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Schadensregulierung bei reapariertem (!) Vorschaden

Themenstarteram 4. Januar 2013 um 23:12

Hallo,

mir ist gestern auf der Autobahn ein größerer Mercedes auf den VW Golf meiner Freundin EZ 10/2008 gefahren. Schuldfrage eindeutig, der Schaden ist auch relativ groß, weil die Karosserie definitiv verzogen ist. z.B. schauen die Heckleuchten nun um 0,5cm aus der Karosserie raus.

Dies ist der zweite Unfall dieser Art, beim ersten wurde das Fahrzeug in ein VW Autohaus geschleppt und dort instand gesetzt. Mir wurde eine Wertminderung von 1.300€ überwiesen. Zum gestrigen Zeitpunkt war der Wagen war vorher optisch 100% einwandfrei, dafür habe ich auch einen Zeugen, weil der Wagen stand zum Verkauf und ne Stunde vorher war ein Interessent da, welcher mir die Einwandfreiheit des Fahrzeuges bestätigt hat (hatte den behobenen Vorschaden nat. beim Verkauf angegeben). Der Käufer hat null Beulen, Kratzer o.ä. gefunden. Hatte vor dem Verkauf auch nochmal mit Verweis auf den Vorschaden bei einem Karrossiebauer gefragt, der die "perfekte Arbeit" des Autohauses gelobt hat.

Daher dachte ich eigentlich, dass das ganze recht einfach wird, aber habe heute vom Gutachter ne böse Überraschung erlebt. Er meinte, dass mit dem Gutachten wird aufgrund des Vorschadens nicht so einfach. Ich muss zugeben, dass ich damit nicht gerechnet habe, weil für mich die Schuldfrage und die Einwandfreiheit des Fahrzeuges eigentlich gegeben war.

Kann mir jemand helfen, worauf ich achten muss? Ich will das Gutachten abwarten und dann entscheiden, was mit dem Fzg geschieht, aber möchte ich keine Falle treten.

danke und lg

Beste Antwort im Thema

Zu dem ersten Schaden wurde ein Gutachten erstellt, das den Beschädigungsumfang dokumentiert hat. Wenn der Schaden fach- und sachgerecht repariert wurde, gibt es dazu auch eine Rechnung, die den identischen Reparaturweg ausweist, wie er im Gutachten beschrieben wurde.

Damit handelt es sich um einen reparierten Vorschaden, der im Gutachten angegeben werden muss aber keinen Einfluss auf die jetzt zu ermittelnden Reparturkosten hat.

Also kein Problem.

Wenn der erste Schaden nicht im vollen Umfang repariert wurde, handelt es sich um einen teilweise reparierten Vorschaden oder um einen Altschaden, wenn er noch deutlich sichtbar ist.

Den wird der jetzige Gutachter natürlich bei der Ermittlung des aktuellen Schadens berücksichtigen. Wurden z.B. Seinerzeit Richtarbeiten am Heck kalkuliert aber nicht ausgeführt, muss das ebenfalls im neuen Gutachten berücksichtigt und ggf. abgezogen werden.

Das ist aber auch kein Problem, denn Du hast das Geld dafür ja schon bekommen.

Was hier als Problem empfunden wird, ist die Gefahr, das man eventuell den gleichen Reparaturaufwand nicht zweimal kassieren kann.

Das ist aber nicht Sinn der Übung.

 

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Themenstarteram 10. Januar 2013 um 21:24

Naja, mir kanns egal sein. Das Autohaus war auch über den niedrigen Schaden überrascht und doch, es ist ne Stunde Richtarbeit drinnen.

Ich habe nun vereinbart, dass ich den Schaden abtrete. Sie haben gemeint, dass es schon noch sein kann, dass ein höherer Schaden bei der Zerlegung festgestellt wird. Dann wird das aber direkt mit der Versicherung geklärt und ich habe damit nichts zu tun (= Stressfrei).

Ausserdem will ich, dass der Wagen am Ende wieder in eimem ordentlichen Zustand ist. Auf Spielchen mit schlecht behobenem Schaden habe ich absolut keine Lust...

Was wird denn "gerichtet" oder doch eher "instandgesetzt", der Kotflügel :confused:

Richtarbeiten am Rahmen sollte bei diesen Unfallkosten "nicht" anfallen oder :confused:

Man glaubt kaum wie rasch man einen neuen Stoßfänger für schlappe 1000-1500€ inkl. Lack etc.pp. erreicht hat und da reden wir nur von einem Stoßfänger...

Las dir nach der Reparatur einfach vom Gutachter einen Reparaturbestätigung ausstellen, falls noch mal einer hinten rauffährt.

