ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fahrzeughalter verstorben, darf der Erbe das Fahrzeug vorläufig weiternutzen?

Fahrzeughalter verstorben, darf der Erbe das Fahrzeug vorläufig weiternutzen?

Themenstarteram 31. Mai 2012 um 0:06

Hallo zusammen,

mein Vater ist vor einigen Tagen verstorben und ich habe vor, falls ich seinen Schadensfreiheitsrabatt übernehmen kann sein Auto auf mich als Zweitwagen umzumelden. Ansonsten werde ich das Fahrzeug wohl verkaufen müssen.

Aus diesem Grund habe ich seinen Versicherungsberater angerufen. Der meinte der Vertrag geht erstmal bis zu einer evtl. Ab- oder Ummeldung an die Erben über.

Da mein Vater bis vor ca. 4 Monaten einen Partnertarif hatte (wurde dann geändert so dass jeder über 23 fahren darf) und die ganzen Jahre über niemand eingetragen war, wird das aber wohl eine Kulanzentscheidung werden, ob ich den Schadensfreiheitsrabatt übertragen bekomme oder nicht. Da ich nicht nachweisen kann dass ich regelmäßig mit dem Fahrzeug gefahren bin. Da nutzt es auch nichts dass ich bei meinem Erstfahrzeug momentan SF25 habe.

Er meinte aber ich solle mal nichts selbst unternehmen, er will sich selbst drum kümmern, ist aber momentan leider noch bis Mitte nächster Woche im Urlaub. Muss ich wohl abwarten...

Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen an die Experten hier.

Darf ich das Fahrzeug als Erbe vorläufig weiternutzen obwohl der Halter verstorben ist? (Bei der Zulassungsstelle hat man mich an die Versicherung verwiesen und meinte nur ich solle schnellstmöglich ummelden.)

Falls ja, wie sieht das bei einem etwaigen Unfall aus?

Wieviel Zeit habe ich bis ich das Fahrzeug ummelden muss?

Weil das wird wohl leider noch etwas dauern, bis das mit dem Schadensfreiheitsrabatt abgeklärt ist.

Beste Antwort im Thema

@TE

Mein Beileid zu Deinem Verlust!

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Außerdem: Die Versicherung kann Dir maximal die Prämien nachberechnen, die Dein Vater weniger für das Tarifmerkmal "Partnertarif" bezahlt hat ...sie können Dir aber nicht den Übertrag der SF verweigern.

@understatement

Deinem Post ist eigentlich nichts hinzuzufügen, ausser dass es mit der SFR-Übertragung durchaus Probleme geben kann, zumindest beim gleichen Versicherer....

Problem ist, dass der "Rabatterbe" bei der Übertragung bestätigen muss (das Formular heisst TB28), dass er sich den Rabatt erfahren hat, in dem er das Fahrzeug des Erblassers regelmässig genutzt hat... Für die Zeit, in der TE nicht als Fahrer eingetragen war, wird die Fachabteilung des Versicherers zumindest Zicken machen, weshalb mein Tipp lautet: erst mit dem Vermittler reden und wenn der keine Lösung anbieten kann, zu einem Versicherungsmakler, da es hier durchaus Lösungen gibt, wie man diese Problematik mit einem Versichererwechsel umgehen kann.

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Hallo allerseits,

kennt sich jemand von Euch in diesem Fall aus ?

Mein Schwiegervater ist verstorben. Nun wollen wir das Auto überschreiben lassen.

Was ist zu beachten ? Kann der SF-rabatt übernommen werden ?

Danke für Eure Hilfe

Checkup

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tod des Fahrzeughalters - was tun?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Checkup2110

Hallo allerseits,

kennt sich jemand von Euch in diesem Fall aus ?

Mein Schwiegervater ist verstorben. Nun wollen wir das Auto überschreiben lassen.

Was ist zu beachten ? Kann der SF-rabatt übernommen werden ?

Danke für Eure Hilfe

Checkup

Hallo Checkup2110,

das Auto gehört ja zur Erbmasse. Ist denn schon klar, wer der Erbe ist? Sind mehrere Erben vorhanden? Welchen Wert hat denn das Auto etwa? Hat der Schwiegervater noch Schulden hinterlassen, die durch den Verkaufserlös des Fahrzeuges ausgeglichen werden könnten?

Das Umschreiben des Autos ist einfach: Derjenige, der den Kfz- Brief bei der Zulassungsstelle vorlegt, gilt bei denen als Eigentümer und kann den Wagen auf sich zulassen.

Viele Grüße

quali

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tod des Fahrzeughalters - was tun?' überführt.]

Hallo Quali,

danke für die schnelle Antwort.

Das Auto ist jetzt Eigentum meiner Schwiegermutter.

Das Prob ist, daß sie seit zig Jahren nicht mehr gefahren ist und auch kein Auto zugelassen hatte, deswegen weiß ich auch nicht, ob sie den SF-rabatt übernehmen kann.

Mein Sohn ist grad dabei, Fahrschule zu machen. Er soll dann später mal den Rabatt von ihr übernehmen - so der Wunsch meines Schwiegervaters - bin mir aber nicht sicher, ob das geht, Er zählt doch dann als Fahranfänger !!

Grüße

Checkup

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tod des Fahrzeughalters - was tun?' überführt.]

