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Schadensregulierung einer Folierung

Themenstarteram 25. April 2019 um 14:31

Hi,

ich habe an meinem Auto eine Parkschramme, welche von meinem ParkplatznachbarIn verursacht wurde.

An meiner Stoßstange hinten ist die Folierung beschädigt und der Lack darunter kann erst begutachtet werden, wenn die Folierung entfernt ist.

Ich habe den Schaden der Versicherung gemeldet und die fragen nun nach einer Rechnung, bzw. wie alt die Folierung ist. Ich habe das Auto von Privat gebraucht gekauft und keine Rechnung vorliegen, geschweige denn, kann ich einschätzen, wie alt die Folierung ist.

Mir schwant langsam, warum die Versicherung wohl wissen möchte, wie alt die Folierung ist...

Kann es sein, dass ich nur einen Zeitwert ersetzt bekomme und die Differenz aus eigener Tasche zahlen muss?

Das Auto muss komplett neu foliert werden, weil sonst Farbunterschiede sichtbar wären.

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21 Antworten

@PeterBH

Für den Nutzungsausfall während der Reparatur selbst hast Du natürlich Anspruch auf Nutzungsausfall auch wenn das unreparierte Fahrzeug noch fahrbereit und verkehrssicher ist.

Nicht ganz richtig: Wird der wirtschaftliche Totalschaden gem. Gutachten (aber z.B. mit gebrauchten Teilen) repariert, sind 130% der veranschlagten Rep.-Kosten die Obergrenze. Natürlich nur, wenn man damit auch auskommt (also nicht 150 % Kosten, und die Vers. zahlt 130%).

Bezog sich auf deinen Vorbeitrag.

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 25. April 2019 um 22:38:57 Uhr:

@PeterBH

Für den Nutzungsausfall während der Reparatur selbst hast Du natürlich Anspruch auf Nutzungsausfall auch wenn das unreparierte Fahrzeug noch fahrbereit und verkehrssicher ist.

Logisch, kam das anders rüber? Entscheidend ist nur, dass während der Rep. nicht zur Verfügung steht.

@PeterBH

sorry hatte ich anders verstanden.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 25. April 2019 um 22:39:51 Uhr:

Nicht ganz richtig: Wird der wirtschaftliche Totalschaden gem. Gutachten (aber z.B. mit gebrauchten Teilen) repariert, sind 130% der veranschlagten Rep.-Kosten die Obergrenze. Natürlich nur, wenn man damit auch auskommt (also nicht 150 % Kosten, und die Vers. zahlt 130%).

Bezog sich auf deinen Vorbeitrag.

Ich weiss was du meinst, aber man liest es anders.

Im Gutachten sind sie Reparaturkosten aufgeschlüsselt.

z.Bsp. 7000.- Euro

der Zeitwert im Gutachten 5000 Euro.

Wenn ich nun mit gebrauchten Teile repariere bekomme ich 130% der aufgeführten Gutachtenkosten also 130% von 7000 Euro,

Gesamtentschädigung somit 9100 Euro und damit rund 181% des Zeitwertes.

Diese Deine Anmerkung ist doch für den "normalen Fahrzeughalter absolut nicht relevant, sondern nur für Bastler und insider.

Welche angemeldete echte Werkstatt repariert mit Gebrauchtteilen,. noch dazu möglicherweise bei sicherheitsrelevanten und/oder kostenintensiven Baugruppen. So ein Werkstattinhaber stünde doch mit einem Bein im Gefängnis oder wegen unvorhersehbarer Garantieansprüchen vor dem Konkursrichter. Wir reden hier nicht von gebrauchten Kotflügeln oder Motorhauben. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden dürfte mehr als ein Kotflügel kaputt sein. Und wir reden auch nicht von 250 Euro Autos, bei der schon eine kaputte Stoßstange zum wirtschaftlichen Totalschaden führt

Eieiei ...

@ TE

Beauftrage einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit einem Schadensgutachten. Da steht dann der fachgerechte Reparaturweg fest und damit auch dessen Kosten und die Auswirkungen. Die nächste Weichenstellung erfolgt dann mit dem Vorliegen des Gutachtens. Bis dahin Teetrinken .... ;)

@quadrigarius: Sorry, mein Fehler, ich schrieb 130% der Rep.-Kosten, es sind aber 130% des WBW.

So eine Abwicklung haben wir schon gemacht, war ein älterer Touran mit sehr hoher km-Leistung.

geschätzte Reparaturkosten - 10.000,- €

WBW - 2.800,- €

Restwert 565,- €

Da überwiegend Blechschaden wurde in einem freien Kfz.-Meisterbetrieb mit gebrauchten Blechteilen repariert, die schon im Originalfarbton lackiert waren. Auflage an den Betrieb, die Rep. dürfe max. bei 3.640,- € (= 130% des WBW) liegen. Wurde sogar noch unterschritten.

Wir haben die sach- und fachgerechte vollständige Reparatur mit den Gebrauchtteilen dann vom Gutachter bestätigen lassen. Die Versicherung hat sich erst gesträubt, nach Klageerhebung ging es dann ganz schnell und dann sie haben sofort bis auf den letzten Cent alles bezahlt.

Gibt ein Urteil des BGH, welche Vorgaben erfüllt sein müssen und die haben wir alle beachtet.

Im Prinzip hast du aber Recht, das ist sehr selten. Hätten die Blechteile noch lackiert werden müssen, wäre die Obergrenze nicht zu halten gewesen, auch nicht in einer VW-Werkstatt.

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