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Schadensregulierung einer Folierung

Themenstarteram 25. April 2019 um 14:31

Hi,

ich habe an meinem Auto eine Parkschramme, welche von meinem ParkplatznachbarIn verursacht wurde.

An meiner Stoßstange hinten ist die Folierung beschädigt und der Lack darunter kann erst begutachtet werden, wenn die Folierung entfernt ist.

Ich habe den Schaden der Versicherung gemeldet und die fragen nun nach einer Rechnung, bzw. wie alt die Folierung ist. Ich habe das Auto von Privat gebraucht gekauft und keine Rechnung vorliegen, geschweige denn, kann ich einschätzen, wie alt die Folierung ist.

Mir schwant langsam, warum die Versicherung wohl wissen möchte, wie alt die Folierung ist...

Kann es sein, dass ich nur einen Zeitwert ersetzt bekomme und die Differenz aus eigener Tasche zahlen muss?

Das Auto muss komplett neu foliert werden, weil sonst Farbunterschiede sichtbar wären.

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21 Antworten

Du hast immer nur einen Zeitwertersatzanspruch im Haftpflichtrecht.

Allerdings muss der Schaden entsprechend dem Stand der Technik vollumfänglich repariert werden. Über die Höhe des Zeitwertes lässt sich trefflich streiten.

 

 

Natürlich musst Du die Differenz Zeitwert/Neuwert bzw Reperaturkostenaufwand selbst löhnen.

 

Ich rate Dir, wenn der Schaden nur von geringem Umfang ist, du damit leben kannst und der Lack (Korrissionsschutz) nicht beschädigt ist, nach Gutachten abzurechnen.

Natürlich greift auch hier Schadenersatz nach Zeitwert und die MwSt. erhälst Du auch nicht.

Nutzungsausfall steht dir zu.

 

Die MwSt kannst du, wenn du später (Irgendwann) reparieren lässt und dann die MwSt anfällt diese auch nachfordern. Wobei immer das Gutachten Grundlage ist, auch für den nachträglichen Ersatz der MwSt.

 

Ob das KFZ komplett foliert werden muss entscheidet das Gutachten. Wenn Dir das Gutachten nicht gefällt kannst Du ein Gegengutachten auf eigen Kosten erstellen lassen. Wenn die Versicherung dieses Gutachten akzeptiert muss sie Dir auch die Kosten ersetzen.

 

Ich rate immer bevor die Vers. einen Gutachter schickt sofort selbst einen Gutachter zu beauftragen. Wenn bei der Schadensmeldung dann dieses Gutachten mitgeschickt wird zahlt die Versicherung im Regelfall den Gutachter deiner Wahl.

 

99% aller Vers, arbeiten nicht mit eigenen Gutachtern sondern beauftragen einen freien Gutachter.

 

Gravierende Fehlgutachten sind dann nicht zu befürchten.

"Nutzungsausfall steht dir zu."

Kleine Korrektur: bei fiktiver Abrechnung entsteht kein Nutzungsausfall, der zu erstatten wäre. Setzt immer einen tatsächlichen Ausfall voraus (zzgl. Nutzungswille, -möglichkeit usw.)

MwSt. wenn irgendwann repariert wurde - ja, mit Nachweis, dass die MwSt angefallen ist, und das "irgendwann" sollte nicht nach Eintritt der Verjährung erfolgen.

Bei der Beauftragung eines eigenen Gutachters bitte fragen, ob eine Komplettfolierung erforderlich ist. Nicht dass das hier nur ein paar Euro Reparaturkosten sind.

Themenstarteram 25. April 2019 um 16:09

Danke für die schnelle ausführliche Antwort!

Nochmal für mich zusammengefasst:

Wenn die Folie eine Nutzungsdauer von 2 Jahren hat (keine Ahnung, von was die Versicherer ausgehen) und die schon 1 Jahr drauf ist, muss ich 50% selbst bezahlen?

Habe ich hier kein recht darauf, dass mir der Schaden voll bezahlt wird?

Wenn die Stoßstange komplett getauscht werden müsste, bekomme ich dann auch nur einen Teil der Reparaturkosten bezahlt, weil das Auto ja nicht mehr neu ist?

edit:

Ich habe schon ein Angebot von einem Folierer an die Versicherung geschickt.

Und ich würde auch auf Ausfallentschädigung verzichten. Ich will nur, dass mein geliebtes Auto wieder im vollem Glanze strahlt!

Deine Berechnung ist richtig, wobei der Folierer dir bestimmt belegen kann, wie lange so eine Folierung hält. Tippe mal darauf, dass die nicht mehr lange halten würde - von wegen der Farbunterschiede zur Neufolierung.

Das Beispiel Stoßstange passt leider nicht, da die Stoßstange die gleiche Lebenserwartung hat, wie der Rest vom Auto. Beispiel Reifen wäre da besser: Restprofil nur noch 2 mm - da kannst du keinen neuen Reifen vollständig bezahlt verlangen.

Wenn du das Auto reparieren lässt, steht dir der Nutzungsausfall zu. Nur wird das nicht lange dauern, gibt also, je nach Auto nicht sonderlich viel. Dazu rund 25,- € Kostenpauschale, dann bekommst du vielleicht 100,- € zzgl. Folierungskosten(anteil).

