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Schadensregulierung - Erstattung aller 4 Reifen bei Allrad?

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 10:46

Hallo,

die Versicherung möchte mir nur die Reifen der VA ersetzen, hätte ich nicht anspruch auf alle 4 Reifen? Es handelt sich um einen Allradantrieb.

Unfall war an VA LI.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 7. Juni 2019 um 10:27:29 Uhr:

Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. Wer wegen 100€ vor Gericht zieht, hat schon einen etwas übertriebenen Gerechtigkeitssinn.

Ich mag solche unausgegorenen Sprüche, die hier übrigens viele drauf haben, gar nicht.

Stell Dir bitte vor, ich stehe an der Kasse neben Dir und während Du bezahlst, greife ich in Dein Portemonnaie und klaue Dir 100,- €.

Ich bin davon überzeugt, dass Du dies nicht klaglos hinnehmen würdest.

Bitte mal Dinge zu Ende denken, bevor man Andere, die sich nicht bestehlen lassen wollen, verunglimpft...

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Nehme ich jetzt mal nicht ernst.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 6. Juni 2019 um 10:25:22 Uhr:

 

Wenn Du mit 6.000 € für einen 14.000 € Schaden zufrieden bist, muss deine Lebenszeit schon sehr kostbar sein. :D:D:D:D

Nein, natürlich nicht.

Der Beitrag suggerierte allerdings, das um den Ersatz EINES Reifens ( sogar noch incl. neu für alt - Abzug) gestritten wurde.

Und dafür wäre mir eben ... aber das habe ich ja schon gesagt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Juni 2019 um 10:09:44 Uhr:

Lässt du dir also alles gefallen und steckst die eingesparte Lebenszeit dann in eine Spardose? Versicherungen müssen bei Unfallschäden regelmäßig ihre Grenzen aufgezeigt werden.

Ja, wenn es tatsächlich nur (und dieser Eindruck wurde vorhin erweckt) um die Differenz zwischen einem gebrauchten zu einem Neureifen ginge, würde ich mir das "einfach so" gefallen lassen.

Wegen 40€ wäre mir meine Zeit dafür zu schade.

Aber hey, so würde ich das eben machen. Andere sehen das sicher anders.

Angehörige deiner Zunft naturgemäß sowieso.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 6. Juni 2019 um 23:41:00 Uhr:

Nehme ich jetzt mal nicht ernst.

Warum nicht? Wir reden über einen Reifen und du über 6000€. Überlege mal, was du schreibst.

Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. Wer wegen 100€ vor Gericht zieht, hat schon einen etwas übertriebenen Gerechtigkeitssinn.

Du hast es nicht verstanden! :rolleyes::rolleyes:

Es ging immer um einen Reifen im Zusammenhang mit einer Unfallregulierung. :D

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 7. Juni 2019 um 10:27:29 Uhr:

Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. Wer wegen 100€ vor Gericht zieht, hat schon einen etwas übertriebenen Gerechtigkeitssinn.

Ich mag solche unausgegorenen Sprüche, die hier übrigens viele drauf haben, gar nicht.

Stell Dir bitte vor, ich stehe an der Kasse neben Dir und während Du bezahlst, greife ich in Dein Portemonnaie und klaue Dir 100,- €.

Ich bin davon überzeugt, dass Du dies nicht klaglos hinnehmen würdest.

Bitte mal Dinge zu Ende denken, bevor man Andere, die sich nicht bestehlen lassen wollen, verunglimpft...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 7. Juni 2019 um 12:02:07 Uhr:

Stell Dir bitte vor, ich stehe an der Kasse neben Dir und während Du bezahlst, greife ich in Dein Portemonnaie und klaue Dir 100,- €.

Ich bin davon überzeugt, dass Du dies nicht klaglos hinnehmen würdest.

Damit wird der Straftatbestand des Diebstahls erfüllt - ein Offizialdelikt.

Daher paßt dieser Vergleich hier nicht - das eine ist Strafrecht und das andere ist Zivilrecht.

Nein, beides ist beides ... ;)

@berlin-paul

Wer kommt denn bei der hier diskutierten Schadenregulierung mit dem Strafrecht in Berührung? :confused:

Der Dieb und der Betrüger (m/w/divers).

Hier im Thread geht es doch nur um die Frage, wie viele Reifen die Versicherung ersetzen muß.

Auf einer Achse wegen dem zweiten Reifen rumzuzicken, würde ich schon auch mit strafrechtlichem Anteil sehen.

Das könnte grenzwertig werden, da damit dem Gutachter unlautere Motive unterstellt würden.

Die Versicherung zickt (reflexartig), der Gutachter ist schon o.k.. :D :D

und hier mal etwas von einem zum Thema, der es eigentlich Wissen muss.

Dem Hersteller.

Ab einem Profilunterschied von 2 mm aller Radpositionen sind ämtliche Reifen zu ersetzen.

Auch wenn es dem einen oder anderen Sparkommissar fü die Versicherungswirtschaft nicht

gefällt...:D

Grüße von einen weiteren Angehörigen "der Zunft" :)

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