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Scheckheftpflege bei DB oder Freier Werkstatt?

Themenstarteram 5. Oktober 2009 um 19:24

Hallo an die Gemeinde!

Folgende Frage:

Welche Nachteile habe ich, wenn ich ab jetzt mit meinem C180TK, EZ:06.2006, Umbau auf LPI-Vialle, die Inspektionen in einer freien Werkstatt durchführen lasse?

Kulanz gibt es eh nicht mehr, wie ich bei meinem EZS-Defekt, bei 72000km auf der Uhr, feststellen musste:mad:.

Und der Inhaber der freien Werkstatt hat mir auf Nachfrage bestätigt, dass auch die Rostgarantie nicht flöten geht, wenn er die Rostdurchsicht bestätigt und die Inspektion nach Herstellervorgaben erfüllt?

Also, welche Nachteile überwiegen die doch erhebliche Kostenersparnis?

Grundsätzlich bin auch weiterhin bereit den Service bei DB durchführen zu lassen, doch die Kulanzmentaliät von DB hat meines Erachtens stark nachgelassen und eben diese möchte ich nicht weiterhin unterstützen.

Den umgerechneten Stundenlohn in der DB Werkstatt des Freundlichen von nebenan, in Höhe von ca. 92,00€ für einen Schraubergesellen, finde ich auch ziemlich heftig!

Danke für Eure aussagefähigen Antworten:D

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8 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von darec

 

Und der Inhaber der freien Werkstatt hat mir auf Nachfrage bestätigt, dass auch die Rostgarantie nicht flöten geht, wenn er die Rostdurchsicht bestätigt und die Inspektion nach Herstellervorgaben erfüllt?

Also, welche Nachteile überwiegen die doch erhebliche Kostenersparnis?

Grundsätzlich bin auch weiterhin bereit den Service bei DB durchführen zu lassen, doch die Kulanzmentaliät von DB hat meines Erachtens stark nachgelassen und eben diese möchte ich nicht weiterhin unterstützen.

Wer gibt dir die Rostgarantie, den würde ich dazu ansprechen und mir das möglichst bestätigen lassen. :rolleyes:

Ansonsten Nachteile..... bei der aktuell zu spürenden Kulanzzurückhaltung von MB sehe ich mehr den Vorteil darin, das man bei MB nicht mehr um Kulanz anfragt und somit auch nicht enttäuscht werden kann ;)

Meine freie Werkstatt sagte mir ja auch, was dir deine versprach....

nur glaube will ich es nicht so recht :eek:

Bei mir ist nach Garantie drauf, v.d. noch MB Wartung.... bin allerdings auch am überlegen, ob man nicht die Wischergummis und das Licht von einer Freien überprüfen und ins Servicebuch stempeln lassen kann... nur wer gibt dann die Mobilitätsgarantie?

Hi,

die meisten Rostkuren sind Kulanzleistungen die nicht unter die Garantie fallen. Denn die Rostgarantie greift nicht bei den übelchen Rostproblemen die sein Mopf ja hoffentlich nicht mehr hat.

Wenn du aber bei jeder Wartung einen Teil des gesparten Gelds beiseite legst kannst du dir nach einigen Jahren auch ne eigene Rostkur finanzieren falls es nötig werden sollte :D

Gruß Tobias

Hi!

Soweit ich mich erinnere gab es dazu auch ein Gerichturteil, dass die Sache sehr schön formuliert hat mit dem Satz:"...es bleibt jedem überlassen ob er sein Fahrzeug in einer Freien -oder Vertragswerkstatt wartet...bei Garantie kann dann die Vertragswerkstatt die Leistung verweigern...".

Die Logik ist denkbar einfach, der Hersteller gibt gerne Garantie wen es bei seinen Vertragswerkstätten gewartet wurde, den die hohen Preise kommen ja nicht nur von der Leistung sondern hiermit wird auch eine zukünftige Police eingerichtet. Bei den Freien wird ja nur die erbrachte Leistung bezahlt.

Moralisch ist die Sache zweideutig, aus Sicht des Herstellers möchte man nicht Andere ran lassen den wen man Garantie geben muß dann will man auch die Fahrzeuge in der eigenen Werkstatt haben, nach den Vorgaben die für die Wartung richtig gehalten werden.

Da aber die Freien Werkstätte auch nur den Wartungsplan abarbeiten machen sie ja nichts falsches, geht ein Teil kaputt, hat das mit der Wartung in einer Freien nichts zu tun, zB. wen ein Assyst A gemacht wurde und Rost dennoch auftritt kann und hat ja die freie Werkstatt damit nichts zu tun!