Zunächst herzliches Beileid zum Todesfall in der Familie.

Dann die Frage:

Hinterlässt Dein Schwiegervater eine Witwe?

Wenn ja, würde die Euch den SFR übertragen wollen?

Grundsätzlich ist es so, dass Witwen für die Zeit der Ehe unter Vorlage des FS problemlos die schadenfreien Jahre übernehmen können.

Bei Kindern ist anzugeben, dass man in all den Jahren den Wagen des Vaters regelmässig mitgenutzt hat.

Dürfte am Ort nicht schwerfallen, außer Orts allerdings schon.

Je nach FS-Dauer und Vorschäden des Schwiegervaters dürften hier meist einige schaddenfreie Jahre verloren gehen.

In allen Fällen gilt:

Die SFR-Übernahme muss binnen 6 Monaten erfolgen, danach ist der Vertrag verfallen.

Das Auto ist sofort nach dem Todesfall umzuschreiben, dass will die Zulassungsstelle so.

Mehr und Vertiefendes erzählt Dir das zuständig Amt und Dein(e) (un-)fähige Versicherungsberater(in).

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tod des Fahrzeughalters - was tun?' überführt.]

http://www.motor-talk.de/.../...aenger-und-versicherungen-t525826.html

Da steht Grundsätzliches drin, ;)

der Hinweis steht auch in den FAQ Versicherungen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tod des Fahrzeughalters - was tun?' überführt.]

Danke für Deine Anteilnahme, Madcruiser -

Ja, er hinterläßt eine Witwe.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, kann sie den SF-rabatt mitnehmen.

Für meinen Sohn (fast 18) ist dies aber vorerst nicht interessant, da er ja noch nicht gefahren ist (kann also nicht nachweisen, daß er das Auto mitgenutzt hat).

Ich red´mal mit meinem Spezialisten .

Danke Dir !!

Tschüß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tod des Fahrzeughalters - was tun?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Checkup2110

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, kann sie den SF-rabatt mitnehmen.

Für meinen Sohn (fast 18) ist dies aber vorerst nicht interessant, da er ja noch nicht gefahren ist (kann also nicht nachweisen, daß er das Auto mitgenutzt hat).

In diesem Fall wäre es doch das Einfachste, wenn die Witwe als Halter in den Vertrag einsteigt und dein Sohn den Wagen dann einige Jahre lang nutzt, bis er selbst einen gewissen SF-Rabatt erfahren hat und dann irgendwann den Vertrag übernehmen kann.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tod des Fahrzeughalters - was tun?' überführt.]

Zitat:

In diesem Fall wäre es doch das Einfachste, wenn die Witwe als Halter in den Vertrag einsteigt und dein Sohn den Wagen dann einige Jahre lang nutzt, bis er selbst einen gewissen SF-Rabatt erfahren hat und dann irgendwann den Vertrag übernehmen kann.

Ja, so werden wir es machen !

Ist sicherlich die beste Variante.

Grüße

Checkup

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tod des Fahrzeughalters - was tun?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Checkup2110

 

...kann also nicht nachweisen, daß er das Auto mitgenutzt hat.

Dazu hab ich auch mal ne Frage und zwar, wie soll man das denn eigentlich ÜBERHAUPT nachweisen, dass man das Auto genutzt hat, anhand welcher Belege?

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tod des Fahrzeughalters - was tun?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von xRenox

Dazu hab ich auch mal ne Frage und zwar, wie soll man das denn eigentlich ÜBERHAUPT nachweisen, dass man das Auto genutzt hat, anhand welcher Belege?

Zum Beispiel durch eine schriftliche Bestätigung von Personen, welche dies bezeugen können.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tod des Fahrzeughalters - was tun?' überführt.]

Durch zwei Unterschriften und die Führerscheinkopie des Übernehmenden.

Und bei letzterem zwickt es dann oft ... ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tod des Fahrzeughalters - was tun?' überführt.]

sog. Überschreibungen aus Versicherungsverträgen (KFZ) gibt es nur noch

aus Verwandtschaft 1. Grades (Mutter-Sohn, Vater-Tochter u. u.)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tod des Fahrzeughalters - was tun?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von PizzaService

sog. Überschreibungen aus Versicherungsverträgen (KFZ) gibt es nur noch

aus Verwandtschaft 1. Grades (Mutter-Sohn, Vater-Tochter u. u.)

Auch das ist falsch.

Erstens hast Du die Witwe(r) vergessen,

zweitens gibt es auch Versicherer ohne so harte Auflagen.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tod des Fahrzeughalters - was tun?' überführt.]

Uff - ich kann da nur mit Halbwissen aufwarten - kundigere User mögen mich berichtigen.

Solange die Steuer und die Versicherung bezahlt sind, darf das Auto prinzipiell weiter gefahren werden. Ob Du laut aktuellen Vertragsbedingungen als Fahrer eingetragen bist, kann Dir nur der Versicherungsberater sagen. Die Haftpflicht besteht auf jeden Fall noch. Als Erbe müsstest Du Dich -ggfls gegen Zuschlag - als Fahrer eintragen lassen können.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fahrzeughalter verstorben, darf der Erbe das Fahrzeug vorläufig weiternutzen?