Schädiger zahlt nicht - was nun?
Hallo, habe ein Problem.
Mein Auto stand auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants. Als ich und meine Schwester zurück zum Auto kamen, stand neben meinem Auto noch ein zweites. Plötzlich mussten wir mit ansehen wie sich bei diesem Auto die Tür öffnete, und mit großer Wucht an mein Auto knallte. Toll. Der "Täter" war nicht ansprechbar da er stark alkoholisiert war, und die Türe hat er nur geöffnet um raus zu kotzen-prima...hab dann die Polizei geholt, die haben gesagt das interessiert uns nicht, ich muss das reparieren lassen und die Rechnung dem Schädiger (Name, Anschrift, Tel.Nr. usw) hab ich ja alles) schicken, und dem seine Versicherung müsste das dann zahlen. Später kamen dann dem seine Freunde, die auch hocherfreut waren, weil denen ihr Auto innen auch lustig ausgesehen, und super gerochen hat...
Okay, am nächsten Morgen hab ich mit dem Schädiger telefoniert, er meinte:"naja kann ja mal passieren usw. also von Entschuldigung keine Spur. Ich habe mit ihm ausgemacht das ich mein Auto reparieren lasse, und ihm dann die Rechnung schicke, und er diese dann an seine Versicherung weitergibt. Da war er auch mit einverstanden. Der Schaden an meinem Auto wurde geschätzt, auf ca 1000Euro. Das hab ich ihm dann auch geschrieben, und seitdem hat er auf NICHTS mehr reagiert-weder auf Post, noch auf Telefon oder SMS.
Das er die Rechnung nicht bezahlt hat musste ich gestern erfahren als ich ein Mahnungsschreiben vom Autohaus bekam. Daraufhin hab ich versucht ihn anzurufen-wie immer hebt keiner ab- und doof wie ich bin hab ich die knapp 800 Euro schließlich überwiesen.
Und Jetzt muss ich zusehen wie ich wieder an mein Geld komme. Aber wie? Wie soll ich weiter vorgehen? Soll ich mir einen Rechtsanwalt nehmen? Ich kenne mich mit solchen Sachen leider überhaupt nicht aus. Könnt ihr mir vielleicht helfen?
Für eure Antworten vielen Dank im voraus!!!
Lg Jutz25
Beste Antwort im Thema
Du hättest das Geld nicht vom Schädiger verlangen dürfen, sonder von der Versicherung vom Fahrzeug in dem er saß, egal wem es gehört.
Zentralstelle von Versicherer anrufen, die Versicherung kontaktieren und die Rechnung inkl. Polizeiprotokoll da zukommenlassen, ganz einfach..
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jutz25
Die Polizisten haben gemeint ...es wäre ein privater Schaden, und der Schädiger muss das seiner privaten Haftpflichtversicherung melden...Ein Polizeiprotokoll gibt es nicht-es wäre dasselbe gewesen wenn ich die nicht geholt hätte-Dein Freund und Helfer eben :-)
Danke für deine Antwort
Wieso nun wieder der dumme Spruch mit Freund und Helfer?!
Du hast in einer Angelegenheit die die Polizei nicht zu klären / aufzunehmen hat (privater Schaden ohne Vorsatz = keine Straftat/ keine Ordnungswidrigkeit = reine zivilrechtl. Angelegenheit) eine ausreichende Auskunft erhalten, die sogar über die reine Pflicht hinaus geht!
(Grob formuliert hättes es auch so laufen können: Polizei kommt / fragt nach den Umständen / sagt "geht uns nichts an" und fährt wieder!)
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wieso nun wieder der dumme Spruch mit Freund und Helfer?!Zitat:
Original geschrieben von Jutz25
Die Polizisten haben gemeint ...es wäre ein privater Schaden, und der Schädiger muss das seiner privaten Haftpflichtversicherung melden...Ein Polizeiprotokoll gibt es nicht-es wäre dasselbe gewesen wenn ich die nicht geholt hätte-Dein Freund und Helfer eben :-)
Danke für deine AntwortDu hast in einer Angelegenheit die die Polizei nicht zu klären / aufzunehmen hat (privater Schaden ohne Vorsatz = keine Straftat/ keine Ordnungswidrigkeit = reine zivilrechtl. Angelegenheit) eine ausreichende Auskunft erhalten, die sogar über die reine Pflicht hinaus geht!
(Grob formuliert hättes es auch so laufen können: Polizei kommt / fragt nach den Umständen / sagt "geht uns nichts an" und fährt wieder!)
Und ich war mir schon im letzten Thread sicher, daß Du Polizist bist 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Noirmoutier
Und ich war mir schon im letzten Thread sicher, daß Du Polizist bist 🙂Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wieso nun wieder der dumme Spruch mit Freund und Helfer?!
Du hast in einer Angelegenheit die die Polizei nicht zu klären / aufzunehmen hat (privater Schaden ohne Vorsatz = keine Straftat/ keine Ordnungswidrigkeit = reine zivilrechtl. Angelegenheit) eine ausreichende Auskunft erhalten, die sogar über die reine Pflicht hinaus geht!
(Grob formuliert hättes es auch so laufen können: Polizei kommt / fragt nach den Umständen / sagt "geht uns nichts an" und fährt wieder!)
Besser man hat mit der Trachtengruppe Grün/Weiss nichts zu tun, aber nicht das das jetzt Beamtenbeleidigung ist ;-)
So, jetzt bin ich erleichtert, die Versicherung des Schädigers hat den kompletten Schaden übernommen, Die haben schon am 23.11.09 überwiesen, und gestern hab ich die Mahnung vom Autohaus bekommen-weshalb ich gedacht habe, das der Schädiger noch gar nichts eingereicht hat. Hat sich wohl überschnitten, das Geld krieg ich morgen wieder zurücküberwiesen😁
Knapp 1200 Euro hat denen der Spaß gekostet...puh...
Danke für alle Antworten
Gruß Jutz25