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Schadensregulierung - Erstattung aller 4 Reifen bei Allrad?

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 10:46

Hallo,

die Versicherung möchte mir nur die Reifen der VA ersetzen, hätte ich nicht anspruch auf alle 4 Reifen? Es handelt sich um einen Allradantrieb.

Unfall war an VA LI.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 7. Juni 2019 um 10:27:29 Uhr:

Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. Wer wegen 100€ vor Gericht zieht, hat schon einen etwas übertriebenen Gerechtigkeitssinn.

Ich mag solche unausgegorenen Sprüche, die hier übrigens viele drauf haben, gar nicht.

Stell Dir bitte vor, ich stehe an der Kasse neben Dir und während Du bezahlst, greife ich in Dein Portemonnaie und klaue Dir 100,- €.

Ich bin davon überzeugt, dass Du dies nicht klaglos hinnehmen würdest.

Bitte mal Dinge zu Ende denken, bevor man Andere, die sich nicht bestehlen lassen wollen, verunglimpft...

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Nö, du gehörst einer anderen Zunft an :p.

Aber du bestätigst damit meinen ersten Beitrag zum Thema. Nur scheint das vielen Versicherungen am … vorbei zu gehen. Z.Zt. zickt bei uns eine Versicherung rum, weil der von deiner Zunft (wie vom Hersteller vorgeschrieben) auch den Austausch des Lenkgetriebes aufgeschrieben hat. Und so hat meine Zunft dann unnötig Arbeit.

am 7. Juni 2019 um 21:28

Hallo,

sorry, jetzt muss ich mal was loswerden...

Glaubt Ihr wirklich, bei den Versicherungen sitzen waschechte Bürotroddel? Da irrt so Mancher! Das sind waschechte Juristen mit mind. 1. Examen, meist aber weiterentwickelt.

Das ist wie mit dem Stoppschild an unserer Strassenecke. Da kommt ohnehin nie ein Fahrzeug, also, warum vorschriftsmäßig anhalten? Gas und durch! Wenn da mal die Polizei kontrollieren würde, dann... . Aber, wann haben die genug Personal für die Kontrolle einer Einmündung, wo 10 Fahrzeuge pro Tag fahren?

Mir hat mal einer dieser Versicherungsjuristen am Telephon ganz klar gesagt: " Versuchen kann man es doch mal, das ist nicht verboten". Viele Kunden, die von unberechtigten!!!! Kürzungen der Versicherungsleistung betroffen sind, verzichten, trotz Beratung, auf die Wahrnehmung ihrer Rechte. Oder der Versicherer lockt mit etwas Geld, womit dann alle weitere Schäden als abgegolten

gelten sollen.

Und zum Thema: " wegen 100 Euro ziehe ich nicht vor das Gericht"... Es war irgendwann vor 35 Jahren. Ich war gerade Student und unserer M/L Dozent trug freudestrahlend die neuste Nachricht des kapitalistischen Rechtssystems vor. --> 2 Freunde zechten in einer Bar. Als sie abgefüllt waren, wollten sie zahlen, doch A hatte kein Geld dabei! Also zahlte B die Zeche von A mit. Der Begünstigte A versprach, die Zeche umgehend seinem Freund B per Überweisung zu erstatten.

Gesagt- getan, nur: Es fielen eine Pfennige an Überweisungskosten an. Die zog der trinkfreudige Freund A glatt von der Zechenschuld ab. Zu Unrecht, wie sein Freund B empfand und wegen dieser paar Pfennige vor Gerichtr zog. Keine Ahnung, wie das ausging, aber lerne: In der DDR wär das nie passiert," da jeder DDR- Bürger genügend Bargeld zur Verfügung hat, um jederzeit seine Zeche zu bezahlen und somit die sozialistischen Rechtsorgane nicht mit solchen imperialistisch- schmarotzerischen Gedanken belästigen würde." . So kann man das natürlich auch sehen!

Rechtsproblem war damit gelöst!

Gruss vom Asphalthoppler

vielen Dank für deine Meinung.