Hallo, nimm dir einen Anwalt. Natürlich hast du keinen Anspruch auf den Zeitwert, sondern darauf, dass dein Auto so ist wie vor der Beschädigung. Sonst würde jeder bei einem Unfall drauf zahlen. Lediglich wenn du dafür eine Werterhöhung hast, gibt es einen Abzug bzw. Auch neu für alt. Sollte bei dir nicht zutreffen. Auch hast du einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung, selbst bei Gutachten Abrechnung . Habe ich gerade erst durch. Der erste Anwalt verneinte das auch, da ich aber drauf bestand, habe ich einen zweiten Anwalt genommen, und siehe da, dass Geld kam. Zeitwert gilt bei einem Hausratschaden.

Zitat:

@berlin23 schrieb am 25. April 2019 um 18:32:14 Uhr:

Zeitwert gilt bei einem Hausratschaden.

Ist zwar OT, aber Hausrat wird zum Neuwert ersetzt :)

So nicht richtig. Du bekommst den Wert, was dass entsprechende Gerät z. B. jetzt kostet und nicht was du gezahlt hast. Also z. B. TV Du hast bezahlt 1000, bekommst es jetzt für 700 Euro, bekommst du 700 Euro. Gerade alles durch...

Neuwert = was es heute neu kostet.... so besser?

.... und das kann mal mehr und mal weniger als der ursprüngliche Kaufpreis sein, je nach Artikel und Preisentwicklung!:D

"Lediglich wenn du dafür eine Werterhöhung hast, gibt es einen Abzug bzw. Auch neu für alt."

Genau das kann passieren, wenn die Folierung nur noch eine kurze Restlebensdauer hat.

@berlin23: war dein Auto noch verkehrssicher, hast du es selbst repariert?

War ein Totalschaden, den ich teil repariert hatte, da der Kotflügel an die tür kam. daher wollten die erst nichts, dann zwei tage und dann die zwei Wochen zahlen. bei dem Thema schieden sich die geister und die anwälte.-)

Zitat:

@NDLimit schrieb am 25. April 2019 um 18:44:59 Uhr:

Neuwert = was es heute neu kostet.... so besser?

Lach, hatte dich falsch verstanden, sorry.-) sollte keine klugscheißer sein, auch wenn es so rüberkam:-)

Zitat:

@berlin23 schrieb am 25. April 2019 um 19:51:27 Uhr:

War ein Totalschaden, den ich teil repariert hatte, da der Kotflügel an die tür kam. daher wollten die erst nichts, dann zwei tage und dann die zwei Wochen zahlen. bei dem Thema schieden sich die geister und die anwälte.-)

Der kleine Unterschied - Totalschaden, den du soweit repariert hast, dass du wieder fahren konntest. Reparaturzeit = Nutzungsausfall.

Hier: Kratzer in der Folierung, weiter fahrbereit und ohne Rep.-Nachweis gibt es keinen Nutzungsausfall. Muss ja keine Rechnung sein, man kann die Rep. auch durch das Ergebnis nachweisen.

@berlin

Wenn Du schreibst, dass dein Fahrzeu so sein muss wie es vor dem Unfall war hast Du absolut recht. Da es aber keinen gebrauchten Lack, keine gebrauchte Folie gibt ect. und im Regelfall keine gebrauchten Teile verbaut werden erfolgt die Reparatur zwangsläufig "neu" , damit ist Dein Fahrzeug besser als vor dem Unfall.

Da du dich laut Haftpflichtrecht nicht bereichern darfst, muss du die Werverbesserung abgelten

Im Regelfall Abzug "neu für alt".

Merksatz: der Geschädigte darf sich durch den Schadenersatz nicht besser stellen als vor dem Schaden, er darf sich nicht "bereichern".

Dafür dass Du jetzt ein Unfallfahrzeug hast kannst Du zusätzlich eine Wertminderung in Geld fordern-

Allerdings spielt immer die Schwere des Unfalles und die Art des Schadens eine Rolle. So bekommst du für einen Unfallschaden von einigen Euro Reparaturkosten oder wenn nur ein Spiegel abgerissen war , der sogar je nach Auto 1000€ kosten kann, keine Wertminderung.

Wertminderungs- und Zeitwertaussagen können immer nur sehr plakativ sein und als Beispiel formal abgehandelt werden.

Nach dem Satz, dass wir auf hoher See und vor Gericht immer in Gottes Hand sind sind widersprüchliche Entscheidungen systemimmament. Jeder Fall liegt anders oder wird vor Gericht anders beurteilt.

Das Beispiel Hausrat und der Neuwertersatz ist wirklich OT, denn Schadenersatz nach dem Haftpflichtrecht, wobei hierbei noch das Pflichtversicherungsgesetz mitspielt und Hausratversicherung zum Neuwert haben nichts gemeinsam, so wenig wie Tag und Nacht. Selbst Vollkasko und Hausrat sind nicht vergleichbar.

@ berlin, bei einem Totalschaden technischer Art, der also nicht zu reparieren ist bekommst du den Gutachtenwert plus bei nachgewiesener Ersatzbeschaffung rund 25% zusätzlich, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden hast du nur Anspruch auf die Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwertes.

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