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Schadensregulierung bei vorläufiger Deckung

Themenstarteram 14. August 2012 um 21:31

Hallo,

ich habe hier einen Sonderfall vorliegen:

Ende Juni habe ich ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft und die vorläufige Deckung über eine EVB-Nummer erhalten. Den Antrag habe ich vor ca. 2 Wochen per Post zugeschickt bekommen und am 13.08.2012 an die Versicherung zurückgeschickt (leider erst Abends). Am 14.08. um 1 Uhr hatte ich einen Wildunfall und das ganze wurde von der Polizei festgehalten. Der Schaden an sich ist nicht ohne. Stoßstange, Kotflügel, Tür und Scheinwerfer müssen erstetzt werden. Jetzt zu meinem Problem: Ich vermute, dass die Versicherung rumzicken wird, weil der Antrag erst einen Tag vor dem Unfall rausgeschickt wurde und somit die Regulierung wahrscheinlich verweigern wollen.

Eventuell würde die Versicherung kulant sein und den Schaden regulieren, da das Auto ein Zweitfahrzeug und bei derselben Versicherung versichert ist. Ich habe mein Erstfahrzeug Vollkasko versichert und im Antrag Vollkasko inkl. 150€ Selbstbeteiligung für den Zweitwagen angekreuzt (was selbstverständlich bei einem 1 Jahr alten BMW ist). Einen KFZ-Anhänger habe ich ebenfalls bei der Versicherung. Ich habe meine Prämien immer bezahlt und somit sollte ich kein "Problem"-Kunde sein. Das sind aber alles Gedanken zum Thema "Kulanz".

Rein rechtlich sieht die Situation nicht schlecht aus, da sehr viele Urteile zum Vorteil der Versicherungsnehmer entschieden wurden. Hier ein Beispiel:

http://www.helms-kollegen.de/.../...ige-deckung-kaskoversicherung.html

http://www.finanztip.de/.../...cherung-vorlaeufiger-deckungsschutz.htm

Die Versicherung MUSS mich unterwiesen haben, dass mein Fahrzeug nur Haftplicht versichert ist, was nicht der Fall war. Das habe ich nicht gewusst. Was meint Ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

 Jetzt zu meinem Problem: Ich vermute, dass die Versicherung rumzicken wird, weil der Antrag erst einen Tag vor dem Unfall rausgeschickt wurde und somit die Regulierung wahrscheinlich verweigern wollen.

Zitat:

...

Zitat:

Was meint Ihr dazu?

Ich vermute mal, dass der Schaden reguliert wird.

 

Und daher meine ich dazu, dass der ganze Thread ziemlich unsinnig ist.

 

Lass uns wissen, wie es ausging. 

Bis dahin ist doch alles andere Server-Verschwendung.

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Das ist dann leider unter Lehrgeld zu verbuchen. Einen nachträglich veränderten Antrag nach Eintritt des Schadensfalles nicht weiterzuleiten, das dürfte in Deinem Interesse sein. Den fnanziellen Schaden muss man ja nicht noch um eine "bedenkliche" Handhabung erweitern. Da sitzt der interne Betrugsermittlungsbereich dem Regulierer ohnehin schon direkt auf dem Schoß und schreibt mit. ;) Wurde viel verwüstet?

Warum gibt der Makler den Antrag nicht weiter, er zahlt den Schaden doch eh nicht.

Du hast doch eine Zweitschrift des Antrages. Würde den an die HDi schicken und schriftlich den Sachverhalt dazu, mit dem Hinweis, da du ja immer VK bisher hattest. Hier musst du halt auf Kulanz hoffen, was in einem solchen Fall nicht selten ist. Wenn du den Antrag beim Makler abgegeben hast, hätte er dich aber darauf hinweisen müssen, das du bei einem solchen teuren Wohnmobil, besser eine Kasko abschließen solltest.

Es geht inzwischen nicht mehr um den TE, sondern die nachträgliche Frage von MichaelaJung vom 25. Juni 2018 um 21:22:22 Uhr, was passiert, wenn man selber das Kreuz bei der VK nicht gesetzt hat. Und das wäre eben nicht i.O., einfach nachträglich das Kreuz zu setzen und den Antrag dann weiter zu leiten.

am 26. Juni 2018 um 6:56

Der Vertrag kommt mit dem Makler die ESV Schwenger zustande. Die haben Sondertarifvereinbarungen mit der HDI. Nur im Schadensfall hat man direkt Kontakt mit der HDI.

Der Makler hat und ja per Post geschrieben wegen der VK und TK, aber wir waren da schon weg in Urlaub und haben das nicht mitbekommen, dass das Kästchen nicht angekreuzt war.

Wie gesagt, der Makler will nicht an die HDI den Antrag weiterleiten, weil es wohl an seiner Provision abgeht. HDI hat mir sofort eine Schadensnummer

angelegt.

Ich habe nochmal appelliert an die EVS uns aus dieser nicht ertragbaren Luftblase hängen lassen sollen. Was so ein Einbruch in die Intimsphäre mit einem psychisch macht ist schon schlimm, aber dann nicht zu wissen, wie es weitergeht, belastet zusätzlich

am 3. Juli 2018 um 8:26

Zitat:

@cpedv schrieb am 15. August 2012 um 10:20:29 Uhr:

Es kommt darauf an wann der Poststempel drauf ist, denn spät Abends absenden kommt darauf an wo du den Brief abgesendet hast. Nach 17:00 Uhr wird normalerweise ein Briefkasten nicht mehr geleert. Steht aber immer drauf wann es geleert wird. Daher wird der Brief erst am nächsten Tag entnommen und wird dann den Poststempel vom 14.08 haben.

Beim Postschalter könntest du Glück haben dass dieser hier schon den Poststempel vom 13.08 bekommt. Im ersten Fall kann die Versicherung davon ausgehen, dass du den Brief erst nach dem Unfall versendet hast.

Und wie hier schon gesagt wurde, sendest du ja nur ein Unterschrieben Antrag zurück. Obwohl normal ist man ab dem Tag der Zulassung mit der eVB schon versichert, sonst dürfte man ja nicht mehr fahren. Welche Bedingungen jetzt genau nach so langer Zeit bestehen, weiß ich auch nicht.

Den Unfall musst du so oder so melden, daher wirst du schon raus bekommen ob sie zahlen.

Mir ist hier auch etwas schleierhaft wie man fast 2 Monate mit dem Antrag warten kann.

Als ich letztens mein neuen Wagen mit einer eVB Nummer angemeldet habe, hatte ich schon bei der Versicherung angegeben dass hier VK und TK mit dabei sein sollten. Also war dieses schon ab dem Tag der Zulassung mit dabei.

am 3. Juli 2018 um 8:33

Hallo zusammen,

sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde. Zwischenzeitlich hat die ESV zu unseren Gunsten entschieden und die Police ist inklusive Kasko ausgestellt worden. Da es wie gesagt das 4. Fahrzeug infolge bei der ESV/HDI ist, ging man davon aus, dass ich das 4. Fahrzeug genauso versichern möchte als die anderen 3.

Ich bin sehr erleichtert. Denn so ein Einbruch/Diebstahl belastet einem sehr.

Wir haben uns zwischenzeitlich auch eine Alarmanlage ausgesucht, die wir sobald das Womo repariert ist, einbauen lassen.

Danke an alle, die mir geantwortet haben.

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