Themenstarteram 8. Juni 2019 um 10:15

Also wie gesagt, im Schadensgutachten sind beide Reifen an der Vorderachse aufgeführt. Dabei handelt es sich ja obendrauf noch um einen Allrad (X5). Im Gutachten ist ein Profil an der VA mit 5mm und HA mit 7mm vermerkt.

 

 

Die gegnerische Versicherung, ich nenn das Kind beim Namen "Admiral Direkt", hat gleich diverse streichungen vorgenommen und sich auf einem "unabhängigen" Prüfbericht bezogen. In diesem stand unter anderem, dass der Reifen VR nicht vom Schaden betroffen ist und entsprechend nicht ersetzt werden muss.

 

Der Anwalt hat ja bereits ein Schreiben aufgesetzt gehabt aber als Antwort kam nur das die Versicherung an Ihrern Kürzungen fest hält. Mein Anwalt scheint generell ängstlich zu sein was Klagen angeht...

 

Hätte ich eine RSV, würde ich schon längst den Anwalt gewechselt haben denn dieser ist viel zuuuu langsam...Antwortet nicht, Ruft nicht zurück...

 

Hatte mich auf empfehlung eines Freundes an einer Kanzlei gewendet, die "Kostenfrei" die abwicklung übernimmt....

 

Totaler reinfall...

 

Wenn ich jetzt den Anwalt wechsle, kostet muss ich ja dann Ihn seperat bezahlen weil die Versicherung das sicher kein zweites Mal übernimmt.

Wenn ich mal annehme, dass ein Neureifen 8 mm Profiltiefe hat und die gesetzliche Verschleißgrenze 2 mm (1,6) beträgt, dann wären die Reifen bei 5 mm zu 50 % verschlissen; realistisch betrachtet sogar mehr als 50 %.

Bekommst du nun einen Neureifen von der Versicherung und kaufst einen Reifen selbst, dann hast du keinen Schaden.

Wenn du auf zwei Reifen lt. Gutachten bestehst, dann bekommst du zwei Reifen von der Versicherung, die halten dir aber die Wertverbesserung in Höhe von 50 % ab.

Ist also gehopst wie gesprungen.

Ein Abzug für einen Vorteilsausgleich ist dann berechtigt, wenn der Geschädigte durch die Unfallschadenreparatur eine spürbare und zeitnahe eigene Investition in das Fahrzeug erspart.“

Ist das hier der Fall ?

Wohl eher nicht. Er hätte die Reifen problemlos bis zur Verschleißgrenze herunterfahren können und hätte diese nicht ersetzen müssen.

Oder nicht?

Mit dieser "Faustformel" erreicht man, dass rein theoretische Vorteile, die sich in der Geldbörse des Geschädigten nicht auswirken, aussortiert werden. Das muss so sein, weil der Abzug nicht am Objekt, sondern in der Geldbörse des Geschädigten vorgenommen wird. Der darf quasi nur Geld entnommen werden, das durch die Behebung des Schadens dort hineingespült wurde.

Man darf man nicht den falschen Schluss ziehen, Abzüge seien stets bei Verschleißteilen zu machen. Zwar sind Verschleißteile am ehesten Objekte für einen Vorteilsausgleich, aber erst, wenn der Verschleiß schon deutlich fortgeschritten ist.

Ein fachlich richtiger Beitrag, der hilfreich ist und deshalb ein Danke verdient hat...

Bei typischen Verschleißteilen wie Reifen, Bremsen, Kupplung usw. ist meines Wissens ein Abzug gerechtfertigt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Juni 2019 um 18:56:03 Uhr:

Bei typischen Verschleißteilen wie Reifen, Bremsen, Kupplung usw. ist meines Wissens ein Abzug gerechtfertigt.

und mein Wissen zu dieser Thematik ist weiter oben beschrieben ;)

Freu dich doch, wenn du hier dein Wissen erweitern kannst, dafür ist das Forum doch auch da :)

Und Wissenserweiterung durch lesen von Delle´s Beiträge ist echt gut :)

Ich versuch`s auch noch mal mit einem Beispiel:

Der BMW hier hat einen WBW (Verkaufswert) von z.B. 20.000 €

(ist ja egal, kann auch ein anderer Wert sein)

Die Reifen haben sämtlichst eine Profiltiefe von 5mm.

