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Schadensregulierung - Ratschläge gesucht

Hallo zusammen,

ich bin brandneu hier, also bitte verzeiht mir falls das Thema hier falsch ist.

Vor nun etwas über zwei Wochen ist mir jemand in mein parkendes Auto gefahren. Der Wagen stand ganz normal in einer Parkbucht und ein netter Busfahrer meinte doch mal in die Seite reinfahren zu müssen.

Die Folge waren eine kaputte Tür, Spiegel, Kotflügel, Reifen und ein Teil der Stoßstange.

Daraufhin wurde die Polizei gerufen und ein Unfallbericht angefertigt. Der Geschädigte bin in dem Fall selbstverständlich ich, da ich mit dem Unfall, außer dass es leider mein Auto war, nichts zu tun hatte.

Daraufhin folgte ein langes Wochenende, weshalb ich leider erst am darauffolgenden Dienstag Morgen einen Gutachter „bestellen“ konnte. Der kam auch postwendend vorbei und hatte am Donnerstag das Gutachten fertig und an mich, sowie meinen Anwalt gesendet.

Seitdem herrscht Stillstand. Einen Leihwagen habe ich mir nicht genommen, da ich den Nutzungsausfall geltend machen wollte, allerdings bin ich nicht davon ausgegangen, dass sich das so in die Länge zieht.

Der Wagen steht aktuell bei der Firma eines Bekannten, da er leider nicht mehr fahrtauglich ist.

Muss ich jetzt tatsächlich bis zu 30 Tage warten, bis das ok der gegnerischen Versicherung da ist?

Der Schaden beträgt laut Gutachten etwa 7.000€ inkl. Mwst. und ich möchte und kann aktuell eher nicht in Vorkasse treten.

Ziemlich nervig, vor allem weil der Gutachter eine merkantile Wertminderung in Höhe von 300€ angegeben hat. Meiner Meinung nach auch ein absoluter Witz, da mir niemand hinterher bei einem Verkauf nur 300€ weniger für einen Unfallwagen anbieten wird. Das wird wohl eher in den 4-stelligen Bereich gehen.

Stehe ich jetzt tatsächlich mit einem Unfallwagen da, der mir mehrere Wochen nicht zur Verfügung stand und habe eine „Entschädigung“ von den besagten 300€?

Wie sieht das mit dem Nutzungsausfall aus? Steht mir dieser für den gesamten Zeitraum zu oder lediglich für die Dauer der Reparatur?

Meinen Anwalt erreiche ich aktuell nicht, er hat der Versicherung wohl eine Frist von 10 Tagen gegeben, meinte aber dass laut Gesetz bis zu 30 Tage verstreichen können.

Ich bin mir bei der ganzen Sache mittlerweile irgendwie unsicher geworden. Ich dachte immer ich hätte als Geschädigter eines Unfalls nichts zu befürchten und der Schaden würde schnell reguliert werden. Jetzt habe ich seit 2 1/2 Wochen einen Unfallwagen stehen und gehe wahrscheinlich sogar mit einem Minus aus der ganzen Sache.

Hinzu kommt, dass ich den Wagen leider arbeitsbedingt zeitnah benötige. Das Auto, das ich aktuell von einem Elternteil fahre, musste leider auch heute in die Werkstatt, weshalb ich nun ziemlich unter Zugzwang stehe.

Meinen BMW habe ich erst im Oktober nach mehrmonatiger Suche zu einem guten Kurs geschossen und jetzt sowas …

Vielen Dank fürs Lesen und im Voraus für eure Ratschläge. :)

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13 Antworten

ja, kann so lange dauern. Bei uns hat die HUK24 nach etwa 20 Tagen die Reparatur-Zusage dem Anwalt übermittelt, Schadenhöhe ca. 15.000.-. Die Reparatur haben wir schon vorher gestartet mit dem Hintergrund, es zur Not erstmal über die Vollkasko laufen zu lassen, falls die HUK rumzickt, ist aber nicht notwendig gewesen. In der Zeit wurde ein Leihwagen von der Mercedes Werkstatt zur Verfügung gestellt, ca. 90.- am Tag. Wertminderung wurde vom Gutachter mit 900.- angegeben.

Schuldfrage war eindeutig.

Zitat:

@nokem schrieb am 15. November 2021 um 18:29:17 Uhr:

 

Vielen Dank fürs Lesen und im Voraus für eure Ratschläge. :)

Für Ratschläge ist dein Anwalt da...

Die Reparaturdauer sollte eigentlich im Gutachten stehen.

Eine Reparaturfreigabe der Versicherung ist zwar gut aber nicht erforderlich.

Wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt kannst du jetzt reparieren lassen.

Das sollte dir dein Anwalt eigentlich sagen können.

Seit wann kannst du deinen Anwalt nicht erreichen?

Ansonsten meine ich, dass dich nichts daran hindert, die Reparatur entsprechend Gutachten in Auftrag zu geben.

I. d. R. unterschreibt man dafür eine Abtretungserklärung.

Ich glaube nicht, dass der Nutzungsausfall auch für die Zeit der durch dich verursachten Verzögerungen gezahlt wird, sondern für den Zeitraum lt. Gutachten.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 15. November 2021 um 18:47:35 Uhr:

Die Reparaturdauer sollte eigentlich im Gutachten stehen.

Eine Reparaturfreigabe der Versicherung ist zwar gut aber nicht erforderlich.

Wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt kannst du jetzt reparieren lassen.

Das sollte dir dein Anwalt eigentlich sagen können.

Die Reparaturdauer wird mit 7-8 Tagen angegeben. Mein Anwalt meinte, dass ich besser das ok der Versicherung abwarten soll, da das Gutachten eventuell angezweifelt werden kann und die Versicherung am Ende weniger zahlt.

Zur Info: Versicherung des Gegners ist die Kravag, falls das was zu sagen hat ??

Und wie gesagt, erreichen tue ich ihn aktuell leider nicht - danke Bleachi :)

Wenn das Gutachten von einem "öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen" angefertigt wurde, sehe ich keine Veranlassung abzuwarten.

Ist dein Anwalt ein "Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht"?

War kürzlich auch bei einem Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Er sagte auch Freigabe ist nicht erforderlich aber die Versicherungen mögen das.

Wenn man Ärger vermeiden will wartet man die Freigabe lieber ab. Eigentlich ein Witz, aber es ist so.

Sei froh, wenn sich die ganze Regulierung schön lange hinzieht. Das füllt deinen Geldbeutel, vorausgesetzt das wurde richtig eingefädelt. Da du anwaltlich vertreten bist kann man davon schonmal ausgehen.

Erkundige dich mal bei den regionalen Autovermietern nach den Preisen für einen Kleinwagen bei wochenweiser Anmietung. Mit etwas Glück ist es weniger als im Gutachten für den NA ausgewiesen ist.

Ansonsten lies dich durchs Forum hier und lass die Zeit für dich arbeiten.

@beachi

Für Ratschläge ist dein Anwalt da...

 

dann stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum du hier überhaupt etwas schreibst.

Aber eigentlich wie immer nur belanglose Grütze.

Geh doch einfach zu Hause du negativer Mensch...

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Der Anwalt ist tatsächlich spezialisiert auf Verkehrsrecht und ich werde morgen nochmal das Gespräch suchen.

Mir wurde mittlerweile nur von vielen Seiten gesagt „hey das kann doch nicht sein, dass dein Auto so lange steht ohne dass sich etwas tut“.

Dachte ich mir im Nachgang dann auch, bin aber davon ausgegangen dass mein Anwalt wohl mehr Ahnung hat als ich, was er wohl auch weiterhin hat. :D

Ich möchte am Ende einfach nur das bestmögliche für mich dabei rausschlagen - im Besten Fall ein, wie vorher aussehendes, Auto und eine kleine Aufwandsentschädigung für den ganzen Stress, den dieser Mist mit sich bringt.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn die Versicherung ihre Entrittspflicht dem Grunde nach erklärt hat (dein Anwalt müsste das wissen) gibt es wohl keinen Grund mit der Instandsetzung zu warten.

Der Schuss, auf Zeit zu spielen und für x Wochen Nutzungsausfall zu beanspruchen kann nach hinten losgehen.

Dein Anwalt sollte dich da beraten können.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 15. November 2021 um 19:50:34 Uhr:

@beachi

Für Ratschläge ist dein Anwalt da...

 

dann stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum du hier überhaupt etwas schreibst.

Aber eigentlich wie immer nur belanglose Grütze.

Geh doch einfach zu Hause du negativer Mensch...

und welchen mehrwert hat jetzt dein sinnbefreiter kommentar? fasse dir lieber zuerst selbst an die eigene nase, bevor du hier wieder sinnlose sachen von dir gibst!

Für das Problem mit dem benötigten Auto gibt es 2 Möglichkeiten.

 

- in Vorleistung gehen und sich selbst via Carsharing, Automobilclub oder Wochenweise (ist günstiger) bei der Autovermietung organisieren.

 

- oder eben ab sofort den Leihwagen über die Versicherung anfordern

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