Die Wertminderung ist klar das es die nicht mehr gibt, das Fahrzeug war ja schon ein Unfallwagen und nun ist er es immer noch. Durch den 2 Unfall wird der Wagen (nach der Reparatur) nicht weniger Wert sein als vorher, daher gibt es dafür auch nicht noch eine Wertminderung. Dabei ist aber immer ein Anwalt wichtig, der könnte vielelicht noch was rausholen.

MfG

Mike

Zitat:

Original geschrieben von e30lion

Dabei ist aber immer ein Anwalt wichtig, der könnte vielelicht noch was rausholen.

...erläuter dies mal bitte genauer...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

...erläuter dies mal bitte genauer...

Naja, man könnte zum Beispiel Arguemtieren das durch den 2 Unfall das Auto noch weniger wert ist da man ja beim Wiederverkauf nun angeben muss das er schon 2 Unfälle hinten hatte. Die Frage ist natürlich ob sich die Versicherung darauf einlassen würde. Bei der Wertminderung geht es ja darum wieviel ist das Auto weniger Wert nach der Instandsetzung.

Ich würde lieber einen kaufen der hinten nur einen Unfall hatte als schon 2. Ist wahrscheinlich eine Grauzone aber ein Anwalt könnte es versuchen. Dies währe auch kein Versicherungsbetrug da man ja keine Informationen vorenthält oder verdreht.

Wobei das nur ein Beispiel ist. Anwälte sind da noch viel pfiffiger.

MfG

Mike

Aber dafür hat es doch die Möglichkeit (gehabt) ein Gutachten in Auftrag zu geben, wenn da eine Null steht, was soll der Anwalt da noch rausholen :confused:

Hier ist doch der Gutachter als Fachmann zu bezeichnen/anzusehen und nicht der Anwalt oder irre ich :confused:

Also ich kann mich an einen Fall erinnern wo der Anwalt eine Wertminderung rausgeholt hat obwohl im Gutachten null Stand (Hatte ich damals eingetragen weil es nur ein sehr kleiner Schaden war und waren auch nur 100€).

Aber wie schon gesagt hängt das immer vom Einzfall ab und kann pauschal nicht beantwortet werden. Es kommt auch immer viel auf den Anwalt an, als Geschädigter hat man meist keine Chance.

MfG

Mike

Zitat:

Original geschrieben von e30lion

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

...erläuter dies mal bitte genauer...

Naja, man könnte zum Beispiel Arguemtieren das durch den 2 Unfall das Auto noch weniger wert ist da man ja beim Wiederverkauf nun angeben muss das er schon 2 Unfälle hinten hatte. Die Frage ist natürlich ob sich die Versicherung darauf einlassen würde.

Ich will dich ungern enttäuschen, aber clevere Anwälte, die Wunder vollbringen, gibt es bei "Ein Fall für zwei" aber nicht im Unfallgeschäft.

Kein Sachbearbeiter wird sich auf irgendwas einlassen, wenn im Gutachten keine Wertminderung steht.

Warum denn auch?

Wenn einem das eigene Gutachten auf der einen Seite recht ist, muss es einem auf der anderen Seite auch billig sein.

Themenstarteram 11. Januar 2013 um 19:01

Also erstmal ich will bei der Wertminderung nichts rausschlagen. Und natürlich kann man sagen dass ich die Karre nach der Instandsetzung genauso verkaufen kann im Sinne war schon vorher beschädigt und danach im genau gleichen Zustand wie vorher und natürlich kann man sagen ok du musst dann halt ein bisschen länger warten bis du den richten Käufer findest.....

aber genau das soll ja nicht der Fall sein, weil damit wurde ich ja eben doch druch den Unfall benachteiligt. Wenn ich nun schnell Kohle brauche und auf die schnelle keinen finde, der sich mit einem zweifachen Unfallwagen zufrieden gibt (der Wagen ist - selbst mit dem ersten Vorschaden noch >13t€ wert! ), dann macht es den Verkauf eben doch einfacher wenn ich nochmal 200€ runter gehen kann vom Preis.

Die Kombination aus dem selbst von der Werkstatt als relativ gering bezeichnetem Schaden (die sofort gemient haben dass es da noch ein Nachgutachten geben kann, weil eben DOCH Richtarbeit drinnen ist) als auch der schwarzen Null bei Wertminderung zeigen mir, dass das Gutachten nicht zu meinem Vorteil ist.

Wie gesagt, natürlich kann man sagen ob die Karre einmal oder zweimal gerichtet wurde ist egal, man kann aber eben auch sagen dass ein zweifach verunfallter Wagen schwerer zu verkaufen ist als ein einfach verunfachter Wagen und von daher empfinde ich eine geringe Wertrminderung eigentlich als angemessen... Und da ich den Gutachter beauftragt habe, gehe ich davon aus, dass er im Zweifel eher in meinem Sinne agiert als im Sinne der Versicherung.

