wär ja auch zu schön gewesen... 🙁

ja ja da freut man sich und dann...😁
das kenn ich. die bittere realität..😉

greetz

Man bekommt eine Tönungsfolie auf fahrer und Beifahrerseit eingetragen mit einem kleinen Trick.
Man geht zur Augenärzten und flirtet ein wenig und schmiert ihr Honig um den Mund und hofft dann das sie ein Artest für hochempfinliche Augen ausstellt. Dort steht dann drin das das Auge extrem empfindlich gegen Sonneneinstrahlung reagiert und mit diesem Schein bekommt man Schwarze Scheiben auch eingetragen.
Hat in der Vergangenheit auf jeden Fall immer geklappt

so einfach wird das a nimma sein. würd dann ja a jeder machen...

Bei uns war das nie das Problem, Wir haben so schon 5 Auto durch die Eintragung bekommen, aber wer es besser weiss?

Zitat:

Original geschrieben von appo84loky


Bei uns war das nie das Problem, Wir haben so schon 5 Auto durch die Eintragung bekommen, aber wer es besser weiss?

Wenn den zuständigen Behördenoberen irgendwann auffällt, das es Häufungen gibt, wo eigentlich keine zu erwarten sind und eine Überprüfung angeordnet wird, könnten sich diese Eintragungen schneller als erwartet wieder in Luft auflösen...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn den zuständigen Behördenoberen irgendwann auffällt, das es Häufungen gibt, wo eigentlich keine zu erwarten sind und eine Überprüfung angeordnet wird, könnten sich diese Eintragungen schneller als erwartet wieder in Luft auflösen...

Aber erstmal ist es so, dass diese Eintragung dann in Ordnung ist.

Wenn man einmal das Attest durch hat, ists ja auch kein Problem das bei den nachfolgenden Fahrzeugen zu bekommen! 🙂

Allerdings kann man sich auf Ärger einstellen, wenn es mal auffällt! 😁

kannst ja die hinteren mit folie tönen und die vordern fluten lassen, der ausbau geht do relativ schnell 🙂

aber es gibt auch viele neuwagen die die vorderen scheiben getönt haben. dem nächst wird es eine edition des touareg geben der mehr power und auch getönte scheiben hat 🙂 habe ich gerade gestern abend in der komischen werkszeitung von meinem onkel gelesen

Hier die genaue Antwort:
Darf man Tönungsfolien auch auf den vorderen Seitenscheiben verkleben?

Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 der STVZO)- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.

Ich hoffe, das genügt.

Gruß,
yambaaa

wann hören mal diese hartnäckigen gerüchte auf - sollte doch fast jeder wissen dass man vorne NACHTRÄGLICH auf originalscheiben nichts mehr kleben, fluten, sprayen, bedampfen oder sonst was machen darf - wenn es legal bleiben soll.

punkt - ende- so ist es - und die story mit dem augenarzt würde ich auch nicht ernst nehmen, bevor der "folie" verordnet, kommt erstmal ne sonnenbrille - die kann man abends abnehmen und hat auch nur der auf der empfindlich ist, also blödsinn der vorschlag -

die eintragung ist nicht viel wert - da musst du schon ne echte sonnenallergie haben, aber wer das hat hat sicher größere probleme als getönte scheiben ....

Deine Antwort
Ähnliche Themen