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Schadensregulierung - Erstattung aller 4 Reifen bei Allrad?

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 10:46

Hallo,

die Versicherung möchte mir nur die Reifen der VA ersetzen, hätte ich nicht anspruch auf alle 4 Reifen? Es handelt sich um einen Allradantrieb.

Unfall war an VA LI.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 7. Juni 2019 um 10:27:29 Uhr:

Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. Wer wegen 100€ vor Gericht zieht, hat schon einen etwas übertriebenen Gerechtigkeitssinn.

Ich mag solche unausgegorenen Sprüche, die hier übrigens viele drauf haben, gar nicht.

Stell Dir bitte vor, ich stehe an der Kasse neben Dir und während Du bezahlst, greife ich in Dein Portemonnaie und klaue Dir 100,- €.

Ich bin davon überzeugt, dass Du dies nicht klaglos hinnehmen würdest.

Bitte mal Dinge zu Ende denken, bevor man Andere, die sich nicht bestehlen lassen wollen, verunglimpft...

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Themenstarteram 9. Juni 2019 um 10:34

Der Gutachter hat im Gutachten ja 30% vom Neupreis in Abzug gebracht für die Reifen an der VA

Das entspricht dann meinem Kenntnisstand.

Wie du aber siehst, gibt es unterschiedliche Ansichten, die daher rühren, dass Gerichte auch unterschiedlich urteilen.

Ich würde auf Abrechnung nach Gutachten pochen, gleichwohl aber keine Klage in Erwägung ziehen, dazu wäre mir der Streitwert zu gering.

Vorrangig geht‘s hier wohl um den zweiten Reifen der VA, den der Versicherer offensichtlich nicht erstatten will, obwohl er vom SV korrekterweise in Ansatz gebracht wurde.

...und darauf verzichtet man nicht, zumal der TE einen Anwalt mit der Abwicklung betraut hat!

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Juni 2019 um 13:29:47 Uhr:

 

Ich würde auf Abrechnung nach Gutachten pochen, gleichwohl aber keine Klage in Erwägung ziehen, dazu wäre mir der Streitwert zu gering.

Entspricht der Intention der Versicherung. Nur so kann gespart werden. Auf für den Anwalt stehen Ertrag und Arbeit in keinem vernünftigen Verhältnis zu einander. Wenn mich aber einer ärgert, dann ist mir das ziemlich egal. Dann mach ich so eine Klage schon zum eigenen Spaß (natürlich nur mit RSV und nicht auf Kosten des Geschädigten).

Gerüchteweise soll bei einer großen Versicherung das so gehandhabt werden, dass Abzugsbeträge teilweise in einen großen Topf wandern und daraus Gratifikationen an die Mitarbeiter ausgeschüttet werden.

ist doch auch völlig Latte, ob der eine oder der andere hier seine Ansprüche verfolgt oder nicht.

Thema ist hier, ob und in welche Höhe Abzüge gerechtfertigt wären.

Und das wurde ausführlich hier behandelt und auch dargestellt.

Und ich kann hier auch nicht erkennen, das ich dazu etwas falsches geschrieben habe.

Oder doch?

Wenn es der eine oder andere User hier nicht verstehen kann, oder will,

tut mir das Leid (oder auch nicht...:rolleyes:)

Ändert aber nun mal nix an den beschrieben Fakten.

Na ja, so ein paar grammatikalische oder Rechtschreibfehler sind schon vorhanden :p.

wenn`s weiter nix ist......:)

Hallo Delle,

es ist nicht so, dass ich dein Fachwissen nicht zu schätzen wüsste und es ist auch nicht so, dass ich etwas nicht verstehen will.

Leider kann ich deiner Ansicht so aber nicht beipflichten, dazu gibt es zu viele abweichende Kommentare von Juristen und auch Urteile von Gerichten.

Ich würde mir so einen Rechtsstreit nicht für Peanuts antun und auch nicht, weil ich persönlich in diesem Fall keine Ungerechtigkeit erkennen kann, denn Reifen sind Verschleißteile, die regelmäßig erneuert werden müssen und wenn dann ein Abzug neu für alt erfolgt, finde ich das in diesem Fall auch nicht ungerecht.

Wie so oft im Leben - es kommt darauf an. Will ich das Auto noch lange fahren, hab ich was von den neuen Reifen. Will ich es ohnehin bald verkaufen, machen 8 oder 6 mm Profil keinen Unterschied.

Oder mal am Beispiel meines Touareg: Zweiter Satz Winterreifen Ende 2017 gekauft, aber immer noch den ersten Satz Sommerreifen mit rund 4,5 mm Profil. Weil die Kiste im Sommer fast nur in der Garage steht, im Sommer höchstens mal für eine Urlaubsfahrt genutzt, verschleißen die kaum. Und da wäre es mir ziemlich egal, ob die mit neuen Sommerreifen dort steht oder mit nur noch 3 mm Restprofil.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Juni 2019 um 13:29:47 Uhr:

Das entspricht dann meinem Kenntnisstand.

Wie du aber siehst, gibt es unterschiedliche Ansichten, die daher rühren, dass Gerichte auch unterschiedlich urteilen.

Ich würde auf Abrechnung nach Gutachten pochen, gleichwohl aber keine Klage in Erwägung ziehen, dazu wäre mir der Streitwert zu gering.

Du hast aber schon den Post des TE vom 8. Juni 2019 um 12:15:25 gelesen? Es war eine Streichung unter anderen! Also läuft es eh aufs Klagen hinaus. :rolleyes:

Ich lese aus dem Beitrag, dass der Anwalt eher von einer Klage abrät.

Das verhält sich gewiss anders. Der Anwalt wird ihm das Prozesskostenrisiko ausgerechnet haben. Diesen Risikobetrag möchte der TE nicht schultern, wenn er vorher keine 1.000%'ige Erfolgsgarantie erhält. Die kann ihm aber niemand geben. Also möchte der TE nicht klagen. Deshalb wird auch keine Klage vorbereitet obschon die Sache außergerichtlich ausgeschrieben ist. Der TE meint nun, dass sein Anwalt schlecht gearbeitet hat, weil die Versicherung nicht freiwillig richtig reguliert hat, ohne dass er klagen müsste. Da kann der Anwalt allerdings nichts dafür, denn die Versicherung spekuliert genau auf solche kostenängstlichen Geschädigten die eine Klage finanziell nicht schultern können oder wollen. Es steht dem TE in eigener Verantwortung frei, die Versicherung damit durchkommen zu lassen. Die Alternative dazu heißt Klage. Die Entscheidung nimmt ihm niemand ab.

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