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Schädiger zahlt nicht - was nun?

Themenstarteram 26. November 2009 um 13:04

Hallo, habe ein Problem.

Mein Auto stand auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants. Als ich und meine Schwester zurück zum Auto kamen, stand neben meinem Auto noch ein zweites. Plötzlich mussten wir mit ansehen wie sich bei diesem Auto die Tür öffnete, und mit großer Wucht an mein Auto knallte. Toll. Der "Täter" war nicht ansprechbar da er stark alkoholisiert war, und die Türe hat er nur geöffnet um raus zu kotzen-prima...hab dann die Polizei geholt, die haben gesagt das interessiert uns nicht, ich muss das reparieren lassen und die Rechnung dem Schädiger (Name, Anschrift, Tel.Nr. usw) hab ich ja alles) schicken, und dem seine Versicherung müsste das dann zahlen. Später kamen dann dem seine Freunde, die auch hocherfreut waren, weil denen ihr Auto innen auch lustig ausgesehen, und super gerochen hat...

Okay, am nächsten Morgen hab ich mit dem Schädiger telefoniert, er meinte:"naja kann ja mal passieren usw. also von Entschuldigung keine Spur. Ich habe mit ihm ausgemacht das ich mein Auto reparieren lasse, und ihm dann die Rechnung schicke, und er diese dann an seine Versicherung weitergibt. Da war er auch mit einverstanden. Der Schaden an meinem Auto wurde geschätzt, auf ca 1000Euro. Das hab ich ihm dann auch geschrieben, und seitdem hat er auf NICHTS mehr reagiert-weder auf Post, noch auf Telefon oder SMS.

Das er die Rechnung nicht bezahlt hat musste ich gestern erfahren als ich ein Mahnungsschreiben vom Autohaus bekam. Daraufhin hab ich versucht ihn anzurufen-wie immer hebt keiner ab- und doof wie ich bin hab ich die knapp 800 Euro schließlich überwiesen.

Und Jetzt muss ich zusehen wie ich wieder an mein Geld komme. Aber wie? Wie soll ich weiter vorgehen? Soll ich mir einen Rechtsanwalt nehmen? Ich kenne mich mit solchen Sachen leider überhaupt nicht aus. Könnt ihr mir vielleicht helfen?

Für eure Antworten vielen Dank im voraus!!!

Lg Jutz25

Beste Antwort im Thema

Du hättest das Geld nicht vom Schädiger verlangen dürfen, sonder von der Versicherung vom Fahrzeug in dem er saß, egal wem es gehört.

Zentralstelle von Versicherer anrufen, die Versicherung kontaktieren und die Rechnung inkl. Polizeiprotokoll da zukommenlassen, ganz einfach..

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Du hättest das Geld nicht vom Schädiger verlangen dürfen, sonder von der Versicherung vom Fahrzeug in dem er saß, egal wem es gehört.

Zentralstelle von Versicherer anrufen, die Versicherung kontaktieren und die Rechnung inkl. Polizeiprotokoll da zukommenlassen, ganz einfach..

Ich denke auch, dass die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges zuständig ist. Die Haftpflicht des Beifahrers wird sich davon nichts annehmen. 

 

Das hätte dir aber auch die Polizei sagen können. Da hätten sie sich mal als Freund und Helfer zeigen können 

hole dir ein Mahnbescheid, kostet nicht viel. Alles schriftlich, mit gesetzten Fristen.

Hatten hier schon mal ein Türenthema. KFZ-Versicherung natürlich probieren

Und dann bleibt nur noch der Anwalt.

Der einzige richtige Weg ist, seine Ansprüche bei der gegnerischen kfz-Haftpflichtversicherung direkt geltend zu machen. Wozu Mahnbescheid?

Leider hat sich der TE hier selbst die Sache unnötig schwer gemacht und es bleibt zu hoffen, dass ihm das nicht auch noch auf die Füße fällt, denn die Beweislast liegt beim Anspruchsteller. Beweise wurden offenbar nicht sichergestellt, es gibt nur eine Rep.rechnung.

Es war übrigens sehr naiv zu glauben, dass der Verursacher diesen Schaden selbst bei seiner Versicherung anzeigt. Spätens, als er wieder nüchtern war, wird im klar geworden sein, dass Alkohol im Hinblick auf den Versicherungsschutz und damit einhergehende Regressforderungen überhaupt nicht günstig ist. Er hatte an der Meldung kein Interesse, der TE schon und warum er den Direktanspruch nicht genutzt hat, verstehe ich nicht. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, warum der Schaden bereits repariert wurde, ohne Klarheit zu haben, wer diesen letztlich bezahlen wird.

Gruß

traumzauber

Die Kfz-HP-Versicherung muss zahlen, egal ob der Schädiger den Schaden meldet oder nicht. Es gibt zeugen, Polizei war auch da.

Notfalls einen Anwalt einschalten, dessen Kosten ebenfalls die Versicherung zahlen muss.