Nun wird der der BMW mit vier neuen Reifen Angeboten. Die haben alle z.B. 8mm

Wie ist hier der WBW ? (Verkaufspreis)

Relativ einfach erklärt:

Der BMW hat einen WBW von 20.000 € mit 5mm Profiltiefe und auch mit 8mm Profiltiefe.

Eine "Wertverbesserung" und die ist hier das Thema tritt durch neue Reifen einfach nicht ein.

Die Rechnung würde ich akzeptieren, wenn der Wiederbeschaffungswert bei dem vorliegenden Schaden eine Rolle spielen würde, denn dann gäbe es keine Wertsteigerung.

Durch neue Reifen erlangt der TE aber einen Vorteil.

Folgenden Link mal lesen:

http://...nfallrechtler-stuttgart.de/.../

Ötti ... der seelische Schmerz, nun einen unverschuldeten kleinen Unfall erlitten zu haben, wird auch nicht in Gold aufgewogen. Und 3mm Profil kann man auch in ein paar Sekunden verheizen. ;)

Paul, da stimme ich dir zu.

Aber leider sind nicht alle Schäden ersatzfähig, z. B. finde ich die Aufwandspauschale lächerlich gering und ich hätte auch nichts dagegen, wenn die Versicherung beide Reifen ohne Abzug ersetzt, aber wenn die schon auf dem Trip sind, würde ich deswegen keinen Rechtsstreit mit sehr fraglich Erfolg anzetteln.

Wäre ich der Betroffene, hätte ich auch keine Bauchschmerzen, denn einen neuen für zwei 50 % - Reifen, finde ich nicht unfair.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Juni 2019 um 20:44:57 Uhr:

Die Rechnung würde ich akzeptieren, wenn der Wiederbeschaffungswert bei dem vorliegenden Schaden eine Rolle spielen würde, denn dann gäbe es keine Wertsteigerung.

Durch neue Reifen erlangt der TE aber einen Vorteil.

Folgenden Link mal lesen:

http://...nfallrechtler-stuttgart.de/.../

Nein, eben nicht. Welchen denn bitte?

Er muss sich einen oder vieleicht sogar drei neue Reifen kaufen, dass hätte er ohne Unfall nicht gemust, da die Reifen noch Ihren Zeck erfüllt haben.

Somit hat er erst einmal einen finanziellen Nachteil (wie bereits geschrieben) und ganz sicher keinen Vorteil. Das liegt doch nun wohl auf der Hand oder nicht?

Im übrigen werden hier mal wieder Begriffe durcheinander gebracht:

Abzüge "NFA" sind im Kaskobereich (Vertragsrecht) von Bedeutung. Da ist geregelt wo für etwas ab einem bestimmten Alter Abzüge in % gemacht werden. Mittlweile verzichten aber viele Versicherer hierauf, weil das nicht mehr Zeitgemäß ist und Kunden verprellt.

Hier sprechen wir aber vom Schadenersatzrecht § 249 des BGB. Thema hier als die Wertverbesserung und die wird nicht in % ermittelt und angegeben sondern in runden Eurobeträgen.

Es ist hierbei auch völlig unerheblich ob jemand das "Fair" findet, oder ob es für den einen oder den anderen "nachvollziebar ist oder halt auch nicht.

Es geht einzig und allein darum, ob das "rechtens" ist und ob das mit dem Schadenersatzrecht vereinbar ist -nicht anderes-.

Sicher kann das jeder selber entscheiden, ob er sich (ungerechtfertigte) Abzüge gefallen lässt oder nicht. Aber so halbgares Geschreibsel über verlorene Lebenzeit oder Geschichten aus der DDR -in der ja alles so viel besser war- sind bei diesem Thema hier so überflüssig wie ein Kropf.

Mann kann ja ruhig seine Meinung sagen, auch wenn`s mit dem Fachwissen beim Thema nicht weit her ist. Mann sollte aber merken, wenn es peinlich wird..........

 

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