Genauso wie ein Versicherungsgutachter auch eher im Sinne der Versicherung agiert, obwohl BEIDE erstmal von berufswegen neutral sein müssten. Und dann muss man sich halt eventuell irgendwo in der Mitte treffen oder im Zweifel muss ein Richter sowas entscheiden.

Just my 2 cents.

Hallo,

es stellt sich die Frage, ob Du den richtigen Gutachter ausgewählt hast.

Dich sieht der wohl nur einmal, die Werkstatt und die Versicherung vermutlich öfters.

Einen kleinen merkatilen Minderwert hätte ich als angemessen erachtet.

Liebe Grüße

Herbert

Soso...

siehst Du, das ist jetz der Unterschied zwischen einem Laien und einem SV. Der würde nämlich nicht über die Berechtigung einer Wertminderung philosophieren, ohne den Wagen und die Beschädigung zu kennen.

 

 

Themenstarteram 13. Januar 2013 um 9:13

Wie kommst du eigentlich darauf, dass ich einen teilreparierten Vorschaden, nicht instand gesetzte Richtarbeiten oder die Idee hätte, von der Versicherung etwas zu verlangen was der Gutachter mir negiert hat?

Und nochmal, natürlich ist es erstmal rein technisch nicht so wichtig, ob ein Wagen ein- oder zweimal gerichtet wurde, aber beim Verkauf macht es eben doch einen Unterscheid ob ein Wagen ein- oder zweimal verunfallt ist und damit wurde ich zweimal geschädigt.

Genaso könnte man ja technisch argumentieren, dass ein 10 jahre alter Opel astra mit gleichem Kofferraum, gleichen KM, gleichen NP, gleicher Ausstattung, einem technisch glecih starken Motor mit gleichen beschleunigungs- Höchstgeschwindigkeits- und Verbrauchswerten genuaso viel wert ist wie ein 10 Jahre alter VW Golf (Annahme: die Fahrzeuge erreichen ähnliche Kilometerleistungen)

Das würde auch niemand behaupten und genauso absurd ist es, dass ein zweifacher Unfallwagen genauso einfach zu verkaufen ist wie ein einfach verunfallter Unfallwagen, und seien die Vorbehalte der Käufer nur psychologischer Natur. Dafür kann ich nichts.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Soso...

siehst Du, das ist jetz der Unterschied zwischen einem Laien und einem SV. Der würde nämlich nicht über die Berechtigung einer Wertminderung philosophieren, ohne den Wagen und die Beschädigung zu kennen.

Das kommt schon öfter mal vor, dass man auf einmal ein schlechter Gutachter ist, weil man den Wunschvorstellungen des Auftraggebers nicht entspricht. Hüben wie drüben..........:D

 

Gerade erst diese Woche hatte ich so einen Patienten, der wollte ernsthaft von mir verlangen, dass ich einen Altschaden an seinem Auto einfach mal so übersehe. Das Argument hierfür: Eigenverschulden geht somit keinen etwas an und schon gar nicht die Versicherung.......:rolleyes:

 

Der Vorderwagen war krumm wie eine Banane, dass konnte man schon auf den Übersichtsaufnahmen erkennen. Aber nicht der Anspruchsteller wollte das, sondern sein Pappa, seines Zeichens selbständiger Unternehmer und ein klasse Vorbild für seinen Sohn. 

 

Naja, was soll man machen, es gibt halt immer wieder Kücken (auch ältere) die sind schlauer wie die Henne......:D   

Nochmal: es ist völlig wumpe, was Du oder ich oder sonst ein User hier über mögliche Wertminderungen an Deinem Wagen denken und welche guten oder schlechten Gründe sie dafür oder dagegen ins Feld führen.

 

Fakt ist, dass der Wagen von einem Sachverständigen Deiner Wahl besichtigt wurde und dieser festgestellt hat, dass keine Wertminderung angefallen ist.

 

Wenn da jetzt 500 EUR drin stünden, würden ca. 30 Leute wie aus der Pistole geschossen schreiben, dass es das ist, was Dir zusteht und die Versicherung das akzeptieren muss, was der SV festgestellt hat.

 

Das kann man glauben oder nicht. Auf jeden Fall wird man kaum einen Richter finden, der einer Klage stattgibt, wenn der Beklagte sagt, er habe seine Regulierung anhand des klägerischen Gutachtens vorgenommen.

 

Ansonsten hast Du mich leider falsch verstanden. Ich bin auf gar keine Idee gekommen, sondern habe mich zu den geschilderten Umständen geäußert. Mehr nicht.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Farb_kreis

.......genauso absurd ist es, dass ein zweifacher Unfallwagen genauso einfach zu verkaufen ist wie ein einfach verunfallter Unfallwagen, und seien die Vorbehalte der Käufer nur psychologischer Natur. Dafür kann ich nichts.

Volkommen richtig. Das Problem ist nur das sich darüber keiner so richtig Gedanken macht. Und schon gar nicht die Versicherung...........:) 

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