Falls der Vers.nehmer (nicht der Betrunkene) sich quer stellt, muss die Versicherung die Polizeiakte holen, was etwas länger dauert (vielleicht 2 Monate).

Dass der Schaden schon repariert und bezahlt worden ist, spielt auch überhaupt keine Rolle. Die Werkstattsrechnung ist Beweiss genug.

Falls die Versicherung nichts tut, muss man halt Klage einreichen, mithilfe eines Anwalts, aber soweit wird es bestimmt nicht kommen, denn die Sachlage ist eindeutig klar.

@efteris

Ich glaube, du hast mich missverstanden. Es ist - nach den bisherigen Informationen - unstrittig, dass Haftung besteht. Insofern ist der Versicherer schon in der Pflicht, evtl. kommt es hier zu einer Verweisung an den Kaskoversicherer des TEs (falls eine VK besteht), was für den TE aber nicht nachteilig wäre. Auf die Polizeiakte würde ich nicht bauen, da wird es vermutlich keine geben, so interpretiere ich es zumindest.

Zitat:

hab dann die Polizei geholt, die haben gesagt das interessiert uns nicht

Jetzt zu dem, was ich eigentlich meinte:

Zitat:

Dass der Schaden schon repariert und bezahlt worden ist, spielt auch überhaupt keine Rolle. Die Werkstattsrechnung ist Beweiss genug.

Aha, wofür genau ist denn die Werkstattrechnung Beweis? Ich sag es dir: Nur dafür, dass von der Werkstatt x eine Reparatur am Fahrzeug y in Höhe von z-Euro vorgenommen wurde.

Inwieweit die Rechnung zu tatsächlichem Schadenumfang und -höhe passt, kann an dieser Stelle wohl niemand beurteilen, auch du nicht.

Deshalb stellt man erst die Beweise sicher und dann erfolgt die Reparatur, im besten Fall nach Regulierungszusage desjenigen, der die Sache bezahlen soll.

Es muss nicht zu Problemen kommen, aber die Möglichkeit besteht durchaus.

Gruß

traumzauber

 

Gibt es für den Geschädigten auch Fristen?

Er schreibt ja nicht wann der Schaden entstanden ist.

EDIT: ich meine Fristen um einen Schaden / Forderungen daraus der gegnerischen Vers. anzuzeigen

Naja, nicht ohne Grund mein Rat: Zeugen notieren, die Daten des Unfallgegners aufnehmen, Skizze anfertigen und ab zum Anwalt.

Hoffnungsvolle Naivität wird von Lumpen gnadenlos ausgenutzt, hier hatte der TE beim Schadenereignis ja noch die Chance das zu erkennen.

Ja, es gibt Fristen. 3 Jahre ab Kenntnis über Schaden und Schadenverursacher, beginnend mit dem 31.12. desselben Jahres. Wenn also Schaden in 2009 endet die Frist am 31.12.2012.

Themenstarteram 26. November 2009 um 18:48

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Der einzige richtige Weg ist, seine Ansprüche bei der gegnerischen kfz-Haftpflichtversicherung direkt geltend zu machen. Wozu Mahnbescheid?

Leider hat sich der TE hier selbst die Sache unnötig schwer gemacht und es bleibt zu hoffen, dass ihm das nicht auch noch auf die Füße fällt, denn die Beweislast liegt beim Anspruchsteller. Beweise wurden offenbar nicht sichergestellt, es gibt nur eine Rep.rechnung.

Es war übrigens sehr naiv zu glauben, dass der Verursacher diesen Schaden selbst bei seiner Versicherung anzeigt. Spätens, als er wieder nüchtern war, wird im klar geworden sein, dass Alkohol im Hinblick auf den Versicherungsschutz und damit einhergehende Regressforderungen überhaupt nicht günstig ist. Er hatte an der Meldung kein Interesse, der TE schon und warum er den Direktanspruch nicht genutzt hat, verstehe ich nicht. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, warum der Schaden bereits repariert wurde, ohne Klarheit zu haben,

wer diesen letztlich bezahlen wird.

Für mich war von Anfang an klar wer den Scheiß bezahlt, wenn ICH was kaputt mach dann zahl das auch ICH, oder meine Versicherung. So einfach ist das. Andernfalls weiß ich ja wo er wohnt ;-)

Habs halt nicht so mit Versicherung und Papierkram, bin ein ehrlicher Mensch und glaube an das Gute im Menschen, auch wenns manchmal daneben geht ;-)

Danke für deine Antwort

 

Gruß

traumzauber

Hab gerade mit dem Kerl geredet, (hab ihn mal erreicht...wow) der hat meine Werkstattrechnung an seine Versicherung weitergegeben, die meinen sie bezahlen alles, bis auf den Leihwagen,(und den bezahlen die mir auch noch, sonst rauchts!) Mein Auto war ja wegen DEM eine Woche in der Werkstatt, hab gerade die Telefonnr. von seinem Versicherungsberater bekommen, da soll ich mich melden falls ich noch Fragen habe. Werd mich morgen mit dem in Verbindung setzen.