Mobilitätsgarantie geben auch die Freien aber für Schäden die vom Hersteller entstanden sind können sie ja nicht die Verantwortung tragen, man erkennt deutlich die Logik und umgekehrt.

Fazit: Jeder soll für sich entscheiden nach dem Prinzip will ich eine Versicherung haben oder kann ich im Fall eines Falles den Schaden aus eigener Tasche tragen.

Gruß

Hi,

ich glaube inzwischen gibt es eine EU-Verordnung die vorschreibt das auch bei Fremdwartung die Garantie nicht erlischt.

Vorraussetzung ist das die Werkstatt nach Werksvorgaben arbeitet.

Das betrifft natürlich nur die Garantie,Kulanzleistungen sind komplett freiwillig und werden dann wohl nicht mehr gewährt.

Da das Fahrzeug bis auf die Rostgarantie aus der garantiezeit raus ist,ist es eh egal. Die Rostgarantie ist eh so lächerlich das man da auch drauf verzichten kann:rolleyes:

Gruß Tobas

Hallo,

bis zum Alter von knapp 8 Jahren und 120000 Km habe ich drei kostenlose Rostschadenbeseitigungen im Wert von mehr als 7000 € erhalten... auf Kulanz.

Es handelte sich um Rost von Außen nach Innen.

Grüße

Hellmuth

Nachdem an meinem S203 ('02er) Rost hier und da festgestellt wurde, wurde der Kulanzantrag abgelehnt mit der Begründung, dass die (vollständigen) Scheckheft-Einträge teilweise nicht von einer Vertragswerkstatt, sondern von einer freien übernommen wurden...

Hi,

wie der name Kulanz schon sagt ist das eine komplett freiwillige Leistung von MB. Da bei den üblichen Rostschäden die Rostgarantie nicht greift hat man darauf auch keinen Rechtsanspruch.

Garantieleistungen kann man notfalls einklagen wenn die Auflagen erfüllt wurden. Und nach EU Recht werden diese Auflagen erfüllt wenn man die Wartungen NACH HERSTELLERVORGABEN in einer freien machen läst.

Kulanzleistungen sind dann aber in den meisten fällen hinfällig.

gruß Tobias

Urteil zur Rostproblematik allgemein:

OLG Stuttgart Urteil vom 14.10.2008, 1 U 74/08

Herstellergarantie bei Neufahrzeug: „Durchrostung“ im Sinne einer Garantiebedingung:

"Der Begriff der "Durchrostung" im Sinne einer entsprechenden Herstellergarantie bei Neufahrzeugen umfasst nicht jeden äußerlich sichtbaren und optisch störenden Rostansatz der Fahrzeugkarosserie. Erforderlich ist vielmehr, dass die Korrosion ein solches Ausmaß erreicht hat, dass aus technischen Gründen Maßnahmen erforderlich sind, um eine unmittelbar bevorstehende vollständige Durchrostung zu verhindern oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht zu gefährden."

Urteil zum Thema "Marken-Scheckheft"/Garantie:

BGH AZ VIII ZR 187/06 12.12.2007:

"

Autohersteller müssen für ihre Garantieleistungen nur geradestehen, wenn die Wartungen der Fahrzeuge in Vertragswerkstätten vorgenommen werden. Der Bundesgerichtshof wies am Mittwoch die Klage eines Autobesitzers ab, der in den Wartungsvorschriften eine unzulässige Kundenbindung gesehen hatte. Der Kläger hatte Daimler auf Übernahme der Kosten für Rostschäden an seinem Mercedes-Benz verklagt. Daimler verweigerte dies, weil das Auto nicht in Vertragswerkstätten gewartet wurde. (Az.: VIII ZR 187/06)

Der Kläger hatte sich auf die sogenannte Mobilo-Life-Garantie berufen. Dabei gilt für alle nach dem 24. Oktober 1998 ausgelieferten Mercedes-Benz-Pkw, dass 30 Jahre lang keine Durchrostung von innen nach außen eintritt.

Die Kostenübernahme bei Rost sei die Gegenleistung für die vorgeschriebene Wartung der Fahrzeuge, urteilten die Richter. Für seine Antirost-Garantie steht der Stuttgarter Autobauer nur ein, wenn der Pkw alle zwei Jahre in einer

Mercedes-Benz-Werkstatt gewartet wurde. Der Kläger hatte im Februar 2002 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 280 T gekauft und knapp ein Jahr später Rost an der Heckklappe entdeckt. Die Kosten für die Beseitigung in Höhe von 2000 Euro wollte er nun von Daimler ersetzt haben.

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