Ich halt euch auf dem laufenden

Dankeschön für all eure Antworten!!!

Themenstarteram 26. November 2009 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von efteris

Du hättest das Geld nicht vom Schädiger verlangen dürfen, sonder von der Versicherung vom Fahrzeug in dem er saß, egal wem es gehört.

Zentralstelle von Versicherer anrufen, die Versicherung kontaktieren und die Rechnung inkl. Polizeiprotokoll da zukommenlassen, ganz einfach..

Die Polizisten haben gemeint das der Fall die KFZ-Haftpflicht nichts angeht, es wäre ein privater Schaden, und der Schädiger muss das seiner privaten Haftpflichtversicherung melden-hätt ich vielleicht noch erwähnen müssen ;-) hat er ja jetzt auch gemacht.

Ein Polizeiprotokoll gibt es nicht-es wäre dasselbe gewesen wenn ich die nicht geholt hätte-Dein Freund und Helfer eben :-)

Danke für deine Antwort

Da es sich hier um den Beifahrer handelt hat in der Tat die KFZ Haftpflichtversicherung nix damit zu tun.

Zwar hat er einen gegenstand dazu benutzt um seine Tür zu demolieren (also die Tür eines anderen Fahrzeuges), aber nicht überall wo ein Auto vorkommt ist auch die KFZ Haftpflichtversicherung dazu da. Insbesondere weil der Verursacher (Verursacherprinzip) hier gar keine haben wird.

Zwei Aussagen und beide falsch:

Der Schaden wurde durch das Fahrzeug des Unfallgegners bzw. dessen Tür verursacht. Die Kfz-Haftpflicht muss per Definition die gesamte Betriebsunricherheit des Fahrzeugs abdecken. Da ein Auto schon nach dem Entriegeln der Türen als "in Betrieb" gilt, gehört auch das Ein-und Aussteigen sowie das Beladen des Kofferraums zum Fahrzeugbetrieb. Die Tatsache, dass eine Tür zum Erbrechen geöffnet wurde tut hier nichts zur Sache.

Es ist ferner völlig egal, ob mein Kind, Arbeitskollege oder Freund die Tür geöffnet hat. Haften muss für materielle Schäden immer der Fahrzeughalter. Da bis dato nicht jeder, der ein Fahrzeug betritt auch privat haftpflichtversichert ist, wäre Autafohren ein sehr riskantens Unterfangen.

Begriffsmissbrauch: Verursacherprinzip

Das oft bemühre Verursacherprinzip sagt lediglich aus, dass der, der für einen Schaden verantwortlich ist, auch die Haftpflicht trägt. Eine Kfz-HP-Versicherung deckt alle mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch verbundenen Gefahren und daraus resultierede Haftungspflichten aller Fahrzeuginsassen ab. Da die Police nunmal vom Halter gezahlt wird, bleiben die Kosten bei ihm hängen.

Es war mein Versäumnis, nicht konkret nachzufragen, welche Rolle der Verursacher hier hatte. Ich bin - wahrscheinlich naturgemäß - davon ausgegangen, dass sich die Fahrertür geöffnet hatte und damit wäre alles weitere zweifelsfrei. Erst der Einwand von @acer 2k hat mich dazu gebracht, nochmal ganz genau nachzulesen und man kann hier wohl tatsächlich annehmen, dass es sich um den Beifahrer gehandelt hat. Wenn dem so ist, bestünde zwar nach wie vor die Möglichkeit für den TE, die Regulierung durch den Kfz-Haftpflichtversicherer zu beanspruchen, aber eben auch die Ansprüche beim Verursacher geltend zu machen, wenn der nicht Halter, Fahrer oder Eigentümer dieses Fahrzeuges ist. Wenn er Versicherungsschutz von einer privaten Haftpflicht für diesen Schaden hat - umso besser.

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 27. November 2009 um 11:03

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Es war mein Versäumnis, nicht konkret nachzufragen, welche Rolle der Verursacher hier hatte. Ich bin - wahrscheinlich naturgemäß - davon ausgegangen, dass sich die Fahrertür geöffnet hatte und damit wäre alles weitere zweifelsfrei. Erst der Einwand von @acer 2k hat mich dazu gebracht, nochmal ganz genau nachzulesen und man kann hier wohl tatsächlich annehmen, dass es sich um den Beifahrer gehandelt hat. Wenn dem so ist, bestünde zwar nach wie vor die Möglichkeit für den TE, die Regulierung durch den Kfz-Haftpflichtversicherer zu beanspruchen, aber eben auch die Ansprüche beim Verursacher geltend zu machen, wenn der nicht Halter, Fahrer oder Eigentümer dieses Fahrzeuges ist. Wenn er Versicherungsschutz von einer privaten Haftpflicht für diesen Schaden hat - umso besser.

Ja war die hintere Beifahrertüre :-)

Gruß

traumzauber

Danke für die Antwort

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